Der Zahnart bearbeitet Zahn, Zähne, engl tooth, Behandlung ist eine Leistung am Patienten

Zahnarzt Medizin Wissen

Zahn Arzt Medizin Wissen von - Babynahrung, Backenzahn _bis_ Blutgerinnungsstörungen, BMV-Z - Vertrag
 

es wird der Versuch unternommen, typische und häufige Behandlungsformen in einer zahnärztlichen Praxis allgemeinverständlich zu erläutern und Fragen dazu zu beantworten.

Suchen Sie bei unklaren und heftigen Beschwerden unbedingt einen Arzt auf! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Webseite, kein Ersatz für einen Arztbesuch ist. Auf die Ausführungen im Disclaimer wird zusätzlich hingewiesen.

 

Babynahrung, engl.: baby food; Fluoride im Mineralwasser

Bach-Blüten
engl.: Bach flowers; durch den englischen Arzt Dr. Edward Bach (1886 - 1936) begründete  Auffassung, dass jeder Krankheit eine Störung des seelischen Gleichgewichts vorausgeht. Diese Störungen sollen sich dann in negativen Gefühlsmustern wie "Ungeduldigsein", "Resignieren" usw. äußern. Ziel der Bachschen Therapie ist die Harmonisierung oder Wiederherstellung des seelischen Gleichgewichtes durch Einnahme individueller “Tropfen-Mischungen” aus Teilen der 38 Bach-Blütenessenzen (die wild wachsenden, nicht giftigen Pflanzen und Bäume wie Eiche, Geißblatt, Ulme korrespondieren mit den "38 Seelenzuständen der menschlichen Natur".), wobei die Kombination dieser Blüten verschiedenartige Krankheitsbilder beeinflussen soll. In der ZHK zur Angstverringerung vor ärztlichen Eingriffen (z.B. Akutbehandlung psychischer Stress-Situationen) angepriesen. Keine wissenschaftliche Bestätigung, denkbarer Placebo-Effekt.
alternative Behandlungsmethoden, Homöopathie

Bachelor; Master

Backe, Bucca, Wange

Backenzahn
(südd., österr., schweiz.: Stockzahn), engl.: cheek tooth, grinder; unterteilt in die großen (Molaren) und kleinen (Prämolaren) B. Gebiss, Molar, Prämolar, Zahn, Zahnflächen.

Bäckerkaries
Mehlstaubkaries, Konditorkaries, engl.: baker's caries, mill dust caries, mill workers caries; als Berufskrankheit ("Erkrankungen der Zähne durch organische Säuren"; wissenschaftlich umstritten, da bisher kein echter Nachweis vorliegt) anerkannter, ausgedehnter Kariesbefall - besonders an den Zahnhälsen und den Glattflächen der Frontzähne - bei Bäckern und Konditoren. Schnell verlaufende Karies, beginnend an den Zahnfleischrändern und sich dann über die (sichtbaren) Glattflächen der Zähne ausbreitend. Heute nur noch selten anzutreffen, da entsprechende Arbeitsplatzschutzmaßnahmen (Filter) und ein ein allgemein gesteigertes Mundhygieneverhalten bestehen.
Berufskrankheit

Backfill; engl. Sprachgebrauch im Rahmen einer endodontischen Maßnahme ( Wurzelkanalbehandlung): Auffüllen des Wurzelkanals (von der Krone her) mit thermisch plastifizierter Guttapercha von apikal nach koronal nach dem vorherigen Downpack. BeeFill

Backpulver ; Natriumhydrogencarbonat

Bacteroides forsythus
B.f., neuer Sprachgebrauch: Tannerella forsythensis; ausschließlich anaerober Keim. Wegen seiner hohen Protease-Aktivität ist er einer der Markerkeime bei der Parodontitis und zusätzlich durch seine unangenehmen flüchtigen Fettsäuren auch für die Entstehung des Mundgeruchs mitverantwortlich.
Markerkeime

Bajonettzange , engl.: bajonet forceps; Extraktionszange mit bajonettartig gewinkelten Branchen; Einsatz bei hoher Wurzelfraktur im Oberkiefer-Seitenzahnbereich
 

Bakteriämie
(zeitweiliges, ~15 min) Auftreten ("Kreisen") von Bakterien im Blut, engl.: bacteremia; die Bakterien stammen aus eitrigen Krankheitsherden (Granulom, Zahnfleischentzündung) im Körper oder aus der Mundhöhle direkt, wo bei einem beschädigtem Epithelverschluss ( Epithelansatz) Bakterien entlang der Zahnwurzel oder durch offene Wunden (z.B. nach einer Extraktion, Verletzung des Zahnfleisch bei der Zahnsteinentfernung usw.) in die Blutbahn eindringen können. Bei allen zahnärztlichen Eingriffen, die eine Blutung provozieren, besteht die mögliche Gefahr, dass Bakterien in größerer Blutgefäße gelangen können.
Allein schon das Kauen von Nahrung soll bei einer Parodontitis eine B. auslösen (s.u.); die Anwendung von Zahnbürsten oder Zahnseide bei der mechanischen Plaqueentfernung zieht in der Regel ebenso eine leichte B. nach sich, wie auch zahnärztliche Tätigkeiten (Zahnsteinentfernung, Professionelle Zahnreinigung, Entfernung von Zähnen).
Gesunden Personen bereitet eine B. in solchen Fällen in der Regel keine Probleme, da das körpereigene Immunsystem entsprechende Abwehrmechanismen bereithält. Bei entsprechend geschädigten Patienten (z.B. Herzklappenfehlern u. -plastiken, gestörtes Immunsystem, Diabetikern) müssen prophylaktische Maßnahmen (Antibiotika, Chlorhexidin-Spüllungen) vor dem eigentlichen Eingriff ergriffen werden.
Bei einer B. werden die Erreger S. viridans sowie Actinomyces und Prevotella Keime am häufigsten vorgefunden.
Eine B. großen Ausmaßes wird auch als Septikämie bezeichnet, wobei der Unterschied zur Sepsis nicht klar definiert ist.

In der Literatur werden folgende, stark schwankende Risikozahlen angegeben. Die Methodik derartiger Untersuchungen erweist sich häufig als mangelhaft. So weist z.B. eine jüngere Kohortenstudie nach (Murphy, AM et al.: Chewing fails to induce oral bacteraemia in patients with periodontal disease. J Clin Periodontol (2006); 33: 730-736) auf, dass durch Kauen bei parodontal und gingival erkrankten Patienten keine B. ausgelöst werden kann.

Extraktion eines entzündlich erkrankten Zahnes    75 - 88 %
Extraktion ohne vorliegende Entzündung 20 - 66 %
Wurzelkanalbehandlung ~ 12 %
Wurzelspitzenresektion 10 %
Mukoperiostale chirurgische Eingriffe 36 - 90 %
Zahnsteinentfernung 8 - 80 %
Infiltrationsanästhesie 16 %
Intraligamentäre Anästhesie 97 %
Kofferdam-Anwendung (beim Legen) 30 %
Anlegen eines Matrizenbandes 30 %
Zähneputzen 0 - 39 %
Zahnhölzer/Zahnseide (siehe unter Artikel Index - Ordner - Mundhygiene/Zahnpflege) 20 - 58 %
zum Vergleich:
normales Kauen
17 - 51 %

Antibiotikaprophylaxe, Endokarditis, Munddusche

Bakterie 
Bakterium, Bacterium, Bakterien, Bazillen, einzelliges Kleinstlebewesen, Spaltpilz, engl.: bacterium, bacteria(pl.); kugel- bzw. stäbchenförmige oder schraubige, einfache pflanzliche Kleinstlebewesen von etwa einem bis zehn Mikromillimeter Dicke mit unterschiedlicher Wirkung auf den menschlichen Organismus (gutartig bzw. lebenswichtig, wie auch ausgeprägt krankhaft (pathogen)); Vermehrung durch Spaltung ("Spaltpilz").
Unterschieden wird u.a. nach der Art ihrer Energiegewinnung und dem damit bevorzugtem Milieu zwischen aerobischen (benötigen Sauerstoff) und anaerobischen (Wachstum nur bei niedrigen/keinen Sauerstoffkonzentrationen) Arten und deren Mischformen. Eine andere Unterscheidung erfolgt aufgrund der histologischen Färbung: Gram-Färbung
Die dauerhaften Überlebensformen von B. werden als (Endo-)Sporen bezeichnet.
Die durchschnittliche Größe der "normalen" Bakterien liegt zwischen 1 und 10 μm, meist um 1 μm; die kleinsten Formen weisen nur 0,2–0,5 μm Durchmesser auf.
Über 500 verschiedene Bakterienarten lassen sich bisher in der menschlichen Mundhöhle nachweisen - in einem Milliliter Speichel befinden sich etwa 10 Millionen B. . Als krankhaft (pathogen) in der ZHK sind dabei nur wenige anzusehen.
Bakterien stimulieren im entzündeten Gewebe die Einwanderung weißer Blutkörperchen. Zusammen mit Botenstoffen aus dem Blutkreislauf und aus Nervenfasern können diese Zellen Entzündungsschmerz verursachen. Untergruppen der weißen Blutkörperchen, unter anderem die so genannten Neutrophilen, können jedoch auch schmerzlindernd wirken. Sie setzen Opioidpeptide frei, die sich an die sogenannten Opioidrezeptoren auf den schmerzleitenden Nervenfasern im entzündeten Gewebe binden und so den Entzündungsschmerz hemmen.
Aerobier/Anaerobier, Antibiotika, Bakteriämie, bakteriologische Identifizierungssysteme, Biofilm, Gram Färbung, Karies, Leitkeime,  Mikroben, Mundflora, pathogen, PDT, Plasma, Procalcitonin-Test, Resistenz, STAMPs, Streptococcus mutans

Bakteriensylate
hoch gereinigte Bestandteile abgestorbener Bakterien, die keine Infektion mehr auslösen können, aber in der Lage sind, das Immunsystem anzuregen ("Immuntherapeutikum"). Kurmäßiger Einsatz (2x28 Tage mit einem 28-tägigen freien Intervall) vor allem bei Atemwegserkrankungen zum Training der Abwehrkräfte.

bakteriologische Identifizierungssysteme
mikrobiologische Nachweisverfahren, engl.: bacteriological identification systems; als unterstützende Methode zur Diagnostik bakterieller Erkrankungen, zur Auswahl eines geeigneten Antibiotikums und zur Überprüfung und Dokumentation des Behandlungsverlaufs. In der ZHK vorwiegend bei bakteriellen Infektionen von Zahnfleischerkrankungen ("Markerkeimen"), aber auch zur Kariesrisikobestimmung und bei eitrigen Weichteilinfektionen angewandt.
Generell besteht bei der Wertigkeit derartiger Untersuchung folgendes Problem: Einerseits existiert in der Mundhöhle eine Vielzahl von Keimen, die weder genau untersucht, noch deren pathogene Prävalenz bekannt ist. Anderseits gibt es von den sog. Leitkeimen eine Vielzahl von nicht oder weniger pathogenen Unterformen. So zeigten RNA-vergleichende Untersuchungen, dass es alleine von Actinobacillus actinomycetem comitans 76 verschieden Stämme gibt.
Man unterscheidet:

  • Bakterienkulturen (bacterial cultures)
    gilt als die klassische Methode in der mikrobiologischen Diagnostik und wird meist in Labors durchgeführt. Durch kulturelle Anzucht (Brutschrank) auf Agar-Platten der aus einem Abstrich gewonnenen Keime lassen sich diese beliebig vermehren und können so neben der Art-Bestimmung auch zur Antibiotika-Resistenzbestimmung verwendet werden. In der ZHK geeignet bei eitrigen Weichteilentzündungen, soweit es sich um aerobe Keime handelt. Die meisten Keime in den Zahnfleischtaschen bei Zahnfleischerkrankungen sind anaerob (= reagieren auf Sauerstoff sehr empfindlich mit einem Absterben). Eine Kultur dieser Bakterien ist langwierig und birgt erhebliche Risiken während des Transport, indem durch unbeabsichtigten Sauerstoffzutritt ein Absterben der Keime erfolgt und so falsche kulturelle Werte-Interpretationen liefert. Weiter ist ein Teil der Mundhöhlenbakterien im Labor nicht kultivierbar, so dass deren Nachweis auf diese Art unmöglich ist.
  • mikroskopische (mikrobiologische) Untersuchung (microscopic (micro-biological) analysis)
    relativ einfache und schnelle Methode zur Sichtbarmachung von Bakterien und zur Unterscheidung von beweglichen und unbeweglichen Formen. So können mittels Dunkelfeld und/oder Phasenkontrast in der frischen Plaque die versch. Typen beobachtet werden. Keine oder nur ungenügende Unterscheidung der krankhaften von den harmlosen Bakterienarten. Wenn auch in der ZHK therapeutisch bedeutungslos, so können doch Aussagen über Keimdichte und Entzündungsreaktion gemacht werden und über eine angeschlossene Videokamera eine Motivation des Patienten erreicht werden.
  • molekularbiologische Diagnostik (z.B. "Gensondentest") (molecular-biological diagnostics)
    seit Anfang der 90er Jahre mit Erfolg angewandete, aussagekräftige und sehr empfindliche ("hochspezifische") Methode, spez. bei Zahnfleischerkrankungen ( Markerkeime). Anstelle einer langwierigen Anzüchtung u. Kultivierung (s.o.) von Bakterien wird in einem aufwendigen und komplizierten Verfahren direkt nach den Genen möglicher Keime gesucht (DNA-Sonden). Vorteil dieser Methode ist, dass die Bakterien schon abgestorben sein können, um trotzdem einen Nachweis ihres Vorhandenseins zu erbringen. Insbesondere die in tiefen Zahnfleischtaschen vorkommenden anaeroben Bakterienarten werden heute als Indikatoren des fortschreitenden Zahnbettverlustes angesehen, sind aber schwierig auf herkömmliche Art nachzuweisen, da jeglicher Kontakt mit Luftsauerstoff bei der Probenentnahme und Aufzucht die Bakterien absterben lässt. Die Identifikation der sog. "Markerkeime" ist eine zusätzliche Information für Diagnose, spezifische Behandlung und Therapiekontrolle von Parodontitiden. Mit spez. Systemen (z.B. ParoCheck™, Perio-bac™, microDent®, GenoType-PRT®) wird die Plaque bzw. Sulkusflüssigkeit in einem mikrobiologischen Labor analysiert (Dauer bis zu zwei Wochen) und daraus Empfehlungen für die Weiterbehandlung abgeleitet. (Noch) nicht zur Resistenzbestimmung bei Antibiotika geeignet; auf Grund der sehr exakten Keimbestimmung lässt sich aber meist das geeignete Antibiotikum auswählen. Z.Zt. (2007) besonders wegen des hohen Preises nicht häufig im Praxiseinsatz.

     
       


    Neu ist die PCR-Methode vom engl.: polymerase chain reaction:
    PCR ist eine molekularbiologische Untersuchungsmethode, bei der kleinste DNA-Mengen aus einer oder mehreren Zahnfleischtaschen durch Vervielfältigung nachgewiesen werden. Dabei multipliziert ein spezielles Enzym (Taq-Polymerase) die artspezifischen Genfragmente der gesuchten Parodontitiserreger, die so genannten Zielsequenzen. Für jede Zielsequenz werden 2 spezifische Primer, kurze DNA-Fragmente, verwendet. Zusätzlich zur Bestimmung der Art und Anzahl der Zahnfleischerkrankungen auslösenden Keime lässt sich die Gesamtkeimzahl der entnommenen Probe ermitteln. Diese Bestimmung erlaubt eine Einschätzung der mikrobiologischen Gesamtbelastung in der Zahnfleischtasche und dient so als Entscheidungshilfe für die Therapieplanung und zur Wahl geeigneter Antibiotika. Der neu entwickelte (2003) Test "meridol Paro Diagnostik™" verwendet erstmals in der zahnmedizinischen Diagnostik die neue Real-Time-PCR-Technologie. Ein Verfahren, bei dem zusätzlich ein weiteres spezies-spezifisches DNA-Fragment (TaqMan-Sonde) eingesetzt wird. Während der Vervielfältigung der Zielsequenz wird dieses Fragment abgespalten und zerstört. Zugleich wird ein Fluoreszenzsignal freigesetzt, das durch automatische Laserdetektion

    ( Lasereinsatz in der Zahnheilkunde) online gemessen und direkt aufgezeichnet wird. Die Intensität des Fluoreszenzsignals ist ein Maß für die Menge des gebildeten Produktes und direkt proportional zur Ausgangsmenge des gesuchten Erregers in den Patientenproben. Das Verfahren reagiert auf die 6 Markerkeime Actinobacillus actinomycetemcomitans, Porphyromonas gingivalis, Tannerella forsythensis, Treponema denticola, Fusobacterium nucleatum ssp., Prevotella intermedia.
    Bisher noch wenig erprobt und teuer.
     

  • immunologische Verfahren (immunological procedures)
    beruhen auf einer Antikörper-Antigen-Reaktion und können charakteristische Antigene einer best. Bakterienart - auch wenn diese schon abgestorben sind - nachweisen, womit sich das Problem einer unbeabsichtigten Sauerstoffzufuhr beim Transport (s.o.) nicht ergibt. Diese Methode ist relativ rasch (noch am selben Tag) in der zahnärztlichen Praxis oder einem Labor durchzuführen. Störungsanfälliges Testverfahren, welches nur von geübten Personen interpretiert werden kann; nicht zur Resistenzbestimmung bei Antibiotika geeignet.
    Derzeit können mit Hilfe bekannter Verfahren zwischen 5 und maximal 20 Markerkeime identifiziert werden. Bisher noch wenig gebräuchlich.
  • enzymatische Bestimmung (enzymatic diagnostics)
    einige Bakterienarten sind in der Lage, durch Ausscheidungsprodukte (Peptidasen) ein synthetisch hergestelltes Substrat zu spalten. Die damit einhergehenden Farbreaktionen werden zum spezifischen Nachweis genutzt. Wenig gebräuchlich und unsicher, da nicht alle Erreger - besonders der problematische Keim Actinobacillus actinomycetemcomitans - diese Reaktion verursachen bzw. nicht aussagekräftige Ergebnisse liefern; Mengenbestimmung nur bedingt möglich. Dauer des Nachweises ca. 1 Stunde.
    Als nicht mehr zeitgemäß gilt der BANA-Test

Abstrich, Antibiotika-Zufuhr bei Zahnfleischerkrankungen, Genomik, Leitkeime, Markerkeime, meridol Paro Diagnostik™, Parodontitis, Parodontitisdiagnose, PCR, Procalcitonin-Test

Einteilung und Erscheinungsbilder von Zahnfleischerkrankungen (siehe unter Artikel Index - Ordner - Zahnfleisch Erkrankungen)

bakteriostatisch
engl.: bacteriostatic; keimhemmend; Fähigkeit eines Pharmakons (z.B. eines Antibiotikums) ein Wachstum von Bakterien zu hemmen (sog. Bakteriostase), ohne dabei die Bakterien selbst abzutöten. Deshalb führen b. Pharmaka nur in Verbindung mit der eigenen Immunabwehr zur Ausheilung eines Infekts.
Bekannte b. Antibiotika sind Chloramphenicol, Makroloide oder Tetracyclin.
Antibiotika, bakterizid, Fluorquinolone, Zinkoxid

bakterizid
engl.: bactericidal; bakterien(ab)tötend durch Zellwandzerstörung oder -veränderung. Bekannte b. Mittel in der ZHK sind best. Chemotherapeutika wie Penicilline, Ozon und Wasserstoffperoxid.
bakteriostatisch, Calciumhydroxid, Mundspüllösungen

balanced force-Technik
balanced-force-Methode, von Roane 1985 eingeführte Wurzelkanalaufbereitungstechnik, die als Standard für die handinstrumentelle Aufbereitung von gekrümmten Kanälen mit Edelstahlfeilen gilt. Nach Prof. K. Merte, ZMK der Universität Leipzig, wird dabei folgendermaßen vorgegangen:
1. Einführen der nicht vorgebogenen hoch flexiblen K-Feile in den Kanal
2. Drehung um 90°-180° im Uhrzeigersinn
3. Drehung um 120°-180° in Gegenrichtung, verbunden mit einem nach apikal gerichteten Andruck, der ein Herausdrehen der Feile verhindert und einen Belastungsausgleich bewirkt
4. Herausziehen der Feile im Uhrzeigersinn
5. Weiterführung, bis der apikale Aufbereitungsquerschnitt um 3 bis 4 ISO-Größen erweitert ist, [(z. B. von ISO #20 (initiale Apikalfeile) über ISO #25 und ISO #30 (se-kundäre Apikalfeilen) bis ISO #35 (apikale Masterfeile)]
6. abschließende Aufbereitung des mittleren und koronalen Kanaldrittels gemäß step back-Technik oder mit Gates-Bohrern.
RECIPROC™,
Wurzelkanalbehandlung

Balanceseite
Mediotrusionsseite, Leerlaufseite, engl.: balancing side; die "Nicht-Arbeitsseite oder -Kauseite" des Kiefers beim Kauakt. Der Unterkiefer bewegt sich dabei zur Mitte des Schädels hin.
Ein Kontakt der Zähne von Ober- und Unterkiefer (Antagonistenkontakt) auf der B. wird als Balancekontakt (balancing contact) bezeichnet. Die durch Gebrauch auftretenden okklusalen Schliffflächen werden als Balancefacetten o. Mediotrusionsfacetten bezeichnet.
Arbeitsseite, Bennet-Bewegung, Bennet-Winkel, Eckzahnführung, Gelenkbahn, Mediotrusion, Okklusion, Ruheposition, schwingender Kondylus, Stops, Vorkontakt

Balkwill-Winkel
engl.: Balkwill angle; 1866 von Balkwill beschriebener Winkel zwischen Okklusionsebene und Bonwill Dreieck; Normwert liegt zwischen 20-25°. Bedeutung bei der Gesichtsbogenübertragung und schädelbezüglichen Einstellung der Modelle im Artikulator
Übertragungsbogen

Ballaststoffe
engl.: fiber, roughage; weitgehend unverdauliche Nahrungsbestandteile verschiedener Substanzen, die hauptsächlich in pflanzlichen Lebensmitteln vorkommen; der menschliche Körper kann sie nur teilweise durch Enzyme abbauen. B. sind meist Träger lebenswichtiger Nahrungsstoffe und regen u.a. die Darmaktivitäten (Peristaltik) an.
Aufteilung der B. in lösliche und unlösliche Substanzen:
zu den löslichen B. gehören beispielsweise Pektine (pflanzliche Polysaccharide). Sie bilden einen viskösen Schleim, der sowohl die Magenentleerung als auch die Aufnahme von Zuckern verlangsamen kann. Zudem kann er Fette binden und dadurch den Fettstoffwechsel positiv beeinflussen. Darmbakterien wandeln die für Menschen unverdaulichen B. in kurzkettige Fettsäuren um. Diese Fettsäuren tragen vermutlich dazu bei, das Darmkrebsrisiko zu senken, dienen aber auch als Nahrungsgrundlage für Darmbakterien, vor allem Milchsäurebakterien.
zu den unlöslichen B. zählen vor allem pflanzliche Gerüst- und Stützsubstanzen. Sie gelangen als Partikel in den Dickdarm, wo sie zum Teil von Bakterien fermentiert werden. Zum Teil verlassen sie den Körper aber auch unverdaut. Sie binden im Dickdarm Wasser, wodurch der Speisebrei quillt und weicher wird. Die Darmbewegung wird hierdurch gefördert und die Transitzeit des Stuhls verkürzt.

BANA-Test
nicht mehr zeitgemäßes, schnelles ("chairside-diagnostic"), enzymatisches bakteriologisches Identfizierungsverfahren. Es wird das Vorhandensein von trypsinähnlichen Proteasen, wie sie von den Markerkeimen Treponema denticola, Porphyromonas gingivalis und Bacteroides forsythus gebildet werden, nachgewiesen. Diese Proteasen hydrolysieren das synthetische Trypsinsubstrat 11 Benzoyl-DL-Arginin-b-Naphtylamid (BANA), was man durch eine Farbreaktion auf einem mit subgingivaler Plaque beimpften Papierstreifen sichtbar machen kann.

Bankknochen, homologer Knochen der über eine Knochenbank bezogen wird; Knochenersatzmaterialien

Bandkrone
"Ring-Deckel-Krone", Hülsenkrone, engl.: full-coverage crown, collar crown; bis in die 70er Jahre des letzten Jhds. gebräuchliche Kronenart zum Ersatz von verloren gegangener Zahnsubstanz. Nach der Präparation des Zahnes wird mit einem Ringmaß der Umfang des Zahnstumpfs an seiner Präparationsgrenze gemessen und dann ein entsprechend großes Stück Metall aus einer Goldblech-Legierung geschnitten. Dieses Band wird zu einem Zylinder ("Ring") verlötet und dieser nach entsprechender Konturierung (Nachbildung der Seitenwände des Zahnes) mittels Konturzange wieder dem Zahnstumpf angepasst. Anschließend wird über dieses Gebilde ein Abdruck (Gips, Stent's Massen) genommen und dieser in einem zahntechnischen Labor derart weiterverarbeitet, als die noch fehlende Kaufläche ("Deckel") aus Wachs modelliert, gegossen und auf das konturierte Band aufgelötet wird. Bei der historischen "Ring-Deckel-Krone" wird auf eine Nachahmung der Kauflächenkonturen verzichtet. Die B. wurde durch die Vollgußkrone abgelöst.
Gusskrone, Krone, Peeso Krone, Ringmaß

Bandmatrize; Ivory Matrizenspanner, Tofflemire Matrize

Barbiturate
Hypnotika, engl.: barbiturates; das zentrale Nervensystem beeinflussende Medikamente; von medizinischer Bedeutung sind die unter Verwendung von C-mono- oder C-disubstituierten Malonsäureestern und Harnstoff (auch N-substituierten Harnstoffderivaten oder Thioharnstoff) hergestellten Barbitursäurederivate, die Barbiturate (bzw. Thiobarbiturate). Diese haben im Gegensatz zur unsubstituierten Barbitursäure beruhigende, einschläfernde und narkotischer Wirkung. Bei unkontrollierter Einnahme barbiturathaltiger Medikamente besteht Suchtgefahr. In der ZHK ohne Bedeutung.
Analgetika

Bariumsulfat
engl.: barium sulphate; positives, sehr schwer lösliches (deshalb nicht giftiges) Röntgenkontrastmittel. In der ZHK hauptsächlich Zusatzstoff in Wurzelfüllpasten und metallfreien Füllungsmaterialien.

Barodontalgie
Barotrauma, Aerodontalgie, engl.: barodontalgia; bei plötzlichen Druckveränderungen (Fliegen, Tauchen) auftretende Schmerzen an den Zähnen oder im Kieferbereich. Verursacher sind meist eine Zahnnerventzündung oder eitrige/entzündliche Prozesse bzw. Zysten im Kieferbereich. Lufteinschlüsse unter Kronen und Brücken können wegen des kleinen Volumens kaum derartige Empfindungen auslösen.
Aerodontalgie

Basalbogen
engl.: basal arc; auch Corpus maxillae im Ober- und skelettale Kieferbasis im Unterkiefer; funktionelle Knochenbalken (Trabekel und Trajektorien), welche den Kaudruck von den Alveolarfortsätzen abfangen.

Basaliom
engl.: basalioma, basal cell epithelioma; bedingt bösartiger Hauttumor, keine Metastasen bildend aber bösartig infiltrierend wachsend und meist im Gesicht vorkommend (bevorzugt Nasiolabialfalte und Oberlippe), selten in der Mundhöhle auftretend. Gilt als häufigster Hauttumor.
Das sog. nävoide Basaliom (basal cell naevus) kennzeichnet das Gorlin-Goltz-Syndrom (Basalzellnävus-Syndrom). Diese autosomal-dominant vererbte Erkrankung zeichnet sich durch Keratozysten in den Kiefern und Basalzellnaevi aus. Eine Manifestation erfolgt häufig bereits im Wechselgebiss/Kindesalter (s. Abb.)



