Zahn Arzt Medizin Wissen
von - Babynahrung, Backenzahn _bis_ Blutgerinnungsstörungen, BMV-Z - Vertrag
es wird der Versuch unternommen, typische und häufige Behandlungsformen in einer zahnärztlichen Praxis allgemeinverständlich zu erläutern und Fragen dazu zu beantworten.
Suchen Sie bei unklaren und heftigen Beschwerden unbedingt einen Arzt auf! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Webseite, kein Ersatz für einen Arztbesuch ist. Auf die Ausführungen im Disclaimer wird zusätzlich hingewiesen.
Babynahrung, engl.: baby food;
Fluoride im Mineralwasser
Bach-Blüten
engl.: Bach flowers; durch den englischen Arzt Dr. Edward Bach (1886 -
1936) begründete Auffassung, dass jeder Krankheit eine Störung des seelischen
Gleichgewichts vorausgeht. Diese Störungen sollen sich dann in negativen
Gefühlsmustern wie "Ungeduldigsein", "Resignieren" usw. äußern. Ziel der
Bachschen Therapie ist die Harmonisierung oder Wiederherstellung des seelischen
Gleichgewichtes durch Einnahme individueller “Tropfen-Mischungen” aus Teilen der
38 Bach-Blütenessenzen (die wild wachsenden, nicht giftigen Pflanzen und Bäume
wie Eiche, Geißblatt, Ulme korrespondieren mit den "38 Seelenzuständen der
menschlichen Natur".), wobei die Kombination dieser Blüten verschiedenartige
Krankheitsbilder beeinflussen soll. In der
ZHK zur
Angstverringerung vor ärztlichen Eingriffen (z.B. Akutbehandlung psychischer
Stress-Situationen) angepriesen. Keine wissenschaftliche Bestätigung,
denkbarer
Placebo-Effekt.
alternative Behandlungsmethoden,
Homöopathie
Backe, Bucca,
Wange
Backenzahn
(südd., österr., schweiz.: Stockzahn), engl.: cheek tooth,
grinder; unterteilt in die großen (Molaren) und kleinen (Prämolaren) B.
Gebiss,
Molar,
Prämolar,
Zahn,
Zahnflächen.
Bäckerkaries
Mehlstaubkaries, Konditorkaries, engl.: baker's caries,
mill dust caries, mill workers caries; als
Berufskrankheit ("Erkrankungen der
Zähne durch organische Säuren"; wissenschaftlich umstritten, da bisher kein
echter Nachweis vorliegt) anerkannter, ausgedehnter
Kariesbefall - besonders an den
Zahnhälsen und den
Glattflächen der
Frontzähne - bei Bäckern und Konditoren. Schnell verlaufende Karies,
beginnend an den Zahnfleischrändern und sich dann über die (sichtbaren)
Glattflächen der Zähne ausbreitend. Heute nur noch selten anzutreffen, da
entsprechende Arbeitsplatzschutzmaßnahmen (Filter) und ein ein allgemein
gesteigertes
Mundhygieneverhalten bestehen.
Berufskrankheit
Backfill; engl.
Sprachgebrauch im Rahmen einer
endodontischen
Maßnahme (
Wurzelkanalbehandlung): Auffüllen des Wurzelkanals (von der Krone her) mit
thermisch plastifizierter
Guttapercha
von apikal nach
koronal nach
dem vorherigen
Downpack.
BeeFill
Backpulver ;
Natriumhydrogencarbonat
Bacteroides forsythus
B.f., neuer Sprachgebrauch: Tannerella forsythensis;
ausschließlich
anaerober Keim. Wegen seiner hohen Protease-Aktivität ist er einer der
Markerkeime bei der
Parodontitis und zusätzlich durch seine unangenehmen flüchtigen Fettsäuren
auch für die Entstehung des
Mundgeruchs mitverantwortlich.
Markerkeime
Bajonettzange , engl.: bajonet forceps; Extraktionszange mit bajonettartig gewinkelten Branchen; Einsatz bei hoher Wurzelfraktur im Oberkiefer-Seitenzahnbereich |
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Bakteriämie
(zeitweiliges, ~15 min) Auftreten ("Kreisen") von Bakterien im Blut,
engl.: bacteremia; die Bakterien stammen aus eitrigen Krankheitsherden (Granulom,
Zahnfleischentzündung) im Körper oder aus der Mundhöhle direkt, wo bei einem
beschädigtem Epithelverschluss (
Epithelansatz) Bakterien entlang der
Zahnwurzel oder
durch offene Wunden (z.B. nach einer
Extraktion, Verletzung des Zahnfleisch bei der
Zahnsteinentfernung usw.) in die Blutbahn eindringen können. Bei allen
zahnärztlichen Eingriffen, die eine Blutung provozieren, besteht die mögliche
Gefahr, dass Bakterien in größerer Blutgefäße gelangen können.
Allein schon das Kauen von Nahrung soll bei einer
Parodontitis
eine B. auslösen (s.u.); die Anwendung von Zahnbürsten oder Zahnseide bei
der mechanischen Plaqueentfernung zieht in der Regel ebenso eine leichte B.
nach sich, wie auch zahnärztliche Tätigkeiten (Zahnsteinentfernung,
Professionelle Zahnreinigung,
Entfernung von Zähnen).
Gesunden Personen bereitet eine B. in solchen Fällen in der Regel keine
Probleme, da das körpereigene
Immunsystem entsprechende Abwehrmechanismen bereithält. Bei entsprechend
geschädigten Patienten (z.B. Herzklappenfehlern u. -plastiken, gestörtes
Immunsystem,
Diabetikern) müssen prophylaktische Maßnahmen (Antibiotika,
Chlorhexidin-Spüllungen) vor dem eigentlichen Eingriff ergriffen werden.
Bei einer B. werden die Erreger S. viridans sowie
Actinomyces und
Prevotella Keime am häufigsten vorgefunden.
Eine B. großen Ausmaßes wird auch als Septikämie bezeichnet, wobei
der Unterschied zur
Sepsis nicht
klar definiert ist.
In der Literatur werden folgende, stark schwankende Risikozahlen
angegeben. Die Methodik derartiger Untersuchungen erweist sich häufig als
mangelhaft. So weist z.B. eine jüngere
Kohortenstudie nach (Murphy, AM et al.: Chewing fails to
induce oral bacteraemia in patients with periodontal disease. J Clin Periodontol
(2006); 33: 730-736) auf, dass durch Kauen bei
parodontal
und gingival
erkrankten Patienten keine B. ausgelöst werden kann.
Extraktion eines entzündlich erkrankten Zahnes | 75 - 88 % |
Extraktion ohne vorliegende Entzündung | 20 - 66 % |
Wurzelkanalbehandlung | ~ 12 % |
Wurzelspitzenresektion | 10 % |
Mukoperiostale chirurgische Eingriffe | 36 - 90 % |
Zahnsteinentfernung | 8 - 80 % |
Infiltrationsanästhesie | 16 % |
Intraligamentäre Anästhesie | 97 % |
Kofferdam-Anwendung (beim Legen) | 30 % |
Anlegen eines Matrizenbandes | 30 % |
Zähneputzen | 0 - 39 % |
Zahnhölzer/Zahnseide (siehe unter Artikel Index - Ordner - Mundhygiene/Zahnpflege) | 20 - 58 % |
zum Vergleich: normales Kauen |
17 - 51 % |
Antibiotikaprophylaxe,
Endokarditis,
Munddusche
Bakterie
Bakterium, Bacterium, Bakterien, Bazillen,
einzelliges
Kleinstlebewesen, Spaltpilz, engl.: bacterium, bacteria(pl.);
kugel- bzw. stäbchenförmige oder schraubige, einfache pflanzliche
Kleinstlebewesen von etwa einem bis zehn Mikromillimeter Dicke mit
unterschiedlicher Wirkung auf den menschlichen Organismus (gutartig bzw.
lebenswichtig, wie auch ausgeprägt krankhaft (pathogen));
Vermehrung durch Spaltung ("Spaltpilz").
Unterschieden wird u.a. nach der Art ihrer Energiegewinnung und dem damit
bevorzugtem Milieu zwischen
aerobischen (benötigen Sauerstoff) und
anaerobischen (Wachstum nur bei niedrigen/keinen Sauerstoffkonzentrationen)
Arten und deren Mischformen. Eine andere Unterscheidung erfolgt aufgrund der
histologischen
Färbung:
Gram-Färbung
Die dauerhaften Überlebensformen von B. werden
als (Endo-)Sporen bezeichnet.
Die durchschnittliche Größe der "normalen" Bakterien liegt
zwischen 1 und 10 μm, meist um 1 μm; die kleinsten Formen weisen nur 0,2–0,5 μm
Durchmesser auf.
Über 500 verschiedene Bakterienarten lassen sich bisher in der menschlichen
Mundhöhle
nachweisen - in einem Milliliter Speichel befinden sich etwa 10 Millionen B.
. Als krankhaft (pathogen)
in der
ZHK sind dabei nur wenige anzusehen.
Bakterien stimulieren im
entzündeten
Gewebe die Einwanderung weißer Blutkörperchen. Zusammen mit Botenstoffen aus
dem Blutkreislauf und aus Nervenfasern können diese Zellen Entzündungsschmerz
verursachen. Untergruppen der weißen Blutkörperchen, unter anderem die so
genannten Neutrophilen, können jedoch auch schmerzlindernd wirken. Sie setzen
Opioidpeptide frei, die sich an die sogenannten Opioidrezeptoren auf den
schmerzleitenden Nervenfasern im entzündeten Gewebe binden und so den
Entzündungsschmerz hemmen.
Aerobier/Anaerobier,
Antibiotika,
Bakteriämie,
bakteriologische Identifizierungssysteme,
Biofilm,
Gram Färbung,
Karies,
Leitkeime,
Mikroben,
Mundflora,
pathogen,
PDT,
Plasma,
Procalcitonin-Test,
Resistenz,
STAMPs,
Streptococcus mutans
Bakteriensylate
hoch gereinigte Bestandteile abgestorbener
Bakterien, die keine Infektion mehr auslösen können, aber in der Lage sind,
das
Immunsystem anzuregen ("Immuntherapeutikum"). Kurmäßiger Einsatz (2x28 Tage
mit einem 28-tägigen freien Intervall) vor allem bei Atemwegserkrankungen
zum Training der Abwehrkräfte.
bakteriologische
Identifizierungssysteme
mikrobiologische Nachweisverfahren, engl.: bacteriological
identification systems; als unterstützende Methode zur Diagnostik
bakterieller Erkrankungen, zur Auswahl eines geeigneten
Antibiotikums und zur Überprüfung und Dokumentation des Behandlungsverlaufs.
In der
ZHK vorwiegend bei bakteriellen Infektionen von
Zahnfleischerkrankungen ("Markerkeimen"),
aber auch zur
Kariesrisikobestimmung und bei
eitrigen Weichteilinfektionen angewandt.
Generell besteht bei der Wertigkeit derartiger Untersuchung folgendes Problem:
Einerseits existiert in der Mundhöhle eine Vielzahl von Keimen, die weder genau
untersucht, noch deren
pathogene
Prävalenz
bekannt ist. Anderseits gibt es von den sog.
Leitkeimen eine Vielzahl von nicht oder weniger pathogenen
Unterformen. So zeigten RNA-vergleichende Untersuchungen, dass es alleine von
Actinobacillus actinomycetem comitans 76 verschieden Stämme gibt.