Gorlin-Goltz-Syndrom

Basalzellenadenom
Basalzelladenom, Speicheldrüsentumor, engl.: basal cell adenoma; gutartiger, von den Basalzellen der Ohrspeicheldrüse ausgehender Tumor bei älteren Patienten. Klinisch häufig nicht vom pleomorphen Adenom zu unterscheiden; zu Rezidiven neigend, bösartige Entartung möglich
Basalzellenadenom der Glandula parotidea

Baseler Klammer, Baseler Schiene; fortlaufende Klammer

Basion
Ba, "Medianpunkt", engl.: do.; Messpunkt bei der Schädelvermessung: unpaariger, tiefster Punkt des Os occipitale (Hirnhauptsbein) am Vorderrand des Foramen occipitale magnum in der Median-Sagittal-Ebene; kaudalster Punkt am vorderen Rand des Foramen magnum in der Medianebene.
Dentalindex, Medianebene, Rivet Winkel, Sattelwinkel

Basis; Basalbogen, Kieferbasis, Prothesenbasis

Basisbrücke
engl.: (fixed) base bridge; Brückenart bei welcher das/die Brückenzwischenglieder punktförmig auf der Kieferschleimhaut (= "Basis"; Abb. o.) aufsetzen. Im sichtbaren Bereich aus kosmetischen Gründen immer erforderlich; im nicht sichtbaren Bereich wird empfohlen, den Glieder aus hygienischen Gründen die Form einer aus der Natur her bekannten Brücke (zum Kiefer hin offenen Form = "Schwebebrücke"; Abb. u.) zu geben (= "unterspülbar").
Brücke, Schwebebrücke, Tangentialbrücke



Basisplatte
engl.: base plate; zahntechnische Schlagwortbezeichnung für industriegefertigte Kunstoff- oder Schellack-Platten, welche - der Kieferform entsprechend - etwas größer als diese sind. Trägerplatte z.B. für einen Wachswall (Biss-Schablone, Bissnahme) oder Grundlage für einen individuellen Löffel.

Basistarif
Basisversorgung, PKV-Basistarif, engl.: basic rate; neuer Begriff in der Privaten Krankenversicherung (PKV); einer der Eckpunkte der "Gesundheitsreform 2007"; Gültigkeit seit 1.1.2009. Gedacht ist dieser Tarif als Alternative für ehemals privat Versicherte, die sich keinen Normaltarif mehr leisten können, bzw. PKV-Mitglieder, denen ihr jetziger Tarif zu teuer ist oder Personen, die noch keinen Versicherungsschutz haben. Er gilt als Verknüpfung der beiden Systeme Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Private Krankenversichrung (PKV).
Kernaussagen sind u.a.:
der Leistungsumfang ist vergleichbar mit dem der Gesetzlichen Krankenversicherung ( BEMA); sie dürfen den GOZ-Satz 2.0 nicht übersteigen
die Prämien dürfen nicht höher liegen als bei den Gesetzlichen Krankenkassen; eine "Gegenfinanzierung" erfolgt durch die Beiträge der Normaltarife, die zwangsläufig angehoben werden müssen
es besteht Kontrahierungszwang, d.h.: es müssen alle Interessenten aufgenommen werden
eine Risikoprüfung findet nicht statt; Leistungsausschlüsse bestehen nicht
Den B. können auch solche Versicherten wählen, die bereits vor 2009 PKV-Mitglied waren. Sie müssen sich allerdings noch im ersten Halbjahr 2009 für den B. entscheiden.
Vom 1.7.2007 bis zum Start des B. ab 2009 wurde der bestehende Standardtarif für alle Personen ohne Versicherungsschutz geöffnet. Damit soll es keine Personen mehr geben, die nicht irgendwie gegen Krankheit versichert sind.
Ende 2010 waren in der BRD (nur) 21.000 Personen im B. versichert (= 0,2% aller privat Versicherten).
Das Bundesverfassungsgericht hat 2008 eine Verfassungsbeschwerde zum B. abgelehnt. Zur Behandlungspflicht von B.-Versicherten sagt die Ärztezeitung: "Wer nicht akut erkrankt ist, kann vom Vertragsarzt als Patient abgelehnt werden. Dazu die Bundesregierung: "Der Gesetzgeber hat den KVen und KZVen den Auftrag zur Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung von Basistarifversicherten übertragen. Diese Übertragung führt nicht als solches zu einer unmittelbaren Erstreckung der Behandlungspflicht eines jeden einzelnen Vertragsarztes oder Vertragszahnarztes auf diese Patientengruppe. Es bleibt den KVen und KZVen überlassen, in welcher Art und Weise sie den gesetzlichen Auftrag am zweckmäßigsten erfüllen."
Die KZBV betrachtet den B. grundsätzlich mit Skepsis, weil er systemfremde Elemente in die private Krankenversicherung einführt und darauf abzielt, die Unterschiede zwischen PKV und GKV einzuebnen.
GKV-WSG (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung)

Basiswinkel
Grundebenenwinkel, Basisebenenwinkel, engl.: cranial base angle; Winkel zwischen Spinaplanum (vordere Schädelbasislinie) und Mandibularplanum (Unterkiefergrundebene). Werte um 35° gelten als Norm, größere Winkel deuten auf ein verstärkt vertikales bzw. Distalbiss, kleinere Winkel auf ein verstärkt horizontales Schädelwachstum bzw. Mesialbiss hin; gilt als zentraler Parameter für eine vertikale Anomalie. Meist mit dem ML-NL-Winkel gleichgesetzt.
FRS-Ananlyse, Kephalometrie, SNA-Winkel


Bass-Technik
Bass Methode, spezielle Zahnputztechnik, engl.: Bass' method (technique) (of toothbrushing); die 1954 von Bass entwickelte Methode ist heute die gebräuchlichste der empfohlenen Zahnputztechniken bei gesundem Zahnfleisch und einem normalen Zustand des Zahnhalteapparates und wird auch bei Entzündungen des Zahnfleisches, wie auch bei leichten Formen der Erkrankung des Zahnhalteapparates vorgeschlagen; sie ist auch bei Patienten mit festsitzenden Kieferregulierungen geeignet.
Bei der normalen B.-T. wird die Zahnbürste in einem Winkel von etwa 45° zur Zahnachse am Zahnfleischsaum angesetzt und in rüttelnden Bewegungen gegen das Zahnfleisch gedreht. Dadurch rutschen die Borsten mehr in die Zahnzwischenräume und in Richtung Zahnhals und Zahnfleischtasche; sie können so an den Problemzonen des Zahnes eine bessere Entfernung der Plaque durchführen. Dabei sollte der Anpressdruck so hoch sein, dass sich die Borstenenden leicht umbiegen. Es erfolgt dann eine rüttelnd-kreisende Bewegung.
Bei der modifizierten B.-T. erfolgt anschließend eine drehende Auswischbewegung zur Zahnkrone hin. Für je zwei Zähne (diese Fläche wird etwa mit einer Kurzkopfzahnbürste erfasst) sollte diese Bewegung etwa 10-15mal hintereinander durchgeführt werden. Auf der Kaufläche des Zahnes werden ausschließlich kleine Kreisbewegungen durchgeführt.
Charters-Methode, Stillman-Technik, Zahnputztechniken
> (ausführliche Anleitung in 5 Schritten)

 

 


Batt-Spitze
engl.: Batt-tip (noncutting tip); nichtschneidende Instrumentenspitze von Wurzelkanal-Aufbereitungsinstrumenten, zur Minderung des Perforationsrisikos durch eine verbessert geführte Zentrierung und damit verringerte Kanalbegradigung.
Beutelrock Bohrer, Ellbogen-Effekt, Wurzelkanalbehandlung


Bauhin Drüse
Zungenspitzendrüse (Glandula apicis linguae), engl.: Bauhin's gland, anterior lingual gland; nach dem Anatom B. (Schweiz, 1560-1624) benannt; fast rein muköse Drüse zu beiden Selten der Zungenspitze. Zunge

Bayern-Tabelle
Schlagwortbez. für eine Gebührenüberstellung als Orientierung über die Vergütung zahnärztlicher Leistungen in den versch. Honorarsystemen (Gesetzliche Krankenkasse, GOZ/GOÄ, HOZ).

Bazillen
Bazillus, Bacillus, Krankheitserreger, engl.: bacillus, bacilli (pl); eine Gattung grampositiver, Sporen bildender Stäbchen der Familie Bacillaceae. Auch fälschlicherweise gleichgesetzt für alle Bakterien (auch solche, die keine Sporen bilden) oder laienhafter Ausdruck für Bakterien aller Art ("Bazillenträger").
Bakterien

BDZ, Bundesverband der Deutschen Zahnärzte e.V. (1953-1993); Vorläufer der heutigen Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

BDZI, Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte; implantologische Fachgesellschaften

BdZM, Bundesverband der Zahnmedizinstudenten in Deutschland e.V. ,

BE , Broteinheit ; Diabetes

BEB
BundesEinheitliche Benennungsliste, engl. etwa: federally uniform designation list; für die GOZ (Privatpatienten) gültige Beschreibung und Kalkulationsgrundlage der Laborpositionen für zahntechnische Leistungen. Es handelt sich hierbei - im Gegensatz zur BEL - nicht um ein sozialpolitisch ausgehandeltes Preisverzeichnis, sondern um eine individuelle, kalkulatorische Leistungsbeschreibung zahntechnischer Leistungen. Die 1. Ausgabe der BEB wurde 1973 vom Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) herausgegeben; inzwischen (2009) liegt die 8. Ausgabe vor.
"...Was im einzelnen Fall angemessen ist, bestimmt sich außer nach örtlichen Verhältnissen insbesondere nach dem besonderen Aufwand, den der Zahnarzt im Einzelfall von dem beauftragten Zahntechniker verlangt. Dabei ist darauf abzustellen, welcher Preis nach der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand und den an den Zahntechniker gestellten Anforderungen angemessen ist... In diesem Zusammenhang kann der Beklagte nicht mit Erfolg auf die Sätze der zwischen den Innungsverbänden der Zahntechniker und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung für Kassenpatienten geltende Preisliste Zahnersatz Nordrhein (BEL) verweisen. Privatärztliche und kassenärztliche Leistungen können nicht ohne weiteres verglichen werden. Bei der Beurteilung der von Privatpatienten zu zahlenden angemessenen Vergütung haben allgemeine wirtschaftliche Erwägungen keinen Platz, es kommt vielmehr auf die konkreten in Auftrag gegebene Arbeit und die hierfür angemessene Vergütung an..." (Quelle: Urteil des OLG Düsseldorf, Az.: 8 U 32/01, Urteil vom 13.05.2002)
Achtung: ab 1.1.2009 gilt eine neue BEB. Ein Download existiert nicht, da Copyright-Rechte greifen.
BEL,  Festzuschüsse ab 2005  (siehe unter Artikel Index - Ordner - Festzuschuss Allgemeiner Teil)

Bedarfsplanung
engl.: SHI-planning; Steuerungselement in der Gesetzlichen Krankenversicherung, um einer drohenden Überversorgung oder Unterversorgung entgegenzuwirken. So schreibt § 99 Sozialgesetzbuch u.a.: "Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen sowie im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien auf Landesebene einen B. zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen und jeweils der Entwicklung anzupassen. Die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung sowie der Krankenhausplanung sind zu beachten. Der Bedarfsplan ist in geeigneter Weise zu veröffentlichen."
Für den zahnärztlichen Bereich sind jegliche Beschränkungen im Sinne einer "Überversorgung" ab dem 1.4.2007 entfallen.
GKV-Versorgungsgesetz, GKV-WSG (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung), Medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnarzt
Bedarfsplanungs-Richtlinien des GBA

bedingt abnehmbar, (Zahnersatz), engl.: conditional removable (denture);  Zahneratzformen, welche nur in einer zahnärztlichen Praxis - meist aus hygienischen Gründen - vorübergehend entfernt werden können. Hierbei handelt es sich meist um verschraubte Riegel- oder Implantatsuprakonstruktionen
abnehmbar, festsitzend

Bednar-Aphthen
"Sauggeschwüre", engl.: Bednar's aphthae; bei Säuglingen auftretende, traumatisch verursachte Geschwüre im harten Gaumen; sehr wahrscheinlich als Saugfolge bei immungeschwächten Säuglingen; nur äußerliche Ähnlichkeit mit Aphthen

BeeFill
Backfill Gerät, neuartiges Gerät zur thermoplastische dichten Verschließung von Wurzelkanälen ( Wurzelkanalfüllung) mit Guttapercha. Das Gerät macht eine individuelle Regulierung von Temperatur und Fließgeschwindigkeit möglich.
Unter "Backfill" versteht man das Auffüllen der Hohlräume zur Krone hin über den Wurzelkanalstiften (Master cone) mit einem wandständigen Material, z.B. thermisch-fließender Guttapercha. Korrekt unterteilt sich die thermoplastische Abfülltechnik in 1. Downfill (apikales Drittel) 2. Backfill (mittleres und koronales Drittel).

Befestigungszement
"Zement", engl.: (fixing) cement; zur Befestigung von festsitzendem Zahnersatz an den Zahnstümpfen, früher meist auf Phosphatzement-Basis ( Harvard Zement), heute zunehmend auf Hybrid- (z.B. Fuji-G) oder Komposite-Basis (
Kompositkleber, "Kompositzemente"), wodurch erheblich bessere Haftwerte (Klebeigenschaften) erreicht werden.
Bei konventionellen Befestigungsverfahren spielt die Retention der Präparation eine entscheidende Rolle, da der Zement selbst nur eine Keil- oder Klemmfunktion hat.
Der Zement selbst (Phosphatzement, Carboxylatzement, Glasionomerzement) entfaltet seine Retentionswirkung im wesentlichen durch drei Eigenschaften: Druckfestigkeit, Dicke der Zementschicht und Klebekraft. Die wesentliche "Verkeilungsfunktion" der B. ist abhängig von der Druckfestigkeit des jeweiligen Präparates. Weiter ist hierfür eine zementtypische Schichtdicke erforderlich, welche etwa zwischen 35 - 50 µm liegen sollte, bei möglichst geringeren Werten am Rand der Restauration ( Randspalt). So können durch hohen Aufpressdruck beim Einsetzen (
dieser Vorgang sollte immer unter Druck auf das Werkstück erfolgen, damit Befestigungszementüberschüsse abfließen können und die Restauration nicht im Biss zu hoch ist; zweckmäßig ist hierfür der Zubiss auf eine Watterolle oder ein spezieller Kronen-/Inlayadapter), wie auch Finieren der fertigen Restauration Spaltgrößen von 10 - 15 µm erzielt werden.
Von den Materialien her ist auf eine gute biologische Verträglichkeit ("Pulpenverträglichkeit") zu achten, will man nicht Gefahr laufen, dass sich nach Einsetzen der Arbeit Reaktion des Zahnnervs ergeben.
Das Befestigen von indirekt hergestellten Werkstücken auf Keramikbasis ( Keramikinlay, Veneer) hat sich grundlegend verändert: Während früher zum Einsetzen vor allem Zemente verwendet wurden, nutzt man heute zunehmend die Adhäsivtechniken  mittels Befestigungskomposites ("Kunststoffzemente"), um eine möglichst innige Verzahnung zwischen kunststoffhaltigen Klebern und Dentin herzustellen und um Keramikfrakturen vorzubeugen. Allerdings erfordern die verschiedenen Keramikarten aufgrund unterschiedlicher chemischer Eigenschaften auch verschiedenartige Zementierungssysteme. Die in jüngster Zeit (2005) auf den Markt drängenden Universalzemente, welche eine einfachere Handhabung darstellen sollen, eigenen sich aufgrund ihrer thermischen Beeinflussbarkeit dagegen nur, wenn noch wenig oder gar kein Schmelz mehr zur Verankerung zur Verfügung steht.
Damit sich die Unterseite einer Metallrestauration mit dem Befestigungskomposite chemisch verbinden kann, muss diese entsprechend konditioniert (Silikatisierung und Silanisierung) werden.
Eine neue Technik verfolgt einen anderen Weg: Durch Herausätzen der Goldlegierung (59% Au, 24% Cu, 14%Ag, 3% Pd) von Kupferoxidpartikeln mittels Thioglykolsäure entsteht eine poröse, schwammartige Metalloberfläche, welche dann mit der Adhäsivtechnik weiter bearbeitet und in den Zahn eingeklebt wird.
Bei Keramikrestaurationen gibt es wegen der Vielzahl der Keramiken unterschiedliche Empfehlungen. So sollte bei der adhäsiven Befestigungstechnik nach Möglichkeit ein zirkulärer, ununterbrochener Schmelzanteil zur besseren Schmelzhaftung vorhanden sein. Zur Anwendung kommen entweder stopfbare Komposites in Kombination mit "trockenem" Ultraschall oder die Verwendung von fließbaren Komposites.
 
Der Zementspalt (engl.: cement line) d.i. der Hohlraum zwischen Ersatzstück und Zahnstumpf) stellt immer einen Schwachpunkt bei einer Zahnersatzarbeit dar ( Randschluss). Auch hier scheinen die neueren Zemente und die auf der Adhäsivtechnik beruhenden Befestigungsmittel dem Phosphatzement überlegen zu sein. Für die Zementfilmdicke, welche materialbedingt zwischen 25 u. 50 µm liegt, wird auf den (Gips-)Zahnstümpfen im Dentallabor ein Lack oder eine dünne Folie aufgetragen, welche diese Dicke berücksichtigt - so kann es beim späteren endgültigen Befestigen nicht zu einer Zementüberhöhung (Bisserhöhung) kommen.
Weiter sollte dieser Vorgang immer unter Druck auf das Werkstück erfolgen, damit Befestigungszementüberschüsse abfließen können und die Restauration nicht im Biss zu hoch ist. Zweckmäßig ist hierfür der Zubiss auf eine Watterolle oder ein spezieller Kronen-/Inlayadapter; es soll dabei ein sanfter und anhaltender Druck ausgeübt werden.

Zum dauerhaften Befestigen Vollkeramischer Restaurationen werden folgende Empfehlungen gegeben (Stand 2010)

aktives Zementieren, Bracket, Brücke, Crown Venting, EBA-Zement, Eingliedern, Entfernung von festsitzendem Zahnersatz, Füllungsmaterialien, Harvard Zement, Kapselpräparate, Konvergenzwinkel, Krone, Kupferzement, Phosphatzement, Probeeinsetzen, Resinzement, Steinzement, Tempbond, Ultraschallgerät, Verschlusszement, Zement, Zementieren

Postoperative Hypersensitivität durch unterschiedliche Zemente

Befund
Befunderhebung, Befundung, engl.: finding; assessment = Befundung, Befunderhebung; der Dokumentationspflicht unterliegendes Ergebnis, welches aufgrund einer (medizinischen) Untersuchung festgestellt wird. In der ZHK in der Regel Unterteilung in:
extraoraler Befund: Untersuchung der Kaumuskulatur, Lymphknoten, Kiefergelenk, Nervenaustrittspunkte, evtl. Untersuchung des Kausystems ("Funktionsanalyse"), usw.
intraoraler Befund: Untersuchung der Zähne ("Zahnstatus") und der umgebenden Gewebe, wie Mundschleimhaut und weitere Weichgewebe der Mundhöhle, Zunge, knöcherner Strukturen (besonders des Zahnhalteapparates = "Parodontalstatus"), der Speichelmenge u. -konsistenz, evtl. Untersuchung des Kausystems ("Funktionsanalyse"), usw.
Extraoraler u. intraoraler B. werden auch als klinischer Befund bezeichnet.
röntgenologischer Befund
kieferorthopädischer Befund
seltener kommen noch weitere B. wie z.B. histologische oder mikrobiologische Untersuchungen ("Laborbefund") hinzu.
Diese Befunde sind (allein o. insgesamt) zusammen mit der Vorgeschichte der Erkrankung (Anamnese) Grundlage einer Diagnose.
mit der Einführung der Festzuschüsse für Zahnersatz (siehe unter Artikel Index - Ordner - Festzuschuss Allgemeiner Teil) wird von "befundorientierten Festzuschüssen" gesprochen. Hierbei bezieht sich der Ausdruck "Befund" lediglich auf die Anzahl der vorhandenen Zähne im Mund und hat nichts mit weitergehenden Untersuchungen zu tun.
Behandlung,
Beratung, Compliance, Diagnose, Dokumentation, o.B., Shared Decision Making, Untersuchung, Zahnbefund

befundorientierter Festzuschuss, Festzuschüsse ;  Festzuschüsse ab 2005  (siehe unter Artikel Index - Ordner - Festzuschuss Allgemeiner Teil)

Begg Technik
engl.: Begg (light wire) technique; in Australien entwickelte, in 3 Phasen ablaufendes, festsitzendes kieferorthopädisches Behandlungsverfahren vor allem bei Angle-Klasse II,1-Dysgnathien; meist verbunden mit der Entfernung von bleibenden Zähnen im Oberkiefer (z.B. Sechsjahr-Molaren). Verwendet werden spezielle Drähte und Brackets; Anwendung von Gummizügen:
  • Phase 1
    Verminderung des Overjets durch eine Retrusion der oberen Frontzähne mit einer Einstellung der Eckzähne und der ersten und zweiten Prämolaren in Neutralokklusion.
  • Phase 2
    Lückenschluss im Oberkiefer mit einer Einstellung der zweiten bleibenden Molaren in Distalokklusion mittels Gummizügen.
  • Phase 3
    Parallelisierung der Zahnachsen durch Aufrichtung der Wurzeln mit Hilfe von Torquebögen und Aufrichtungsfedern.


Begleitleistung
engl.: concomitant treatment; Lokalanästhesien, Röntgenaufnahmen, parodontologische und konservierende Behandlungen, die im Zusammenhang mit der Grundleistung - in der Regel handelt es sich hierbei um Zahnersatz - erbracht werden.
 Festzuschüsse ab 2005 (siehe unter Artikel Index - Ordner - Festzuschuss Allgemeiner Teil)

Begutachtung, engl.: (medical) opinion; Gutachten

Behandlung
ärztliche Heilbehandlung, Therapie, engl.: therapy, treatment; man versteht darunter alle Eingriffe und Therapiemaßnahmen nach den Regeln der ärztlichen Kunst ("lege artis" Dienstvertrag, Haftung), die am menschlichen Körper vorgenommen werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder seelische Störungen zu verhüten, zu erkennen, zu heilen oder zu lindern. Die Zustimmung zu einer B. seitens des Patienten bedarf einer ausführlichen Aufklärung um nicht der Gefahr einer Körperverletzung zu unterliegen. Nach § 627 BGB handelt es sich bei der ärztlichen B. um „Dienste höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden“.
Über alle durchgeführten Behandlungsschritte/Therapien müssen Aufzeichnungen geführt werden.
Der Patient hat grundsätzlich das Recht, Arzt und Krankenhaus frei zu wählen und zu wechseln; er kann eine ärztliche Zweitmeinung (engl.: second opinion) einholen. Den begründeten Wunsch, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder eine Zweitmeinung einzuholen, soll der Arzt nicht ablehnen. Die Behandlungsunterlagen sind dem mitbehandelnden Arzt zu übermitteln. Der Patient sollte sich vorher über eventuelle Kostenfolgen bei dem Arzt oder dem Kostenträger (z. B. seiner Krankenkasse) informieren.

Bei jeder ärztlichen B. besteht eine Mitwirkungspflicht (cooperation obligation) seitens des Patienten. So obliegt ihm die konsequente Umsetzung der ärztlichen An- und Verordnungen, will er bei Nichteinhaltung den dadurch entstandenen Schaden nicht selbst tragen.

Zur Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen Gesetzlich Vericherter in D schreibt zm-online im März 2011:
"Laut dem ersten Barmer GEK Zahnreport liegt die zahnärztliche Behandlungsquote in Deutschland bei 69 Prozent. Dabei zeigt sich eine Geschlechterdifferenz: Bei der Behandlungsrate, den Kontakten und den Ausgaben im vertragszahnärztlichen Bereich liegen Frauen zumeist vorne. Der Unterschied beginnt kurz vor dem zehnten Lebensjahr und beträgt bis zu 14 Prozentpunkte.
Besonders zahnarztscheu sind junge Männer in der Altersgruppe der 20- bis 25-Jährigen. Nur 55 Prozent dieser Gruppe suchten 2009 einen Zahnarzt auf. Zum Vergleich: Die Behandlungsquote gleichaltriger Frauen lag bei 67 Prozent und in der Gesamtbevölkerung bei 69 Prozent. Es ist mit den Daten von 2009 erstmals möglich, die zahnärztliche Versorgung auf Basis von Krankenkassenabrechnungsdaten auszuwerten.
"Wenn fast jeder Dritte ohne Zahnarztkontakt bleibt, stellt sich schon die Frage: Ist es individuelle Zahnarztangst oder schrecken die größer werdenden privaten Finanzierungsanteile ab?", gibt Barmer GEK Vizechef Rolf-Ulrich Schlenker zu bedenken.
Auf jeden Bundesbürger entfallen im Jahr durchschnittlich 2,15 Zahnarztkontakte. Beachtlich ist der Ost-West-Unterschied: Während Sachsen und Thüringer auf durchschnittlich 2,4 Zahnarztbesuche pro Jahr und Einwohner kommen, erreichen Rheinland-Pfälzer durchschnittlich 1,9 und Saarländer gar nur 1,8. Bei der Inanspruchnahme von Prophylaxe-Leistungen liegen die neuen Bundesländer gleichfalls vorne.
"Das liegt zum einen an der höheren Zahnarztdichte. Zum anderen spielt auch die frühkindliche Sozialisation in Kindertagesstätten und Horten der ehemaligen DDR eine Rolle", erklärt Studienautor Prof. Thomas Schäfer vom Hannoveraner Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitssystemforschung (ISEG).
Insgesamt erhielten 52 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal im Jahr Prophylaxe-Leistungen, 47,6 Prozent ließen sich Zahnstein entfernen. Die "Check-ups" beziehungsweise der jährliche Stempel im Bonusheft sind dafür verantwortlich, dass die Behandlungsrate im letzten Quartal mit 37 Prozent um rund zehn Prozent höher liegt als in den ersten drei Quartalen (zwischen 26 und 28 Prozent).
Das Präventionsniveau im zahnärztlichen Bereich sei vergleichsweise hoch: 68,6 Prozent der sechs- bis unter 18-Jährigen nahmen 2009 zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch, schon bei den Zwei- bis Fünfjährigen lag der Anteil bei 31,8 Prozent.
Doch es entfallen fast sechs Prozent aller Füllungen auf Milchzähne. Die Krankenkasse plädiert deshalb dafür, die Gruppenprophylaxe noch weiter auszubauen und die Intensivbetreuung von Vorschulkindern zu forcieren, insbesondere bei Kindern aus sozial schwachen Familien: "Das Herkunftsmilieu darf nicht über die Zahngesundheit bestimmen. Prophylaxe ist auch ein Stück Sozialausgleich."
Weiterhin zeigt der Report, dass 28,9 Prozent der Bevölkerung im Jahr 2009 mindestens eine Füllung erhielten. Füllungen in der oberen Gebisshälfte sind dabei um 16,4 Prozent häufiger als in der unteren. Etwa neun Prozent der Deutschen wurde 2009 mindestens ein Zahn extrahiert.
Bei den zahnbezogenen Auswertungen fällt der "Problemzahn Nr. 6" auf. Auf die vier 6er entfallen 22,8 Prozent aller Leistungen. Bei Gleichverteilung wären es 12,5 Prozent."

In deutschen Arztpraxen und Krankenhäusern nimmt die Zahl an registrierten Vorwürfen wegen ärztlichen Behandlungsfehlern (malpractice; Haftung) zu. Wie eine Kölner Studie zeigt, werden aber nicht die Ärzte schlechter; vielmehr sind ihre Patienten kritischer und im Schnitt älter, also anfälliger für Komplikationen.


 

zahnärztliche Behandlungen in der GKV nach Art und Jahren (2009)

Angst, Arzt-(Zahnarzt-)Besuch während der Arbeitszeit, Befund, Behandlung im EU-Ausland, Behandlung von (geistig) behinderten Patienten, Behandlung von Milchzähnen, Behandlung in der Schwangerschaft, Behandlungserfolg, Behandlungspflicht, Behandlungsplan, Behandlungsvertrag, BEMA, Beratung, Bestellpraxis, Diagnose, Diagnose-Irrtum, Dienstvertrag, Dokumentation, Down-Syndrom, Gebissanalyse, Geschäftsfähigkeit, Haftung, IGel-Leistungen, Iatrophobie, Konsilium, medizinisch notwendig, nicht eingehaltener Termin, Patientenberatungsstellen, Therapiefreiheit, Verkehrsfähigkeit, Wunschbehandlung (Behandlung auf Verlangen), Schmerz, Uhr-Position.
Diagnostische und therapeutische Verfahren

Behandlung, alternative, alternative Behandlung, engl.: alternative (alternate) methods of treatment; alternative Behandlungsmethoden

Behandlung
auf Verlangen, "Wunschbehandlung", engl.: treatment on demand; Begriff, welcher diejenigen zahnärztlichen Leistungen bezeichnet, die über das Maß  einer notwendigen bzw. einer medizinisch gerechtfertigten zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, aber von ihrem Wesen her zur Behandlungsoptimierung oder Gebissverschönerung beitragen. Häufig fehlt  diesen "Verlangensleistungen" die wissenschaftliche Basis und/oder die medizinische Notwendigkeit um allgemein anerkannt zu werden, oder sie sind nicht unbedingt dafür geeignet, einen Heilerfolg bzw. die Verbesserung eines Leidens zu bewirken (z.B. Ästhetik, eine sanftere Behandlung, besonders aufwendige und neuwertige Geräte bzw. Materialien); die Grenzen sind dabei häufig fließend. Typische Verlangensleistungen sind z.B.:

Medizinisch nicht notwendige Maßnahmen dürfen nur auf Verlangen des Patienten erbracht werden; sie müssen im Vorfeld schriftlich vereinbart und auf der späteren Liquidation entsprechend gekennzeichnet werden (§10, Abs. 3 GOZ).
Zu unterscheiden ist bei den Verlangensleistungen weiterhin, ob diese zahnärztlichen Tätigkeiten Bestandteil der GOZ '12 sind oder nicht:
in der GOZ '12 enthalten:
nach §1, Abs.2: "Vergütungen darf der Zahnarzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwendige zahnärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind."
in der GOZ '12 nicht enthalten:
nach §2, Abs.3: "Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 2 und ihre Vergütung müssen in einem Heil- und Kostenplan schriftlich vereinbart werden. Der Heil- und Kostenplan muss vor Erbringung der Leistung erstellt werden; er muss die einzelnen Leistungen und Vergütungen sowie die Feststellung enthalten, dass es sich um Leistungen auf Verlangen handelt und eine Erstattung möglicherweise nicht gewährleistet ist. § 6 Abs. 1 bleibt unberührt."