Man unterscheidet:
- Bakterienkulturen (bacterial cultures)
gilt als die klassische Methode in der mikrobiologischen Diagnostik und wird meist in Labors durchgeführt. Durch kulturelle Anzucht (Brutschrank) auf Agar-Platten der aus einem Abstrich gewonnenen Keime lassen sich diese beliebig vermehren und können so neben der Art-Bestimmung auch zur Antibiotika-Resistenzbestimmung verwendet werden. In der ZHK geeignet bei eitrigen Weichteilentzündungen, soweit es sich um aerobe Keime handelt. Die meisten Keime in den Zahnfleischtaschen bei Zahnfleischerkrankungen sind anaerob (= reagieren auf Sauerstoff sehr empfindlich mit einem Absterben). Eine Kultur dieser Bakterien ist langwierig und birgt erhebliche Risiken während des Transport, indem durch unbeabsichtigten Sauerstoffzutritt ein Absterben der Keime erfolgt und so falsche kulturelle Werte-Interpretationen liefert. Weiter ist ein Teil der Mundhöhlenbakterien im Labor nicht kultivierbar, so dass deren Nachweis auf diese Art unmöglich ist. - mikroskopische (mikrobiologische) Untersuchung (microscopic
(micro-biological) analysis)
relativ einfache und schnelle Methode zur Sichtbarmachung von Bakterien und zur Unterscheidung von beweglichen und unbeweglichen Formen. So können mittels Dunkelfeld und/oder Phasenkontrast in der frischen Plaque die versch. Typen beobachtet werden. Keine oder nur ungenügende Unterscheidung der krankhaften von den harmlosen Bakterienarten. Wenn auch in der ZHK therapeutisch bedeutungslos, so können doch Aussagen über Keimdichte und Entzündungsreaktion gemacht werden und über eine angeschlossene Videokamera eine Motivation des Patienten erreicht werden. - molekularbiologische Diagnostik (z.B. "Gensondentest") (molecular-biological
diagnostics)
seit Anfang der 90er Jahre mit Erfolg angewandete, aussagekräftige und sehr empfindliche ("hochspezifische") Methode, spez. bei Zahnfleischerkrankungen (Markerkeime). Anstelle einer langwierigen Anzüchtung u. Kultivierung (s.o.) von Bakterien wird in einem aufwendigen und komplizierten Verfahren direkt nach den Genen möglicher Keime gesucht (DNA-Sonden). Vorteil dieser Methode ist, dass die Bakterien schon abgestorben sein können, um trotzdem einen Nachweis ihres Vorhandenseins zu erbringen. Insbesondere die in tiefen Zahnfleischtaschen vorkommenden anaeroben Bakterienarten werden heute als Indikatoren des fortschreitenden Zahnbettverlustes angesehen, sind aber schwierig auf herkömmliche Art nachzuweisen, da jeglicher Kontakt mit Luftsauerstoff bei der Probenentnahme und Aufzucht die Bakterien absterben lässt. Die Identifikation der sog. "Markerkeime" ist eine zusätzliche Information für Diagnose, spezifische Behandlung und Therapiekontrolle von Parodontitiden. Mit spez. Systemen (z.B. ParoCheck™, Perio-bac™, microDent®, GenoType-PRT®) wird die Plaque bzw. Sulkusflüssigkeit in einem mikrobiologischen Labor analysiert (Dauer bis zu zwei Wochen) und daraus Empfehlungen für die Weiterbehandlung abgeleitet. (Noch) nicht zur Resistenzbestimmung bei Antibiotika geeignet; auf Grund der sehr exakten Keimbestimmung lässt sich aber meist das geeignete Antibiotikum auswählen. Z.Zt. (2007) besonders wegen des hohen Preises nicht häufig im Praxiseinsatz.
Neu ist die PCR-Methode vom engl.: polymerase chain reaction:
PCR ist eine molekularbiologische Untersuchungsmethode, bei der kleinste DNA-Mengen aus einer oder mehreren Zahnfleischtaschen durch Vervielfältigung nachgewiesen werden. Dabei multipliziert ein spezielles Enzym (Taq-Polymerase) die artspezifischen Genfragmente der gesuchten Parodontitiserreger, die so genannten Zielsequenzen. Für jede Zielsequenz werden 2 spezifische Primer, kurze DNA-Fragmente, verwendet. Zusätzlich zur Bestimmung der Art und Anzahl der Zahnfleischerkrankungen auslösenden Keime lässt sich die Gesamtkeimzahl der entnommenen Probe ermitteln. Diese Bestimmung erlaubt eine Einschätzung der mikrobiologischen Gesamtbelastung in der Zahnfleischtasche und dient so als Entscheidungshilfe für die Therapieplanung und zur Wahl geeigneter Antibiotika. Der neu entwickelte (2003) Test "meridol Paro Diagnostik™" verwendet erstmals in der zahnmedizinischen Diagnostik die neue Real-Time-PCR-Technologie. Ein Verfahren, bei dem zusätzlich ein weiteres spezies-spezifisches DNA-Fragment (TaqMan-Sonde) eingesetzt wird. Während der Vervielfältigung der Zielsequenz wird dieses Fragment abgespalten und zerstört. Zugleich wird ein Fluoreszenzsignal freigesetzt, das durch automatische Laserdetektion(
Lasereinsatz in der Zahnheilkunde) online gemessen und direkt aufgezeichnet wird. Die Intensität des Fluoreszenzsignals ist ein Maß für die Menge des gebildeten Produktes und direkt proportional zur Ausgangsmenge des gesuchten Erregers in den Patientenproben. Das Verfahren reagiert auf die 6 Markerkeime Actinobacillus actinomycetemcomitans, Porphyromonas gingivalis, Tannerella forsythensis, Treponema denticola, Fusobacterium nucleatum ssp., Prevotella intermedia.
Bisher noch wenig erprobt und teuer.
- immunologische Verfahren (immunological procedures)
beruhen auf einer Antikörper-Antigen-Reaktion und können charakteristische Antigene einer best. Bakterienart - auch wenn diese schon abgestorben sind - nachweisen, womit sich das Problem einer unbeabsichtigten Sauerstoffzufuhr beim Transport (s.o.) nicht ergibt. Diese Methode ist relativ rasch (noch am selben Tag) in der zahnärztlichen Praxis oder einem Labor durchzuführen. Störungsanfälliges Testverfahren, welches nur von geübten Personen interpretiert werden kann; nicht zur Resistenzbestimmung bei Antibiotika geeignet.
Derzeit können mit Hilfe bekannter Verfahren zwischen 5 und maximal 20 Markerkeime identifiziert werden. Bisher noch wenig gebräuchlich. - enzymatische Bestimmung (enzymatic diagnostics)
einige Bakterienarten sind in der Lage, durch Ausscheidungsprodukte (Peptidasen) ein synthetisch hergestelltes Substrat zu spalten. Die damit einhergehenden Farbreaktionen werden zum spezifischen Nachweis genutzt. Wenig gebräuchlich und unsicher, da nicht alle Erreger - besonders der problematische Keim Actinobacillus actinomycetemcomitans - diese Reaktion verursachen bzw. nicht aussagekräftige Ergebnisse liefern; Mengenbestimmung nur bedingt möglich. Dauer des Nachweises ca. 1 Stunde.
Als nicht mehr zeitgemäß gilt derBANA-Test
Abstrich,
Antibiotika-Zufuhr bei Zahnfleischerkrankungen,
Genomik,
Leitkeime,
Markerkeime,
meridol Paro Diagnostik™,
Parodontitis,
Parodontitisdiagnose,
PCR,
Procalcitonin-Test
Einteilung und Erscheinungsbilder von Zahnfleischerkrankungen (siehe
unter Artikel Index - Ordner - Zahnfleisch Erkrankungen)
bakteriostatisch
engl.: bacteriostatic; keimhemmend; Fähigkeit eines
Pharmakons
(z.B. eines
Antibiotikums) ein Wachstum von
Bakterien zu hemmen (sog. Bakteriostase), ohne dabei die Bakterien
selbst abzutöten. Deshalb führen b.
Pharmaka nur in Verbindung mit der eigenen
Immunabwehr zur Ausheilung eines
Infekts.
Bekannte b. Antibiotika sind
Chloramphenicol,
Makroloide oder
Tetracyclin.
Antibiotika,
bakterizid,
Fluorquinolone,
Zinkoxid
bakterizid
engl.: bactericidal; bakterien(ab)tötend durch
Zellwandzerstörung oder -veränderung. Bekannte b. Mittel in der
ZHK sind
best.
Chemotherapeutika wie
Penicilline,
Ozon
und
Wasserstoffperoxid.
bakteriostatisch,
Calciumhydroxid,
Mundspüllösungen
balanced force-Technik
balanced-force-Methode, von Roane 1985 eingeführte
Wurzelkanalaufbereitungstechnik, die als Standard für die handinstrumentelle
Aufbereitung von gekrümmten Kanälen mit Edelstahlfeilen gilt. Nach Prof.
K. Merte, ZMK der Universität Leipzig, wird dabei folgendermaßen vorgegangen:
1. Einführen der nicht vorgebogenen hoch flexiblen
K-Feile in den
Kanal
2. Drehung um 90°-180° im Uhrzeigersinn
3. Drehung um 120°-180° in Gegenrichtung, verbunden mit einem nach
apikal
gerichteten Andruck, der ein Herausdrehen der Feile verhindert und einen
Belastungsausgleich bewirkt
4. Herausziehen der Feile im Uhrzeigersinn
5. Weiterführung, bis der apikale Aufbereitungsquerschnitt um 3 bis 4
ISO-Größen erweitert ist, [(z. B. von ISO #20 (initiale Apikalfeile) über ISO
#25 und ISO #30 (se-kundäre Apikalfeilen) bis ISO #35 (apikale Masterfeile)]
6. abschließende Aufbereitung des mittleren und koronalen Kanaldrittels
gemäß
step back-Technik oder mit Gates-Bohrern.
RECIPROC™,
Wurzelkanalbehandlung
Balanceseite
Mediotrusionsseite, Leerlaufseite, engl.: balancing side;
die "Nicht-Arbeitsseite oder -Kauseite" des Kiefers beim
Kauakt. Der
Unterkiefer bewegt sich dabei zur Mitte des Schädels hin.
Ein Kontakt der Zähne von Ober- und Unterkiefer (Antagonistenkontakt)
auf der B. wird als Balancekontakt (balancing contact)
bezeichnet. Die durch Gebrauch auftretenden
okklusalen
Schliffflächen werden als Balancefacetten o. Mediotrusionsfacetten
bezeichnet.
Arbeitsseite,
Bennet-Bewegung,
Bennet-Winkel,
Eckzahnführung,
Gelenkbahn,
Mediotrusion,
Okklusion,
Ruheposition,
schwingender Kondylus,
Stops,
Vorkontakt
Balkwill-Winkel engl.: Balkwill angle; 1866 von Balkwill beschriebener Winkel zwischen Okklusionsebene und Bonwill Dreieck; Normwert liegt zwischen 20-25°. Bedeutung bei der Gesichtsbogenübertragung und schädelbezüglichen Einstellung der Modelle im Artikulator ![]() |
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Ballaststoffe
engl.: fiber, roughage; weitgehend unverdauliche
Nahrungsbestandteile verschiedener Substanzen, die hauptsächlich in pflanzlichen
Lebensmitteln vorkommen; der menschliche Körper kann sie nur teilweise durch
Enzyme
abbauen. B. sind meist Träger lebenswichtiger
Nahrungsstoffe und regen u.a. die Darmaktivitäten (Peristaltik) an.
Aufteilung der B. in lösliche und unlösliche Substanzen:
zu den löslichen B. gehören beispielsweise Pektine (pflanzliche
Polysaccharide). Sie bilden einen viskösen Schleim, der sowohl die
Magenentleerung als auch die Aufnahme von Zuckern verlangsamen kann. Zudem kann
er Fette binden und dadurch den Fettstoffwechsel positiv beeinflussen.
Darmbakterien wandeln die für Menschen unverdaulichen B. in kurzkettige
Fettsäuren um. Diese Fettsäuren tragen vermutlich dazu bei, das Darmkrebsrisiko
zu senken, dienen aber auch als Nahrungsgrundlage für Darmbakterien, vor allem
Milchsäurebakterien.
zu den unlöslichen B. zählen vor allem pflanzliche Gerüst- und
Stützsubstanzen. Sie gelangen als Partikel in den Dickdarm, wo sie zum Teil von
Bakterien fermentiert
werden. Zum Teil verlassen sie den Körper aber auch unverdaut. Sie binden im
Dickdarm Wasser, wodurch der Speisebrei quillt und weicher wird. Die
Darmbewegung wird hierdurch gefördert und die Transitzeit des Stuhls verkürzt.
BANA-Test
nicht mehr zeitgemäßes, schnelles ("chairside-diagnostic"), enzymatisches
bakteriologisches
Identfizierungsverfahren. Es wird das Vorhandensein von trypsinähnlichen
Proteasen, wie sie von den
Markerkeimen
Treponema denticola, Porphyromonas gingivalis und Bacteroides forsythus gebildet
werden, nachgewiesen. Diese Proteasen hydrolysieren das synthetische
Trypsinsubstrat 11 Benzoyl-DL-Arginin-b-Naphtylamid (BANA), was man durch eine
Farbreaktion auf einem mit
subgingivaler
Plaque beimpften
Papierstreifen sichtbar machen kann.
Bankknochen,
homologer Knochen der über eine Knochenbank bezogen wird;
Knochenersatzmaterialien
Bandkrone
"Ring-Deckel-Krone", Hülsenkrone, engl.: full-coverage crown,
collar crown; bis in die 70er Jahre des letzten Jhds. gebräuchliche Kronenart
zum Ersatz von verloren gegangener Zahnsubstanz. Nach der
Präparation des Zahnes wird mit einem
Ringmaß der Umfang des Zahnstumpfs an seiner Präparationsgrenze gemessen und
dann ein entsprechend großes Stück Metall aus einer Goldblech-Legierung
geschnitten. Dieses Band wird zu einem Zylinder ("Ring") verlötet und
dieser nach entsprechender
Konturierung
(Nachbildung der Seitenwände des Zahnes) mittels
Konturzange wieder dem Zahnstumpf angepasst. Anschließend wird über
dieses Gebilde ein
Abdruck (Gips,
Stent's Massen)
genommen und dieser in einem
zahntechnischen Labor derart weiterverarbeitet, als die noch fehlende
Kaufläche ("Deckel") aus Wachs modelliert, gegossen und auf das
konturierte Band aufgelötet wird. Bei der historischen "Ring-Deckel-Krone"
wird auf eine Nachahmung der Kauflächenkonturen verzichtet. Die B. wurde
durch die
Vollgußkrone abgelöst.
Gusskrone,
Krone,
Peeso Krone,
Ringmaß
Bandmatrize;
Ivory Matrizenspanner,
Tofflemire Matrize
Barbiturate
Hypnotika, engl.: barbiturates; das zentrale Nervensystem
beeinflussende Medikamente; von medizinischer Bedeutung sind die unter
Verwendung von C-mono- oder C-disubstituierten Malonsäureestern und Harnstoff
(auch N-substituierten Harnstoffderivaten oder Thioharnstoff) hergestellten
Barbitursäurederivate, die Barbiturate (bzw. Thiobarbiturate). Diese haben im
Gegensatz zur unsubstituierten Barbitursäure beruhigende, einschläfernde und
narkotischer Wirkung. Bei unkontrollierter Einnahme barbiturathaltiger
Medikamente besteht Suchtgefahr. In der
ZHK ohne
Bedeutung.
Analgetika
Bariumsulfat
engl.: barium sulphate; positives, sehr schwer lösliches (deshalb nicht
giftiges)
Röntgenkontrastmittel. In der
ZHK
hauptsächlich Zusatzstoff in
Wurzelfüllpasten und metallfreien Füllungsmaterialien.
Barodontalgie
Barotrauma,
Aerodontalgie,
engl.: barodontalgia; bei plötzlichen Druckveränderungen (Fliegen,
Tauchen) auftretende Schmerzen an den Zähnen oder im Kieferbereich. Verursacher
sind meist eine
Zahnnerventzündung oder
eitrige/entzündliche Prozesse bzw.
Zysten
im Kieferbereich. Lufteinschlüsse unter Kronen und Brücken können wegen des
kleinen Volumens kaum derartige Empfindungen auslösen.
Aerodontalgie
Basalbogen
engl.: basal arc; auch Corpus maxillae im Ober- und
skelettale
Kieferbasis
im Unterkiefer; funktionelle Knochenbalken (Trabekel und Trajektorien), welche
den Kaudruck
von den
Alveolarfortsätzen abfangen.
Basaliom engl.: basalioma, basal cell epithelioma; bedingt bösartiger Hauttumor, keine Metastasen bildend aber bösartig infiltrierend wachsend und meist im Gesicht vorkommend (bevorzugt Nasiolabialfalte und Oberlippe), selten in der Mundhöhle auftretend. Gilt als häufigster Hauttumor. Das sog. nävoide Basaliom (basal cell naevus) kennzeichnet das Gorlin-Goltz-Syndrom (Basalzellnävus-Syndrom). Diese autosomal-dominant vererbte Erkrankung zeichnet sich durch Keratozysten in den Kiefern und Basalzellnaevi aus. Eine Manifestation erfolgt häufig bereits im Wechselgebiss/Kindesalter (s. Abb.) |
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Basalzellenadenom
Basalzelladenom, Speicheldrüsentumor, engl.: basal cell adenoma;
gutartiger, von den Basalzellen der
Ohrspeicheldrüse
ausgehender Tumor bei älteren Patienten. Klinisch häufig nicht vom pleomorphen
Adenom zu
unterscheiden; zu
Rezidiven neigend, bösartige Entartung möglich
Basalzellenadenom der Glandula parotidea
Baseler Klammer, Baseler Schiene;
fortlaufende Klammer
Basion
Ba, "Medianpunkt", engl.: do.; Messpunkt bei der
Schädelvermessung: unpaariger, tiefster Punkt des Os occipitale
(Hirnhauptsbein) am Vorderrand des Foramen occipitale magnum in der
Median-Sagittal-Ebene;
kaudalster Punkt am vorderen Rand des Foramen magnum in der
Medianebene.
Dentalindex,
Medianebene,
Rivet Winkel,
Sattelwinkel
Basis;
Basalbogen,
Kieferbasis,
Prothesenbasis
Basisbrücke engl.: (fixed) base bridge; Brückenart bei welcher das/die Brückenzwischenglieder punktförmig auf der Kieferschleimhaut (= "Basis"; Abb. o.) aufsetzen. Im sichtbaren Bereich aus kosmetischen Gründen immer erforderlich; im nicht sichtbaren Bereich wird empfohlen, den Glieder aus hygienischen Gründen die Form einer aus der Natur her bekannten Brücke (zum Kiefer hin offenen Form = "Schwebebrücke"; Abb. u.) zu geben (= "unterspülbar"). ![]() |
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Basisplatte engl.: base plate; zahntechnische Schlagwortbezeichnung für industriegefertigte Kunstoff- oder Schellack-Platten, welche - der Kieferform entsprechend - etwas größer als diese sind. Trägerplatte z.B. für einen Wachswall (Biss-Schablone, Bissnahme) oder Grundlage für einen individuellen Löffel. |
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Basistarif
Basisversorgung, PKV-Basistarif, engl.: basic rate; neuer
Begriff in der
Privaten Krankenversicherung (PKV); einer der Eckpunkte der "Gesundheitsreform
2007"; Gültigkeit seit 1.1.2009. Gedacht ist dieser Tarif als Alternative
für ehemals privat Versicherte, die sich keinen Normaltarif mehr leisten können,
bzw. PKV-Mitglieder, denen ihr jetziger Tarif zu teuer ist oder Personen, die
noch keinen Versicherungsschutz haben. Er gilt als Verknüpfung der beiden
Systeme
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und
Private
Krankenversichrung (PKV).
Kernaussagen sind u.a.:
der Leistungsumfang ist vergleichbar mit dem der Gesetzlichen
Krankenversicherung (
BEMA); sie dürfen den
GOZ-Satz 2.0 nicht
übersteigen
die Prämien dürfen nicht höher liegen als bei den
Gesetzlichen Krankenkassen; eine "Gegenfinanzierung" erfolgt durch die
Beiträge der Normaltarife, die zwangsläufig angehoben werden müssen
es besteht
Kontrahierungszwang, d.h.: es müssen alle Interessenten aufgenommen werden
eine Risikoprüfung findet nicht statt; Leistungsausschlüsse bestehen nicht
Den B. können auch solche Versicherten wählen, die bereits vor 2009
PKV-Mitglied waren. Sie müssen sich allerdings noch im ersten Halbjahr 2009 für
den B. entscheiden.
Vom 1.7.2007 bis zum Start des B. ab 2009 wurde der bestehende
Standardtarif
für alle Personen ohne Versicherungsschutz geöffnet. Damit soll es keine
Personen mehr geben, die nicht irgendwie gegen Krankheit versichert sind.
Ende 2010 waren in der BRD (nur) 21.000 Personen im B. versichert (= 0,2%
aller privat
Versicherten).
Das Bundesverfassungsgericht hat 2008 eine Verfassungsbeschwerde zum B.
abgelehnt. Zur Behandlungspflicht von B.-Versicherten sagt die
Ärztezeitung: "Wer nicht akut erkrankt ist, kann vom Vertragsarzt als
Patient abgelehnt werden. Dazu die Bundesregierung: "Der Gesetzgeber hat den
KVen und KZVen den Auftrag zur Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen
Versorgung von Basistarifversicherten übertragen. Diese Übertragung führt nicht
als solches zu einer unmittelbaren Erstreckung der Behandlungspflicht eines
jeden einzelnen Vertragsarztes oder Vertragszahnarztes auf diese
Patientengruppe. Es bleibt den KVen und KZVen überlassen, in welcher Art und
Weise sie den gesetzlichen Auftrag am zweckmäßigsten erfüllen."
Die KZBV
betrachtet den B. grundsätzlich mit Skepsis, weil er systemfremde
Elemente in die private Krankenversicherung einführt und darauf abzielt, die
Unterschiede zwischen
PKV und
GKV einzuebnen.