So ergibt sich folgende Abrechnungssystematik:

Behandlung auf Verlangen oder nicht? wie privat abzurechnen?
Der Patientin gefällt die Zahnfarbe ihrer Frontzähne nicht mehr. Sie möchte diese Aufhellen lassen (= Bleaching) Es handelt sich hierbei um eine Behandlung auf Verlangen ("Wunschbehandlung"), die nicht Bestandteil der GOZ ist.
§2 Abs.3 GOZ '12 + Kennzeichnung auf der Liquidation
Nach dem Aufhellen der Zähne stellt sich heraus, dass die in den Frontzähnen befindlichen Füllungen nicht mehr zu den aufgehellten Zähnen passen. Die Füllungen müssen neu angefertigt ("gelegt") werden. Hier ist nun zu unterscheiden, ob die Füllungen noch zahnmedizinisch intakt oder erneuerungsbedürftig (z.B. fehlender Randschluss) sind. 1.) Füllungen sind nicht mehr funktionstüchtig (diese hätten auch ohne Bleaching erneuert werden müssen): "normale Liquidation" nach gültiger GOZ; keine Kennzeichnung
2.) Füllungen sind o.B. : §1, Abs.2, mit Kennzeichnung (incl. Nebenleistungen)
   
Die Eltern wünschen, dass ihr Kind grundsätzlich mit einer örtlichen Betäubung ("Spritze") behandelt wird, um die Psyche des Kindes zu schonen 1.) Der Eingriff erfordert immer - auch ohne Wunsch der Eltern - diese Maßnahme (z.B. Entfernung eines Milchzahns): "normale Liquidation" nach gültiger GOZ; keine Kennzeichnung
2.) Der Eingriff ist nicht mit Schmerzen verbunden (z.B. Versiegelung eines Zahnes) : §1, Abs.2, mit Kennzeichnung (incl. Nebenleistungen)

Der Zahnarzt darf eine unsinnige „Wunschbehandlung“ nicht durchführen, auch nicht als Privatleistung, und muss möglicherweise – neben zivilrechtlichen - sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen (BGH 22. 2. 78 – 2 StR 372/77: Ein Patient, der in laienhaftem Unverstand aufgrund einer unsinnigen selbstgestellten Diagnose von einem Zahnarzt eine umfassende Extraktion seiner Zähne wünscht, erteilt damit keine wirksame Einwilligung zu dieser Maßnahme).
Auf jeden Fall sollte bei einer echten Wunschbehandlung der Rat eines Steuerberaters eingeholt werden, da derartige Leistungen nicht einer Umsatzsteuer-Befreiung unterstehen dürften.
Aufklärung, Dokumentation, GOZ, medizinisch notwendig, Umsatzsteuer

Behandlung
im EU-Ausland., engl.: ambulant treatment in foreign EU-countries; (für gesetzlich versicherte Patienten). Bedingt durch die Verschiedenartigkeit der staatlichen Gesundheitssysteme - sowohl in der Struktur wie auch im Umfang des Leistungskatalogs - ergaben sich immer wieder dann Probleme, wenn EU-Bürger sich in anderen EU-Staaten ("EU-Ausland") behandeln lassen; dies besonders dann, wenn in dem Staat, wo die ärztlichen Dienstleistungen erbracht werden, ein weitaus umfangreicherer Katalog und eine höhere Gebührenstruktur besteht als in dem originären Land. Verfassungsrang hat ab Ende 2004 in der EU der Gesundheitsschutz: Jeder Mensch in der Europäischen Union hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Leistungen. Mit der Patientenrechterichtlinie hat das EU-Parlament 2009 eine Rechtsklarheit geschaffen.
Die Behandlung im EU-Ausland soll ab 2013 viel einfacher werden. Nach jahrelangen kontroversen Debatten und Widerständen im Kreis der EU-Regierungen hat das EU-Parlament Anfang 2011 einer neue Richtlinie zugestimmt. Darin ist verbindlich festgeschrieben, dass die Krankenkassen die EU-Auslandskosten der Behandlung tragen, die auch im Inland anfallen würden. Bei Krankenhausaufenthalten kann eine vorherige Genehmigung nötig werden. Ferner sollen die Bürger das Recht erhalten, sich über das Leistungsangebot in anderen EU-Ländern und über Ansprüche bei Behandlungsfehlern zu informieren. Für D ändert sich kaum etwas, da die Behandlung im EU-Ausland und ihre Erstattung durch die heimische Kasse schon lange möglich sind.
Haftungsrechtlich gibt es in den Staaten der EU kein gemeinsames Recht! Die gesetzlichen Grundlagen sind in den meisten dieser Staaten zwar mit D vergleichbar, aber die Regelungen  (Schadenersatz, Schmerzensgeld) können individuell sehr verschieden sein. Wenn auch nach der Verbraucherrichtlinie ein Haftungsfall bei einem deutschen Patienten vor einem deutschen Gericht zu beurteilen ist, so lässt sich diese Zuständigkeit durch geschickte Vertragsgestaltung umgehen und die Ansprüche müssen im jeweiligen EU-Land geltend gemacht werden. Außerhalb der EU besteht weder diese Schutzfunktion noch sind die gesetzlichen Grundlagen ähnlich. Ärzte haften dann nur nach dem Recht des Praxissitzes - und diese können nach deutscher Auffassung völlig unzureichend sein!
Gesetzliche Krankenversicherung, Patientenrechterichtlinie
Sprachführer der Initiative proDente.

Behandlung
in der Schwangerschaft; engl.: treatment during pregnancy; sollte sich - von Notfällen abgesehen - auf das medizinisch Notwendige beschränken. Ausgenommen davon sind Routineeingriffe, wie Untersuchungen, Zahnsteinentfernungen, professionelle Prophylaxe usw. .
Bedingt durch die Hormonumstellung, eine veränderte Plaquezusammensetzung und immunologische Lage, nehmen besonders Zahnfleischentzündungen (
Schwangerschaftsgingivitis) - mit zwei Spitzenwerten im 5. u. 8. Schwangerschaftsmonat - zu, wobei die Auswirkungen bei schon bestehenden Erkrankungen (Gingivitiden und Parodontiden) besonders groß sind ( Gingivahyperplasie). Hier bestehen nachgewiesene Zusammenhänge zwischen einer Parodontitis und einer Frühgeburt, wenn auch die wissenschaftlichen Zusammenhänge noch nicht abschließend geklärt sind (2006). Auch bedingt eine naturbedingte Übelkeit in den ersten Monaten eine nicht mehr optimale Mundhygiene mit der Folge einer Karieszunahme und evtl. sind noch zusätzlich Erosionen durch Erbrochenes zu befürchten. Ebenso tragen kleinere Zwischenmahlzeiten, eine geänderte Nahrungszusammensetzung, eine Verringerung des Speichelflusses und ein erniedrigter pH-Wert zu einer Erhöhung der Kariesanfälligkeit bei.
Die veränderten Körperzustände der Schwangeren führen allerdings auch zu Befunden, die nicht krankhaft sind: So sind Werte zwischen 10 und 15 tausend Leukozyten/Mikroliter durchaus als normal anzusehen, wie ebenso die Blutsenkung auf 45 mm/h erhöht sein kann, ohne dass ein Infekt vorliegt.
Falls möglich, sollte vor dem Beginn einer Schwangerschaft eine komplette Gebiss-Sanierung erfolgen.

  • Als optimaler Behandlungszeitpunkt gilt das 2. Trimenon (ca. 4.-7. Monat). Vorher birgt die Phase der Organogenese (Befruchtung des Eies bis zur Herausbildung der Organanlagen) erhöhte Gefahren bei der Ausbildung des Ungeborenen, im letzen Schwangerschaftsdrittel ist die Frühgeburtenrate durch den Behandlungsstress erhöht.
  • Die Behandlung selbst sollte ab dem 6. Monat möglichst in einer sitzenden oder nur leicht geneigten, nach links ausgerichteten Lage erfolgen, um dem gefürchteten Vena-cava-Kompressions-Syndrom (Schwindelgefühl und Unwohlsein bis hin zum Kreislaufkollaps) vorzubeugen.
  • Röntgenaufnahmen gelten bei ordnungsgemäßem Strahlenschutz als unbedenklich, da bspw. die Belastung im kritischen Unterleibsbereich bei einer Zahnfilmaufnahme - ohne Strahlenschutz (!) - noch nicht einmal der natürlichen täglichen Strahlenbelastung entspricht. Darum ist die häufig anzutreffende Aversion von Schwangeren gegen ein medizinisch notwendiges Röntgen durch nichts gerechtfertigt - im Gegenteil: Eine dadurch falsch gestellte Diagnose kann zu erheblichen Schäden des Ungeborenen führen. Unter gesundheitsvorbeugenden Aspekten sollten jedoch Röntgenuntersuchungen in der Schwangerschaft - wie auch bei jeder anderen Röntgendiagnostik - nur bei zwingender Indikation durchgeführt werden; dies gilt insbesondere für das 1. Trimenon. Strahlenrisiko, Röntgenstrahlen und Schwangerschaft
  • Zahnärztliche Betäubungen (örtliche Schmerzausschaltung, "Spritze") haben keinen negativen Einfluss, wenn Stoffe mit einer hohen Eiweißbindung (z.B. Articain™, Bupivacain™; eine hohe Eiweißbindung deshalb, weil nur die nicht an ein Protein gebundenen Teile des Medikaments in den kindlichen Kreislauf übertreten können) und ein geringer gefäßverengender Zusatz (z.B. Adrenalin 1:200.000; sollte nicht stärker sein) injiziert werden. Bisher sind keine wissenschaftlich fundierten Berichte über keimschädigende Wirkungen von zahnärztlichen Betäubungsmitteln bei der Behandlung schwangerer Patientinnen bekannt.
  • Wegen des Wehen-auslösenden Effektes ist der in der Zahnheilkunde wenig gebräuchliche gefäßverengende Zusatz Octapressin absolut kontraindiziert
  • Empfehlungen im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes besagen, dass Amalgamfüllungen während der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden sollten, ohne einen stichhaltigen Beweis für diese Behauptung zu liefern. Alternativ können Glasionomerzemente als Langzeitprovisorium angewandt werden. Amalgamentfernung
  • Bei Medikamenten sollte nur auf bewährte und lange auf dem Markt befindliche Pharmaka zurückgegriffen werden, da eine klinische Testung von Medikamenten bei Schwangeren grundsätzlich verboten ist, es also keine "getesteten Schwangerschaftsmedikamente" gibt. Ein Risiko zu Fehlbildungen besteht besonders innerhalb des 1. Schwangerschaftsdrittel. Medikamente können auch noch in der Spätphase - hier beim Fetus - unerwünschte Nebenwirkungen haben, da dieser wegen einer noch nicht ausgereiften Leber und eines unvollständigen Enzymsystems die Fremdstoffe nur mangelhaft abbauen kann. Dringend abgeraten wird vor einer Selbstmedikation bei Zahnschmerzen, da eine zahnärztliche Schmerzbeseitigung in einer Praxis in der Regel eine geringere Belastung der Schwangeren verursacht.
    Schmerzmittel auf Paracetamol-Basis (z.B. "ben-u-ron", "Paracetamol" von versch. Herstellern) oder ein NSAR-Präparat (NSAR = nichtsteroidale Antirheumatika, wie z.B. Ibuprofen, Indometacin, Naproxen, Diclofenac, Piroxicam, Meloxicam) haben ausreichende klinische Erfahrung und gelten nach heutigem Kenntnisstand (2011) als akzeptabel (neuere Untersuchungen s.u.). Unbedingt die Beipackzettel beachten! Neuere Untersuchungen zeigen, dass Schwangere und Frauen mit konkretem Kinderwunsch keine nicht-steroidalen Antiphlogistika (NSAR) oder Acetylsalicylsäure (ASS) einnehmen sollten. Diese können besonders zu einem frühen Zeitpunkt der Gravidität das Abort-Risiko dramatisch erhöhen. Epidemiologen fanden eine um 80% erhöhte Abort-Rate, wenn Frauen in der pränatalen Phase NSARs oder ASS eingenommen hatten. Dabei war die Wahrscheinlichkeit einer Fehlgeburt am höchsten, wenn die Einnahme zu einem frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft (insbesondere um die Konzeption) oder längerfristig (mehr als eine Woche) stattgefunden hatte. Für Paracetamol konnten die Wissenschaftler hingegen kein assoziiertes Abort-Risiko nachweisen. Sie empfehlen daher im Bedarfsfall die Schmerzen mit Paracetamol zu bekämpfen.
       Bei Mundspülungen mit einem Chlorhexidinpräparat oder Kamillelösungen ist kein negativer Effekt zu erwarten.
       Unter den Antibiotika gelten die Penicilline Amoxicillin und Ampicillin, die Chephalosporine und Erythromycin während der gesamten Schwangerschaft als gut verträglich; das Letztere sollte wegen möglicher allergischer Reaktionen beim Säugling nicht mehr in der Stillphase eingesetzt werden.
    Generell kontraindiziert sind Tetrazykline wegen einer Zahnkeimschädigung (Mineralisationsstörung) und Knochenbildungsdefekten, wie auch das lokal verabreichte Doxycyclin (Atridox™); bis zur 13. Woche kontraindiziert bzw. nur bei strengster Indikation gelten Clindamycin und Metronidazol (auch in lokaler Gel-Form nach Herstellerangaben). Unbedingt die Beipackzettel beachten!
       Orale Kontrazeptiva ("Pille") mit einer Kombination von Ethinylestradiol und einem synthetischen Gestagen bieten normalerweise sehr verlässlich Schutz vor ungewollter Schwangerschaft; von Fall zu Fall muss mit einem Versagen dieser Methode gerechnet werden. Zu den Faktoren, die zur Verminderung der kontrazeptiven Sicherheit beitragen können, gehören Interaktionen mit anderen Arzneimitteln. So ist bekannt, dass die Sicherheit der verhütenden Wirkung der Kontrazeptiva durch Einnahme von Tetracyclinen vermindert wird, weil Tetracycline die Aufnahmen der Kontrazeptiva über den Darm verschlechtern. Ebenso können Johanniskrautpräparate, sowie Durchfallerkrankungen die Wirkung der Antibabypille herabsetzen. Retrospektive Untersuchungen über die Versagerquote von Kontrazeptiva unter Einnahme verschiedener Breitband-Antibiotika in dermatologischen Praxen brachten zwar eine leichte, aber nicht signifikante Zunahme von ungewollten Schwangerschaften.

12 Tipps zur Babyzahnpflege: (siehe unter Artikel Index - Ordner - Kinder 24 Tipps), Fluoride: Wirksamkeit verschiedener Applikationsformen, Folsäure, Gingivahyperplasie, Gingivitis, Mineralisationszeiten, Parodontitis und Schwangerschaft, primär-primär-Prophylaxe, Schwangerschaft, Schwangerschaftsepulis, Schwangerschaftsgingivitis, Schwangerschaftskaries, Zahnentwicklungsstörungen,
Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere und Kinder
Schwangerschaft (siehe unter Artikel Index - Ordner - Schwangerschaft)

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Behandlungsangst, engl.: dental anxiety, dental phobia, fear of treatment  Angst

Behandlungsausweis, Chip-Karte

Behandlungserfolg
engl.: treatment success; nicht garantierbares, individuell variierendes Ziel einer ärztlichen Behandlung. Da diese nach dem Wesen ein Dienstvertrag ist, ist ein B. auch nicht einklagbar.

Behandlungsfehler
ärztlicher "Kunstfehler", engl.: malpractice; Verletzung allgemein anerkannter ärztlicher Regeln ("lege artis Behandlung") ohne diese genauer zu definieren ( Leitlinien). Aus juristischer Sicht ergibt sich für D, dass es sich bei einem B. um eine Pflichtverletzung nach § 280 BGB (aus dem Behandlungsvertrag nach § 611 BGB) handelt und zugleich eine "unerlaubte Handlung" nach § 823 BGB darstellt. Haftungsrechtlich ist es deshalb maßgebend, ob das ärztliche Handeln dem medizinischen Standard des Fachgebietes entsprochen hat ("gesicherter Stand der medizinischen Wissenschaft").
Bei einem normalen Behandlungsfehler liegt die Beweislast beim Kläger (Patienten); kann dieser dem Arzt aber einen groben Fehler nachweisen, muss umgekehrt dieser beweisen, dass dieser Fehler für Folgeschäden nicht ursächlich war.
Der Bundesgerichtshof (BGH; Urteile vom 6. Mai 2003 - VI ZR 259/02; 27.04.2004 - Az. VI ZR 34/03 ) sagt dazu aus:
Ein grober Behandlungsfehler, der geeignet ist, einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, führt grundsätzlich zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem B. und dem Gesundheitsschaden (= Beweiserleichterung für den Patienten; der Arzt muss beweisen, dass der B. nicht ursächlich für den Schaden verantwortlich ist). Dafür reicht aus, dass der grobe Behandlungsfehler geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen; nahe legen oder wahrscheinlich machen muss der Fehler den Schaden hingegen nicht.
Das Absehen von einer medizinisch gebotenen Vorgehensweise begründet einen ärztlichen Behandlungsfehler. Auf die subjektiven Fähigkeiten des behandelnden Arztes kommt es insoweit nicht an.
Wird aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein weiterer Eingriff erforderlich, der dem Patienten bei korrektem medizinischem Vorgehen erspart geblieben wäre, hat der erstbehandelnde Arzt haftungsrechtlich für den weiteren Eingriff einzustehen. Dabei umfasst seine Einstandspflicht regelmäßig auch die Folgen eines Fehlers des nachbehandelnden Arztes.

"Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.03.2011 (Az.: VI ZR 133/10) entschieden, dass ein zahnärztlicher Behandlungsfehler ein rechtswidriges Verhalten im Sinne des § 628 Abs. 1 Satz 2 2. Alternative BGB darstellen kann und der Verlust des Vergütungsanspruchs nicht voraussetze, dass das vertragswidrige Verhalten als schwerwiegend oder als wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB anzusehen ist. Allerdings, so die Richter, lasse ein geringfügiges vertragswidriges Verhalten die Pflicht, die bis zur Kündigung erbrachten Dienste zu vergüten, unberührt.

Zur Abklärung eines B. sind für Privatpatienten und gesetzlich Versicherte - soweit es sich bei Letzteren um Leistungen aus dem "privaten Bereich" handelt (z.B. Implantate, diese gehören im Normalfall nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen) - zwei Wege möglich:
Bei Verdacht auf einen B. wird ein Gutachten eingeholt, das sich zu den entsprechenden Vorwürfen äußert. Nach einer entsprechenden Prüfung und Bewertung dieses Gutachtens kommt dann die Gutachterstelle zu einer abschließenden Beurteilung. Das Vorgehen und evtl. Kosten sind bei der Zahnärztekammer zu erfragen.
Klage vor einem ordentlichen Gericht. Auch dieses wird in der Regel zur Beurteilung auf ein Gutachten zurückgreifen.
Gesetzlich Versicherte sollten sich an ihre Krankenkasse wenden, welche eine (in der Regel kostenlose) Begutachtung über den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) veranlasst.
Gesetzlich Versicherte können nach einem B. auch eine privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen - Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az: VI ZR 266/03)
Hilfreich kann vor Beschreiten eines dieser Wege ein Kontakt mit den sog. Patientenberatungsstellen sein.
Aufklärung, Beweislast, CIRS (Fehler-Melde-Systemen), Diagnose-Irrtum, Gutachten, Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung, Haftung, Hygiene, Kunstfehler, Leitlinie, Mängelgutachten ("Mängelrüge"), Nichtbehandlung, Patientenrechtegesetz, Richtlinie, Verjährung, Vorbereitungszeit

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Behandlungsplan
engl.: treatment plan; schriftliche Niederlegung einer vorgesehenen Behandlung und deren geschätzter Kosten, in der Regel auf vorgeschriebenen Formblättern ( z.B. Heil- und Kostenplan).
Gesetzlich vorgeschrieben bei gesetzlich Versicherten vor einer Versorgung mit Zahnersatz, kieferorthopädischer Behandlung, Zahnfleischbehandlung oder Kieferbruchbehandlung; nur in Notfällen oder bei Reparaturen kann eine nachträgliche Aufstellung erfolgen. Erst nach Genehmigung durch die zuständige Krankasse darf mit der eigentlichen Behandlung begonnen werden.
Private Krankenversicherer kennen in der Regel keine vorherige verpflichtende Aufstellung eines B.; Beihilfestellen haben bundesweit keine einheitliche Regelung. Auch wenn keine Verpflichtung besteht, ist die Aufstellung eines B. und Kenntnisnahme durch den Patienten vor der eigentlichen Behandlung immer empfehlenswert.

Behandlungspflicht
engl.: obligation to treat; vom Selbstverständnis des ärztlichen Berufes her abgeleitete Verpflichtung zur Behandlung (erkrankter) Patienten. Primär ist die B. auf Notfälle begrenzt - solange der (Zahn-)Arzt ausschließlich als Freiberufler tätig ist; aus ethischen und/oder wirtschaftlichen Gründen wird davon allerdings nur selten Gebrauch gemacht. Anders verhält es sich dann, wenn der Behandler als Vertragszahnarzt bei der Versorgung gesetzlich versicherter Patienten tätig ist: bedingt durch die Zulassung zur Behandlung dieses Personenkreises, ist der (Zahn-)Arzt verpflichtet, Patienten nach den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln. Nur im Ausnahmefall kann eine Ablehnung der Behandlung (mit Begründung) erfolgen, wobei ebenfalls der Notfall davon unberührt bleibt: z.B. dann, wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist (z.B. Nichtbeachtung der ärztlichen Anweisungen, Nichteinhaltung der Termine, abfällige Äußerungen über die Behandlungsart) oder wenn der Behandlungsumfang über den Leistungskatalog der Gesetzlichen ( BEMA) hinausgeht.
Basistarif, Kontrahierungszwang, Notfall, Vertragszahnarzt, Zulassung

Behandlung , unerlaubte, engl.: maltreatment; Haftung, Körperverletzung

Behandlungsunterlagen, engl.: dental records; Dokumentation

Behandlungsvertrag
engl.: medical treatment contract; hat in der Regel den Rechtscharakter eines Dienstvertrages, d.h. es besteht die vertragliche Verpflichtung des Zahnarztes zur Erbringung einer Heilbehandlung nach den heute gültigen Regeln der medizinischen Kunst. Er garantiert keine Heilung. Der Patient verpflichtet sich dazu, das vereinbarte Honorar zu zahlen bzw. hat sich im Rahmen des Sachleistungsprinzips entsprechend ausgewiesen. Der B. bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form, insbesondere nicht der Schriftform; vielmehr zeigen der Patient durch Platznehmen auf dem Behandlungsstuhl bzw. Öffnen des Mundes und der Zahnarzt durch Tätigwerden (Untersuchung, Diagnose, Aufklärung) ihre Bereitschaft an, einen B. einzugehen. Eine fristlose Kündigung des B. durch den ZA ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ein wichtiger Grund für die Aufhebung des B. durch den ZA liegt nach der Rechtsprechung z.B. vor, wenn durch das Verhalten des Patienten das Vertrauensverhältnis erschüttert worden ist. Aber: auf keinen Fall darf die Kündigung und Ablehnung der Weiterbehandlung in einem Stadium erfolgen, in dem der Patient dringender zahnärztlicher Hilfe bedarf und auf den behandelnden ZA angewiesen ist.
Behandlung

Behandlung
von (geistig) behinderten Patienten, engl.: treatment of (mentally) handicapped patients; wegen der oft schwierigen zahnärztlichen Versorgung behinderter Patienten ist die Prophylaxe von Karies und Parodontalerkrankungen von besonderer Bedeutung bei dieser Hoch-Risikogruppe. Dabei gilt als oberstes Ziel der Erhalt der natürlichen Bezahnung verbunden mit einem gesunden Zahnfleisch über einen möglichst langen Zeitraum, da die Eingliederung von Zahnersatz und Parodontalbehandlungen bei dieser Patientengruppe als problematisch einzuordnen bzw. unmöglich sind. Unterschätzt wird auch häufig die eingeschränkte Fähigkeit vieler Patienten, Schmerzempfinden entsprechend auszudrücken. Nicht nur aus zahnärztlicher Sicht führt dies meist zu einer zu spät erfolgenden und dann rein schmerzorientierten Therapie. Sollen Prophylaxemaßnahmen erfolgreich sein, ist eine Integration und Schulung der Betreuungspersonen in das Konzept einer individuellen Prophylaxe unbedingt erforderlich, da die Compliance bei diesem Patientenkreis nicht als hoch anzusehen ist ( Down-Syndrom).
Ergänzend zur genauen Anleitung für die Zahnpflege spielen dabei auch Informationen zur Ernährungslenkung und Fluoridierung eine wichtige Rolle. Neben den individuellen Prophylaxe ist jedoch vor allem die regelmäßige Professionelle Zahnreinigung (PZR) ein wichtiger Faktor. Anzustreben ist allgemein die kontinuierliche Versorgung dieses Personenkreises entsprechend ihrer Compliance und des Behandlungsbedarfs über alle Lebensabschnitte hinweg im Sinne eines lebenslangen Recalls.
Bei den Zahnärztekammern der Länder bestehen vielfach Listen von Zahnärzten, die sich auf die Behandlung von behinderten Patienten spezialisiert haben.
Down-Syndrom, Kariesprophylaxe

Behandlung
von Milchzähnen, engl.: treatment of milk teeth; ist eine in vielfacher Hinsicht andere Vorgehensweise als bei Jungendlichen/Erwachsenen. Die Gründe liegen vor allem in der Anatomie der Milchzähne und der Mundhöhle selbst, wie auch in der Behandlungswilligkeit und Einsicht sowie der Compliance der kleinen Patienten begründet; insofern sind auch die häufig erhobenen Vorwürfe einer "Unterbehandlung" zu relativieren. Trotzdem müssen auch bei der Milchzahnbehandlung allgemein zahnärztliche Regeln eingehalten werden - häufig werden diese aber auf die kleinen Patienten modifiziert angewandt. Daneben sind andere "klassische" Behandlungen - wie z.B. eine Wurzelkanalbehandlung - nicht oder nur rudimentär möglich und werden nur bei noch vitaler, reaktionsloser Pulpa empfohlen.
Von den Füllungen her werden mit Amalgam die besten klinischen Ergebnisse erzielt - als mittlere Verweildauer gelten dabei drei Jahre, ein Wert, der von anderen Materialien kaum erreicht wird. Die heute in der Mehrzahl verwendeten Materialien (s.u.), welche vor allem ästhetischen Ansprüchen genügen, werden bei der Erwachsenenbehandlung meist nur als Langzeitprovisorien verwendet.