GKV-WSG
(Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung)
Basiswinkel Grundebenenwinkel, Basisebenenwinkel, engl.: cranial base angle; Winkel zwischen Spinaplanum (vordere Schädelbasislinie) und Mandibularplanum (Unterkiefergrundebene). Werte um 35° gelten als Norm, größere Winkel deuten auf ein verstärkt vertikales bzw. Distalbiss, kleinere Winkel auf ein verstärkt horizontales Schädelwachstum bzw. Mesialbiss hin; gilt als zentraler Parameter für eine vertikale Anomalie. Meist mit dem ML-NL-Winkel gleichgesetzt. ![]() |
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Bass-Technik Bass Methode, spezielle Zahnputztechnik, engl.: Bass' method (technique) (of toothbrushing); die 1954 von Bass entwickelte Methode ist heute die gebräuchlichste der empfohlenen Zahnputztechniken bei gesundem Zahnfleisch und einem normalen Zustand des Zahnhalteapparates und wird auch bei Entzündungen des Zahnfleisches, wie auch bei leichten Formen der Erkrankung des Zahnhalteapparates vorgeschlagen; sie ist auch bei Patienten mit festsitzenden Kieferregulierungen geeignet. Bei der normalen B.-T. wird die Zahnbürste in einem Winkel von etwa 45° zur Zahnachse am Zahnfleischsaum angesetzt und in rüttelnden Bewegungen gegen das Zahnfleisch gedreht. Dadurch rutschen die Borsten mehr in die Zahnzwischenräume und in Richtung Zahnhals und Zahnfleischtasche; sie können so an den Problemzonen des Zahnes eine bessere Entfernung der Plaque durchführen. Dabei sollte der Anpressdruck so hoch sein, dass sich die Borstenenden leicht umbiegen. Es erfolgt dann eine rüttelnd-kreisende Bewegung. Bei der modifizierten B.-T. erfolgt anschließend eine drehende Auswischbewegung zur Zahnkrone hin. Für je zwei Zähne (diese Fläche wird etwa mit einer Kurzkopfzahnbürste erfasst) sollte diese Bewegung etwa 10-15mal hintereinander durchgeführt werden. Auf der Kaufläche des Zahnes werden ausschließlich kleine Kreisbewegungen durchgeführt. ![]() ![]() |
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Batt-Spitze engl.: Batt-tip (noncutting tip); nichtschneidende Instrumentenspitze von Wurzelkanal-Aufbereitungsinstrumenten, zur Minderung des Perforationsrisikos durch eine verbessert geführte Zentrierung und damit verringerte Kanalbegradigung. ![]() |
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Bauhin Drüse
Zungenspitzendrüse (Glandula apicis linguae), engl.: Bauhin's gland,
anterior lingual gland; nach dem Anatom B. (Schweiz, 1560-1624)
benannt; fast rein
muköse Drüse zu beiden Selten der Zungenspitze.
Zunge
Bayern-Tabelle
Schlagwortbez. für eine Gebührenüberstellung als Orientierung über die Vergütung
zahnärztlicher Leistungen in den versch. Honorarsystemen (Gesetzliche
Krankenkasse,
GOZ/GOÄ,
HOZ).
Bazillen
Bazillus, Bacillus, Krankheitserreger, engl.:
bacillus, bacilli (pl); eine Gattung
grampositiver,
Sporen bildender Stäbchen der Familie Bacillaceae. Auch fälschlicherweise
gleichgesetzt für alle Bakterien (auch solche, die keine Sporen bilden) oder
laienhafter Ausdruck für Bakterien aller Art ("Bazillenträger").
Bakterien
BDZ, Bundesverband der
Deutschen Zahnärzte e.V. (1953-1993); Vorläufer der heutigen
Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
BDZI, Bundesverband der implantologisch tätigen
Zahnärzte;
implantologische Fachgesellschaften
BdZM, Bundesverband der Zahnmedizinstudenten in Deutschland e.V. ,
BEB
BundesEinheitliche Benennungsliste, engl. etwa:
federally uniform designation list; für die
GOZ
(Privatpatienten)
gültige Beschreibung und Kalkulationsgrundlage der
Laborpositionen für
zahntechnische
Leistungen. Es handelt sich hierbei - im Gegensatz zur BEL
- nicht um ein sozialpolitisch ausgehandeltes Preisverzeichnis, sondern um eine
individuelle, kalkulatorische Leistungsbeschreibung zahntechnischer Leistungen.
Die 1. Ausgabe der BEB wurde 1973 vom Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen
(VDZI) herausgegeben; inzwischen (2009) liegt die 8. Ausgabe vor.
"...Was im einzelnen Fall angemessen ist, bestimmt sich außer nach örtlichen
Verhältnissen insbesondere nach dem besonderen Aufwand, den der Zahnarzt im
Einzelfall von dem beauftragten Zahntechniker verlangt. Dabei ist darauf
abzustellen, welcher Preis nach der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand und den an
den Zahntechniker gestellten Anforderungen angemessen ist... In diesem
Zusammenhang kann der Beklagte nicht mit Erfolg auf die Sätze der zwischen den
Innungsverbänden der Zahntechniker und den Trägern der gesetzlichen
Krankenversicherung für Kassenpatienten geltende Preisliste Zahnersatz Nordrhein
(BEL) verweisen. Privatärztliche und
kassenärztliche Leistungen können nicht ohne weiteres verglichen werden. Bei der
Beurteilung der von Privatpatienten zu zahlenden angemessenen Vergütung haben
allgemeine wirtschaftliche Erwägungen keinen Platz, es kommt vielmehr auf die
konkreten in Auftrag gegebene Arbeit und die hierfür angemessene Vergütung
an..." (Quelle: Urteil des OLG Düsseldorf, Az.: 8 U 32/01, Urteil
vom 13.05.2002)
Achtung: ab 1.1.2009 gilt eine neue BEB. Ein
Download existiert nicht, da Copyright-Rechte greifen.
BEL,
Festzuschüsse
ab 2005 (siehe unter Artikel Index - Ordner -
Festzuschuss Allgemeiner Teil)
Bedarfsplanung
engl.: SHI-planning; Steuerungselement in der
Gesetzlichen Krankenversicherung, um einer drohenden
Überversorgung oder Unterversorgung entgegenzuwirken. So schreibt
§ 99 Sozialgesetzbuch u.a.: "Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben im
Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der
Ersatzkassen sowie im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden nach Maßgabe
der vom
Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien auf Landesebene einen
B. zur Sicherstellung der
vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen und jeweils der Entwicklung
anzupassen. Die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung sowie
der Krankenhausplanung sind zu beachten. Der Bedarfsplan ist in geeigneter Weise
zu veröffentlichen."
Für den zahnärztlichen Bereich sind jegliche Beschränkungen im Sinne einer "Überversorgung"
ab dem 1.4.2007 entfallen.
GKV-Versorgungsgesetz,
GKV-WSG (Gesetz zur
Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung),
Medizinische Versorgungszentren,
Vertragszahnarzt
Bedarfsplanungs-Richtlinien des GBA
bedingt abnehmbar, (Zahnersatz),
engl.: conditional removable (denture); Zahneratzformen, welche nur in
einer zahnärztlichen Praxis - meist aus hygienischen Gründen - vorübergehend
entfernt werden können. Hierbei handelt es sich meist um verschraubte
Riegel- oder
Implantatsuprakonstruktionen
abnehmbar,
festsitzend
Bednar-Aphthen
"Sauggeschwüre", engl.: Bednar's aphthae; bei Säuglingen
auftretende, traumatisch verursachte Geschwüre im harten Gaumen; sehr
wahrscheinlich als Saugfolge bei immungeschwächten Säuglingen; nur äußerliche
Ähnlichkeit mit
Aphthen
BeeFill ™
Backfill Gerät, neuartiges Gerät zur thermoplastische dichten
Verschließung von Wurzelkanälen (
Wurzelkanalfüllung) mit
Guttapercha. Das Gerät macht eine individuelle Regulierung von Temperatur
und Fließgeschwindigkeit möglich.
Unter "Backfill" versteht man das Auffüllen der Hohlräume zur Krone hin
über den Wurzelkanalstiften (Master cone) mit einem wandständigen Material, z.B.
thermisch-fließender Guttapercha. Korrekt unterteilt sich die thermoplastische
Abfülltechnik in 1. Downfill (apikales
Drittel) 2. Backfill (mittleres und
koronales Drittel).
Befestigungszement
"Zement", engl.: (fixing) cement; zur Befestigung von
festsitzendem Zahnersatz an den
Zahnstümpfen, früher meist auf
Phosphatzement-Basis (
Harvard Zement), heute zunehmend auf Hybrid- (z.B. Fuji-G) oder
Komposite-Basis (Kompositkleber, "Kompositzemente"),
wodurch erheblich bessere Haftwerte (Klebeigenschaften) erreicht werden.
Bei konventionellen Befestigungsverfahren spielt die
Retention der
Präparation eine entscheidende Rolle, da der Zement selbst nur eine Keil-
oder Klemmfunktion hat.
Der Zement selbst (Phosphatzement,
Carboxylatzement,
Glasionomerzement) entfaltet seine
Retentionswirkung im wesentlichen durch drei Eigenschaften:
Druckfestigkeit, Dicke der Zementschicht und Klebekraft. Die
wesentliche "Verkeilungsfunktion" der B. ist abhängig von der
Druckfestigkeit des jeweiligen Präparates. Weiter ist hierfür eine
zementtypische Schichtdicke erforderlich, welche etwa zwischen 35 - 50 µm liegen
sollte, bei möglichst geringeren Werten am Rand der
Restauration (
Randspalt). So können durch hohen Aufpressdruck beim Einsetzen (dieser
Vorgang sollte immer unter Druck auf das Werkstück erfolgen, damit
Befestigungszementüberschüsse abfließen können und die Restauration nicht im
Biss zu hoch ist; zweckmäßig ist hierfür der Zubiss auf eine Watterolle oder ein
spezieller Kronen-/Inlayadapter), wie auch
Finieren der fertigen Restauration Spaltgrößen von 10 - 15 µm erzielt
werden.
Von den Materialien her ist auf eine gute
biologische Verträglichkeit ("Pulpenverträglichkeit")
zu achten, will man nicht Gefahr laufen, dass sich nach Einsetzen der Arbeit
Reaktion des Zahnnervs ergeben.
Das Befestigen von indirekt hergestellten Werkstücken auf
Keramikbasis (
Keramikinlay,
Veneer)
hat sich grundlegend verändert: Während früher zum Einsetzen vor allem
Zemente verwendet wurden, nutzt
man heute zunehmend die
Adhäsivtechniken mittels Befestigungskomposites ("Kunststoffzemente"),
um eine möglichst innige Verzahnung zwischen kunststoffhaltigen Klebern und
Dentin herzustellen und um Keramikfrakturen vorzubeugen.
Allerdings erfordern die verschiedenen Keramikarten aufgrund unterschiedlicher
chemischer Eigenschaften auch verschiedenartige Zementierungssysteme. Die in
jüngster Zeit (2005) auf den Markt drängenden Universalzemente, welche eine
einfachere Handhabung darstellen sollen, eigenen sich aufgrund ihrer thermischen
Beeinflussbarkeit dagegen nur, wenn noch wenig oder gar kein Schmelz mehr zur
Verankerung zur Verfügung steht.
Damit sich die Unterseite einer Metallrestauration mit dem
Befestigungskomposite chemisch verbinden kann, muss diese entsprechend
konditioniert (Silikatisierung und Silanisierung) werden.
Eine neue Technik verfolgt einen anderen Weg: Durch Herausätzen der
Goldlegierung (59% Au, 24% Cu, 14%Ag, 3% Pd) von Kupferoxidpartikeln mittels
Thioglykolsäure entsteht eine poröse, schwammartige Metalloberfläche, welche
dann mit der Adhäsivtechnik weiter bearbeitet und in den Zahn eingeklebt wird.