  • Vorbereitung des Kindes
    wichtig - ja für das ganze Leben prägend! - ist der erste Kontakt mit einer Zahnarztpraxis. Müssen hier dem Kind aufgrund der Schwere der Erkrankung Schmerzen zugefügt werde, so hat dies je nach Psyche unter Umständen gravierende Auswirkungen.
    Kinder sollten möglichst früh an den Zahnarzt gewöhnt werden. Ein Zahnarztbesuch empfiehlt sich auch dann, wenn noch keine Beschwerden aufgetreten sind, damit das Kind sich frühzeitig an die Praxis gewöhnt und Ängste abbauen kann. Generell gilt: Wenn der erste Zahnarztbesuch nicht aus einem Schmerzanlass geschieht, sind die Kinder/Jugendlichen auch später sehr viel besser für zahnärztliche Eingriffe zugänglich. Spätestens dann, wenn die ersten Zähnchen durchgebrochen sind (etwa im Alter von zwei Jahren), sollte das Kind in einer zahnärztlichen Praxis vorgestellt werden. Bereits in dieser frühen Phase kann der Arzt erste Empfehlungen mitgeben und evtl. eine der sog. Früherkennungsuntersuchungen ( FU1 - FU3; für Kinder zwischen drei und sechs Jahren) durchführen. Sie dienen der frühzeitigen Erkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Diese speziellen Untersuchungen beinhalten eine Einschätzung des Kariesrisikos, Ernährungs-Tipp (siehe unter Artikel Index - Ordner - Kinder 24 Tipps) und Mundhygieneberatung, die Anleitung zur frühkindlichen Mundhygiene (siehe unter Artikel Index - Ordner - Mundhygiene/Zahnpflege) und Empfehlungen zur Fluoridierung.
    Sollten schon Schmerzen eingetreten und das Kind sehr ängstlich sein, so sollte in Zusammenarbeit mit dem Kinderarzt nach einer geeigneten medikamentösen Vorbereitung ( Prämedikation) gesucht werden; evtl. ist ein Kinderpsychologe hinzuzuziehen. Eine Narkose sollte wegen des Narkoserisikos nur im äußersten Fall in Betracht gezogen werden. Zu bedenken ist dabei, dass zeitlebens Behandlungen des Gebisses durchgeführt werden müssen - und diese dann immer unter Narkose? (siehe weiter unten)
  • Kariesentfernung
    neben den normalen Bohrern bieten sich besonders bei ängstlichen Kindern scharfe Handinstrumente - sog. Exkavatoren - an. Da die Milchzahnpulpa größer und die Bedeckung durch die Dentinschicht kleiner als bei bleibenden Zähnen ist, wird eher vorsichtig und zurückhaltend exkaviert - notfalls unter Belassung von kariösem aber harten Dentin - um die Eröffnung der Pulpa zu vermeiden. Die schrittweise Entfernung der Karies in mehreren Sitzungen ist eher den Lehrbüchern als der Praxis vorbehalten, da die kleinen Patienten selten mehrere termine hintereinander akzeptieren.
    In jüngerer Zeit werden auch chemische Methoden ( Carisolv™) angeboten, deren Einsatz unterschiedlich bewertet wird.
    Hoffungsvolle - aber noch ohne größere Untersuchungen (2003) - Ansätze bietet die neue Bohrergeneration SmartPrep™, welche gut zwischen erkranktem und gesunden Dentin unterscheiden kann und so den anatomischen Besonderheiten der Milchzähne Rechnung geben kann.
  • Präparation
    Die von den bleibenden Zähnen her bekannten Black'schen Regeln können bei Milchzähnen häufig aus anatomischen Gründen keine Anwendungen finden ( Isthmusfraktur). Andererseits sind minimal-invasive Verfahren mit einer damit verbundenen Adhäsivtechnik aus histologischen Gründen ( Besonderheiten der Milchzähne) und besonders wegen der Aufwendigkeit der Anwendung bei vielen Kindern nicht oder nur unvollkommen möglich. Beispielsweise ist schon bei Erwachsenen das Anlegen von Kofferdam ein nicht geschätzter Eingriff; hinzu kommt die erforderliche Trockenheit beim Legen der Füllung über einen längeren Zeitraum. Insofern stellen Präparationen und die nachfolgende Füllungstherapie immer einen Kompromiss zwischen Ideal und Machbaren dar - dieser ist unter dem Gesichtspunkt der relativ kurzen biologischen Verweildauer der Milchzähne verantwortbar.
  • ART-Technik
    gelegentlich angewandt bei sehr ängstlichen und unkooperativen Kindern. Mit Handinstrumenten wird nur die erweichte ("faule") Zahnsubstanz exkaviert und diese Kavität dann - ohne die klassischen Präparationsregeln - mit Glasionomerzement (GIZ) gefüllt.
  • Einsatz von Kofferdam
    wird von manchen Wissenschaftlern generell empfohlen, ist aber häufig wegen mangelnder Compliance nicht möglich. Evtl. kann in diesen Fällen eine Einzelzahn-Isolation mittels Klammer oder Minidam erfolgen.
  • Legen von Matrizen
    sollte bei größeren Füllungen unabdingbar sein, auch wenn die Compliance nur wenig vorhanden ist, da die Qualität der Füllung sonst stark leidet. Auf kleine Formen und ein festes Anlegen ist besonders zu achten, da gerade bei kleine Kindern ein Hin- und Herbewegen des Kopfes häufig vorkommt. Als Standard gilt hier die Ringbandmatrize nach Tofflemire mit kleinem Konturband.
  • Füllungsmaterialien
    Um zunächst einem Irrglauben vorzubeugen: Die Verwendung von Silber-Amalgam ist im Milchzahngebiss nicht verboten, sondern im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes (s.u., Empfehlungen des Ministeriums) wird die Verwendung anderer Füllungsmaterialien empfohlen - rein wissenschaftliche Kriterien bestehen nicht, sondern vielmehr sind es kosmetische und laienmedizinische Vorbehalte gegen diesen mit ansprechenden klinischen Ergebnissen (durchschnittliche Haltbarkeit bei Milchzähnen von über 3 Jahren) versehen Füllungswerkstoff. Mittel der Wahl vor allem dann, wenn ein hohes Kariesrisiko und/oder eine schlechte Mundhygiene besteht. Alternativ ist in diesen Fällen an eine Versorgung mit konfektionierten Stahlkronen (s.u.) zu denken.
    Eine Konsenskonferenz der Bundeszahnärztekammer zu der Problematik sagt dazu aus:
    "Aufgrund der besonderen Umstände im kindlichen Gebiss und der besonderen Umstände bei der Behandlung von Kindern an sich sollte indikationsbezogen das entsprechende Restaurationsmaterial ausgewählt werden. Da eine Behandlung mit Amalgam zu einer Belastung des Organismus mit Quecksilber führt, sollte aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sorgfältig geprüft werden, ob eine Amalgamtherapie notwendig ist. Dieses hat unter Berücksichtigung einer möglichen Belastung durch andere Restaurationsmaterialien zu erfolgen."
     
  • Der früher gebräuchliche Einsatz von Kupferamalgam gilt heute als obsolet. Allerdings: Die meisten der nachfolgend erwähnten Materialien gelten bei Erwachsenen im Seitenzahngebiet höchstens als Langzeitprovisorien ( Amalgamalternativen).
    Der generelle Einsatz einer Unterfüllung wird heute  bei den "weißen Füllungsmaterialien" bei normalen Kavitäten nicht mehr empfohlen - so kann substanzschonender präpariert werden.
    Heute gebräuchliche zahnfarbene Materialien (neben Amalgam, s.o.):

    Glasionomerzemente (GIZ) gelten als das klassische Füllungsmaterial für Milchzähne - dies vor allem wegen der leichten Handhabung, einer amalgamähnlichen, problemlosen "Gutmütigkeit" und dem relativ weitem Einsatzgebiet bei einer erwarteten Haltbarkeitsdauer von 1-3 Jahren - kürzere Tragezeiten sind häufig, längere eher die Ausnahme. Dabei werden heute (2006) die hochviskösen (HGIZ) und die kunststoffmodifizierten (KGIZ oder lichthärtende GIZs) bevorzugt; letztere vor allem deshalb, weil sich die Abbindezeit steuern lässt.
    Einsatz vor allem bei unkooperativen Kindern. Die geringe Biegefestigkeit macht einen Einsatz bei größeren Füllungen als wenig sinnvoll, da hier rasch Kantenbrüche der Füllung auftreten. Ketac-Silver,
    Kompomere werden gleichfalls mit gutem Erfolg eingesetzt, besonders dann, wenn es um eine längere Tragedauer geht - dies allerdings nur dann, wenn eine Adhäsivtechnik (Prime und Bonder als Einflaschensystem ist ausreichend) erfolgreich bei den kleinen Patienten eingesetzt werden kann; hier spielt die Compliance eine größere Rolle als bei den GIZs. Dann gelten Kompomere als optimale Amalgamalternative für das Milchzahngebiss; Standardvertreter ist hier der Werkstoff Dyract™ , neuerdings der Werkstoff Dyract™ eXtra.
    Für den Einsatz im Milchzahngebiss werden neuerdings "Glitzerfüllungen" auf Kompomere-Basis angeboten. Die Farbgebung wird dabei durch Silikat- oder Kalibeimischungen erreicht, Langzeitstudien liegen bisher nicht vor.
      Komposite, die klassische Amalgamalternative im bleibenden Gebiss, schneiden bei der Milchzahnversorgung in Langzeitstudien nicht so gut ab - dies vor allem wegen der Aufwendigkeit bei der Verarbeitung unter Adhäsivtechnik (absolute Trockenheit über ein paar Minuten!) - dies ist ein wichtiger Umstand, welcher die Compliance der kleinen Patienten schnell ermüden lässt. Bei korrekten Verarbeitungsbedingungen können auch sie als Amalgamalternativen betrachtet werden.

      Bei sehr ausgedehnten Substanzverlusten und wenn die Backenzähne aus funktionellen Gründen noch längere Zeit im Mund verbleiben sollten, ist die konfektionierte Milchzahnkrone das Mittel der Wahl. Eine umfassende Auswertung vorhandener Literatur zeigt, dass Stahlkronen bei Karies im Milchgebiss mehrflächigen Amalgamfüllungen überlegen sind: Sie halten länger und erneute Behandlungen sind seltener notwendig.
      In einer Umfrage (2005) untersuchten Wissenschaftler, welche Füllungswerkstoffe an europäischen Universitäten in Klasse-I- und Klasse-II-Restaurationen der Milchmolaren bevorzugt werden. Obgleich ein großes Meinungsspektrum existiert, wird vorwiegend zahnfarbenes Material eingesetzt, Amalgam kommt nur noch selten zur Anwendung. Im Gegensatz zu nordamerikanischen Universitäten, die oft Amalgame für Klasse-I und -II-Restaurationen der Milchmolaren einsetzen, kommen in Deutschland häufiger zahnfarbene Werkstoffe wie Glasionomerzemente und Komposite zum Einsatz (aus FVDZ / Buerkle, V et al.: Restoration materials for primary molars - results from a European survey. J of Dentistry 2005; 33: 275-281).
     
  • Endodontische Maßnahmen (Behandlungen am Zahnnerv)
    dienen vor allem dazu, auch tief zerstörte Milchzähne noch für eine gewisse Zeit als Platzhalter an Ort und Stelle zu halten. Im Gegensatz zu Erwachsenen sind derartige Eingriffe sowohl anatomisch wie auch psychisch mit erheblichen Problemen behaftet und stark von der Kooperationsbereitschaft der Kleinen abhängig. Bei Behandlungen in der Zahnwurzel ( Wurzelkanalbehandlungen) hat ein Schutz des darunter liegenden Zahnkeims Priorität. Empfohlen werden Wurzelkanalbehandlungen nur bei noch vitaler, reaktionsloser Pulpa.

       Traumatisch verfärbte, feste (Milch-)Zähne, die sonst symptomlos sind, bedürfen primär keiner Behandlung, sondern sollten regelmäßig dahingehend beobachtet werden, ob sich an der Zahnwurzel ein Eiterherd bildet (Behandlung nur bei Nekrose- oder Infektionszeichen wie Schwellung, Fistelgang, erhöhte Mobilität und Perkussionsempfindlichkeit).
       Caries profunda Behandlung:
    ist im Prinzip möglich und wird in der Regel als indirekte oder direkte Überkappung mit einem Calciumhydroxid-Präparat bei sonst symptomlosen Zähnen durchgeführt. Die früher vertretene Auffassung, dass Milchzähne nicht einer Caries profunda-Behandlung zugänglich seien, wird in jüngerer Zeit nicht mehr vertreten, da auch die Odontoblasten der Milchzahnpulpa zu Reparaturmaßnahmen fähig sind.
    Zur Behandlung tief kariöser Milchzähne stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Neben der nicht unproblematischen (s.o.) Wurzelkanalbehandlung (z.B. mit einem kresolhaltigen Medikament auf Zinkoxid-Eugenolbasis (Endoflas F.S.® ) kann auch die Pulpektomie oder Vitalamputation durchgeführt werden. Dabei ist die Art des Wurzelfüllmaterials nicht unproblematisch. Das Füllungsmaterial muss resorbierbar sein, um nachfolgende Zahnkeime nicht im Durchbruch zu behindern, aber auch gewebeverträglich und antiseptisch wirken. Einen vertretbaren Kompromiss stellen calciumhydroxidhaltige Präparat auf Iodoformbasis dar (z.B. Vitapex®).
       Amputation der Pulpa - Pulpotomie:
    stellt bei Milchzähnen mit entzündetem Nerv das Mittel der Wahl dar, wobei fließende Übergänge zur partiellen Pulpektomie (= tiefe Amputation) bestehen. Neben einer deutlich verringerten Behandlungszeit im Vergleich zur Pulpektomie ist bei diesem Verfahren auch eine Schädigung des darunter liegenden Zahnkeims ( Wechselgebiss) ausgeschlossen.
    Von der Methode her gibt es die Möglichkeit der (Teil-)Entfernung der lebenden Pulpa unter örtlicher Betäubung ( Vitalamputation) oder zunächst ein medikamentöses Abtöten ( Devitalisation) der Kronenpulpa und in einer weiteren Sitzung die Entfernung der abgetöteten Kronenpulpa ( Mortalamputation), wobei der ersten Methode immer der Vorzug gegeben werden sollte.
       Entfernung der Pulpa (Vitalexstirpation) - Pulpektomie:
    meist in Form der partiellen Pulpektomie (= tiefe Amputation) durchgeführt, um Schädigungen am darunter liegenden Zahnkeims zu vermeiden. Eine exakte Röntgendiagnostik zur Lage des Zahnkeims und der Wurzellänge des kranken Milchzahns sind neben einer guten Compliance bei diesem aufwendigen Verfahren unbedingt notwendig, meist aber schwierig durchzuführen.
    Von der Methode her gibt es die Möglichkeit der vollständigen Entfernung der lebenden Pulpa unter örtlicher Betäubung ( Vitalexstirpatation) oder zunächst ein medikamentöses Abtöten ( Devitalisation) des Zahnnervs und in einer weiteren Sitzung die Entfernung der abgetöteten Pulpa ( Mortalexstirpation), wobei der ersten Methode immer der Vorzug gegeben werden sollte.
       Behandlung eines eitrig zerfallenen Zahnnervs (Gangrän) oder eines Eiterherds an der Wurzelspitze (Granulom)
    Behandlungen in diesem Zusammenhang sollten besonders unter dem Aspekt der wichtigen Platzhalterfunktion jedes Milchzahns gesehen werden und weniger unter einem Langzeiterfolg, wie bei bleibenden Zähnen gefordert. Dabei ist es auch schon ein Erfolg, wenn der Milchzahn in einem wachsenden Kiefer für ein paar Monate derart gehalten werden kann, dass er den darunter liegenden Zahnkeim nicht schädigt - andererseits muss bei einer ungünstigen Prognose der Maßnahme an eine frühzeitige Entfernung des kranken Zahnes gedacht werden - andere Hilfsmaßnahmen (künstliche Platzhalter, Milchzahnprothesen) müssen dann die Platzhalterfunktion übernehmen. Das früher propagierte großflächige Eröffnen des Milchzahns und nach Abschleifen weiterhin offen lassen, gilt heute nicht mehr als zeitgemäß, da der Körper einer ständigen (Re-)Infektion aus der Mundhöhle ausgesetzt ist.
     
  • Trotz der insgesamt rückläufigen Anzahl kariöser Läsionen bei Kindern gibt es eine Gruppe von Kindern mit überdurchschnittlich hohem Kariesbefall. Die Behandlung dieser "Problemkinder" muss innerhalb mehrerer oder sehr langer Sitzungen erfolgen, was häufig nicht toleriert wird bzw. durchführbar ist. Zahnsanierungen unter Allgemeinnarkose (ITN) stellen wegen einer Risikoabwägung eine große Ausnahme dar und sollten, wenn notwendig, einzeitig ("Alles auf einmal") erfolgen. Anschließend müssen präventive Maßnahmen derart greifen, dass eine spätere Behandlung unter normalen Bedingungen möglich ist. Eine Übernahme der Anästhesiekosten durch die Gesetzlichen Krankenkassen ist bei behandlungsunwilligen Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dann gegeben, wenn eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist; über dieses Alter hinaus nur dann, wenn es sich um eine Phobie handelt, die vom Anästhesisten einem ICD-10-Schlüssel zugeordnet werden kann.

ART-Technik, Carisolv, Erhaltung von Milchzähnen, Fissurenversiegelung, FU-Positionen, Gewährleistung, Isthmusfraktur, Kariesaktivität, Kariestherapie, Kariesprophylaxe, Kinderprothese, Konturbandfüllung, Kupferamalgam, Milchzahnverlust-vorzeitiger, Mundkeil, Nursing-Bottle-Syndrom, SmartPrep

Behandlung von Minderjährigen; engl.: treatment of minors;  Geschäftsfähigkeit von Kindern u. Jugendlichen

Behandlung von Zahnfleischerkrankungen, engl.: treatment of gum disease; Parodontitis, Parodontalbehandlung,

Behandlungszeitraum
optimaler Behandlungsbeginn (in der Kieferorthopädie), engl.: treating time, optimal beginning of treatment (orthodontia); sollte so gewählt werden, dass die Entwicklungs- und Wachstumskräfte des Kiefers im Kindes- und Jugendlichenalter optimal ausgenutzt werden, aber auch so spät, dass es nicht zu wachstumsbedingten, erheblichen Rückfällen ( Rezidiv) kommt. Der B. sollte etwa zwischen dem 9.-12. Lebensjahr liegen (diese Zeitangabe bezieht sich auf normal gelagerte Fälle und kann individuell abweichen; komplizierte oder angeborene Fehlstellungen müssen unter Umständen schon sehr viel früher behandelt werden!). Ein früherer Behandlungsbeginn birgt die große Gefahr eines Rückfalls ( Rezidiv) im wachsenden Kiefer, ein späterer Zeitpunkt erschwert zum einen unnötig die Behandlung und führt zum anderen auch gelegentlich wegen des Tragens der Regulierung altersbedingt zu psychischen Problemen ("Hänseleien"). Die Behandlungszeit dauert in der Regel 3 ±1 Jahre.
Kieferorthopädie, Kieferorthopädie-Frühbehandlung

Behçet Krankheit
Morbus Behçet, "Neumann-Krankheit", engl.: Behçet's disease; rezidivierende, schmerzhafte Aphthosis mit bösartigem Krankheitsverlauf bedingt durch den Befall mehrerer Organsysteme (Nerven, Gefäßsysteme, Gelenke). Virusinfektionen oder Autoimmunreaktionen werden als Auslöser vermutet.
Aphthe, Aphthosis

Beihilfe
engl.: benefit;
mit einem Rechtsanspruch versehene staatliche Unterstützung von Beamten und  Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung sowie bei sonstigen medizinischen Leistungen. Die Beihilfeverordnungen der einzelnen Bundesländer sind nicht identisch und decken in ihrem Katalog nicht die gesamte Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) ab. Das Bundesinnenministerium (bzw. die Länderministerien) hat die Möglichkeit, Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilbehandlungen festzulegen, sowie Leistungen "als nicht erforderlich" auszugrenzen - diese Möglichkeit wird besonders bei knappen Finanzressourcen praktiziert; für Außenseitermethoden besteht in der Regel kein Anspruch auf B. . Eine ärztliche Notwendigkeit im Rahmen einer Heilbehandlung bleibt hiervon unberührt. Dies bedeutet: Eine nicht erfolgte oder nur teilweise erfolgte B. heißt nicht, dass die Behandlung nicht nötig war oder zu hoch liquidiert wurde. Hierfür gelten ausschließlich die Bestimmungen der GOZ und nicht die Verwaltungsvorschriften einer Beihilfestelle.
Rund die Hälfte der 8,37 Millionen Vollversicherten in der PKV (Stand Ende 2005), nämlich 4,1 Millionen, sind sogenannte beihilfeberechtigte Mitglieder: Beamte und Pensionäre des Staates mit ihren Angehörigen.
Es gibt zwei Arten von B. im öffentlichen Dienst:
B. der Beamten, die Gehaltsbestandteil ist, deshalb gilt hier kein Doppelversicherungsverbot, allerdings reduziert der Staat seine Beihilfe auf 100% der Gesamt-Kosten.
B. der Angestellten, diese sind in der Regel in einer Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert und erhalten bei fehlenden GKV-Leistungen eine B., z.B. für Brille, Zahnersatz oder Implantate.
Eine Sonderstellung nehmen Staatsbedienstete der
Freie Heilfürsorge ein.

  Vom 1. Januar 2004 an gelten bei den B. für Beamte des Bundes (die Länder regeln ihr Beihilferecht selbständig) in Krankheitsfällen im Wesentlichen die gleichen Leistungsänderungen wie für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
Zahlung der Praxisgebühr derart, dass bei jedem erstmaligen Arzt- oder Zahnarztbesuch pro Quartal 10 Euro von der B. abgezogen werden
Zuzahlungen einschl. Härtefallregelungen z. B. bei Arzneimitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln, Fahrtkosten, im Krankenhaus bei Kuren
Leistungsausschlüsse in den Bereichen Arzneimittel und Hilfsmittel (z.B. Brillen)
ab 2005 Veränderungen beim Zahnersatz (Material- und Laborkosten beim Zahnersatz von 60 auf 40 Prozent gesenkt)
Streichung der Beihilfe im Todesfall (dem Gegenstück zum Sterbegeld in der GKV)
Einschränkungen bei Fahrtkosten, Sterilisationen und künstlicher Befruchtung.
Die Änderungen gelten nur für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Bundes. Das Einsparvolumen durch die Änderungen für den Bundeshaushalt 2004 beträgt ca. 60 Mio. Euro.
Behandlungsplan, Freie Heilfürsorge, GOZ, Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ), medizinisch notwendig, Verwandtenklausel, ZESAR
 Festzuschüsse ab 2005
(siehe unter Artikel Index - Ordner - Festzuschuss Allgemeiner Teil)

Bein Hebel, Bein'scher Hebel, engl.: Bein's elevator; Hebel

Beipackzettel
engl.: package insert or leaflet; von Ärzten, Apothekern und Juristen genau geprüfte Informationen über ein Arzneimittel, welches verpflichtend einem Fertigmedikament beigelegt ("beigepackt") ist, mit folgendem Inhalt: Name des Arzneimittels, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Vorsichtsmaßnahmen, Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, Warnhinweise, Dosierungsanleitung, Anwendungsfehler und Überdosierung, Nebenwirkungen, Haltbarkeit, Darreichungsform und Inhalt der Packung, Wirkstoff und weitere Bestandteile des Arzneimittels, Ausstellungsdatum des Beipackzettels. Nach dürfen diese Informationen für jeden zugänglich auch ins Internet gestellt werden und werden nicht als "Werbung" angesehen.

Beirat Fortbildung, der Bundeszahnärztekammer und der DGZMK; Fortbildungssiegel

Beißblock
Aufbissblock, engl.: bite plate; meist aus Hartgummi gefertigter Behelf (notfalls Verwendung einer Mullbinde), welcher zwischen die Zahnreihen geschoben wird und so eine konstante Mundöffnung bewirkt. Einsatz z.B. bei einer Vollnarkose (Vorbeugung vor Zusammenbissverletzungen), Schutz vor Bissverletzungen bei schwer zu behandelnden Kindern, als Patientenentlastung bei länger dauerndem Mundoffenhalten (Endodontie, Präparation). Ebenso Anwendung bei intra- und extraoralen Röntgentechniken (der Pat. beißt zur sicheren Fixierung auf einen Aufbissbehelf) 
Bisssperre

Beitragsbemessungsgrenze
engl.: earnings ceiling, income threshold; Begriff aus der Sozialversicherung für eine jährlich unterschiedliche Grenzgröße (wird per Rechtsverordnung jährlich an die sozialpolitischen Bedürfnisse durch die Bundesregierung angepasst) für die Ermittlung des Höchst-Beitragsatzes in der Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.
Siehe z.B. unter:
Beitragssatz,
GKV-Finanzierungsgesetz (ab 2011)


Beitragsbemess. / Beitragssatz

1980-2010
Beitragssatz
Beitragssatzstabilität, engl.: membership rate; Begriff aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Zur Deckung ihrer Ausgaben werden sog. solidarische  B. erhoben, welche sich nach dem Bruttoverdienst des Arbeitnehmers richten und dann hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden. Eine jährlich neu definierte Höchstgrenze (
Beitragsbemessungsgrenze) verhindert, dass Besserverdienende nicht unverhältnismäßig hoch belastet werden. Für 2003 bestand ein durchschnittlicher B. aller GKVen von über 14 %. Da der B. ein Teil der sog. Lohnnebenkosten und seit den 90er Jahren stark im Steigen ist, wird immer wieder eine Beitragssatzstabilität gefordert. Trotz vieler Bemühungen auf versch. Ebenen (u.a. sog. "Kostendämpfungs- und Reformgesetze") konnte diese Stabilität bisher nicht erreicht werden. Dies hat nach Auffassung von Experten (z.B. Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung (igsf)) zwei Hauptursachen: Die Wiedervereinigungsbedingte schlechte wirtschaftliche Entwicklung. Ihr komme "die entscheidende Bedeutung für die Beitragssatzsteigerung" zu. "Vor allem der durch die Wiedervereinigung ausgelöste Anstieg der Arbeitslosigkeit sowie geringere Wachstumsraten bei Löhnen, Gehältern und Renten führten und führen zu steigenden Beitragssätzen". Als weitere Ursache nennt Institutschef Beske "politische Entscheidungen zu Lasten der GKV-Finanzierung, die jährlich mit etwa zehn Milliarden Euro zu Buche schlagen". Dagegen gebe es "keine schlüssigen Beweise für die Behauptung, dass die Ursache für den Beitragssatzanstieg" in den alten Ländern auf eine "Kostenexplosion" zurückzuführen sei. Beskes Fazit: "Ohne grundlegende Sicherstellung der Einnahmeseite wird die GKV keine Zukunft haben."
Mit Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 1. Januar 2009 zahlen alle Beitragszahler den gleichen B.. Damit gelten – wie in der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung schon heute – einheitliche Beitragssätze auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Jede Krankenkasse erhält pro Versichertem eine pauschale Zuweisung. Diese wird gleichzeitig nach Alter, Geschlecht und bestimmten Krankheitsfaktoren modifiziert. Dieser morbiditätsorientierte und zugleich einfachere Risikostrukturausgleich innerhalb des Gesundheitsfonds umfasst so die zwischen den Kassen ungleich verteilte Krankheitsbelastung der Versicherten. Eine Konvergenzklausel gewährleistet, dass aus keinem Bundesland durch die Einführung des Gesundheitsfonds mehr als 100 Mio. Euro zusätzlich in andere Länder abfließen. Sollten die Belastungen größer sein, tritt eine Konvergenzklausel ein, die die jährliche Veränderung auf 100 Mio. € begrenzt.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds 2009 gelten weiter neue Sonderkündigungsregeln. Versicherte dürfen nur dann außer der Reihe kündigen, wenn die Kasse über den neuen allgemeinen Beitragssatz hinaus einen Zusatzbeitrag verlangt. Den Zusatzbeitrag muss sie dem Mitglied einen Monat vorher ankündigen. Laut Gesetz darf der Versicherte dann bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages kündigen. Gleiches gilt, wenn die Kasse einen bereits geforderten Zusatzbeitrag weiter erhöht oder Prämienzahlungen gekürzt werden.
Beitragsbemessungsgrenze, Gesetzliche Krankenversicherung, GKV-Finanzierungsgesetz (ab 2011),
Gesundheitsfond



Beitragss. GKV 2009



Beitragsbemess. / Beitragssatz

1980-2010



Beitrags-/
Zahlungsfluss
im Gesundheitsfond

BEL
BEL II, bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis der Höchstpreise, engl. etwa: federally uniform bill of quantities of the top prices, or: nationally standardised schedule of dental technician services ?; Vergütungsgrundlage für zahntechnische Leistungen ("Laborkosten" beim Zahnersatz) bei gesetzlich versicherten Patienten. Alle gebräuchlichen zahntechnischen Leistungen sind bundeseinheitlich beschrieben, gleich hoch bewertet und werden zwischen Krankenkassen, Zahntechnikern und Vertragszahnärzten (meist jährlich) vereinbart; dabei besteht für Praxislaboratorien ein gesetzlich vorgeschriebener Abschlag von 5% auf die Preise gewerblicher Laboratorien.
Bei der Umstrukturierung des BEMAs (2004) wurden im Bereich Kronen und Zahnersatz bedeutende Änderungen durchgeführt mit der Folge, dass das bestehende BEL an den neuen BEMA angepasst werden musste. Deshalb spricht man ab 2004 von dem BEL II oder BEL II (2004). Ab April 2006 gilt das "BEL II - 2006". Eine wesentliche Änderung ist die Aufnahme von Leistungspositionen für die Abrechnung von Suprakonstruktionen.
Die Vergütungshöhe nach BEL II richtet sich nach den regionalen Preisvereinbarungen der Zahntechnikerinnung und der Verbände der Krankenkassen. Auch hier gibt es, wie bei den zahnärztlichen Leistungen, bundeseinheitliche Preise für zahntechnische Leistungen. Neu gilt seit Einführung der Festzuschüsse:
(siehe unter Artikel Index - Ordner - Festzuschuss Allgemeiner Teil) Die auf Landesebene zu vereinbarenden Höchstpreise der gewerblichen Laboratorien dürfen ab 01.01.2005 auf Länderebene den Bundesdurchschnitt nur noch um maximal fünf Prozent unter- oder überschreiten.
Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat zum Ende 2008 das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL II) gekündigt. Dieser Schritt sei aus grundsätzlichen Erwägungen notwendig. Laut VDZI machen die Veränderungen in Auftragsniveau und Leistungsstruktur seit Einführung der Festzuschüsse eine grundlegende Überarbeitung des BEL II erforderlich. Die drohende Ausweitung des Anwendungsbereiches des BEL II in einem PKV-Basistarif sei überdies ein rund für Neuberechnungen.
Leistungen für Versicherte privater Krankenkassen werden nach der Bundeseinheitliche Benennungsliste ( BEB) berechnet.
 Festzuschüsse ab 2005 (siehe unter Artikel Index - Ordner - Festzuschuss Allgemeiner Teil)