Bei Keramikrestaurationen gibt es wegen der Vielzahl der Keramiken
unterschiedliche Empfehlungen. So sollte bei der
adhäsiven Befestigungstechnik nach Möglichkeit ein zirkulärer,
ununterbrochener Schmelzanteil zur besseren Schmelzhaftung vorhanden sein. Zur
Anwendung kommen entweder stopfbare
Komposites in Kombination mit "trockenem"
Ultraschall oder die Verwendung von fließbaren Komposites.
Der Zementspalt (engl.: cement line) d.i. der Hohlraum zwischen
Ersatzstück und Zahnstumpf) stellt immer einen Schwachpunkt bei einer
Zahnersatzarbeit dar (
Randschluss). Auch hier scheinen die neueren Zemente und die auf der
Adhäsivtechnik beruhenden Befestigungsmittel dem Phosphatzement überlegen zu
sein. Für die Zementfilmdicke, welche materialbedingt zwischen 25 u. 50
µm liegt, wird auf den (Gips-)Zahnstümpfen
im Dentallabor ein Lack oder eine dünne Folie aufgetragen, welche diese Dicke
berücksichtigt - so kann es beim späteren endgültigen Befestigen nicht zu einer
Zementüberhöhung (Bisserhöhung) kommen.
Weiter sollte dieser Vorgang immer unter Druck auf das Werkstück erfolgen, damit
Befestigungszementüberschüsse abfließen können und die Restauration nicht im
Biss zu hoch ist. Zweckmäßig ist hierfür der Zubiss auf eine Watterolle oder ein
spezieller Kronen-/Inlayadapter; es soll dabei ein sanfter und anhaltender Druck
ausgeübt werden.
Zum dauerhaften Befestigen Vollkeramischer Restaurationen werden folgende Empfehlungen gegeben (Stand 2010)
aktives Zementieren,
Bracket,
Brücke,
Crown Venting,
EBA-Zement,
Eingliedern,
Entfernung von festsitzendem Zahnersatz,
Füllungsmaterialien,
Harvard Zement,
Kapselpräparate,
Konvergenzwinkel,
Krone,
Kupferzement,
Phosphatzement,
Probeeinsetzen,
Resinzement,
Steinzement,
Tempbond,
Ultraschallgerät,
Verschlusszement,
Zement,
Zementieren
Postoperative Hypersensitivität durch unterschiedliche Zemente
Befund
Befunderhebung, Befundung, engl.: finding; assessment =
Befundung, Befunderhebung; der
Dokumentationspflicht unterliegendes Ergebnis, welches aufgrund einer
(medizinischen)
Untersuchung festgestellt wird. In der
ZHK in der Regel Unterteilung in:
extraoraler
Befund: Untersuchung der
Kaumuskulatur,
Lymphknoten,
Kiefergelenk, Nervenaustrittspunkte, evtl. Untersuchung des
Kausystems ("Funktionsanalyse"),
usw.
intraoraler
Befund: Untersuchung der
Zähne
("Zahnstatus")
und der umgebenden Gewebe, wie
Mundschleimhaut und weitere Weichgewebe der
Mundhöhle,
Zunge,
knöcherner Strukturen (besonders des
Zahnhalteapparates = "Parodontalstatus"),
der
Speichelmenge u. -konsistenz, evtl. Untersuchung des Kausystems ("Funktionsanalyse"),
usw.
Extraoraler u. intraoraler B. werden auch als klinischer Befund
bezeichnet.
röntgenologischer Befund
kieferorthopädischer Befund
seltener kommen noch weitere B. wie z.B.
histologische
oder
mikrobiologische Untersuchungen ("Laborbefund") hinzu.
Diese Befunde sind (allein o. insgesamt) zusammen mit der Vorgeschichte der
Erkrankung (Anamnese)
Grundlage einer
Diagnose.
mit der Einführung der
Festzuschüsse
für Zahnersatz (siehe unter Artikel Index -
Ordner - Festzuschuss Allgemeiner Teil) wird von "befundorientierten
Festzuschüssen" gesprochen. Hierbei bezieht sich der Ausdruck "Befund"
lediglich auf die Anzahl der vorhandenen Zähne im Mund und hat nichts mit
weitergehenden Untersuchungen zu tun.
Behandlung,
Beratung,
Compliance,
Diagnose,
Dokumentation, o.B.,
Shared Decision Making,
Untersuchung,
Zahnbefund
befundorientierter
Festzuschuss,
Festzuschüsse ;
Festzuschüsse
ab 2005 (siehe unter Artikel Index -
Ordner - Festzuschuss Allgemeiner Teil)
Begg
Technik engl.: Begg (light wire) technique; in Australien entwickelte, in 3 Phasen ablaufendes, festsitzendes kieferorthopädisches Behandlungsverfahren vor allem bei Angle-Klasse II,1-Dysgnathien; meist verbunden mit der Entfernung von bleibenden Zähnen im Oberkiefer (z.B. Sechsjahr-Molaren). Verwendet werden spezielle Drähte und Brackets; Anwendung von Gummizügen:
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Begleitleistung
engl.: concomitant treatment;
Lokalanästhesien,
Röntgenaufnahmen,
parodontologische und
konservierende Behandlungen, die im Zusammenhang mit der Grundleistung -
in der Regel handelt es sich hierbei um
Zahnersatz - erbracht werden.
Festzuschüsse
ab 2005 (siehe unter Artikel Index - Ordner -
Festzuschuss Allgemeiner Teil)
Begutachtung, engl.: (medical)
opinion;
Gutachten
Behandlung
ärztliche Heilbehandlung, Therapie, engl.: therapy,
treatment; man versteht darunter alle Eingriffe und Therapiemaßnahmen nach
den Regeln der ärztlichen Kunst ("lege artis"
Dienstvertrag,
Haftung), die am menschlichen Körper vorgenommen werden, um Krankheiten,
Leiden, Körperschäden oder seelische Störungen zu verhüten, zu erkennen, zu
heilen oder zu lindern. Die Zustimmung zu einer B. seitens des Patienten
bedarf einer ausführlichen
Aufklärung um nicht der Gefahr einer
Körperverletzung zu unterliegen. Nach § 627 BGB handelt es sich bei der
ärztlichen B. um „Dienste höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens
übertragen werden“.
Über alle durchgeführten Behandlungsschritte/Therapien müssen
Aufzeichnungen geführt werden.
Der Patient hat grundsätzlich das Recht, Arzt und Krankenhaus frei zu wählen
und zu wechseln; er kann eine ärztliche
Zweitmeinung (engl.: second opinion) einholen. Den begründeten
Wunsch, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder eine Zweitmeinung einzuholen,
soll der Arzt nicht ablehnen. Die
Behandlungsunterlagen sind dem mitbehandelnden Arzt zu übermitteln. Der
Patient sollte sich vorher über eventuelle Kostenfolgen bei dem Arzt oder dem
Kostenträger (z. B. seiner Krankenkasse) informieren.
Bei jeder ärztlichen B. besteht eine
Mitwirkungspflicht (cooperation obligation) seitens des
Patienten. So obliegt ihm die
konsequente Umsetzung der ärztlichen An- und Verordnungen, will er bei
Nichteinhaltung den dadurch entstandenen Schaden nicht selbst tragen.
Zur Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen
Gesetzlich Vericherter in D schreibt zm-online im März 2011:
"Laut dem ersten Barmer GEK Zahnreport liegt die zahnärztliche
Behandlungsquote in Deutschland bei 69 Prozent. Dabei zeigt sich eine
Geschlechterdifferenz: Bei der Behandlungsrate, den Kontakten und den Ausgaben
im vertragszahnärztlichen Bereich liegen Frauen zumeist vorne. Der Unterschied
beginnt kurz vor dem zehnten Lebensjahr und beträgt bis zu 14 Prozentpunkte.
Besonders zahnarztscheu sind junge Männer in der Altersgruppe der 20- bis
25-Jährigen. Nur 55 Prozent dieser Gruppe suchten 2009 einen Zahnarzt auf. Zum
Vergleich: Die Behandlungsquote gleichaltriger Frauen lag bei 67 Prozent und in
der Gesamtbevölkerung bei 69 Prozent. Es ist mit den Daten von 2009 erstmals
möglich, die zahnärztliche Versorgung auf Basis von
Krankenkassenabrechnungsdaten auszuwerten.
"Wenn fast jeder Dritte ohne Zahnarztkontakt bleibt, stellt sich schon die
Frage: Ist es individuelle Zahnarztangst oder schrecken die größer werdenden
privaten Finanzierungsanteile ab?", gibt Barmer GEK Vizechef Rolf-Ulrich
Schlenker zu bedenken.
Auf jeden Bundesbürger entfallen im Jahr durchschnittlich 2,15 Zahnarztkontakte.
Beachtlich ist der Ost-West-Unterschied: Während Sachsen und Thüringer auf
durchschnittlich 2,4 Zahnarztbesuche pro Jahr und Einwohner kommen, erreichen
Rheinland-Pfälzer durchschnittlich 1,9 und Saarländer gar nur 1,8. Bei der
Inanspruchnahme von Prophylaxe-Leistungen liegen die neuen Bundesländer
gleichfalls vorne.
"Das liegt zum einen an der höheren Zahnarztdichte. Zum anderen spielt auch die
frühkindliche Sozialisation in Kindertagesstätten und Horten der ehemaligen DDR
eine Rolle", erklärt Studienautor Prof. Thomas Schäfer vom Hannoveraner Institut
für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitssystemforschung (ISEG).
Insgesamt erhielten 52 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal im Jahr
Prophylaxe-Leistungen, 47,6 Prozent ließen sich Zahnstein entfernen. Die
"Check-ups" beziehungsweise der jährliche Stempel im Bonusheft sind dafür
verantwortlich, dass die Behandlungsrate im letzten Quartal mit 37 Prozent um
rund zehn Prozent höher liegt als in den ersten drei Quartalen (zwischen 26 und
28 Prozent).
Das Präventionsniveau im zahnärztlichen Bereich sei vergleichsweise hoch: 68,6
Prozent der sechs- bis unter 18-Jährigen nahmen 2009 zahnärztliche
Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch, schon bei den Zwei- bis Fünfjährigen
lag der Anteil bei 31,8 Prozent.
Doch es entfallen fast sechs Prozent aller Füllungen auf Milchzähne. Die
Krankenkasse plädiert deshalb dafür, die Gruppenprophylaxe noch weiter
auszubauen und die Intensivbetreuung von Vorschulkindern zu forcieren,
insbesondere bei Kindern aus sozial schwachen Familien: "Das Herkunftsmilieu
darf nicht über die Zahngesundheit bestimmen. Prophylaxe ist auch ein Stück
Sozialausgleich."
Weiterhin zeigt der Report, dass 28,9 Prozent der Bevölkerung im Jahr 2009
mindestens eine Füllung erhielten. Füllungen in der oberen Gebisshälfte sind
dabei um 16,4 Prozent häufiger als in der unteren. Etwa neun Prozent der
Deutschen wurde 2009 mindestens ein Zahn extrahiert.
Bei den zahnbezogenen Auswertungen fällt der "Problemzahn Nr. 6" auf. Auf die
vier 6er entfallen 22,8 Prozent aller Leistungen. Bei Gleichverteilung wären es
12,5 Prozent."
In deutschen Arztpraxen und Krankenhäusern nimmt die Zahl an registrierten
Vorwürfen wegen ärztlichen Behandlungsfehlern
(malpractice;
Haftung) zu. Wie eine Kölner Studie zeigt, werden aber nicht die Ärzte
schlechter; vielmehr sind ihre Patienten kritischer und im Schnitt älter, also
anfälliger für
Komplikationen.
zahnärztliche Behandlungen in der GKV nach Art und Jahren (2009)
Angst,
Arzt-(Zahnarzt-)Besuch während der Arbeitszeit,
Befund,
Behandlung im EU-Ausland,
Behandlung von (geistig)
behinderten Patienten,
Behandlung von Milchzähnen,
Behandlung in der Schwangerschaft,
Behandlungserfolg,
Behandlungspflicht, Behandlungsplan,
Behandlungsvertrag,
BEMA, Beratung,
Bestellpraxis,
Diagnose,
Diagnose-Irrtum,
Dienstvertrag,
Dokumentation,
Down-Syndrom,
Gebissanalyse,
Geschäftsfähigkeit,
Haftung,
IGel-Leistungen,
Iatrophobie,
Konsilium,
medizinisch notwendig,
nicht eingehaltener Termin,
Patientenberatungsstellen,
Therapiefreiheit,
Verkehrsfähigkeit,
Wunschbehandlung (Behandlung auf Verlangen),
Schmerz,
Uhr-Position.
Diagnostische und therapeutische Verfahren
Behandlung, alternative, alternative
Behandlung, engl.: alternative (alternate) methods of treatment;
alternative Behandlungsmethoden
Behandlung
auf Verlangen, "Wunschbehandlung", engl.: treatment on demand;
Begriff, welcher diejenigen zahnärztlichen Leistungen bezeichnet, die über das
Maß einer notwendigen bzw. einer medizinisch gerechtfertigten zahnärztlichen
Versorgung hinausgehen, aber von ihrem Wesen her zur Behandlungsoptimierung
oder
Gebissverschönerung beitragen. Häufig fehlt diesen
"Verlangensleistungen" die
wissenschaftliche Basis und/oder die
medizinische Notwendigkeit um allgemein anerkannt zu werden, oder sie sind
nicht unbedingt dafür geeignet, einen Heilerfolg bzw. die Verbesserung eines
Leidens zu bewirken (z.B. Ästhetik, eine sanftere Behandlung, besonders
aufwendige und neuwertige Geräte bzw. Materialien); die Grenzen sind dabei
häufig fließend. Typische Verlangensleistungen sind z.B.:
- Zahnschmuck und Zahnaufhellungen
- Auswechseln von zahnmedizinisch intakten Füllungen (meist aus kosmetischen Gründen)
- Sportschutz ("Boxerschutz") und Zahnfleischmasken
- Lasereinsatz in der Zahnheilkunde
- Homöopathie und Hypnose
- naturheilkundliche Behandlungsmethoden
- Anwendung von Operationsmikroskopen (z.B. bei der Wurzelkanalbehandlung), Fotografien zur Behandlungsdokumentation ("Vorher/Nachher")
Medizinisch nicht notwendige Maßnahmen dürfen nur auf Verlangen des Patienten
erbracht werden; sie müssen im Vorfeld schriftlich vereinbart und auf der
späteren Liquidation entsprechend gekennzeichnet werden (§10, Abs. 3 GOZ).
Zu unterscheiden ist bei den Verlangensleistungen weiterhin, ob diese
zahnärztlichen Tätigkeiten Bestandteil der
GOZ '12 sind oder
nicht:
in der GOZ '12
enthalten:
nach §1, Abs.2: "Vergütungen darf der Zahnarzt nur für Leistungen berechnen,
die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwendige
zahnärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer
zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur
berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind."
in der GOZ '12
nicht enthalten:
nach §2, Abs.3: "Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 2 und ihre Vergütung
müssen in einem Heil- und Kostenplan schriftlich vereinbart werden. Der Heil-
und Kostenplan muss vor Erbringung der Leistung erstellt werden; er muss die
einzelnen Leistungen und Vergütungen sowie die Feststellung enthalten, dass es
sich um Leistungen auf Verlangen handelt und eine Erstattung möglicherweise
nicht gewährleistet ist. § 6 Abs. 1 bleibt unberührt."
So ergibt sich folgende Abrechnungssystematik:
Behandlung auf Verlangen oder nicht? | wie privat abzurechnen? |
Der Patientin gefällt die Zahnfarbe ihrer Frontzähne nicht mehr. Sie möchte diese Aufhellen lassen (= Bleaching) | Es handelt sich hierbei um eine
Behandlung auf Verlangen
("Wunschbehandlung"), die nicht Bestandteil der GOZ ist. §2 Abs.3 GOZ '12 + Kennzeichnung auf der Liquidation |
Nach dem Aufhellen der Zähne stellt sich heraus, dass die in den Frontzähnen befindlichen Füllungen nicht mehr zu den aufgehellten Zähnen passen. Die Füllungen müssen neu angefertigt ("gelegt") werden. Hier ist nun zu unterscheiden, ob die Füllungen noch zahnmedizinisch intakt oder erneuerungsbedürftig (z.B. fehlender Randschluss) sind. | 1.) Füllungen sind nicht mehr
funktionstüchtig (diese hätten auch ohne Bleaching erneuert werden
müssen): "normale Liquidation" nach gültiger GOZ; keine Kennzeichnung 2.) Füllungen sind o.B. : §1, Abs.2, mit Kennzeichnung (incl. Nebenleistungen) |
Die Eltern wünschen, dass ihr Kind grundsätzlich mit einer örtlichen Betäubung ("Spritze") behandelt wird, um die Psyche des Kindes zu schonen | 1.) Der Eingriff erfordert immer
- auch ohne Wunsch der Eltern - diese Maßnahme (z.B. Entfernung eines
Milchzahns): "normale Liquidation" nach gültiger GOZ; keine
Kennzeichnung 2.) Der Eingriff ist nicht mit Schmerzen verbunden (z.B. Versiegelung eines Zahnes) : §1, Abs.2, mit Kennzeichnung (incl. Nebenleistungen) |
Der Zahnarzt darf eine unsinnige „Wunschbehandlung“ nicht durchführen,
auch nicht als Privatleistung, und muss möglicherweise – neben zivilrechtlichen
- sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen (BGH 22. 2. 78 – 2 StR 372/77:
Ein Patient, der in laienhaftem Unverstand aufgrund einer unsinnigen
selbstgestellten Diagnose von einem Zahnarzt eine umfassende Extraktion seiner
Zähne wünscht, erteilt damit keine wirksame Einwilligung zu dieser Maßnahme).
Auf jeden Fall sollte bei einer echten Wunschbehandlung der Rat eines
Steuerberaters eingeholt werden, da derartige Leistungen nicht einer
Umsatzsteuer-Befreiung unterstehen dürften.
Aufklärung,
Dokumentation,
GOZ,
medizinisch notwendig,
Umsatzsteuer
Behandlung
im EU-Ausland., engl.: ambulant treatment in foreign EU-countries;
(für
gesetzlich versicherte Patienten). Bedingt durch die Verschiedenartigkeit
der
staatlichen Gesundheitssysteme - sowohl in der Struktur wie auch im Umfang
des Leistungskatalogs - ergaben sich immer
wieder dann Probleme, wenn EU-Bürger sich in anderen EU-Staaten ("EU-Ausland")
behandeln lassen; dies besonders dann, wenn in dem Staat, wo die ärztlichen
Dienstleistungen erbracht werden, ein weitaus umfangreicherer Katalog und eine
höhere Gebührenstruktur besteht als in dem originären Land. Verfassungsrang
hat ab Ende 2004 in der EU der Gesundheitsschutz: Jeder Mensch in der
Europäischen Union hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf
ärztliche Leistungen. Mit der
Patientenrechterichtlinie hat das EU-Parlament 2009 eine Rechtsklarheit
geschaffen.
Die Behandlung im EU-Ausland soll ab 2013 viel einfacher werden. Nach
jahrelangen kontroversen Debatten und Widerständen im Kreis der EU-Regierungen
hat das EU-Parlament Anfang 2011 einer neue
Richtlinie
zugestimmt. Darin ist verbindlich festgeschrieben, dass die Krankenkassen die
EU-Auslandskosten der Behandlung tragen, die auch im Inland anfallen würden. Bei
Krankenhausaufenthalten kann eine vorherige Genehmigung nötig werden. Ferner
sollen die Bürger das Recht erhalten, sich über das Leistungsangebot in anderen
EU-Ländern und über Ansprüche bei Behandlungsfehlern zu informieren. Für D
ändert sich kaum etwas, da die Behandlung im EU-Ausland und ihre Erstattung
durch die heimische Kasse schon lange möglich sind.
Haftungsrechtlich gibt es in den Staaten der EU kein gemeinsames
Recht! Die gesetzlichen Grundlagen sind in den meisten dieser Staaten zwar mit D
vergleichbar, aber die Regelungen (Schadenersatz,
Schmerzensgeld) können individuell sehr verschieden sein. Wenn auch nach der
Verbraucherrichtlinie ein Haftungsfall bei einem deutschen Patienten vor einem
deutschen Gericht zu beurteilen ist, so lässt sich diese Zuständigkeit durch
geschickte Vertragsgestaltung umgehen und die Ansprüche müssen im jeweiligen
EU-Land geltend gemacht werden. Außerhalb der EU besteht weder diese
Schutzfunktion noch sind die gesetzlichen Grundlagen ähnlich. Ärzte haften dann
nur nach dem Recht des Praxissitzes - und diese können nach deutscher Auffassung
völlig unzureichend sein!
Gesetzliche Krankenversicherung,
Patientenrechterichtlinie
Sprachführer der Initiative proDente.
Behandlung
in der Schwangerschaft; engl.: treatment during pregnancy; sollte
sich - von Notfällen abgesehen - auf das medizinisch Notwendige beschränken.
Ausgenommen davon sind Routineeingriffe, wie Untersuchungen,
Zahnsteinentfernungen,
professionelle Prophylaxe usw. .
Bedingt durch die Hormonumstellung, eine veränderte
Plaquezusammensetzung und
immunologische Lage, nehmen besonders
Zahnfleischentzündungen (
Schwangerschaftsgingivitis) - mit zwei Spitzenwerten
im 5. u. 8. Schwangerschaftsmonat - zu, wobei die Auswirkungen bei schon
bestehenden Erkrankungen (Gingivitiden
und
Parodontiden) besonders groß sind (
Gingivahyperplasie). Hier bestehen
nachgewiesene Zusammenhänge zwischen einer
Parodontitis
und einer Frühgeburt, wenn auch die wissenschaftlichen Zusammenhänge noch nicht
abschließend geklärt sind (2006). Auch bedingt eine naturbedingte Übelkeit in
den ersten Monaten eine nicht mehr optimale
Mundhygiene mit der Folge einer
Karieszunahme und evtl. sind noch zusätzlich
Erosionen durch Erbrochenes zu befürchten. Ebenso tragen kleinere
Zwischenmahlzeiten, eine geänderte Nahrungszusammensetzung, eine Verringerung
des
Speichelflusses und ein erniedrigter
pH-Wert zu einer Erhöhung der
Kariesanfälligkeit bei.