Belag
Beläge, Zahnbelag, engl.: dental plaque, tooth deposit, biofilm; als sog. "Verunreinigungen" der Zahnoberfläche, mit einer Unterscheidung in:
harte Beläge wie Konkremente oder Zahnstein und
weiche Beläge: diese bestehen aus zwei Schichten: die oberste Schicht (food debris) besteht aus Essensrückständen, die leicht abwischbar auf den Zähnen sitzen, so dass sie sich schon durch normales Spülen mit Wasser entfernt lassen. Darunter liegt eine weiß-gelbe Schicht, die als Materia alba bezeichnet wird. Diese Schicht ist schon widerstandsfähiger - sie kann nur noch mechanisch (Putzen, Zahnseide) oder z.T. durch chem. Mundspüllösungen entfernt werden. Plaque
Neben einer unter Umständen starken kosmetischen Beeinträchtigung, haben B. in der Mundhöhle ideale Wachstumsbedingungen (ca. 36° C warm, feucht und reichlich mit Nährstoffen versehen) und bieten so einen ausgezeichneten Nährboden für Bakterien und andere Erreger, welche wiederum eine Schlüsselstellung bei der Ausreifung der Plaque und der Entstehung von Karies u. entzündlichen Zahnfleischerkrankungen haben. 
Belagsindex, Betelkauen, Professionelle Zahnreinigung (PZR), Verfärbungen, Zahnbelag, Zungenbelag


Belag an den unteren
Frontzähnen (Tee, Rotwein).
Die oberen Zähne sind belagsfrei,
da mit Keramikkronen versehen,
welche wegen ihrer Oberflächenglätte
keinen Belag annehmen

Belagsindex
Silness-Löe Index ( Gingiva-Index), DI-S,= Debris Index Simplified; engl.: debris index,  tooth (surface) deposite index; eine Form des Plaque-Index, in D kaum gebräuchlich; dient zur Bestimmung der weichen Beläge (Plaque) auf den Zähnen. Wichtige Komponente bei der Bestimmung des Grads der Mundhygiene. Man unterteilt den Verschmutzungsgrad von ausgewählten Zähnen (s. Abb.) graduell; zur besseren Sichtbarmachung meist nach vorherigem Anfärben:
Grad 0: Zahnoberfläche ohne Beläge (Farbe)
Grad 1: nicht mehr als ein Drittel der Zahnoberfläche hat weiche Beläge oder eine Anfärbung, egal wie groß deren Fläche ist
Grad 2: mehr als ein Drittel, aber weniger als zwei Drittel der Zahnoberfläche haben Beläge
Grad 3: die Zahnoberfläche ist zu mehr als zwei Dritteln mit weichen Belägen bedeckt.
Eine vereinfachte und praktikablere Form stellt der OHI-S Index dar ( Mundhygiene-Status)
Belag, Denture-Hygiene-Index, Mundhygiene-Status, Plaqueindex
 

 


Einteilung der graduellen Verschmutzung


Silness-Loe Index (6 Messpunkte an einem Zahn)

 


OHI-S Index (nur ein Messpunkt pro Zahn).
überarbeitet nach © WHO

Belastungsabformung, Kompressionsabdruck

Belastungsgrenzen für Gesundheitsausgaben, sog. Sozialklausel bei Zuzahlungen für Gesetzlich Versicherte; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind zuzahlungsbefreit (Stand 2008).
Beitragsbemessungsgrenze, chronisch krank, Festzuschüsse, Gesundheitsreform, Härtefall, Zuzahlungen

belegte Zunge; engl.: furred tongue; Zungenbelag

BEMA
BEMA-Z, Abk. für BEwertungsMAßstab, Vergütungssystem für Mitglieder Gesetzlicher Versicherungen ("Kassenleistungen"), engl.: standard schedule of fees for dental services ? (in the legal health insurance); abrechnungstechnische Grundlage für die Bewertung von kassenzahnärztlichen Sachleistungen (Untersuchungen, Füllungen, Extraktionen usw., 1965 aus der PreuGo hervorgegangen; auch Grundlage der Festzuschüsse/Regelversorgung)(siehe unter Artikel Index - Ordner - Festzuschuss Allgemeiner Teil). Regelung im Sozialgesetzbuch V (§ 87). Zusätzlich existieren (Behandlungs-)Richtlinien und Kommentierungen (s.u.) zu den einzelnen Leistungspositionen. Die Vergütung auf der Grundlage des BEMA erfolgt ausschließlich über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ( Kassenabrechnung).
Für die Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen besteht die GOZ mit unterschiedlichen Leistungsinhalten und Bewertungen. Seit Jahren bestehen sozialpolitische Bestrebungen, BEMA und GOZ aneinander anzupassen ("assimilieren").
Der BEMA orientiert sich an einem sog. Punktwert (engl.: point value), welcher in der Regel jährlich den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden sollte; im Rahmen der Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen allerdings in den letzten Jahrzehnten immer mehr von politischen Vorgaben ("Kostenneutralität") geprägt (s. Abb.). Festlegung durch den Erweiterten Bewertungsausschuss.
Zeitgleich mit dem Beschluss zur Änderung des B. hat der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen am 4. Juni 2003 neue Behandlungs-Richtlinien beschlossen, die zum 1. Januar 2004 in Kraft traten. Sie gliedern sich in fünf Abschnitte:
Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Behandlung (Behandlungs-Richtlinien)
Richtlinien über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe-Richtlinien)
Richtlinien über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (Früherkennungsuntersuchungs-Richtlinien)
Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung (Kieferorthopädie-Richtlinien)
 Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen (Zahnersatz-Richtlinien).
 Ab 1. April 2013 bestehen neue Bema-Leistungen für das Aufsuchen von pflegebedürftigen oder behinderten Patienten... 

Im Gegensatz zum B. erfolgt die Berechnung der Honorare bei Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
andersartiger Zahnersatz, Behandlungspflicht, Behandlung im EU-Ausland, CPT, Degression, Einzelleistungsvergütung, Erweiterten Bewertungsausschuss, Festzuschuss, Gesamtvergütung, gleichartiger Zahnersatz, GOZ, Kassenabrechnung, Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV), PREUGO, Regelversorgung, Sachleistung, Tagesprofil, Therapiefreiheit
Vergleich GOZ/GOÄ und Gesetzliche Krankenkassen!

 

 

 

 

 



Punktwert-
Entwicklung für Zahnärzte, GKV, von 1976 - 2009,
inflationsbereinigt

Benannte Stelle (B.S.) ; Medizinprodukte

Benchmarking
Analyse- und Planungsinstrument für eine zahnärztliche Praxis, engl.: do.; Begriff aus dem Qualitäts- und Praxismanagement, mit dem Hintergrund, das "Unternehmen Praxis" in gesättigten Märkten überlebensfähig machen. Diese auch als "sprechende Zahlen" bezeichnete Analyse sagt aus, welche Bereiche der Praxis sich positiv entwickeln und wo Defizite bestehen. Das aus der Industrie bekannt Prinzip hat bisher aus versch. Gründen wenig Bedeutung in einer (zahn-)ärztlichen Praxis erlangt.
Unterschieden wird in internes (Daten und Vergleichszahlen stammen aus der eigenen Praxis; z.B. Jahresvergleiche) und externes (Vergleich mit den Daten ähnlich gelagerter Fremdpraxen) B. unterschieden. Grundlage bildet hierbei eine betriebswirtschaftliche Auswertung. Zusätzlich kopiert man beim externen B. die besten Eigenschaften aus anderen Praxen, implementiert sie in die eigene und versucht dann, es noch besser zu machen.
Assessment, Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung

benigne , gutartig, Gegenteil: maligne = bösartig, engl.: benign, contrary: malignant; in der Regel im Zusammenhang mit Tumoren gebraucht. Malignität

Bennett - Bewegung
engl.: Bennett's movement; (Bennet, Londoner Kieferchirurg, 1870-1947); darunter wird seitliches, räumliches Versetzen des Unterkiefers während der Seitwärtsbewegung (sog. Lateralbewegung o. Laterotrusion) verstanden. Es kommt dabei zu einem seitlichen Versetzen des Laterotursionskondylus bei einer Laterotrusionsbewegung.
Das Kiefergelenksköpfchen (Kondylus) der Laterotrusionsseite ("Arbeitsgelenk", "Arbeitskondylus", Funktionsgelenk, "ruhender Kondylus", s. Abb.) kann - bedingt durch die Anatomie des Kiefergelenks - folgende Bewegungen erfahren:
  zur Seite und nach vorne = Lateroprotrusion
  zur Seite und zurück = Lateroretrusion
  zur Seite und nach oben = Laterosurtrusion
  zur Seite und nach unten = Laterodetrusion
Diese Bennett-Bewegung kann sofort und gleichzeitig am Anfang der Seitwärtsbewegung einsetzen, oder langsam mit der Seitwärtsbewegung einsetzen:
  initiale Bennett-Bewegung ("immediate side shift")
  progressiven, verteilte Bennett-Bewegung ("progressive side shift", "distributed side shift")
  ein "early side shift" soll ausdrücken, dass die Mundöffnung mit einer leichten Seitwärtsbewegung beginnt (sog. "initiale Laterotrusionsbewegung")
Bennett-Winkel, Gelenkbahn, Gleitbahn, Helkimo-Index, Kiefergelenk, Öffnungskurve, Posselt Diagramm, Protrusionsbahn, Translation, Unterkieferbewegung, Unterkiefergrenzbewegungen


Bennett - Winkel
Mediotrusionswinkel, Winkel zwischen Pro- und Mediotrusionsbahn des schwingenden Kondylus, auf die Horizontalebene (= horizontale Mediotrusionsbahn) projiziert, engl.: Bennett's angle; (Londoner Kieferchirurgen Bennet, 1870-1947). Dieser von der Definition her als "schwierig" zu beschreibender Winkel beruht auf einer Eigenart des Kiefergelenks beim Kauakt:
Bei einer reinen Vorschubbewegungen beschreiben die beiden Kondylenmittelpunkte u.a. eine gleichmäßige in ventraler Richtung (bauchwärts) verlaufende Bahn.
Bei einer Seitwärtsbewegung (Laterotrusion, z.B. zum Kauen) bewegt sich der Kondylus der Mediotrusionsseite ("Balanceseite") nach ventral und medial (sog. schwingender Kondylus). Dabei stellt der andere Kondylus das Bewegungszentrum (Arbeitsseite, sog. ruhender Kondylus) das Bewegungszentrum dar. Der Bennet-Winkel ist nun der auf eine Horizontalebene gemessene Winkel zwischen der Aufzeichnung einer reinen Vorschubbewegung in Sagittalrichtung (Protrusionsbewegung) und einer seitlichen (lateralen) Bewegung des "schwingenden Kondylus" auf der Balanceseite. Die Bahn dieses Kondylus wird jeweils durch eine Gerade beschrieben, die Anfang und Ende der Kondylenbahnaufzeichnung verbindet. Dieser Winkel liegt im Mittel bei ca. 10 - 15 Grad.
Bennett-Bewegung, Fischer-Winkel, Gelenkbahn, Kiefergelenk, Kondylenbahnwinkel, Öffnungskurve, Translation
 



Beratung
Konsultation, engl.: consultation; (zahn-)ärztlich geführtes Gespräch mit dem Patienten über das Untersuchungsergebnis bzw. einem erhobenen Befund und die sich daraus ableitenden Behandlungskonsequenzen. Im Rahmen der Aufklärung als unabdingbare Tätigkeit anzusehen.

Bergen-Analyse
nach Hasund, Hasund-Analyse; engl.: Bergen analysis; 1971 veröffentlicht, seit den 80er Jahren des letzten Jhds. verbreitete Fernröntgenseitenaufnahme(FRS)-Auswertung mit einer Gewichtung des individuellen Gesichtstypus. Diese Analysemethode bezieht sich bei Diagnose und Therapie nicht auf Bevölkerungsmittelwerte, sondern geht von für den jeweiligen Einzelfall individuell erstellten Normen aus („fließende Normen“ für die sagittale und vertikale Beschreibung des Gesichtes). Bekannt im Zusammenhang mit der sogenannten Harmonieboxfür die Wachstumsanalyse.

Bertoni Schraube, Y-Dehnschraube, zur kombinierten sagittalen und transversalen Bewegung ; Y-Platte

Berufsausübungsgemeinschaft
engl.: practice of a profession community ?; neuer Begriff nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, welcher der die bis dahin geltenden Begriffe für gemeinsame Berufsausübungen (Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft usw.) ersetzt. Neu zugelassen sind nun auch überbezirkliche Berufsausübungsgemeinschaften (ÜBAG). Diese sind zulässig, wenn die Erfüllung der Versorgungspflicht des jeweiligen Mitglieds an seinem Vertragszahnarztsitz unter Berücksichtigung der Mitwirkung angestellter Zahnärzte in dem erforderlichen Umfang gewährleistet ist, sowie das Mitglied und die bei ihm angestellten Zahnärzte an den Vertragszahnarztsitzen der anderen Mitglieder nur in zeitlich begrenztem Umfang tätig werden. Die B. bedarf der vorherigen Genehmigung des Zulassungsausschusses. Bei Errichtung einer überbezirklichen B. ist zu entscheiden, welcher Vertragszahnarztsitz für diese maßgeblich sein soll.
Eine besondere Bedeutung hat bei B. im Allgemeinen der gesellschaftsrechtliche Aspekt. In aller Regel wird wohl eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet werden. Verbunden sind hiermit haftungsrechtliche Konsequenzen. Tritt ein Vertragszahnarzt bspw. in eine bereits bestehende B. ein, haftet er nicht nur für neu eingegangene Verbindlichkeiten oder entstandene Schäden mit, sondern auch für sog. Altverbindlichkeiten bis zu 5 Jahren.
Neu geschaffen wurde weiter der Begriff "Teilberufsausübungsgemeinschaft". Voraussetzung ist lediglich, dass sich diese B. nur auf einzelne Leistungen bezieht und nicht zur Erbringung überweisungsgebundener medizinisch-technischer Leistungen mit überweisungsberechtigten Heilberuflern gebildet wird. Der Vertragszahnarzt hat hierdurch eine Möglichkeit erlangt, das Ausmaß einer Kooperation mit anderen Vertragszahnärzten zu bestimmen. Will er bspw. auf Grund der bereits aufgezeigten haftungsrechtlichen Komponenten nur in bestimmten Bereichen eine Kooperation eingehen, steht ihm nunmehr diese Gestaltungsform zur Verfügung.
Die Zahl der Zahnärzte, die nicht in eigener Niederlassung, sondern als Angestellte in Praxen arbeiten, ist in den letzten Jahren ständig gestiegen; Ende Juni 2009 waren es 3705. Viele junge Zahnärzte und vor allem Zahnärztinnen scheuen die hohen Investitionskosten von über 360.000 EURO (2008) einer Praxisgründung und sehen die Arbeit in Anstellung als attraktive Alternative an. Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz sind Anstellungsverhältnisse einfacher geworden, und viele Berufseinsteiger bzw. Praxen nutzen diesen Weg. Damit bilden sich größere Behandlungseinheiten. 1991 waren 7,5 Prozent der Praxen Gemeinschaftspraxen, 2007 waren es 19 Prozent. Zusätzlich sind die Berufsausübungsgemeinschaften in ihrer einzelnen Größe gewachsen.
Angestellter Zahnarzt, Gemeinschaftspraxis, Kooperationsarten in einer Zahnarztpraxis, Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
Buchtipp: Gemeinschaftspraxis & Co. - Alternativen zur zahnärztlichen Einzelpraxis (W. Schinnenburg; Zahnärztlicher Fach-Verlag, zfv, 2010; ausführliche und kompetente Darstellung der umfangreichen Materie von einem Zahnarzt und Fachanwalt für Medizinrecht

 



 Kooperationsformen 2009
 



Steigerung des Finanzierungsbedarfs zahnärztliche Einzelpraxis bei einer Neugründung 1985 - 2009



Finanzierungsbedarf zahnärztliche Einzelpraxis bei einer Praxisübernahme 1985 - 2009

 



Finanzierungsvolumen einer Neugründung 2006/2007.
Vergleich ausgesuchter
medizin. Praxen

Berufsgeheimnis, Arztgeheimnis, engl.: professional confidentiality, dentist-patient confidentiality ; Schweigepflicht

Berufsgenossenschaft
BG, Körperschaft des Öffentlichen Rechts als Träger der gesetzlich vorgeschriebenen Berufs-Unfall-Versicherung als Pflichtversicherung. Für den medizinischen Bereich ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW) zuständig. Alle B. sind nach Branchen gegliedert. Die BGW ist eine von 35 gewerblichen Berufsgenossenschaften. Sie ist für über fünf Millionen Versicherte in rund 500.000 Unternehmen zuständig und damit Deutschlands zweitgrößte Berufsgenossenschaft. Seit 1947 ist der Sitz der BGW in Hamburg. Zu ihren Merkmalen gehören:
Die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Im Schadensfall sorgt die BGW für die bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene Entschädigung. Versicherte in der gesetzlichen Unfallversicherung haben anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf maximale Versorgung; allein aus wirtschaftlichen Gründen dürfen keine weniger geeigneten Hilfsmittel angewandt werden. Die B. unterstützt den Unternehmer in der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, Berufskrankheit, BuS-Dienst, Praxisbegehung, Selbstverwaltung

Berufsgericht
nach Grundgesetz Artikel 101, Abs. 2 definiert: "Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden." In den Kammergesetzen der Länder festgelegtes zahnärztliches Berufsrecht. Das B. ist besetzt mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei Zahnärzten als Beisitzer und wird als selbständige Einrichtung bei den Zahnärztekammern geführt.
Das B. entscheidet auf Antrag der Zahnärztekammer, der Aufsichtsbehörde oder des Zahnarztes selbst über Verletzungen der Berufspflichten und verhängt entsprechende Strafen (Verwarnung, Geldbuße, Aberkennung des Wahlrechts oder der Mitgliedschaft in Organen der Kammer). Widerspruchsstellen sind die Landesberufsgerichte bzw. Verwaltungsgerichte.
Berufsordnung

Berufshaftpflicht
Berufshaftpflichtversicherung, engl.: malpractice insurance, professional liability insurance; unbedingt empfohlene Versicherung zum Abdecken von Risiken, die aus beruflicher, (zahn-)ärztlicher Tätigkeit entstehen können. Im Vergleich zu den USA sind in D die Prämien noch relativ niedrig. Ärzten, die ohne eine B.-Versicherung Patienten behandeln, droht nur eine Geldbuße, nicht aber der Entzug der
Approbation (2010).
Haftung

Berufskrankheit
BK, engl.: occupational disease; Erkrankungen, die auf berufsbedingte Eigentümlichkeiten zurückzuführen sind. Es ist definiert: Eine Berufskrankheit ist
• eine Krankheit, die ein Versicherter infolge einer versicherten Tätigkeit erlitten hat und
• die in der Berufskrankheitenliste aufgeführt ist.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) VII (§ 9) enthält dazu die Kriterien. Der Grundsatz lautet: Berufskrankheiten sind Krankheiten, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Per Rechtsverordnung bestimmt die Bundesregierung, welche Krankheiten als Berufskrankheiten zu bezeichnen sind und veröffentlicht sie in einer Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste). Diese zählt derzeit 67 Berufskrankheiten. An der Spitze der Berufskrankheitenanzeigen liegen die Haut- und Wirbelsäulenerkrankungen. Vor allem der Erkrankte muss seinen beruflich bedingten Gesundheitsschaden nachweisen. Nur rund jede vierte angezeigte Berufskrankheit wird anerkannt, noch viel weniger werden entschädigt.
So existiert in der Liste die Ziffer 1312 "Erkrankungen der Zähne durch Säuren", worunter die wissenschaftlich umstrittene Bäckerkaries eingeordnet ist.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, Berufsgenossenschaft

Berufsordnung
engl.: professional code (of conduct); vorgeschriebene satzungsrechtliche Regelung, besonders der Berufspflichten, auf der Grundlage des Heilberufsgesetzes; für die Mitglieder einer Zahnärztekammer verbindlich und bei Zuwiderhandlungen von kammereigenen Gremien (Berufsgericht) entsprechend bestraft.
In Deutschland existieren auf Länderebene Länderkammern) unterschiedliche B., welches sich zwar an die Musterberufsordnung - MBO - der Bundeszahnärztekammer anlehnen aber länderspezifische Besonderheiten aufweisen.
In den zahnärztlichen B. ist u.a. geregelt:

Der aktualisierte MBO von 2010 ist erstmals das sog. "Genfer Gelöbnis" vorangestellt:
Für jeden Zahnarzt* gilt folgendes Gelöbnis:
»Bei meiner Aufnahme in den zahnärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren. Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des zahnärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner zahnärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder nach Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine zahnärztlichen Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich feierlich auf meine Ehre.«

Berufsgericht,
Berufsverbot, Delegation, Fortbildung, Heilberufsgesetz, Niederlassung, Prophylaxeshop, Residenzpflicht.
(2010)
Musterberufsordnung der Bundesärztekammer (2011)

Berufsverband der Allgemeinzahnärzte, BVAZ

Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden
BDK, engl.: professional association of the German orthodontists;  am 7. Mai 1967 in Freudenstadt gegründete Interessenvereinigung der deutschen Kieferorthopäden. Aktuell gibt es rund 3.000 Kieferorthopäden in Deutschland, davon sind mehr als 2.500 im BDK organisiert. Kieferorthopädie ist eine der ganz wenigen in Deutschland möglichen Gebietsbezeichnungen in der Zahnheilkunde. Der Anerkennung als Fachzahnarzt geht eine aufwändige Weiterbildung und erfolgreich absolvierte Prüfung voraus. Der Verband vertritt die fachlichen und berufspolitischen Belange der deutschen Kieferorthopäden gegenüber Politik, gesetzlichen und privaten Kassenverbänden, Körperschaften, Behörden sowie anderen staatlichen und privaten Organisationen.

Berufsverbot
engl.: employment ban; nur selten ausgesprochene, disziplinarische Maßnahme der Untersagung einer zahnärztlichen Berufsausübung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit. Kann nur von einem ordentlichen Gericht erlassen werden. Die Entscheidung ist der die Approbation ausstellenden Behörde mitzuteilen.

Beryllium
Be, engl.: do.; hartes, silbrig-glänzendes Erdalkalimetall, in der ZHK Verwendung als Legierungsbestandteil zur Verbesserung der Gusseigenschaften, für Röntgensichtfenster. Berylliumhaltige Legierungen - sind heute wegen möglicher (nicht bewiesener Gefahren; Krebs erzeugend (Be > 0,1 Masse-Prozent, Kategorie 2 (= im Tierversuch) eingestuft]) abzulehnen, da ausreichend alternative Materialien zur Verfügung stehen.
Legierung

Beschleifen
"Abschleifen", engl.: abrasion; Jargonbezeichnung für das Abtragen von Zahnhartsubstanz im Sinne einer Stumpfpräparation

Beschwerdeausschuss, engl.: grievance committee; paritätisch besetztes Gremium (1 unparteiischer Vorsitzender, 4 Krankenkassenvertretern, 4 Zahnärzte) Prüfungsausschuss

Bestallung, staatliche Berufszulassung, engl.: (dental) licencuret; Approbation

Bestellpraxis
engl.: dental practice offering treatment by appointment (only); Schlagwortbezeichnung für eine (Zahn-)Arztpraxis, in welcher die Patienten zu einem vorher vereinbarten Termin zu einer bestimmten Behandlung erscheinen. Auch wenn nach dem System einer B. gearbeitet wird, besteht die Verpflichtung, Notfälle mit einer dem Notfall angepassten Wartezeit zu behandeln.
Recall, Termin, nicht eingehaltener

Bestrahlung
Strahlentherapie, engl.: irridation, radiotherapy; Oberbegriff und Schlagwortbezeichnung für die Behandlung mit elektromagnetischen Schwingungen; laienhaft häufig nur bei der Begleittherapie von bösartigen Erkrankungen (Radioonkologie) verwendet. Zur Anwendung bei einer B. können kommen:
hochenergetische Strahlen im Dezimeter- u. Zentimeterwellen (sog. Mikrowellen), Wärmestrahlen ("Rotlicht"), sichtbarem und UV-Licht-Strahlen ("Lichttherapie") sowie – als eigentliche Strahlentherapie – die Anwendung von Röntgen- und© Gamma-, Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlen. In der allgemeinen ZHK von untergeordneter Bedeutung bzw. obsolet.

Betelkauen
"Betelbissen", engl.: betel nut chewing; aus den Samen ("Betelnuss") der Betelpalme (Areca catechu) durch Kauen freigesetzte psychoaktive Substanzen. B. verfärbt den Speichel rot und regt durch Gerbstoffe den Speichelfluss stark an (das dadurch bedingte häufige Ausspucken erinnert an einen Blutspeichel); weiter verfärbt es die Zähne und Mundschleimhäute im Laufe der Zeit schwarz.
Anwendung: s. Abb. rechts außen oben
Fibrose, Melanodontie






Betriebskrankenkasse
BKK, engl.: Company Health Insurance Fund; Möglichkeit der Arbeitgeber, in ihren Firmen bei mehr als 1.000 regelmäßig Beschäftigten, eine eigene Gesetzliche Krankenversicherung einzurichten. Seit dem GSG (1993, "Lahnstein-Kompromiss") können sich derartige Kassen auch für Nichtmitglieder öffnen und untereinander zusammenschließen. Am 1.7.2006 bestanden in D 199 BKKen mit rund zehn Millionen Mitgliedern (Marktanteil rund 20 Prozent);
Gesetzliche Krankenversicherung

Betriebswirt
Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen; neues Weiterbildungskonzept für Arzt- und Tierarzthelfer/innen und Zahnmedizinische Fachangestellte. Das Qualifizierungskonzept umfasst insgesamt 800 Stunden. Es beinhaltet sechs Handlungs- und Kompetenzfelder (Module):
1. Planung und Kommunikation
2. Personal- und Ausbildungsmanagement
3. Betriebliches Rechnungs- und Finanzwesen
4. Qualitäts- und Projektmanagement
5. Betriebswirtschaftliche Unternehmensführung
6. Informations- und Kommunikationstechnologien
Geplant ist, die in der Weiterbildung zum/zur "Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen" erworbenen beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen durch ein hochschulkompatibles qualitatives Leistungspunktesystem zu bewerten und damit auf weiterführende hochschulische Bildungsangebote anrechenbar zu machen.

Beutelrock Bohrer
Wurzelkanalerweiterer, engl.: Beutelrock broach; nach dem Dentisten Isidor Beutelrock (1847-1914) benannter, langer, flammenförmiger Bohrer zum Erweitern der Wurzelkanaleingänge. Bei unsachgemäßem Gebrauch (zu tiefes Hineinschieben in den Wurzelkanal) besteht große Gefahr einer Wurzelkanalperforation bzw. der Instrumentenfraktur; Einsatz gilt verschiedentlich als obsolet.

bevel enamel
Schmelzanschrägung, Schmelz-Schräganschliff, engl. Fachausdruck für das Ab- oder Anschrägen des Schmelzes zum Abschluss einer Präparation im Sinne einer Verbesserung des Randschlusses bei der späteren Restauration.
Abschrägung

BEWE
Abk. von Basic Erosive Wear Examination (etwa: "grundlegende Erosionsverschleiß Prüfung"); von Bartlett, Ganss und Lussi 2008 vorgestellte Kurzuntersuchung zur Beurteilung von Säureschäden eines Gebisses. Erosion

Bewegungssimulator
engl.: motion simulator; von E. Körber verwendeter Oberbegriff für:
- gleitbahnbezogene Simulatoren (wie Biocop und Gnathomat),
- kiefergelenkbezogene Simulatoren oder "Artikulatoren":
   - Okkludatoren
   - Mittelwertartikulatoren: (z.B. HEILBORN, GYSI-”Simplex”, Atomik). Sie sollen nach anatomischen und funktionellen Mittelwerten eingestellt sein.
- Teiljustierbare Artikulatoren: Sie erlauben eine individuelle Angleichung einiger Werte.
- Volljustierbare Artikulatoren: Sie sollen eine individuelle Nachahmung der Unterkieferbewegungen ermöglichen.

Beweislast
engl.: burden (or onus) of proof; primäre Verpflichtung Desjenigen, der einen Anspruch geltend macht, dafür auch Tatsachen ("Beweise") vorzubringen. Im (zahn-)ärztlichen Bereich häufig auftretend bei dem Vorwurf einer unsachgemäßen Behandlung ("Kunstfehler"). Dieser Grundsatz gilt dann nicht mehr, wenn eine offensichtliche Verletzung der ärztlichen Berufspflichten erkennbar ist - sog. Beweislastumkehr. Häufigster juristischer Vorwurf ist eine mangelnde Aufklärung, welcher zur Beweislastumkehr führt.

Bewertungsausschuss
der Ärzte und Krankenkassen, engl.: committee for rating panel doctors‘ services; eines der Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung; Sozialgesetzbuch, §87.

Bewertungsmaßstab; BEMA

bezahnt; engl.: toothed; Kiefer, welcher mit Zähnen versehen ist (teilbezahnt, vollbezahnt); Gegenteil von unbezahnt

Bezugsebene, engl.: reference plane; Körperebenen

BGR, biologisch gesteuerte Regeneration; engl.: biologically guided regeneration; gesteuerte Geweberegeneration

Biaggi Gelenk
Resilienzgelenk nach BIAGGI, Federgelenk, engl.: BIAGGI's resilience attachment; zum Ausgleich der Resilienz in horizontaler Ebene bei Freiendsituationen konstruiertes, kompliziertes Resilienzgelenk mit geringer Verbreitung. Das Gelenk bestand aus einem kunststoffverkleideten Konus und einem darin spielenden kleinen Kegel, der einen Führungsstift trug. Auf diesem Stift ruhte eine Spiraldruckfeder. Über einen horizontalen Verbindungsbalken war der kleine Kegel mit einer Rückplatte verbunden, die in einem Abschnitt des Konus nach allen Richtungen beweglich war und an das jeweilige Stützelement angelötet war. Des Weiteren verhinderte die Rückplatte durch einen Anschlag das Abheben der distalen Prothesenteile. Zusammenfassend konnte man sagen, der Freiendsattel ruhte auf der Feder wie die Karosserie auf dem Fahrgestell eines Autos. ..."

Bicuspidatus (dens), Prämolar

Bifluorid 12
Handelsname (Fa. VOCO) für das bisher bekannt (2005) stärkste Fluoridpräparat in Form einer Suspension aus Calciumfluorid und Natriumfluorid; der Gehalt beträgt 56.300 ppm was einer 5,63-prozentigen Konzentration entspricht.
Fluoride

Bifurkation
Gabelung, engl.: bifurcation; Aufteilungsstelle der Zahnwurzeln bei zweiwurzligen Zähnen, Übergang von einer Zahnwurzel zur anderen bei mehrwurzligen Zähnen; die Gabelungsstelle von dreiwurzligen Zähnen wird als Trifurkation (engl.: trifurcation) bezeichnet. Häufiges Freiliegen dieses Gebietes bei fortgeschrittenen Zahnfleischerkrankungen. Da sich an diesen Stellen - weil der Mundhygiene schwer zugänglich - gern Keime festsetzen und diese zu Entzündungen führen, sollten derartige Defekte nach Möglichkeit parodontalchirurgisch behandelt werden.

Einteilung der Furkationen ("Furkationsbefall") in 3 Grade ("Furkationsgrad"):
  • Grad I
    Furkation bis zu 3mm in horizontaler Richtung sondierbar
  • Grad II
    Furkation mehr als 3mm in horizontaler Richtung sondierbar, jedoch nicht durchgängig
  • Grad III
    Furkation durchgängig sondierbar

Furkation, Kuhhornsonde, Parodontitis interradicularis, Schmelzperle, Tunnelierung, Zahn

 

 


Bildvergrößerung

bignathe Prognathie , bignath = Ober- und Unterkiefer betreffend;  Prognathie

bildgebende Verfahren
engl.: diagnostic imaging; in der Medizin: Oberbegriff für eine Vielzahl von apparativen Konstruktionen, welche einen medizinischen Befund visualisieren, wobei ein vom Untersuchungsergebnis ausgehender physikalischer Effekt in ein Bild umgewandelt wird; eines der Hauptgebiete der Radiologie.
Neben der allseits bekannten Röntgenstrahlung (konventionell, DVT, 3D-Verfahren) kommen dabei in der ZHK weiter zum Einsatz:
Licht; z.B. Gesichts- oder intraorale Fotografie
Radioaktivität (nuklearmedizinisch diagnostische Verfahren); z.B. Positronen-Emissions-Tomographie (PET) oder Szintigraphie
Schall, Ultraschall; z.B. Sonografie
Magnetfelder (MR-Untersuchung); z.B. Kernspintomographie
Neu sind in 2010 sog. Hybridverfahren - Verschmelzung mehrerer bildgebender Verfahren - wie z.B. PET mit CT.

Röntgenverordnung (Stand 2011)der  Bundesministeriums der Justiz.

Billy-Bobs; Zahnschmuck

bimaxillär , engl.: bimaxillary, pertaining to both jaws; den Ober- u. Unterkiefer betreffend

bimaxillärer Abdruck; mundgeschlossene Abformung, maxillomandibuläre Abformung, Abdruckarten

Bimler
Hans-Peter, * 1916; Kieferorthopäde; bekannt durch den gleichnamigen Gebissformer und die Röntgenauswertung nach Dr. med. Bimler ("Bimler Analyse"; es wird eine Fazialformel zu 10 kephalometrischen Faktoren in Beziehung setzt).
Fazialindex, FRS-Analyse

Bimsstein
Pumex, "schaumige Lava", engl.: pumice stone; extrem leichtes vulkanisches Lockerprodukt; reich an Kieselsäure. Verwendung als Poliermittel bzw. Schleifsubstanz; Mohs-Härte = 5-6
Politur

Bindegewebe
engl.: connective tissue; Körpergrundgewebe mit vielfältigen Funktionen und Differenzierungen (z.B. gallertiges, kollagenes, elastisches, faseriges, spinozelluläres B.): auch als "Chamäleon" der Grundgewebearten bezeichnet. Allgemein setzt sich B. aus Zellen und Interzellularsubstanz zusammen und wird je nach Aufgabe differenziert.

Bindegewebstransplantat
engl.: connective tissue flap or transplant; ein Schleimhautlappen, welcher zusätzlich noch Schichten des darunter liegenden Bindegewebes zur Verstärkung enthält. Vorzugsweiser Einsatz bei der Deckung freiliegender Zahnhälse (Rezessionsdeckung); meist der Gaumenschleimhaut als freies Transplantat entnommen.
plastische Parodontalchirurgie, Schleimhauttransplantat

Binder Syndrom
maxillo-nasale Dysplasie, engl.: Binder's syndrome; sehr seltene Entwicklungsstörung des Mittelgesichtes (Mittelgesichtshypoplasie; vorderer Oberkiefer-Anteil und der Nasenregion).

binding Point
engl. Sprachgebrauch im Rahmen einer endodontischen Maßnahme ( Wurzelkanalbehandlung): tiefstmögliche Eindringtiefe des System-B-Plugger (Wurzelfüllungsstopfer) in den Wurzelkanal. Der Plugger klemmt sich im Kanal fest.

bioaktiv
bioreaktiv, engl.: bio(re)active; Oberbegriff für eine Vielzahl von Materialien, welche das umgebende Körpergewebe zu einer positiven biochemischen Reaktion anregen; in der ZHK meist im Zusammenhang mit der Beschichtung von Implantatkörpern gebraucht. So werden z.B. dem Hydroxylapatit, PerioGlas oder TCP bioaktive Eigenschaften und damit ein besseres Einheilen nachgesagt.
Biointegration

Biodent
In der ZHK meist assoziiert mit Keramik-Kunstzähnen (Konfektionszähne) und für das gleichnamige Zahnfarbsystem ("Biodent™-Farben")

biodynamischer Abdruck, engl.: biodynamic impression; Abdruckarten, Funktionsabdruck

Biofeedback
Rückkopplung, "Biorückmeldung", "Körperrückmeldung"; innerhalb eines biologischen Systems. Durch Visualisierung oder akustischer Meldung derartiger, nicht direkt wahrnehmbarer Abläufe werden diese dem Patienten ins Bewusstsein gebracht. In der B.-Therapie sollen derartige Regulationen unter eine willentlichen Kontrolle gestellt werden. In der ZHK wenig eingesetzt.

Biofilm
an den Grenzflächen zwischen festen Körpern und Wasser bestehende Netzwerke aus Mikroorganismen, engl.: do., "the predominant bacterial phenotype in nature"; geschlossene Schleimschicht (Film; ca. 110 µ Stärke), in die Mikroorganismen eingebettet sind. Die fest an der Zahnoberfläche haftenden Strukturen sind ein dreidimensionaler Verbund von Bakterien mit Kanälen, Kavernen und Flüssigkeitsströmungen, innerhalb derer die Mikroorganismen einen geänderten Stoffwechsel zeigen. Sie sind organisiert, kommunizieren und beeinflussen sich gegenseitig ("quorum sensing").
B. bilden sich überall dort, wo z.B. eine flüssige auf eine feste Phase trifft. Die sich festsetzenden Mikroorganismen sondern eine schleimartige Matrix aus polymeren Substanzen (EPS) ab, in welche sich weitere Bakterien einbetten. Wegen der Klebrigkeit der schleimigen Matrix lagern sich zusätzlich noch anorganische Substanzen ein und so entsteht ein strukturiertes dreidimensionales Gebilde von ca. 110 µ Stärke, welches dem einzelnen Mikrolebewesen darin einen ausgezeichneten Schutz bietet und sich auf veränderte Umweltbedingungen einzustellen: So lassen sich extreme pH-Schwankungen oder Medikamente (z.B. Antibiotika; Wirkungsverlust um das 100fache!) abwehren, wie auch Desinfektionsmittel und UV-Bestrahlungen abgemildert werden. Ein Desinfizieren von B. ist nicht möglich - lediglich die äußeren Schichten dieses Netzwerks werden geschädigt (Antibiotika erreichen nur die oberen 30 µ) und nach ein paar Tagen wieder von innen heraus repariert. Die Eigenschaften des B. sind eines der Gründe dafür, dass die Bakterien zu den erfolgreichsten Lebensformen der Erde gehören und auch unter extrem widrigen Umständen existieren können. Eine erfolgreiche Bakterienbekämpfung setzt deshalb immer eine Zerstörung (meist mechanisch) des B. voraus.
B. zeichnen sich durch den Erwerb von Eigenschaften aus, die man bei frei schwimmenden ("planktonischen") Bakterien nicht findet: Die Bakteriendichte ist in Biofilmen bis zu l.000 x höher als in freien wässrigen Systemen. Ein Beispiel ist der Speichel (die planktonische Phase) mit bis zu 1 Milliarde (109) Bakterien pro Gramm (bzw. pro Milliliter) im Gegensatz zur Plaque mit bis zu einer Billion (1012) Bakterien pro Gramm. Während planktonische Systeme allein durch Verdünnen nahezu verschwinden können, zeigen sich Biofilme hiervon ziemlich unbeeindruckt. Im Gegenteil: Vorbeifließendes Wasser führt dem ortsständigen Biofilm neue Nahrung zu, transportiert Abfallprodukte ab - und hilft den Bakterien bei der Weiterverbreitung durch "Biofilm-Flocken".
Bei mehr als 400 verschiedenen im Mund befindlichen Mikroorganismen, von denen einige noch immer keinen Namen haben und die z.T. noch nicht einmal kultiviert werden können, ist die eigentliche Struktur des B. noch nicht vollständig geklärt.
Mechanische Maßnahmen zur Entfernung von B. sind häufig unbefriedigend, da selten eine restlose Entfernung gelingt und unterstützend angewandte gebräuchliche Mundspüllösungen unwirksam sind.
Chlorhexidin z.B. wird um den Faktor 300 und Aminfluoride um den Faktor 75 gehemmt. Mögliche Ursachen dieser Hemmung sind erschwerte Penetration, langsamere Wachstumsraten der Bakterien im B., Austausch resistenter Gene und ungünstige Bedingen für den Wirkstoff im B..
Antibakterielle Mundspüllösungen auf der Basis ätherischer Öle (z.B. Listerine™) können dagegen in der Lage sein, den B. zu durchdringen und die Bakterien abzutöten.
Andere Denkansätze möchten die Zahnoberfläche derart beschichten, dass sich kein B. anheften kann: easy to clean effect
Neuere Untersuchungen des dentalen Biofilms zeigen eine "offene Bauweise" des B. mit Verbindungskanälen von der Oberfläche des Films bis zum Schmelz hin. Forschungen versuchen über diese Kanäle entsprechende "Gegenmittel" zur Zerstörung des B. bzw. der darin enthaltenen Bakterien einzuschleusen.
Kariesbakterien, Korrosion, Mundflora, Plaque, Plasma,
Streptococcus mutans

bioinert
Eigenschaft eines Stoffes, keine oder nur sehr geringe chemische und/oder biologische Wechselwirkungen zwischen diesem und dem Körpergewebe einzugehen. Es finden somit praktisch keine Abstoßungsreaktionen statt. Begriff in der ZHK besonders in der Implantologie von Bedeutung.

Biointegration
engl.: do.; im Lichtmikroskop sichtbare direkte biochemische Verbindung zwischen Knochen und einer speziell beschichteten Implantatoberfläche. Eines der angestrebten Ziele bei einer Implantation, ohne dass es zu einer Bildung einer Bindegewebsschicht ("Neo-Periodont") kommt.
bioaktiv, Osseointegration

biokompatibel, engl.: biocompatible; gewebsverträglich; Biokompatibilität

Biokompatibilität
biologische Verträglichkeit, engl.: biocompatibility; Unterteilung in versch. komplexe Begriffe wie Onkogenität (bösartige Tumore erzeugend), Mutagenität (Veränderungen im genetischen Material der Zellen), Allergenität (Allergien auslösend) und Toxizität (Giftigkeit einer Substanz). Jedes zahnärztliche Material - ob Keramik, Metall oder Kunststoff - ist eine körperfremde Substanz und kann Abwehrreaktionen hervorrufen. In der ZHK wird den keramischen Massen - hier besonders Zirkoniumoxid - eine hohe B. nachgesagt, während Metalle und deren Legierungen grundsätzlich mehr oder weniger stark bis hin zu vernachlässigbar bioaktiv sind; dabei spielen Onkogenität und Mutagenität keine besondere Rolle (mit Ausnahme einer vermuteten krebserzeugenden Wirkung von Abbauprodukten aus Komposites), während Allergenität und Toxizität bei Unverträglichkeitsvermutungen im Mittelpunkt stehen. Dabei treten häufig Begriffsverwechselungen auf: Lokaltoxische Reaktionen auf einen Stoff werden mit einer Allergie gleichgesetzt. Während echte Allergien auf zahnärztliche Werkstoffe eher selten beobachtet werden, können werkstoffbedingte lokaltoxische Reaktionen (chronisch o. akut) auftreten. Diese wiederum können isoliert oder mit systemisch toxischen und/oder allergischen Reaktionen gekoppelt sein.
In der wissenschaftlichen Literatur wird das "biologische Risiko" von Dentalwerkstoffen - bei sachgerechter Indikation, Verwendung geprüfter Produkte und regelrechter Verarbeitung - "gleich Null" bezeichnet. Ungeachtet dessen existieren häufig Aussagen von "selbsternannten Experten", welche mit gegenteiligen Behauptungen und laienhaften Erklärungen besonders eine Verunsicherung der Patienten herbeiführen.
Zur Auslösung einer allergischen Reaktion auf der Mundschleimhaut sind im Vergleich zur Haut etwa 5-10fach höhere Konzentrationen erforderlich. Diese verminderte Reaktionsbereitschaft ist durch anatomische und physiologische Besonderheiten (fehlender Fettfilm, Speichelfluss, intensivere Resorptionsfähigkeit und damit schnellerer Abtransport, schnellerer fermentativer Ab- oder Umbau der Allergene) bedingt.

Im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes sollten drei Dinge beachtet werden:

  • Verwendung von erwiesenermaßen und in Langzeitversuchen getesteten bioverträglichen Materialien. Bei den Metallen zählen dazu:
    hochgoldhaltige Edelmetall-Legierungen (75 und mehr Gewichts-Prozent Gold mit einem geringen Indiumgehalt und ohne Gallium), Kobalt-Basis-Legierungen, Titan, Tantal, Niob, Zirkon und deren Legierungen
  • eine möglichst geringe Anzahl verschiedener Materialien im Mund
  • Risikominimierung durch den Einsatz von keramischen Materialien, wo dies aus materialtechnischen und finanziellen Gründen möglich ist.

Füllungsmaterialien-Nebenwirkungen
Bioverträglichkeitsprüfungen (Biokompatibilitätsprüfungen, s.u.) sind generell durch das Medizinproduktegesetz von Seiten des Herstellers vorgeschrieben; eine spezielle Prüfung am Patienten im Einzelfall ist nur bei einem konkreten Anlass vorgeschrieben und sinnvoll. Es wird sogar angeraten, bei der Beurteilung von Prothesenunverträglichkeiten auf Epikutantests ganzn zu verzichten, weil die Mehrzahl der Reaktionen nicht allergischer Natur ist, weil die Mundschleimhaut wesentlich unempfindlicher als die Haut reagiert und weil der Epikutantest zudem die Gefahr birgt, gerade bei wiederholter Testung mit potentiellen Allergenen eine ärztlich verursachte Sensibilisierung zu erzeugen.
Die Biokompatibilitätsprüfung ist eine strenge vorklinische Prüfung, erst wenn diese positiv bestanden ist, darf das entsprechende Produkt am Menschen angewendet werden. Die Prüfungen müssen nach genau festgelegten Normen (ISO 10993 (Direkt-Kontakt-Test), EN 30993 u. DIN EN ISO 7405:1997) durchgeführt werden. Inwieweit Differenzen zwischen den Deutungen derartiger Tests und der tatsächlichen B. bestehen, ist umstritten. Nach Abschluss derartiger Prüfungen werden oft noch klinische Anwendungsstudien durchgeführt.
Füllungsmaterialien-Nebenwirkungen, Galvano-Technik, "Giftigkeit" von Komposite-Füllungen, HybenX, Implantat, Legierung, Legierungspass, Prothesenunverträglichkeit, Sicherheitsdatenblätter, Vollkeramik, Zytotoxizität.
Metalle im Mund

Biokop
Handelsname für heute nur noch selten gebräuchliche Aufstellgeräte in der Vollprothetik (Biokop™ Okkludator, Biokop™ Orthomat)

Biokorrosion, engl.: bio-corrosion; Legierung

biologische Breite
engl.: biologic(al) width; Bezeichnung für ein mit dem Zahnhalteapparat und der Zahnfleischtasche im Zusammenhang stehendes Gebiet ("Zahn-Gingiva-Komplex"; s. Abb.); histologisch beurteilte Höhe von epithelialem und supraalveolärem bindegewebigem Attachment. In der Literatur ist der Ausdruck nicht eindeutig definiert. Die im eigentlichen Sinne aus den beiden Gebieten "Bindegewebsattachment" und "Epithelansatz" ( dentogingivaler Verschluss) bestehende Breite (s. Abb.), wird zusätzlich noch aus der Zahnfleischtasche (Sulkus) gebildet - man erreicht so höhere, nicht vergleichbare Werte. Im Sprachgebrauch wird meist die Tiefe des marginalen Knochens bei einem gesunde Sulkus gemeint. In der Literatur wird hier ein Durchschnittswert von 2,08 mm angegeben, wobei die biologische Breite von Patient zu Patient und auch von Zahn zu Zahn unterschiedlich ausfallen kann. Bei Restaurationen wird eine b. B. von 3 mm zwischen Restaurationsrand und Arcus alveolaris empfohlen, wenn nicht Defekt- oder kosmetische Gründe dagegen sprechen. So lässt sich zumeist eine ausreichende Dimensionen für bindegewebiges Attachment, Saumepithel und Sulkus gewährleisten.
Die Wahrung und Unversehrtheit der b. B., welche der Form des Alveolarknochens folgt und dem zirkulären Verlauf der Schmelz-Zement-Grenze entspricht, wird als Schlüsselfaktor für eine parodontale Gesundheit und ein optimal "ästhetisches" Zahnfleisch angesehen. Eine Störung (z.B. zu langer Kronenrand s.u., Füllungsüberschüsse, fehlende Approximalkontakte) zieht eine Schädigung des gesamten Komplexes nach sich.
Besondere Bedeutung erlangt die b. B. bei dem Herstellen und Eingliedern von Zahnersatz: Wird im Verlauf einer notwendigen Restauration des Zahnes diese Zone der b. B. verletzt, kommt es zur unkontrollierten Resorption des entsprechenden Knochens. Dies führt im Falle einer dünnen Gingiva (in der Regel labial) zum Schwinden des Zahnfleischs und im Falle einer dicken Gingiva (in der Regel interdental) zur parodontalen Taschenbildung mit entsprechender Entzündungsreaktion. Deshalb sollte der gingivale Abschluss einer festsitzenden Zahnersatzversorgung (Kronenrand) zur Erhaltung einer ausreichenden b. B. spätestens in der Mitte des Sulkus enden.
Sollte die b. B. schon verletzt oder abzusehen sein, dass diese bei restaurativen Maßnahmen verletzt werden wird (tiefe Karies, Höckerfraktur bis unters Zahnfleisch), so gibt es im Prinzip zwei Methoden zur Wiederherstellung der b. B.:
kieferorthopädisches "Herausziehen" (Extrusion), abtrennen ("tiefer verlegen") des Bindegewebsattachments des Zahnes und Kürzung der Zahnkrone; sehr zeitaufwendig und kostenintensiv, zusätzlich eine 6-monatige Wartephase
chirurgische Kronenverlängerung: Es wird ein Teil des Alveolarknochens mittels Osteoplastik abgetragen und das Zahnfleisch entsprechend zur Wurzelspitze hin verschoben.

Die b .B. regelrecht eingeheilter Implantate ist ähnlich der natürlicher Zähne; sie führt bei mehrphasigen Implantatsystemen zu einem marginalen Knochenabbau von ca. 1,5 mm im ersten Jahr der Belastungsphase. Deshalb sollten bei reduziertem Knochenangebot - falls ästhetisch vertretbar (Frontzähne) - eine Implantation nicht bündig, sondern oberhalb des knöchernen Kiefers (supracrestal) enden, damit die b. B. supracrestal erfolgen kann und so zu keinem zusätzlichen Knochenverlust führt.

Aufbaufüllung, Gingivabreite, Kronenrand, Kronen-Wurzelverhältnis, Präparation, Randschluss,

 

 


Durchschnittswerte bei der Berechnung der b. B.

Biomarker
engl.: do.; messbare biologische Merkmale von Organismen, die als Indikatoren für Prozesse im Körper (normal oder pathologisch) fungieren. Bei den Merkmalen kann es sich um Zellen, bestimmte Moleküle, Gene oder Genprodukte, Enzyme oder Hormone, Organfunktionen oder ganz allgemein um charakteristische Veränderungen biologischer Strukturen handeln.
In der ZHK kann z.B. die im Speichel bestimmte Menge des von Fresszellen (Makrophagen) ausgeschütteten inflamatorischen Proteins-1-alpha mit großer Sensitivität und Spezifität als früher B. für das Auftreten aggressiver paradontaler Erkrankungen (LapP) genutzt werden kann. Seine Menge ist weiterhin eng mit dem Entstehen von Zahnfleischtaschen sowie mit dem Auftreten von Alveolarknochenverlusten vergesellschaftet.

Biomet-Gesicht
Biometprofil, Biomet = biometrischer Mittelwert, "Durchschnittsgesicht", "Normgesicht" engl.: biometry face; mit einer Dreiteilung in etwa drei gleichlange Teile nach Hallmann:
  • Stirnhöhe - Obergesicht - Bereich Haaransatz (Trichion) und Nasenpunkt (Nasion)
  • Nasenhöhe - Mittelgesicht - Bereich zwischen Nasion und Subnasale
  • Kieferhöhe - Untergesicht - Bereich zwischen Subnasale und Kinnpunkt (Gonion)

Ästhetiklinie, Biometrie, Bipupillarlinie, en face Analyse, Gesicht, Harmonielinie, Kephalometrie, Oberlippenlänge, Profilanalyse, Schüsselgesicht, S-Linie (Steiner Profillinie), Vorgesicht/Rückgesicht




Biometrie
Lehre von der Anwendung mathematischer und statistischer Methoden zur Erfassung von Größen bzw. Normwerten in der Biologie, Medizin und Landwirtschaft.
Biomet-Gesicht

BION, Abk. von Bisphosphonat induzierten Osseonekrose; Bisphosphonat

Bionator
Gebissregler, Balters Gerät, (herausnehmbares) passives kieferorthopädisches Behandlungsgerät, engl.: bionator; dieses in der "ganzheitliche Kieferorthopädie" gebräuchliche Gerät für die gleichzeitige Behandlung beider Kiefer und deren Lage zueinander, wurde im letzten Jhd. durch Prof. Dr. Dr. Balters und den Zahntechniker F. Geuer in den drei Typen "Grundgerät", "Abschirmgerät" und "Umkehrgerät" entwickelt. Inzwischen bestehen zahlreiche Modifikationen, die funktionieren - im Gegensatz zu herkömmlichen herausnehmbaren Apparaturen, welche "aktive Bewegungen" mittels Drähten, Federn und Stiften an den Zähnen durchführen - rein passiv, indem die bestehenden Kau- und Muskelkräfte auf natürliche Weise zu einer Umformung/Verschiebung ausgenutzt werden. Sollen einzelne Zähne/Zahngruppen im Kiefer bewegt werden, so erreicht man dies durch Ausschleifen "in eine bestimmte Richtung" an dem Behandlungsgerät. Durch die Einstellung der Kiefer in eine richtige Position soll sich zusätzlich die Wirbelsäule aufrichten können.
Da eine B.-Therapie sich als Teil einer "Ganzheitlichen Behandlung" versteht, erfolgt zusätzlich eine Berücksichtigung des gesamten auf den Patienten wirkende Umfeldes (Art der Geburt, Atmung, Schlafverhalten, Erkrankungen, Umstellung der Ernährung auf Vollwertkost usw.). Der Einsatz ist in D wenig gebräuchlich.
Aktivator, Aktive Platte, bite block, Funktionskieferorthopädie, Funktionsregler nach Fränkel, Gebissformer, Klammt Aktivator, Konstruktionsbiss, Monoblock, Zungenbügel


©: Umarbeitung zweier Grafiken von

Bio-Oss
von den "Geistlich Biomaterials
" als "natürliches Knochenmineral" bezeichnetes xenogenes Knochenersatzmaterial. Dabei stammt die Mineralstruktur von ausgewählten Rinderknochen. Im Rahmen der BSE-Diskussion vor allem in Laienkreisen umstritten.
Harvest BMAC, Knochenersatzmaterialien

Biopsie
Entnahme und Untersuchung von Gewebe aus einem lebenden Organismus; meist zur Abklärung, ob ein Tumor gutartig (benigne) oder bösartig (maligne) ist bzw. zur Bestimmung des Bösartigkeitsgrades (Malignitätsgrades) eines Tumors. Probeexzision

Bioresonanztherapie
engl.: bioresonance therapy; auch MORA-Therapie nach den beiden Entwicklern
Morell u. Rasche. Prof. Meiners schreibt dazu in zm, 31.8.2001 u.a.:
"Fazit: Die im Zusammenhang mit den Bioresonanzverfahren vorgebrachten physikalischen Vorstellungen sind irrational. Eine wissenschaftliche Anerkennung des Verfahrens ist indiskutabel."

Gefährlich wird es allerdings bei der B., mit der sich angeblich auch Nahrungsmittelallergien nachweisen lassen sollen, dadurch, dass ein wertloses Untersuchungsergebnis dazu führt, dass sich ein gefährdeter Allergiker zu Unrecht in Sicherheit wiegt.

alternative Behandlungsmethoden, Ganzheitliche Zahnmedizin

Biostimulation
engl.: do.; häufig im Zusammenhang mit einer Softlaser-Anwendung herausgestellte Eigenschaft dieser niedrig energetischen Wellen, welche wissenschaftlich sehr umstritten ist. Bewirkt werden sollen "Heilungsvorgänge" durch eine Mikrozirkulation in den erkrankten Bereichen.
alternative Behandlungsmethoden

Biostoffverordnung
BioStoffV, korrekt: "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen", engl.: bio-material regulation; dieses Regelwerk gilt für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich Tätigkeiten in deren Gefahrenbereich. Zweck der Verordnung ist der Schutz der Beschäftigten vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit bei diesen Tätigkeiten. Es wird in 4 Risikogruppen unterteilt, wobei es sich bei Tätigkeiten in einer Zahnarztpraxis/Dentallabor "um nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" handelt; es wird die Risikostufe 2 zugeordnet ("Biologische Arbeitsstoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftige darstellen können; eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich").
Der verantwortliche Zahnarzt der Praxis ist dazu verpflichtet, durch einen praxisspezifischen Hygieneplan und weitere interne Arbeitsanweisungen für die Arbeitsbereiche Verhaltensregeln und Vorgaben u.a. zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation, zur Ver- und Entsorgung, zum Tragen von Schutzausrüstung sowie Anweisungen für Notfälle und für die arbeitsmedizinische Vorsorge zu verfassen.
Der Ausdruck "Biostoffe" ist eine Kurzform von "biologische Arbeitsstoffe". Man versteht darunter
Mikroorganismen, einschließlich gentechnisch veränderter Mikroorganismen
Zellkulturen die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können
Humanpathogene Endoparasiten (Schmarotzer, die im menschlichen Körper leben)
Agenzien, die mit transmissibler, spongioformer Enzephalopathie assoziiert sind und beim Menschen eine Infektion oder eine übertragbare Krankheit hervorrufen können (sogenannte Prione)

Bipupillarlinie
Augenlinie, Orbitallinie, engl.: bipupillary line; virtuelle, horizontale Verbindungslinie durch die Mitte beider Augenpupillen bei "Geradeausblick" eines stehenden Patienten; verläuft in der Regel waagerecht und dient als Anhaltspunkt bei der zahnärztlichen Bissnahme (Ausrichtung der Schneidezahnkanten bei der Wachsaufstellung von Zahnersatz und der kieferorthopädischen Fotoanalyse.
Biomet-Gesicht, en face, Kennlinien, Orbitale

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Bisphenol
engl.: bisphenole; Bestandteil der Bowen-Formel (Grundlage vieler heutiger Komposites) z.B. in Form von Bisphenol A (BPA) [4,4'-(1-Methylethyliden)bisphenol, 4,4'-Isopropylidendiphenol] (die Substanz BPA gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr (2009) zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit. Benötigt wird BPA vor allem als Ausgangsstoff für Polycarbonat, einem transparenten und sehr festen Kunststoff, welchem gelegentlich durch Auswaschung oder Kauabrasion aus Komposite-Füllungen negative Auswirkungen auf den Östrogen-Haushalt nachgesagt werden. Ebenso wird von versch. Seiten angenommen, dass Bisphenol A zusätzlich zu seiner hormonellen Wirkung krebserregend und Diabetes-auslösend sein soll. Der Nachweis einer Kausalität steht derzeit (2011) jedoch aus, neuere Untersuchungen scheinen diesen Verdacht zu bestätigen ( Nach Einschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung und der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) sind gesundheitliche Nachteile durch Bisphenol A in Lebensmitteln nicht zu befürchten. "Die Mengen an Bisphenol A, die von der Bevölkerung in Deutschland mit der Nahrung aufgenommen werden, liegen in allen Altersgruppen deutlich unter dem festgelegten Grenzwert". Ab Juni 2011 dürfen keine Babyflaschen mehr verkauft werden, die mit der umstrittenen Chemikalie Bisphenol A hergestellt wurden.
B. und die Bowen-Formel müssen nicht unbedingt die Grundlage von Komposites sein. Z.B. gibt es Materialien das nanokristalline "Diamond", welche PEX-DMAE (Phenolic Epoxine Monomer DimethAcrylic Ester) als Grundlage haben.
Zu dieser Problematik eine Stellungnahme der Gesellschaft für Toxikologie aus 2011:
"Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass bei der gegenwärtigen Höhe der Aufnahme von Bisphenol A über die verschiedenen Belastungspfade kein gesundheitliches Risiko für die Bevölkerung einschließlich Säuglingen und Kleinkindern besteht. Entscheidungen auch der EU, Bisphenol A in Babyflaschen zu verbieten, gründen nicht auf einem erwiesenen Risiko, sondern beruht auf einer Anwendung des Vorsorgeprinzips. Die Ergebnisse neuer Studien haben gezeigt, dass kein Anlass zur Sorge vor schädlichen Effekten auf die Entwicklung des ZNS, Verhalten oder auf die Prostata besteht. Damit wird erneut belegt, dass der in der EU gültige Grenzwert für die lebenslang tolerierbare tägliche Aufnahme (TDI) von 50 µg/kg Körpergewicht wissenschaftlich valide begründet ist."
Komposite - "Toxizität", UDMA
Faktenblatt "Bisphenol A"der Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG

Bisphosphonate
engl.: do.; Pyrophosphat-Derivate, wobei der Sauerstoff der P-O-P Bindung durch Kohlenstoff ersetzt wird. Dies bewirkt, dass im Körper keine enzymatische Hydrolyse stattfinden kann. Einsatz vor allem bei der unterstützenden Osteoporose-Behandlung und in höheren Dosen zur begleitenden Chemotherapie bei Knochentumoren, um die Knochen zu stabilisieren, Metastasenbildung am Knochen zu verhindern sowie Knochenschmerzen zu lindern (s.u.). Da sie die Wirkung der Osteoklasten hemmen, bewirken sie eine verminderte Knochenresorption und das Erscheinungsbild von denudierten (oberflächlich angegriffenen) Knochenoberflächen. Die Halbwertszeit der B. im Knochen beträgt viele Jahre (~ 10-15 J); bei den oral verabreichten Präparaten sollen die Halbwertzeiten geringer sein. Auch nach Absetzen der B. hält der störende Einfluss noch lange nach - B. sind - besonders, wenn i.v. verabreicht - unter Umständen eine mögliche Kontraindikation in der Implantologie.
In neuerer Zeit gelten B. der "zweiten Generation" (Pamidronat, Zoledronat) in höheren Dosen als Standardtherapie bei skelettalen Metastasen verschiedener Krebsarten sowie zur Prävention einer tumorbedingten Hyperkalzämie. Der so verlangsamte Knochenstoffwechsel findet besonders im Kieferknochen (mit Bevorzugung des Unterkiefers) statt ("die Inzidenz der Kiefernekrosen bei Bisphosphonattherapie liegt bei der Indikation Osteoporose bei unter eins zu 10.000"; Professor Bruno Allolio, Universität Würzburg beim Praxis Update 2009) und behindert unter Umständen aber auch die Einheilung von Implantaten. Es kann im Bereich des Kieferknochens zu einer sog. "Bisphosphonat-induzierten Osteonekrose" (BION) (Bisphosphonate Related Osteonekrosis (BRON)) kommen, verbunden mit einem erhöhten Vorkommen eines foetor ex ore (durch putride Exudation aus einem Fistelgang). Als Ursache für die Tatsache, dass der Kieferknochen ungleich höher als das übrige Skelett von gravierenden Heilungsstörungen betroffen ist, wird die hoch konzentrierte Keimkolonisierung im Mund - etwa bei der Sekundärheilung einer Extraktionsalveole - vermutet. Das bereits 2005 gegründete bundesweite Zentralregister zur Erfassung von Kiefernekrosen unter der Langzeittherapie mit B. an der Berliner Charité zeigt: Von den Osteoporose-Patienten entwickelt nur einer von 13.600 eine Kiefernekrose. Den Auswertungen zufolge sind unter den Osteoporose-Patienten besonders Raucher gefährdet sowie Diabetiker und Menschen, die unter chronisch-entzündlichen Erkrankungen leiden. Bei den Tumor-Patienten, wo die Dosierung beträchtlich höher liegt, sind wesentlich mehr Patienten betroffen - je nach Studie bei drei bis zehn Prozent der behandelten Fälle.

Hinweise auf die Medikamenten-Zugehörigkeit zur Gruppe der Bisphosphonate liefert die Endung „-dronat“ oder auch „-dronsäure“ am Namen des Medikamentenwirkstoffs.
Da es z.Zt. noch keine allgemeingültige Vorgehensweise gibt, derartige Komplikationen zu vermeiden, sollte versucht werden, existierende und potenzielle Infektionsherde schon vor Beginn der B.-Therapie zu beseitigen. Ist bereits freiliegender Knochen sichtbar, wird die Verabreichung von Langzeit-Antibiotika ( Antibiotikaprophylaxe) und antimikrobiellen Spüllösungen empfohlen.
Nach Prof. Robert Marx (in Dental Magazin 4/2008) gilt als Faustregel bei chirurgischen Eingriffen:
"Sind die B. oral eingenommen worden und für eine Dauer von weniger als drei Jahren, dann ist eine Implantation sicher. Bei einer Anwendung von mehr als drei Jahren erhöhe sich das Risiko für Komplikationen. Ist die Verabreichungsform allerdings intravenös, so bauen hochpotente Bisphosphonate ihr toxisches Niveau bereits nach der fünften Einheit auf. Dann ist eine Implantation absolut kontraindiziert! Auch Zahnextraktionen oder andere chirurgische Eingriffe müssten vermieden werden, da sie zu größeren Defektarealen führen.
Er nennt einige marktübliche Bisphosphonate, die bei der Osteoporose-Behandlung eingesetzt werden: Fosamax (Wirkstoff: Alendronat, relative Wirkpotenz 1000) und Actonel (Wirkstoff: Risedronat, relative Wirkpotenz 5000). Zometa (Wirkstoff: Zoledronat, relative Wirkpotenz 20.000 bis 100.000) wird intravenös verabreicht und bei Patienten mit Knochenmetastasen eingesetzt.
Resümee
Beträgt die Anwendungsdauer oraler Bisphosphonate mehr als drei Jahre, sollte das Risiko durch CTx getestet werden. Das so genannte C-terminale Telopeptid (CTx) hat sich als biochemischer Marker für die osteoklastische Aktivität etabliert, die Messung des Parameters gilt als verlässliches Instrument zur Bestimmung der Knochenresoptionsaktivität. „Solange der Wert über 150 pg/ml beträgt, würde ich sowohl implantieren als auch einen Sinuslift befürworten.""
Implantat: Risikofaktoren, Osteogenesis imperfecta, Osteoporose
Patientenbezogener Laufzettel "Überweisung / Konsil vor Bisphosphonat-Therapie"
 

 

 


Biss
"Zusammenbiss", "Kauberührung" der Zähne, engl.: bite, (occlusion); ein Aufeinandertreffen der oberen und unteren Zahnreihen. Je nach Ausprägung der einzelnen Kiefer und Lage zueinander, ergeben sich versch. Formen des Zusammenbisses, wobei nicht regelrecht zusammentreffende Kiefer ("Bissanomalien") häufig anzutreffen sind:
  • normaler Biss - eugnather Biss o. Orthognathie (Abb. oben)
    ein nach den anatomischen Regeln ausgebildetes u. geformtes natürliches Gebiss; regelrechter Zahnzusammenbiss mit Neutralbiss. Geringes Hervorragen des Mittelgesichts; gekennzeichnet u.a. durch den Profilwinkel (Winkel zwischen Ohr-Augen-Ebene und der Verbindungslinie der Nasenwurzel mit dem Oberkiefer-Zahnfachrand in der Mittelebene). Das Kiefergelenkköpfchen befindet sich an dem am weitesten hinten und oben gelegenen Scharnierachsenpunkt.
  • Rückbiss - Prognathie (Abb. Mitte)
    Vorstehen des Oberkiefers. Ähnlich wie bei der Progenie unterscheidet man die echte P. , bei welcher der Oberkiefer im ganzen zu groß oder vorverlagert ist, von den Formen, bei welchen entweder die Schneidezähne allein oder zusammen mit dem Alveolarknochen nach vorn verbogen sind (z.B. Lutschprotrusion); eine seltenere Form stellt der angeborene zu kleine Unterkiefer dar. Eine diagnostisch sichere Abgrenzung ist bei den versch. Protrusionsformen nur durch eine Fernröntgenbildanalyse möglich.
  • Vorbiss - Progenie (Abb. unten)
    die unteren Frontzähne beißen über die oberen, das Kinn und die Unterlippe sind im Profil prominent ("Habsburgerlippe", "Habsburgerkinn").
    Bei der P. wird zwischen der echten Progenie - welche vererbt ist - und der unechten Progenie (Pseudoprogenie) unterschieden. Letztere wird durch einen zu kleinen Oberkiefer (Retrognathie, Mikrognathie) bei normalem Unterkiefer verursacht. Daneben kennt man noch den sog. progenen Zwangsbiss, bei welchem einzelne oder alle unteren Schneidezähne durch Zahnfehlstellungen hinter die oberen Zähne beißen. Häufig lassen sich echte und unechte Progenie diagnostisch nur durch eine Fernröntgenbildanalyse möglich.

Bisslage, Bissnahme, Checkbiss, Doppelbiss, Gegenbiss, Kennlinien, Kieferrelationsbestimmung, Okklusion, Okklusogramm, Prothese, Registrat, Scherenbiss, Tiefbiss, Zentrik

 

 

 

 


die drei Haupt-
Lagebeziehungen

des Unterkiefers zum Oberkiefer.
oben:
normaler Biss
Mitte:
Rückbiss (= Prognathie)
unten:
Vorbiss (= Progenie)

Bissebene, engl.: occlusal plane; Okklusionsebene

Bissflügelaufnahme
"Bissflügel", "Flügelbiss", engl.: bitewing (radiograph); besonders zur Kariesdiagnostik im Approximalbereich eingesetzte Röntgentechnik mit geringer Strahlenbelastung, bei welcher die Zahnbezirke (Kronen und oberen Wurzelteile mehrerer Ober- u. Unterkieferzähne) aufgenommen werden, an welchen klinisch nicht sichtbare Karies auftreten kann ( Approximalfläche). Weiter eingesetzt zur Überprüfung des Randschlusses / der Randpassung von Inlays und Kronen, der Überprüfung von Karies unter bestehenden Füllungen (s. Abb. u.; Kariesrezidiv) und der bedingten Früherkennung von Kieferknochenabbau.
Der Name stammt daher, dass Zahnfilme (4 x 3 cm Querformat-Größe) zum Einsatz kommen, die in ihrem Zentrum einen "Papier-Flügel" tragen, auf welchen der Patient bei der Aufnahme beißt.
B. werden nur im Seitenzahngebiet eingesetzt (meist vier Aufnahmen für einen Status), da der Frontzahnbereich durch andere Methoden (z.B. starke Lichtquellen; Kariesdiagnostik) gut auf Karies überprüft werden kann.
Eine diagnostische Erfolgsrate (Sensivität) wird in der Literatur mit Werten zwischen 50 und 90 % angeben; eine beginnende Karies allein im Zahnschmelz ist häufig nicht sicher zu erkennen. Je nach Kariesanfälligkeit wird der Einsatz von B. zwischen einem und zwei Jahren als sinnvoll angesehen. Die frühere Empfehlung, routinemäßig Bissflügelaufnahmen im Milch-, Wechsel- und frühen permanenten Gebiss in kürzeren Absständen zu machen, ist heute (2011) umstritten. Ein solches Vorgehen sollte auf Patienten mit hohem Kariesrisiko beschränkt bleiben.
Mejare et al. geben "Kriterien zur Einteilung der Bissflügel-Radioluzenzen an okklusalen und approximalen Flächen an; sog. "Mejare-Index":
     
         

Aufbiss-Aufnahme, Diagnodent, Initialkaries, Kariesdiagnostik, Kariesrezidiv, laterale Zahnaufnahme, Röntgendiagnostik, Sekundärkaries








 

Bissführungsplatte, engl.: bite guide plane ?; Aufbissplatte

Bissgabel
engl.: bite fork; versch. konstruierte und ausgeformte Behelfe bei der Kieferrelationsbestimmung. Einfache Formen dienen lediglich zur Aufnahme des noch plastischen Registrat-Materials, andere Ausführungen sind Teil eines Gesichtsbogens und dienen hauptsächlich zur Fixierung der dreidimensionalen Orientierung der Kiefer im Schädel bei der Übertragung in einen Artikulator
Bissnahme, Gesichtsbogen, Registrierung



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Bisshebung
Bisserhöhung, engl.: bite elevation; vertikale Vergrößerung des Abstands zwischen Ober- u. Unterkiefer aus versch. Gründen:
  • normale (physiologische) Veränderung des Abstands der Kiefer während des Wachstums ( Wechselgebiss):
    beim Durchbruch der ersten Milch-Backenzähne im Alter von etwa 14 - 18 Monaten = 1. Bisshebung
    mit dem Durchbruch der ersten bleibenden Backenzähne (6-Jahr-Molar) = 2. Bisshebung
    mit 10 - 12 Jahren, wenn die Prämolaren und die zweiten Molaren sich einstellen = 3. Bisshebung
    unter Umständen noch einmal beim Durchbruch der Weisheitszähne, besonders dann, wenn diese regelrecht in die Okklusionsebene durchbrechen  = 4. Bisshebung
  • als kieferorthopädische Maßnahme bei einem tiefen Biss ( Aufbiss-Platte)
  • als prothetische Maßnahme, wenn durch einen Verlust der Seitenzähne ( Stützzone) über längere Zeit oder durch physiologisch bedingte Abrasionen eine Senkung des Bisses eingetreten ist: Die Anhebung erfolgt primär durch Aufbiss-Schienen und auf Dauer durch entsprechend gearbeiteten Zahnersatz
     
  • der Begriff "Bisshöhe" gilt heute z.T. als veraltet. Stattdessen wird der Ausdruck "Vertikaldimension (VD)" gebraucht
  • Während der Ausdruck "Bisshebung" im zahnärztlichen Sprachgebrauch auf einen gewollt herbeigeführten Zustand hindeutet, ist das Wort "Bisserhöhung" eher negativ besetzt und bezeichnet ungewollte Effekte bei der Eingliederung von Restaurationen; z.B.: nach dem Eingliedern einer Krone trat eine (nicht gewollte) "Bisserhöhung" auf bzw. bei der Umsetzung von Totalprothesen aus dem Wachsmodell in Kunststoff kommt es häufig zu einer geringen Bisserhöhung.

Abrasionsgebiss, Aufbiss, Biss, Bissnahme, Costen-Syndrom, Konstruktionsbiss, Nasolabialfalte, palatinale Plateaus, Postlaktealebene, Registrierung, Stützzone, Wechselgebiss.

 



Erhöhung des Bisses (etwaige
Wiederherstellung des Urzustands) mittels Bisshebung

Bisshöhe, engl.: height of bite;  gilt als veraltete Bezeichnung für die Vertikaldimension (VD)

Bisslage
engl.: bite; Bezeichnung für die Lagebeziehung der Kieferbasen von Ober- und Unterkiefer in sagittaler Richtung (z.B. Vorbiss, Neutralbiss, Rückbiss); Angle Klassen, Fazialkonvexität
Gelegentlich wird auch von einer "hohen Bisslage" = "raised bite" bei einer vertikalen Beziehung zueinander gesprochen.

Bissluxation
engl.: ?; ungebräuchliche Bez. für eine Form des Zwangsbiss: letzten Phase des Mundschlusses mit Hereingleiten in eine durch Zwangsführung verursachte anormale Okklusion bei sichtbarer Differenz zwischen eingenommener (habitueller) Okklusion und Ruhelage.

Bissnahme
veraltet für Kieferrelationsbestimmung, engl.: checkbite, bite-taking; Überbegriff für alle Maßnahmen zur Bestimmung oder Festlegung der Zuordnung des (beweglichen) Unterkiefers zum (im Schädel verankerten) Oberkiefer (= Kieferrelation) in allen räumlichen Ebenen (= dreidimesionale Bestimmung) mit unterschiedlich aufwendigen Techniken und Verfahren: Mit einem "Wachsbiss" (Impressionen der Kauflächen durch Zusammenbiss auf eine Wachsplatte) als einfachster Form, über Bisswälle im unbezahnten Bereich, spezielle Registrate bis hin zur Stützstiftregistrierung.
Bei der Kieferrelation bezeichnet man grob drei Positionen:
  • dezentrale:
    alle Positionen des Kiefers, welche außerhalb der zentralen Okklusion liegen
  • horizontale:
    zweidimensionale Lagebeziehung der Zahnreihen von Ober- und Unterkiefer in der Horizontalebene (in sagittaler und transversaler Richtung), welche Lagen nach "links" und "rechts" bzw. nach "vorn" und "hinten" bezeichnet
  • vertikale:
    auch als Bisshöhe bezeichnet; Abstand/Zuordnung der Kiefer in vertikaler Richtung

Besonders bei Vollprothesen sind diese Relationen - mangels Anhaltspunkten durch eigenen Zähne - häufig schwer zu bestimmen

Biss, Bissgabel, Bissschablone, Cheilion (Mundwinkelpunkt), Doppelbiss, Handbissnahme, Kennlinien, Kieferrelationsbestimmung, Konstruktionsbiss, Modellmontage, Okklusion, Okklusogramm, Quetschbiss, Registrierung, Sprechabstand, Staub™ Cranial-System, Stützstiftregistrierung

 


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Biss-Schablone auf einem UK-Modell nach B.
(mit Impressionen). Der Gegenbiss passt in die Impressionen der Schablone und kann so in einem Artikulator fixiert werden


 

Bissschablone
veralt. Bezeichnung für Registrierschablone, engl.: bite pattern (plate), baseplate; Hilfsmittel zur Bestimmung und Fixierung Lagebeziehung des Unter- zum Oberkiefers (Kieferrelationsbestimmung) im zahnlosen oder nur teilbezahnten Kiefer; Abbildungen siehe unter Bissnahme:
Eine Kunststoffplatte (sog. Basisplatte) wird dem betreffenden Kiefer angepasst und im fehlenden Zahnbereich mit Wachswällen (meist aus einem weichen Bienenwachs) versehen. Der Einbiss in die erwärmten Wachswälle durch die Zähne des Gegenkiefers hinterlässt Impressionen, in welche sich die Zähne des Gegenkiefermodells fixieren lassen So kann bei der späteren Weiterverarbeitung im Labor die Kieferrelation rekonstruiert werden.
Ästhetikschablone, Bissgabel, Bissnahme, Cheilion (Mundwinkelpunkt), Handbissnahme


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Weitere Abb. unter
Bissnahme

Bisssperre
1.) engl.: locked bite, jaw locking; Unfähigkeit einer Person, den Unterkiefer an den Oberkiefer heranzuführen; meist als Folge einer habituellen oder traumatischen Kieferluxation. Zahnärztlicherseits auch kurzfristig durch Einlegen eines Beißblocks ausgelöst, um einen störenden Mundschluss zu verhindern.
2.) Bisssperre, engl.: mouth prop; Mundkeil
Hippokrates-Handgriff, Kieferklemme

Bisswall, Wachsbiss

Bitestrip ™
"Bruxismussensor"; nach Herstellerangaben eine kostengünstige Diagnosemöglichkeit, die es erlaubt, dass der Zahnarzt, der Schmerztherapeut, der CMD-Spezialist oder der Verhaltenstherapeut die Existenz von "Schlaf Bruxismus" zuverlässig messen kann. Eine Skala von 0 bis 3 zeigt die Intensität des Bruxismus an:
0 – Kein Bruxismus: vergleichbar mit einer Schlaflabor-Messung von bis zu 39 Episoden in 5 Stunden
1 – Schwacher Bruxismus: vergleichbar mit einer Schlaflabor-Messung von 40 bis 74 Episoden in 5 Stunden
2 – Mittelschwerer Bruxismus: vergleichbar mit einer Schlaflabor-Messung von 75 bis 124 Episoden in 5 Stunden
3 – Schwerer Bruxismus: vergleichbar mit einer Schlaflabor-Messung von über 125 Episoden in 5 Stunden
Bruxismus, Knirschen

 


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bite block
bite lock, wörtlich übersetzt für Biss-Sperre; in der deutschen ZHK gebraucht für ein aktivatorähnliches Gerät mit einem gesperrten Zusammenbiss.
Aktivator, Monoblock

bite wax, Bisswachs; Wachsbiss

bitter, engl.: do.; Geschmacksrichtung; Lingua

Björk Summenwinkel
engl.: Björk's summation angle; von der Kephalometrie her bekannter, von Björk 1988 eingeführte Beurteilung des Wachstumsmusters: ist der Summenwinkel aus Sella-, Gelenk- und Kieferwinkel kleiner als 396 Grad so deutet dies auf ein horizontales Wachstum hin, Summenwinkel über 396 Grad auf ein vertikales Wachstumsmuster.

Black
amerikanischer Zahnmediziner (1832-1915); nach ihm benannt sind die Ausdrücke Black'sche Klassen (engl.: Black's classification), Black'sche Kavitätenpräparation (engl.: Black's cavity preparation) oder Black'sche Regeln (engl.: Black's rules).

Nach B. werden Kavitäten in 5 Klassen eingeteilt (sog. Black'sche Klassen oder Kavitätenklassen):

Weiter postulierte B., die störanfälligen Ränder ( Sekundärkaries) einer Kavität bei kariesanfälligen Patienten in solche Bezirke zu verlegen, wo sie der natürlichen Reinigung und der Mundhygiene zugänglich sind. Diese Forderung ging in den Sprachgebrauch unter "Extension for Prevention" ein (s. Abb.).

Zur fachmännischen Behandlung einer Karies durch eine Füllung wurden von B. nachfolgende 9 Kriterien (sog. Black'sche Regeln bei einer Kavitätenpräparation) aufgestellt, welche mit Einschränkungen (s.u.) - auch heute noch bei konventionellen Füllungsmaterialien uneingeschränkt gelten:

  • Eröffnung und Freilegung der kariösen Läsion
  • Entfernung der kariösen Hartsubstanzen
  • Herstellen der Umrissform der Kavität
  • Herstellen der Widerstandsform
  • Herstellen der Retentionsform
  • Herstellen der Erleichterungsform
  • Entfernung des kariösen Dentins
  • Glättung der Schmelzränder
  • Reinigung und Kontrolle der Kavität

Modernen Füllungstechniken (sog. minimal-invasive Therapien oder Adhäsivtechniken) arbeiten wesentlich Zahnsubstanz schonender, indem sie z.B. auf eine Verlegung des Füllungsrandes in kariesarme Bereiche verzichten oder sich nicht mehr nach sog. Retentionsmodelle richten. Derartige Techniken erfordern eine gute Mundhygiene und sind meist sehr zeitaufwendig.
Füllung, Füllungsmaterialien, minimal-invasive Füllungstherapie, Kariesprophylaxe, Kastenpräparation, Kavität, Kavitätenpräparation, MOD-Füllung, OD-Füllung, Präparation, Retention, unter sich gehend, Zahnhalsfüllung




Die 5 Kavitäten-
klassen nach B.
(Black'sche Klassen)


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"Extension for Prevention"



Füllungs-Flächen



prozentuale Aufteilung der Flächen

black stain, schwarze Zahnbeläge; Melanodontie

Blanching-Test
Tensionsprüfung, engl.: do., blanching = Bleichen; Übersetzung etwa mit: "Aufhellung der (Schleim-)Haut-Test". Diese Untersuchungsmethode beruht auf der Tatsache, dass beim stärkeren Abziehen der Lippe oder Wange die Alveolarmukosa weißlich (anämisch) wird und die Ausprägung der Anämie bei mukogingivalen Störungen verschieden ist.
Gingiva, Tensionsprüfung


 

Bläschenausschlag, engl.: vesicular rash; Herpes

Blassgold
engl.: "pale gold"; von der Farbe abgeleitete Bezeichnung für Edelmetall-Legierungen mit einem geringen Goldgehalt. Im Gegensatz zu Weißgold, dessen grauweiße Farbe - bei einem durchaus hohen Goldanteil -  durch höhere Gehalte an Nickel oder Palladium verursacht wird
Feingold, Legierung

Blastom; Neoplasma

Blasversuch; Nasenblasversuch

Blattgoldfüllung, Goldhämmerfüllung

Blattimplantat
Linkow-Implantat, Extensionsimplantat, "Klingenimplantat", blade vent, engl.: blade implant (vent); heute kaum noch gebräuchlich Implantatart, bei welcher der Implantatkörper "blattförmig" gearbeitet ist. Im Gegensatz zu den heute gebräuchlichen Schrauben- und Zylinderimplantaten beansprucht diese Art einen größeren Bezirk an Kieferknochen und lässt sich bei Heilungsstörungen oder einer auftretenden Periimplantitis schwerer wieder entfernen.
Implantat


zweipfostiges B.

Bleaching, Bleichen von Zähnen

Bleiäquivalent, Bleigleichwert, Abschirmwirkung eines best. Materials, engl.: lead equivalent; Bleischürze

bleibende Zähne
Zähne der "2. Dentition", irreführend auch: "Ersatzzähne", engl.: permanent teeth; folgen den Milchzähnen im Wechselgebiss nach oder treten an neuen (nach hinten liegende) Stellen aus dem Kiefer etwa zwischen dem 6. und 25. Lebensjahr aus.
Von der Entwicklung her werden etwa in der 8. Schwangerschaftswoche die beiden Zahnleiste hinter den Milchzahnleisten (7. Woche) gebildet.
Dentition, Gebiss, Mineralisationszeiten, Wechselgebiss, Zahnlänge, Zuwachszähne

Bleichen
von Zähnen, Zahnaufhellung, engl.: bleaching, tooth whitening; inzwischen anerkannte Methode zur Aufhellung der Zahnfarbe; zu den "kosmetischen Verrichtungen" gehörend und deshalb von keinen Krankenkassen-Versicherungsträgern (gesetzlich und privat) übernommene/erstattete Leistung.
Die natürliche Zahnfarbe erfährt im Laufe des Lebens durch innere und besonders äußere Einflüsse z.T. erhebliche Veränderungen ( Zahnfarbe), welche durch bestimmte chemische Reaktionen wieder rückgängig gemacht werden können, wobei der eigentliche Wirkungsmechanismus bis heute noch nicht in allen Einzelheiten geklärt ist. Man nimmt an, dass Wasserstoffperoxid aufgrund seines niedrigen Molekulargewichts in der Lage ist, durch Schmelz und Dentin zu penetrieren und freie Radikale zu produzieren, welche wiederum Chromophore (Verfärbungen) durch Oxidation in farblose Moleküle umwandeln.
Gelblich-bräunliche Altersverfärbungen reagieren gut auf eine Bleichanwendung; bläulich-schwärzliche Verfärbungen sind oft sehr hartnäckig; Zähne älterer Patienten und Zähne mit einem geringeren Gelbanteil sprechen generell schlechter auf Aufhellungstherapien an, als Zähne jüngerer Patienten mit einem hohen Gelbanteil. Tetrazyclinflecken können gemildert, nicht aber vollständig beseitigt werden.
Auf dem Markt befinden sich eine Vielzahl von Produkten, welche sich aber in ihrem eigentlichen Wirkstoff kaum unterscheiden und meist in 10 %iger Konzentration appliziert werden:
Es wird entweder Wasserstoffperoxid oder Harnstoffperoxid (Carbamidperoxid (CH6N2O3); 10-prozentiges Carbamidperoxid zerfällt beim Kontakt mit dem Zahn in den aktiven Wasserstoffperoxid-Anteil (H2O
2 ; 3,4-prozentig) und Harnstoff (CO[NH2]2 ; 6,6 prozentig); der Harnstoff zerfällt anschließend in die Produkte Ammonium (NH3) und Kohlendioxid (CO2)) zum B. vitaler Zähne angewendet. Hinzu kommen meist noch Geschmacksstoffe, Füllstoffe, Fluoride und Kaliumnitrat. Der pH-Wert liegt zwischen 4,4 - 7,2 . Um das Bleichmittel besser auf die Zähne aufbringen zu können, wird ihm noch ein Verdicker (Carbanol) beigefügt.

Im September 2011 legte die EU folgendes fest:
Bleaching ist Sache des Zahnarztes
Um den Patientenschutz zu gewährleisten, ist künftig die erste Anwendung von Zahnbleichmitteln (H2O2-Konzentrationen von 0,1% - 6%) Sache des Zahnarztes (lediglich Produkte, die weniger als 0,1% H2O2 enthalten, sind auch weiterhin frei verkäuflich). Der Agrar- und Fischereiministerrat nahm am 20. September diesen Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Kosmetikrichtlinie an; in D erlangte diese Verordnung ab 30.10.2012 nationales Recht.

Nach Umfragen aus den USA ist die Zufriedenheit von Patienten, bei denen eine externe Bleichtherapie durchgeführt worden ist, sehr hoch. Die überwiegende Mehrheit (92 %) waren mit dem Ergebnis der Therapie zufrieden, und 87 Prozent würden sich erneut einer solchen Anwendung unterziehen.
Nach bisherigen Erfahrungen bleiben aufgehellte Zähne beim externen B. unterschiedlich lang (3 Monate bis 5 Jahre) farbstabil.

Ehe man sich dazu entschließt, seine Zähne künstlich aufhellen zu lassen, ist es sinnvoll, erst einmal zu prüfen, ob das Originalweiß nicht schön genug ist. Dazu verhilft eine professionelle Zahnreinigung (PZR), die heute in fast allen Zahnpraxen angeboten wird. Schon dabei wird ein aufhellender Effekt erzielt, der allein mit der Zahnbürste nur schwer zu erreichen ist.  Davon unabhängig ist auch vor einem Bleichvorgang eine PZR - zumindest der aufzuhellenden Zähne - erforderlich, denn aufgelagerte Verunreinigungen ergeben unbefriedigende Ergebnisse; viele Zahnarztpraxen lehnen deshalb ein B. ohne vorherige PZR ab.
Viele Patienten wünschen sich eine "schneeweiße" Zahnfarbe, welche auch durch entsprechend intensive Methoden erzielt werden könnte - in der Realität sollte aber höchstens um 2 - 3 Farbstufen aufgehellt werden, um nicht das Resultat des Bleichvorgangs als unnatürlich erscheinen zu lassen.

Zum B. lebender (vitaler) Zähne werden unterschiedliche Techniken und Vorgehensweisen angewandt:

  • home bleach: Anwendung zu Hause durch den Patienten - in meist 10%iger Carbamidperoxid-Konzentration - nach entsprechender vorheriger Instruktion in einer Zahnarztpraxis (s.o.: Neufassung der Kosmetika-Verordnung); gilt als die Methode der Wahl: In der Praxis wird nach einem individuellen Abdruck der zu bleichenden Zahnreihen eine sog. Trägerschiene (Tiefziehschiene) angefertigt, auf welche der Anwender ein handelsübliches Bleichgel nachts (8 Std.) - Anwendung etwa 5-10mal - aufträgt; konzentriertere Präparate kommen auch mit stundenweisen Anwendungen aus.
  • Bleachingmethoden, die vom Patient selbst mit OTC-Produkten durchgeführt werden können, werden immer beliebter. Eine Studie zeigte, dass dabei die Aufhellung um eine Vita-Zahnfarbe erreicht werden kann. Nicht zuletzt aufgrund des günstigen Preises und der einfachen Durchführbarkeit greifen immer mehr Patienten zu den in verschiedenen Formen erhältlichen Produkten, die meist Peroxidverbindungen enthalten. dar (ausführliche Beschreibung auf den jeweiligen Homepages). Zielgruppe sind Patienten, die sich die klassische Methode in der Zahnarztpraxis finanziell nicht leisten können (hohe Laborkosten der individuell angefertigten Schienen), aber trotzdem eine hohe Sicherheit und Beratung wünschen. Das weitere Bleichverfahren entspricht dem konventionellen Vorgehen.
     
  • office bleach, In Office Bleaching, Chairside-Bleaching: In einer Zahnarztpraxis kann unter fachmännischer Vorbereitung und Kontrolle mit weit höheren Konzentrationen (~30%ig) gearbeitet werden, was den Bleichvorgang erheblich beschleunigt. Diese Verfahren eignen sich besonders bei stärkeren Verfärbungen, wobei beim Chairside-Bleaching - der Patient bleibt, wie der Name sagt, bei der gesamten Behandlung auf dem Stuhl sitzen - im Gegensatz zum In Office Bleaching, wo während des Bleichvorgangs eine Einwirkzeit mit einer Schiene als Träger im Wartezimmer verbracht wird - mit  spez. Lichtquellen (Bestrahlungslampen, Plasmalampen, Laser) das direkt aufgetragene Bleichmittel kurzzeitig (15 min) aktiviert wird (sog. thermokatalytisches B.), das Peroxid zerfällt und der dabei entstehende aktive Sauerstoff entfaltet unter Reaktionshitze seine Bleichwirkung. Da diese Bleichmittelkonzentrationen für die Umgebung (Zahnfleisch) nicht ungefährlich sind, werden besondere Schutzmaßnahmen (Kofferdam, Zahnfleischverbände) eingesetzt.
    Da die Zahnstrukturen bei diesen Bleichverfahren stärker belastet werden, sollte unmittelbar nach der Behandlung eine "Härtung" des Schmelzes mit Fluoriden erfolgen; dieses Vorgehen setzt auch eine mögliche und vorübergehende Überempfindlichkeit der Zähne herab.
    Diese Verfahren sind bei Knirschern oder bei Patienten mit Kiefergelenksproblemen besonders geeignet, da es durch das Tragen der Bleichgel-Schiene zu weiteren Störungen kommen kann, bzw. bei den Patienten, die sich durch das längere Tragen einer Schiene belästigt fühlen.
    Eine neure Methode ist das sog. "full-mouth-Bleaching": 15 %iges Wasserstoffperoxid-Gel wird durch kaltes LED-Licht aktiviert. Vorteile dieser Methode sind u.a. eine schonendere Behandlung bei gleichen Bleichresultaten, da keine Erwärmung durch die Bestrahlungslampen anfällt; daraus ergeben sich anschließend deutlich weniger (vorübergehende) Empfindlichkeiten der Zähne.

Die vorgehend beschriebenen Verfahren werden auch als externes Bleichen bezeichnet und werden meist an mehreren Zähnen im sichtbaren durchgeführt. Im Gegensatz dazu steht das interne Bleichen meist einzelner, "abgestorbener" ("toter") Zähne:

  • internes Bleichen, walking bleach: Zähne, bei den der Zahnnerv abgestorben ist, nehmen gern mit der Zeit eine gräuliche ("tote") Verfärbung an. Hierbei wird nun die Verfärbung mit stärkeren Konzentrationen (30%) einer Wasserstoffperoxid und/oder Natriumperborat-Lösung von innen heraus wieder aufgehellt. Der Zahnarzt eröffnet dazu das obere Gebiet des ehemaligen Zahnnervs (Kronenpulpa, Pulpenkavum) und bringt die Aufhellungssubstanz für eine gewisse Zeit dorthin ein. Gelegentlich werden Wurzelresorptionen in Zahnhalsnähe als Komplikationen beobachtet; dies besonders dann, wenn das Pulpenkavum nach außen hin in diesem Bereich nicht genügend abgedeckt wurde.
    Elektronenmikroskopisch kann nach internem Bleaching eine Rezession des intertubulären Dentins beobachtet werden. Zudem zeigt sich eine Abnahme der Härte und des Elastizitätsmoduls des Zahnbeins. Zurückzuführen sind diese Schädigungen auf die oxidative Wirkung und den sauren pH-Wertes des 30-prozentigen Wasserstoffperoxids
    Die Erfolgsquote liegt nach Studien bei 60-80 % nach 5 Jahren.

Zur Sicherheit der Bleichverfahren wird in der Literatur u.a. gesagt:

  • In einer Zeit, in der vornehmlich Sicherheit in allen Dingen gefordert wird, wurde natürlich auch die Sicherheit der Bleichmethoden sorgfältig untersucht und - abgesehen von wenigen Nebenwirkungen - für gut befunden.
    So wurde z.B. berichtet, dass 2-6 wöchentliches Bleichen mit Nachtschienen und 10%igem Carbamidperoxid  zu einer Zahnsensibilisierung bei 55- 75% der Patienten führt. Dieselbe klinische Doppelblindstudie ergab aber auch, dass 20-30% der Patienten bei Placeboanwendung und sogar 15% der Kontrollpersonen, die nur die leere Bleichschiene trugen, über Empfindlichkeiten klagten!
    Wenn eine Überempfindlichkeit bei der Behandlung mit einer Schiene auftritt, kann dieses Gerät auch dazu verwendet werden, solche Symptome durch Einfüllen einer desensibilisierenden Zahnpaste zu bekämpfen. Nach ca. 10-30 Minuten im Munde lässt die Sensibilität meist nach. Sollte das Problem andauern, kann die Empfehlung helfen, Dauer und/oder Häufigkeit der Bleichsitzungen zu reduzieren und zwischenzeitlich desensibilisierende Zahnpasten zu verwenden.
     
  • Schäden auf Zahnschmelz, Dentin, Pulpa, Gingiva, Magenschleimhaut, Füllungs- und Verblendmaterialien wurden bisher bei sachgemäßer Anwendung klinisch nicht beobachtet; so zeigt eine Studie an extrahierten Zähnen zwar nach Bleichen mit einer 10%igen Carbamid-Peroxid-Gel mikrostrukturelle und chemische Veränderungen, die aber klinisch nicht von Bedeutung sein sollen; andere Untersuchungen kommen zu gegenteiligen Resultaten. Lediglich in den ersten Tagen kann durch die bleachingbedingte Austrocknung des Zahnes und der Veränderungen an der Schmelzoberfläche eine erhöhte Temperaturempfindung eintreten. Die Verwendung eines Kaliumnitrat-Fluorid-Gels (z.B. UltraEZ®), welches nach dem eigentlichen Bleichvorgang auf die Schiene aufgebracht wird, reduziert etwaige Überempfindlichkeiten erheblich.
    Allerdings muss die Trägerschiene exakt angepasst sein und das Gel darf nicht über die Schiene hinausquellen, da sonst starke Zahnfleischreizungen eintreten können.
  • Neuerdings befinden sich auf dem Markt sog. Bleichzahnpasten; näheres unter Zahnpasten
  • Es ergeben sich beim B. immer dann Probleme, wenn sich in den aufzuhellenden Zähnen schon Komposite-Füllungen ("weiße Füllungen") befinden. Diese werden durch den Bleichvorgang von der Farbe her nur unwesentlich beeinflusst (nach B. bewegten sich die Farbveränderungen (E-Wert) zwischen 0,9 und 1,67, einem Bereich, der für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar ist (Grenzwert 3,3). Allerdings ist von der mechanischen Qualität her nach neueren Untersuchungen (2006) folgendes zu beachten: Ein B. mit den gängigen Verfahren erweichten die Füllungsmaterialien (die Knoop-Härte sinkt bis zu 35 %). Da die oberflächennahen Schichten ebenso betroffen sind wie die tieferen, dürfte eine Polierung der Oberfläche allein nicht ausreichen, um die physikalischen Eigenschaften der Oberfläche wiederherzustellen. Sie müssen daher nach Erzielung der endgültigen Bleichfarbe (ohne Kassenbeteiligung!) ausgetauscht werden. Dabei ist zu beachten: Nach dem Bleichen von Zähnen sollte eine Frist von mindestens 14 Tagen eingehalten werden, bevor eine neue Komposite-Füllung gelegt wird.
     
  • Schmerzempfindlichkeiten ("überempfindliche Zähne") können vorübergehend auftreten und sind durch einen Wasserentzug während des Bleichvorgangs (Dehydrierung) verursacht.
  • Gewarnt werden muss vor Bleichmitteln für den Hausgebrauch - häufig von Drogerien und dem Versandhandel angeboten (sog. OTC-Produkte = Over the Counter) - , welche ohne zahnärztliche Überwachung benutzt werden: bei unsachgemäßer Anwendung oder falscher Indikation kann mehr Schaden als Nutzen entstehen! Besonders das Zahnfleisch reagiert bei nicht sachgemäßer Anwendung empfindlich.

Nicht wirksam bzw. nicht anzuraten/abzulehnen ist das B. in folgenden Fällen:

  • Schlechter Mundhygiene
  • schlechte Füllungen
  • Starkem Gebrauch von Genussmitteln
  • In der Schwangerschaft (sog. "Gesundheitsvorbeugende Kontraindikation")
  • Bei Jugendlichen
  • Überempfindlichen Zähnen
  • Freiliegenden Zahnhälsen
  • Unverträglichkeit gegen eines oder mehrere Inhaltsstoffe des Bleichmittels
  • Zu hohe Erwartungen des Patienten (aus einer sehr dunklen Zahnfarbe kann kein "Schneeweiß" werden

Die Kosten differieren je nach eingesetzter Methode und Zahnarztpraxis - bei einer kosmetischen Leistung gelten keine amtl. Gebührenordnungen - erheblich; eine Kostenübernahme durch Versicherungsträger ist z.Zt. (2009) nicht bekannt. Für das B. aller sichtbaren Zähne (Ober- und Unterkiefer) einschl. des 1. Großen Backenzahns haben sich die Beträge bei 300 - 600 € eingependelt. Darin enthalten sind ca. 225,- € für das Bleichmittel und die Laborkosten für die notwendigen Trägerschienen. Die vorherige Einholung einer schriftlichen Kostenschätzung wird dringend empfohlen!

Akatalasie, Behandlung auf Verlangen, Karbamid, Lasereinsatz, Lobene Stain Index, McKinnes Lösung, Mikroabrasion, Natriumhydrogencarbonat ("Backpulver") Verfärbungen von Zähnen, Weißmacher Zahnpasten, Xanthodontie, Zahnweiss-Pulver

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Zahnverfärbung
nach Wurzelkanalbehandlung.
Aufhellung durch
internes Bleichen
möglich

 

 



internes B. zweier
devitaler Zähne

 

 



kein Fall für ein B.!!!

Bleisaum
engl.: blue (or lead) line; durch (seltene) chronische Bleivergiftungen ("Stollberger Milchzahn", nach der Vergiftung von Kindern, die in der Nähe einer Bleihütte lebten) hervorgerufene schwarzgraue Verfärbung der Zahnfleischränder und seltener der Lippen durch Ablagerungen von Bleisulfid im subepithelialen Bindegewebe. Der B. tritt nur dann auf, wenn jemand über längere Zeit einer sehr hohen Bleibelastung (Bleivergiftung) ausgesetzt war.
Gingivitis, Schwermetallsaum, Silbersaum

Bleischürze
Bleigummischürze, engl.: lead apron; bei zahnärztlichen Diagnose-Röntgenaufnahmen nach der Röntgenverordnung vorgeschriebener Strahlenschutz. So muss eng am Hals anliegend sich eine B. oder ein Blei-Schutzschild befinden, welche einen Bleigleichwert (Äquivalent von anderen Stoffen zu dem gut Strahlen-abschirmenden Element Blei; z.B. hat eine 11 cm starke Ziegelwand einen Gleichwert wie 1 cm Blei) von mindestens 0,4 mm haben.
Röntgenverordnung, Strahlenschutz

bleitot
"tot wie Blei"; ungeläufige Bezeichnung für Körper mit einem niedrigen Elastizitätsmodul; es ist praktisch nur eine plastische Verformung möglich
Rückstellung

Blendamalgam
auch: ternäres B. (ternär = aus 3 Grundeinheiten bestehend), Mischamalgam; to blend (engl.) = mischen; Amalgamvariante, welche sowohl kugelförmige, wie auch splitterförmige Feilungsbestandteile enthält. Dadurch ist es beim Modellieren geschmeidig und besitzt trotzdem den gewohnten Stopfwiderstand eines konventionellen Amalgams.
Amalgam

Blende; engl.: u.a.: X-ray mask; Tubus

Blindversuch
engl.: single-blind test, - study; in der Pharmakologie und klinischen Medizin gebräuchliche Methode zum Testen von Medikamenten und deren Wirkung auf den Patienten, wobei die Versuchsperson über Anordnung und Ziel des Tests nicht informiert ist. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Therapieerfolg oder dessen Einschätzung nicht von der Erwartungshaltung des Patienten und/oder Arztes beeinflusst werden.
Beim Doppelblindversuch (engl.: double blind test, - study
) wird auch der Versuchsleiter falsch oder gar nicht darüber informiert, ob ein echtes oder ein Scheinmedikament (Placebo) getestet wird.
B. sind medizinische Nachweisverfahren, um Verfälschungen von Ergebnissen zu vermeiden.
Eine Verfeinerung der Versuchsanordnung stellen sog. randomisierten Studien dar: Es erfolgt zusätzlich eine statistisch gesehen "zufällige Auswahl" der Versuchspersonen in eine Therapie- und in eine Kontrollgruppe, um systematische Fehler oder äußere Einflüsse (sog. Trends) auszuschalten. Eine Randomisierung gewährleistet somit, dass die Gruppen so identisch wie möglich sind und nicht bekannte Unterschiede, möglichst gleich verteilt sind.
Beispiel: Eine Gruppe erhält ein neues Medikament, während die andere Gruppe eine konventionelle Therapie, ein Placebo oder kein Medikament erhält. Im Idealfall wissen weder der Patient noch der Forscher wer welche Therapie erhält (Therapie oder Placebo). Diese Studienanlage wird doppelblind genannt; weiß nur der Proband nicht was er erhält, so handelt es sich um eine einfach - blinde Studienanordnung. Bei richtig durchgeführter Randomisierung ergeben sich die zuverlässigsten Resultate.
Unter ethischen Gesichtspunkten sind derartige Studien umstritten, da bei einem positiven Zwischenergebnis der Therapiegruppe die Versuchsanordnung sofort abgebrochen werden müsste, um die Erkrankten der Kontrollgruppe nicht zu benachteiligen. Für diese Studien spricht das Argument, dass häufig nur durch gesicherte Langzeitstudien (5 Jahre und länger) aussagekräftige Ergebnisse möglich sind.
EBM, Feldstudie, Placebo, in vitro, in vivo, klinische Studie, Leitlinie, Querschnittsstudie, repräsentative Studie, retrospektive Studie, ScreeningValidität

Bloch-Sulzberger-Syndrom
Incontinentia pigmenti, hauptsächlich bei Mädchen auftretende x-chromosomal vererbte Multisystemerkrankung, hauptsächlich mit Pigmentationsstörungen der Haut. Zahnärztlicherseits sind Zahnfehlstellungen, Zahnfehlbildungen und Störungen beim Zahndurchbruch zu beobachten.

Blutgerinnungsstörungen
engl.: (blood) coagulation disorders; Schwere Blutungen nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen ( Nachblutung) sind ein gefürchtetes, aber im Gegensatz zu den häufig beobachtbaren leichteren Blutungen, ein eher seltenes Problem. Störungen des plasmatischen Gerinnungssystems oder der Thrombozytenfunktion können die Grundlage solcher Blutungen sein. Bei zahnmedizinischen Eingriffen unter oraler Antikoagulation stellt sich die Frage, ob man diese pausiert und ob sie durch eine andere Antikoagulation (in der Regel niedermolekulares, subkutan verabreichtes Heparin) ersetzt werden muss. Hierbei muss das Risiko für perioperative Blutungen gegen das Risiko für thrombembolische Ereignisse abgewogen werden.
Störungen der Blutgerinnung sind vor allem medikamentös induziert (orale Antikoagulantien wie Marcoumar® oder Sintrom®; Thrombozytenaggregationshemmer wie Aspirin® (Wirkstoff Acetylsalicylsäure, wird in neuerer Zeit kontrovers diskutiert) oder Plavix® (Wirkstoff Clopidogrel) führen aber bei zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen in der Regel zu keinen klinisch bedeutenden Blutungen. Es ist deshalb in der Regel nicht notwendig, diese Medikamente vor einem zahnärztlich-chirurgischen Eingriff abzusetzen oder durch andere Gerinnungshemmer (Heparine) zu ersetzen. In der Mehrzahl der Fälle kann es durch lokale Blutstillungsmaßnahmen beherrscht werden: Minimierung des Gewebetraumas durch schonende Extraktion, Blutstillung im Knochen mit Knochenwachs und Einlage von resorbierbarem Material, Zusammenpressen der Wundränder mittels Naht, Applikation von Fibrinkleber bzw. eine "Fibrintherapie", sowie ein Aufbisstupfer zum Schutz des lokalen Gerinnungsvorgangs. Eine Rücksprache mit dem einstellenden Arzt ist generell sinnvoll.
Als Gegenmittel zur Normalisierung der Blutgerinnung wirkt Vitamin K bei "künstlichen Blutern" nach Kumaringabe - die Wirkung tritt aber erst nach 12-24 Std. ein. Bei lebensbedrohlichen Zuständen kommen Prothrombin-Komplex-Konzentrate (PPSB) zum Einsatz. Nicht wirksam ist Vitamin K bei den Thrombozytenaggregationshemmern
Ist der INR am Tag der Behandlung im therapeutischen Bereich zwischen 2,0 und 3,5, so sind Extraktionen eines oder mehrerer Zähne und unkomplizierte Osteotomien ohne größere Blutungsgefahr möglich. Lediglich umfangreiche chirurgische Sanierungen, Operationen mit vorhersehbar ungenügender Blutstillungsmöglichkeit oder die besondere Schwere der zugrunde liegenden Erkrankung machen eine stationäre Behandlung notwendig.
Angeborene B. können hingegen zu einer ernsthaften Beeinträchtigung der Gerinnung mit entsprechenden Blutungskomplikationen führen.
Eine sorgfältige Blutungsanamnese und eine internistische Abklärung bei positiver Anamnese ist deshalb auch vor zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen unabdingbar.
Die Frage, ob die Einnahme oraler Antikoagulanzien bzw. Thrombozytenaggregationshemmer bei entsprechend disponierten Patienten während zahnärztlich-chirurgischer Eingriffe aufrecht erhalten oder unterbrochen werden sollte, wird kontrovers diskutiert. In der Literatur der vergangenen 25 Jahre existiert keine Fallbeschreibung eines thromboembolischen Ereignisses nach Senkung des INR auf subtherapeutische Werte zwischen 1,5 und 2. Empfehlenswert ist das kurzfristige Absetzen oraler Antikoagulanzien, welches in Kombination mit lokalen Maßnahmen ein sicheres und einfaches Vorgehen ermöglicht.
Acetylsalicylsäure, Alaun, Fibrin, Fibrintherapie, Hämatom, Hämostyptika, Heparin, Kumarin, Kollagenschwamm, Nachblutung, Oxalatblut, Quick-Wert, Sickerblutung, Thrombin, Thrombozyten, Thrombozytenaggregationshemmer, Von-Willebrand-Syndrom.

Blutgeschwulst, Hämangiom

Blutungsindex, engl.: bleeding index; Sulkus-Blutungs-Index (SBI)

Blutvergiftung
Sepsis, Septikämie, Toxämie, Toxikämie, engl.: sepsis, blood poisoning; als aggressivste Form einer Infektion, dadurch bedingt, dass der Körper es nicht schafft eine lokale Infektion, hervorgerufen durch Mikroorganismen oder deren Toxine, in Schranken zu halten. Beim septischen Schock kommt es zu einer Art "Riesengewitter" im Immunsystem. An sich nützliche Abwehrreaktionen eskalieren mit einer solchen Heftigkeit, dass die Balance zwischen anregend und dämpfend wirkenden immunologischen Botenstoffen zusammenbricht. Schlüsselfiguren beim Ausbruch der S. sind so genannte Lipopolysaccharide (LPS), die bei der Zellteilung der Bakterien, bei Angriffen auf das Immunsystem oder bei der Behandlung mit Antibiotika freigesetzt werden. Unser Körper sieht in ihnen einen Feind, gegen den er sofort Gegenmaßnahmen einleitet. Bei einer S. ist die LPS-Konzentration jedoch so hoch, dass der Körper eine verheerende Entzündungsreaktion in Gang setzt. Es kommt zur Paralyse der Abwehrkräfte, so dass im Körper bereits vorhandene oder in Wunden eingedrungene Krankheitserreger sich dann ohne wesentliche Gegenwehr vermehren können. Letztendlich zerstören aber nicht die Bakterien selbst die Organe, sondern die Bakterien überaktivieren das falsch programmierte Immunsystem und die bereits genannten Botenstoffe fungieren dann als organselbstzerstörende Zellgifte. Frühe Anzeichen der Sepsis sind wenig spezifisch: Verwirrtheit, hohes Fieber, schnelle Atmung und ein niedriger Blutdruck. Deshalb ist die Diagnose allein anhand dieser Symptome schwierig.
Betroffen sind vor allem Patienten mit einem schwachen Immunsystem; die Erreger stammen meist aus Bauchhöhle, Gehirn und Lunge. Wegen der hohen Keimdichte in der Mundhöhle kann auch diese eine Invasionsquelle sein.
Die ersten Anzeichen einer B. ähneln Grippe-Symptomen: plötzlich einsetzendes hohes Fieber, Schüttelfrost (bei hochbetagten Menschen fehlt dieses Symptom häufig), Gelenkschmerzen, Atemnot. Häufig macht sich auch Verwirrtheit bemerkbar. Der rote Streifen auf der Haut, an den viele Menschen bei Blutvergiftung denken, tritt eher selten auf.
Weltweit sterben täglich 1.400 Menschen an Sepsis, also ein Mensch pro Minute. In Deutschland erkranken jährlich 150.000 Menschen an Sepsis, bei mehr als der Hälfte dieser Patienten endet die Krankheit tödlich. D.h. es versterben rund 80.000 Menschen, fast ebenso viele wie am Herzinfarkt. Bei Menschen unter 45 Jahren ist die Infektion nach Unfall oder Verbrennung sogar die häufigste Todesursache. Allein in den USA schätzt man die Ausgaben für die Behandlung einer S. auf jährlich 17 Milliarden Dollar, in Deutschland auf 1,77 Milliarden Dollar (2010).
Unter einer septischen Operation (engl.: septic surgery) versteht man den chirurgischen Eingriff in einem infiziertem Gewebe.
Bakteriämie, Entzündung, Oralsepsis, Pyämie

BMP, Bone Morphogenetic Protein

BMV-Z, BundesMantelVertrag - Zahnärzte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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