Die veränderten Körperzustände der Schwangeren führen allerdings auch zu
Befunden, die nicht krankhaft sind: So sind Werte zwischen
10 und 15 tausend Leukozyten/Mikroliter durchaus als normal anzusehen, wie
ebenso die Blutsenkung auf 45 mm/h erhöht sein kann, ohne dass ein
Infekt vorliegt.
Falls möglich, sollte vor dem Beginn einer Schwangerschaft eine komplette
Gebiss-Sanierung erfolgen.
- Als optimaler Behandlungszeitpunkt gilt das 2. Trimenon (ca. 4.-7. Monat). Vorher birgt die Phase der Organogenese (Befruchtung des Eies bis zur Herausbildung der Organanlagen) erhöhte Gefahren bei der Ausbildung des Ungeborenen, im letzen Schwangerschaftsdrittel ist die Frühgeburtenrate durch den Behandlungsstress erhöht.
- Die Behandlung selbst sollte ab dem 6. Monat möglichst in einer sitzenden oder nur leicht geneigten, nach links ausgerichteten Lage erfolgen, um dem gefürchteten Vena-cava-Kompressions-Syndrom (Schwindelgefühl und Unwohlsein bis hin zum Kreislaufkollaps) vorzubeugen.
-
Röntgenaufnahmen gelten bei ordnungsgemäßem
Strahlenschutz als unbedenklich, da bspw. die Belastung im kritischen
Unterleibsbereich bei einer
Zahnfilmaufnahme - ohne
Strahlenschutz (!) - noch nicht einmal der natürlichen täglichen
Strahlenbelastung entspricht. Darum ist die häufig anzutreffende
Aversion von Schwangeren gegen ein medizinisch notwendiges Röntgen durch
nichts gerechtfertigt - im Gegenteil: Eine dadurch falsch gestellte
Diagnose kann zu erheblichen Schäden des Ungeborenen führen. Unter
gesundheitsvorbeugenden Aspekten sollten jedoch Röntgenuntersuchungen in der
Schwangerschaft - wie auch bei jeder anderen Röntgendiagnostik - nur bei
zwingender Indikation durchgeführt werden; dies gilt insbesondere für das 1.
Trimenon.
Strahlenrisiko,
Röntgenstrahlen und Schwangerschaft
- Zahnärztliche Betäubungen (örtliche Schmerzausschaltung, "Spritze") haben keinen negativen Einfluss, wenn Stoffe mit einer hohen Eiweißbindung (z.B. Articain™, Bupivacain™; eine hohe Eiweißbindung deshalb, weil nur die nicht an ein Protein gebundenen Teile des Medikaments in den kindlichen Kreislauf übertreten können) und ein geringer gefäßverengender Zusatz (z.B. Adrenalin 1:200.000; sollte nicht stärker sein) injiziert werden. Bisher sind keine wissenschaftlich fundierten Berichte über keimschädigende Wirkungen von zahnärztlichen Betäubungsmitteln bei der Behandlung schwangerer Patientinnen bekannt.
- Wegen des Wehen-auslösenden Effektes ist der in der Zahnheilkunde wenig gebräuchliche gefäßverengende Zusatz Octapressin absolut kontraindiziert
- Empfehlungen im Sinne eines vorbeugenden
Gesundheitsschutzes besagen, dass
Amalgamfüllungen während der Schwangerschaft nicht durchgeführt
werden sollten, ohne einen stichhaltigen Beweis für diese Behauptung zu
liefern. Alternativ können
Glasionomerzemente als Langzeitprovisorium angewandt werden.
Amalgamentfernung
- Bei
Medikamenten sollte nur auf bewährte und lange auf dem Markt
befindliche
Pharmaka zurückgegriffen werden, da eine klinische Testung von
Medikamenten bei Schwangeren grundsätzlich verboten ist, es also keine
"getesteten Schwangerschaftsmedikamente" gibt. Ein Risiko zu Fehlbildungen
besteht besonders innerhalb des 1. Schwangerschaftsdrittel. Medikamente
können auch noch in der Spätphase - hier beim Fetus - unerwünschte
Nebenwirkungen haben, da dieser wegen einer noch nicht ausgereiften Leber
und eines unvollständigen Enzymsystems die Fremdstoffe nur mangelhaft
abbauen kann. Dringend abgeraten wird vor einer Selbstmedikation bei
Zahnschmerzen, da eine zahnärztliche Schmerzbeseitigung in einer Praxis
in der Regel eine geringere Belastung der Schwangeren verursacht.
Schmerzmittel auf Paracetamol-Basis (z.B. "ben-u-ron", "Paracetamol" von versch. Herstellern) oder ein NSAR-Präparat (NSAR = nichtsteroidale Antirheumatika, wie z.B. Ibuprofen, Indometacin, Naproxen, Diclofenac, Piroxicam, Meloxicam) haben ausreichende klinische Erfahrung und gelten nach heutigem Kenntnisstand (2011) als akzeptabel (neuere Untersuchungen s.u.). Unbedingt die Beipackzettel beachten! Neuere Untersuchungen zeigen, dass Schwangere und Frauen mit konkretem Kinderwunsch keine nicht-steroidalen Antiphlogistika (NSAR) oder Acetylsalicylsäure (ASS) einnehmen sollten. Diese können besonders zu einem frühen Zeitpunkt der Gravidität das Abort-Risiko dramatisch erhöhen. Epidemiologen fanden eine um 80% erhöhte Abort-Rate, wenn Frauen in der pränatalen Phase NSARs oder ASS eingenommen hatten. Dabei war die Wahrscheinlichkeit einer Fehlgeburt am höchsten, wenn die Einnahme zu einem frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft (insbesondere um die Konzeption) oder längerfristig (mehr als eine Woche) stattgefunden hatte. Für Paracetamol konnten die Wissenschaftler hingegen kein assoziiertes Abort-Risiko nachweisen. Sie empfehlen daher im Bedarfsfall die Schmerzen mit Paracetamol zu bekämpfen.
Bei Mundspülungen mit einem Chlorhexidinpräparat oder Kamillelösungen ist kein negativer Effekt zu erwarten.
Unter den Antibiotika gelten die Penicilline Amoxicillin und Ampicillin, die Chephalosporine und Erythromycin während der gesamten Schwangerschaft als gut verträglich; das Letztere sollte wegen möglicher allergischer Reaktionen beim Säugling nicht mehr in der Stillphase eingesetzt werden.
Generell kontraindiziert sind Tetrazykline wegen einer Zahnkeimschädigung (Mineralisationsstörung) und Knochenbildungsdefekten, wie auch das lokal verabreichte Doxycyclin (Atridox™); bis zur 13. Woche kontraindiziert bzw. nur bei strengster Indikation gelten Clindamycin und Metronidazol (auch in lokaler Gel-Form nach Herstellerangaben). Unbedingt die Beipackzettel beachten!
Orale Kontrazeptiva ("Pille") mit einer Kombination von Ethinylestradiol und einem synthetischen Gestagen bieten normalerweise sehr verlässlich Schutz vor ungewollter Schwangerschaft; von Fall zu Fall muss mit einem Versagen dieser Methode gerechnet werden. Zu den Faktoren, die zur Verminderung der kontrazeptiven Sicherheit beitragen können, gehören Interaktionen mit anderen Arzneimitteln. So ist bekannt, dass die Sicherheit der verhütenden Wirkung der Kontrazeptiva durch Einnahme von Tetracyclinen vermindert wird, weil Tetracycline die Aufnahmen der Kontrazeptiva über den Darm verschlechtern. Ebenso können Johanniskrautpräparate, sowie Durchfallerkrankungen die Wirkung der Antibabypille herabsetzen. Retrospektive Untersuchungen über die Versagerquote von Kontrazeptiva unter Einnahme verschiedener Breitband-Antibiotika in dermatologischen Praxen brachten zwar eine leichte, aber nicht signifikante Zunahme von ungewollten Schwangerschaften.
12
Tipps zur Babyzahnpflege: (siehe
unter Artikel Index - Ordner - Kinder 24 Tipps),
Fluoride: Wirksamkeit verschiedener Applikationsformen,
Folsäure,
Gingivahyperplasie,
Gingivitis,
Mineralisationszeiten,
Parodontitis und Schwangerschaft,
primär-primär-Prophylaxe,
Schwangerschaft,
Schwangerschaftsepulis,
Schwangerschaftsgingivitis,
Schwangerschaftskaries,
Zahnentwicklungsstörungen,
Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere und Kinder
Schwangerschaft (siehe unter Artikel
Index - Ordner - Schwangerschaft)
>
Behandlungsangst,
engl.: dental
anxiety, dental phobia, fear of treatment
Angst
Behandlungsausweis,
Chip-Karte
Behandlungserfolg
engl.: treatment success; nicht garantierbares, individuell variierendes
Ziel einer ärztlichen Behandlung. Da diese nach dem
Wesen ein
Dienstvertrag ist, ist ein B. auch nicht einklagbar.
Behandlungsfehler
ärztlicher "Kunstfehler", engl.: malpractice; Verletzung allgemein
anerkannter ärztlicher Regeln ("lege
artis Behandlung") ohne diese genauer zu definieren (
Leitlinien).
Aus juristischer Sicht ergibt sich für D, dass es sich bei einem B. um
eine Pflichtverletzung nach § 280 BGB (aus dem Behandlungsvertrag nach § 611
BGB) handelt und zugleich eine "unerlaubte Handlung" nach § 823 BGB darstellt.
Haftungsrechtlich
ist es deshalb maßgebend, ob das ärztliche Handeln dem medizinischen Standard
des Fachgebietes entsprochen hat ("gesicherter Stand der medizinischen
Wissenschaft").
Bei einem normalen Behandlungsfehler liegt die
Beweislast beim Kläger (Patienten); kann dieser dem Arzt aber einen
groben Fehler nachweisen, muss umgekehrt dieser beweisen, dass dieser Fehler für
Folgeschäden nicht ursächlich war.
Der Bundesgerichtshof (BGH; Urteile vom 6. Mai 2003 - VI ZR 259/02; 27.04.2004 -
Az. VI ZR 34/03 ) sagt dazu aus:
Ein grober Behandlungsfehler, der geeignet ist, einen Schaden der
tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, führt grundsätzlich zu einer
Umkehr der objektiven Beweislast für den
ursächlichen Zusammenhang zwischen dem B. und dem Gesundheitsschaden (=
Beweiserleichterung für den Patienten; der Arzt muss beweisen, dass der B.
nicht ursächlich für den Schaden verantwortlich ist). Dafür reicht aus, dass der
grobe Behandlungsfehler geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen;
nahe legen oder wahrscheinlich machen muss der Fehler den Schaden hingegen
nicht.
Das Absehen von einer medizinisch gebotenen Vorgehensweise begründet einen
ärztlichen Behandlungsfehler. Auf die subjektiven Fähigkeiten des behandelnden
Arztes kommt es insoweit nicht an.
Wird aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein weiterer Eingriff
erforderlich, der dem Patienten bei korrektem medizinischem Vorgehen erspart
geblieben wäre, hat der erstbehandelnde Arzt haftungsrechtlich für den weiteren
Eingriff einzustehen. Dabei umfasst seine Einstandspflicht regelmäßig auch die
Folgen eines Fehlers des nachbehandelnden Arztes.
"Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.03.2011 (Az.: VI ZR 133/10)
entschieden, dass ein zahnärztlicher Behandlungsfehler ein rechtswidriges
Verhalten im Sinne des § 628 Abs. 1 Satz 2 2. Alternative BGB darstellen kann
und der Verlust des Vergütungsanspruchs nicht voraussetze, dass das
vertragswidrige Verhalten als schwerwiegend oder als wichtiger Grund im Sinne
des § 626 BGB anzusehen ist. Allerdings, so die Richter, lasse ein geringfügiges
vertragswidriges Verhalten die Pflicht, die bis zur Kündigung erbrachten Dienste
zu vergüten, unberührt.
Zur Abklärung eines B. sind für
Privatpatienten und
gesetzlich Versicherte - soweit es sich bei Letzteren um Leistungen aus dem
"privaten Bereich" handelt (z.B.
Implantate, diese gehören im Normalfall nicht zum Leistungskatalog der
Gesetzlichen) - zwei Wege möglich:
Bei Verdacht auf einen B. wird ein
Gutachten eingeholt, das sich zu den entsprechenden Vorwürfen äußert. Nach
einer entsprechenden Prüfung und Bewertung dieses Gutachtens kommt dann die
Gutachterstelle zu einer abschließenden Beurteilung. Das Vorgehen und
evtl. Kosten sind bei der
Zahnärztekammer zu erfragen.
Klage vor einem ordentlichen Gericht. Auch dieses wird in der Regel zur Beurteilung
auf ein
Gutachten zurückgreifen.
Gesetzlich Versicherte sollten sich an ihre Krankenkasse wenden, welche eine
(in der Regel kostenlose) Begutachtung über den medizinischen Dienst der Krankenkasse
(MDK)
veranlasst.
Gesetzlich Versicherte können nach einem B. auch eine
privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen - Entscheidung des
Bundesgerichtshofs (Az: VI ZR 266/03)
Hilfreich kann vor Beschreiten eines dieser Wege ein Kontakt mit den sog.
Patientenberatungsstellen sein.
Aufklärung, Beweislast,
CIRS
(Fehler-Melde-Systemen),
Diagnose-Irrtum,
Gutachten,
Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung,
Haftung,
Hygiene,
Kunstfehler,
Leitlinie,
Mängelgutachten ("Mängelrüge"),
Nichtbehandlung,
Patientenrechtegesetz,
Richtlinie,
Verjährung,
Vorbereitungszeit
>
Behandlungsplan
engl.: treatment plan; schriftliche Niederlegung einer vorgesehenen
Behandlung und deren geschätzter Kosten, in der Regel auf
vorgeschriebenen Formblättern (
z.B. Heil-
und Kostenplan).
Gesetzlich vorgeschrieben bei
gesetzlich Versicherten vor einer
Versorgung
mit Zahnersatz, kieferorthopädischer Behandlung,
Zahnfleischbehandlung oder Kieferbruchbehandlung; nur in Notfällen oder bei
Reparaturen kann eine nachträgliche Aufstellung erfolgen. Erst nach Genehmigung
durch die zuständige Krankasse darf mit der eigentlichen Behandlung begonnen
werden.
Private
Krankenversicherer kennen in der Regel keine vorherige verpflichtende Aufstellung
eines B.; Beihilfestellen haben bundesweit keine
einheitliche Regelung. Auch wenn keine Verpflichtung besteht, ist die
Aufstellung eines B. und Kenntnisnahme durch den Patienten vor der
eigentlichen Behandlung immer empfehlenswert.
Behandlungspflicht
engl.: obligation to treat; vom Selbstverständnis des ärztlichen Berufes
her abgeleitete Verpflichtung zur
Behandlung (erkrankter) Patienten. Primär ist die B. auf
Notfälle
begrenzt - solange der (Zahn-)Arzt ausschließlich als
Freiberufler tätig ist; aus ethischen und/oder wirtschaftlichen Gründen
wird davon allerdings nur selten Gebrauch gemacht. Anders verhält es sich dann,
wenn der Behandler als
Vertragszahnarzt bei der Versorgung
gesetzlich versicherter Patienten tätig ist: bedingt durch die
Zulassung zur Behandlung dieses Personenkreises, ist der (Zahn-)Arzt
verpflichtet, Patienten nach den Bedingungen der
gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln. Nur im Ausnahmefall kann eine
Ablehnung der Behandlung (mit Begründung) erfolgen, wobei ebenfalls der
Notfall
davon unberührt bleibt: z.B. dann, wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr
gegeben ist (z.B.
Nichtbeachtung
der ärztlichen Anweisungen, Nichteinhaltung der Termine, abfällige
Äußerungen über die Behandlungsart) oder wenn der Behandlungsumfang über den
Leistungskatalog der Gesetzlichen (
BEMA) hinausgeht.
Basistarif,
Kontrahierungszwang,
Notfall,
Vertragszahnarzt,
Zulassung
Behandlung ,
unerlaubte, engl.: maltreatment;
Haftung,
Körperverletzung
Behandlungsunterlagen,
engl.: dental
records;
Dokumentation
Behandlungsvertrag
engl.: medical treatment contract; hat in der Regel den
Rechtscharakter eines
Dienstvertrages, d.h. es besteht die vertragliche Verpflichtung des
Zahnarztes zur Erbringung einer Heilbehandlung nach
den heute gültigen Regeln der medizinischen Kunst. Er garantiert keine Heilung.
Der Patient verpflichtet sich dazu, das vereinbarte
Honorar zu
zahlen bzw. hat sich im Rahmen des
Sachleistungsprinzips entsprechend ausgewiesen. Der B. bedarf
grundsätzlich keiner besonderen Form, insbesondere nicht der Schriftform;
vielmehr zeigen der Patient durch Platznehmen auf dem Behandlungsstuhl bzw.
Öffnen des Mundes und der Zahnarzt durch Tätigwerden (Untersuchung,
Diagnose,
Aufklärung)
ihre Bereitschaft an, einen B. einzugehen. Eine fristlose Kündigung des
B. durch den ZA ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ein wichtiger Grund
für die Aufhebung des B. durch den ZA liegt nach der Rechtsprechung z.B.
vor, wenn durch das Verhalten des Patienten das Vertrauensverhältnis erschüttert
worden ist. Aber: auf keinen Fall darf die Kündigung und Ablehnung der
Weiterbehandlung in einem Stadium erfolgen, in dem der Patient dringender
zahnärztlicher Hilfe bedarf und auf den behandelnden ZA angewiesen ist.
Behandlung
Behandlung
von (geistig) behinderten Patienten, engl.: treatment of (mentally)
handicapped patients; wegen der oft schwierigen zahnärztlichen Versorgung
behinderter Patienten ist die
Prophylaxe von
Karies und
Parodontalerkrankungen von besonderer Bedeutung bei dieser
Hoch-Risikogruppe. Dabei gilt als oberstes Ziel der Erhalt der natürlichen
Bezahnung verbunden mit einem gesunden Zahnfleisch über einen möglichst langen
Zeitraum, da die Eingliederung von
Zahnersatz und
Parodontalbehandlungen bei dieser Patientengruppe als problematisch
einzuordnen bzw. unmöglich sind. Unterschätzt wird auch häufig die
eingeschränkte Fähigkeit vieler Patienten, Schmerzempfinden entsprechend
auszudrücken. Nicht nur aus zahnärztlicher Sicht führt dies meist zu einer zu
spät erfolgenden und dann rein schmerzorientierten Therapie. Sollen
Prophylaxemaßnahmen erfolgreich sein, ist eine Integration und Schulung der
Betreuungspersonen in das Konzept einer
individuellen Prophylaxe unbedingt erforderlich, da die
Compliance bei diesem Patientenkreis nicht als hoch anzusehen ist (
Down-Syndrom).
Ergänzend zur genauen Anleitung für die Zahnpflege spielen dabei auch
Informationen zur
Ernährungslenkung und
Fluoridierung eine wichtige Rolle. Neben den
individuellen Prophylaxe ist jedoch vor allem die regelmäßige
Professionelle Zahnreinigung (PZR) ein wichtiger Faktor. Anzustreben ist
allgemein die kontinuierliche Versorgung dieses Personenkreises entsprechend
ihrer
Compliance und des Behandlungsbedarfs über alle Lebensabschnitte
hinweg im Sinne eines lebenslangen
Recalls.
Bei den
Zahnärztekammern der Länder bestehen vielfach Listen von Zahnärzten,
die sich auf die Behandlung von
behinderten Patienten spezialisiert haben.
Down-Syndrom,
Kariesprophylaxe
Behandlung
von Milchzähnen, engl.: treatment of milk teeth; ist eine in
vielfacher Hinsicht andere Vorgehensweise als bei Jungendlichen/Erwachsenen. Die
Gründe liegen vor allem in der
Anatomie der
Milchzähne und der Mundhöhle selbst, wie auch in der Behandlungswilligkeit
und Einsicht sowie der
Compliance der kleinen Patienten begründet; insofern sind auch die häufig
erhobenen Vorwürfe einer "Unterbehandlung" zu relativieren. Trotzdem müssen auch
bei der Milchzahnbehandlung allgemein zahnärztliche Regeln eingehalten werden -
häufig werden diese aber auf die kleinen Patienten modifiziert angewandt.
Daneben sind andere "klassische" Behandlungen - wie z.B. eine
Wurzelkanalbehandlung - nicht oder nur rudimentär möglich und werden nur bei
noch
vitaler, reaktionsloser
Pulpa empfohlen.
Von den
Füllungen her werden mit
Amalgam die besten klinischen Ergebnisse erzielt - als mittlere Verweildauer
gelten dabei drei Jahre, ein Wert, der von anderen Materialien kaum erreicht
wird. Die heute in der Mehrzahl verwendeten Materialien (s.u.), welche vor allem
ästhetischen Ansprüchen genügen, werden bei der Erwachsenenbehandlung meist nur
als
Langzeitprovisorien verwendet.
- Vorbereitung des Kindes
wichtig - ja für das ganze Leben prägend! - ist der erste Kontakt mit einer Zahnarztpraxis. Müssen hier dem Kind aufgrund der Schwere der Erkrankung Schmerzen zugefügt werde, so hat dies je nach Psyche unter Umständen gravierende Auswirkungen.
Kinder sollten möglichst früh an den Zahnarzt gewöhnt werden. Ein Zahnarztbesuch empfiehlt sich auch dann, wenn noch keine Beschwerden aufgetreten sind, damit das Kind sich frühzeitig an die Praxis gewöhnt und Ängste abbauen kann. Generell gilt: Wenn der erste Zahnarztbesuch nicht aus einem Schmerzanlass geschieht, sind die Kinder/Jugendlichen auch später sehr viel besser für zahnärztliche Eingriffe zugänglich. Spätestens dann, wenn die ersten Zähnchen durchgebrochen sind (etwa im Alter von zwei Jahren), sollte das Kind in einer zahnärztlichen Praxis vorgestellt werden. Bereits in dieser frühen Phase kann der Arzt erste Empfehlungen mitgeben und evtl. eine der sog. Früherkennungsuntersuchungen (FU1 - FU3; für Kinder zwischen drei und sechs Jahren) durchführen. Sie dienen der frühzeitigen Erkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Diese speziellen Untersuchungen beinhalten eine Einschätzung des Kariesrisikos, Ernährungs-Tipp (siehe unter Artikel Index - Ordner - Kinder 24 Tipps) und Mundhygieneberatung, die Anleitung zur frühkindlichen Mundhygiene (siehe unter Artikel Index - Ordner - Mundhygiene/Zahnpflege) und Empfehlungen zur Fluoridierung.
Sollten schon Schmerzen eingetreten und das Kind sehr ängstlich sein, so sollte in Zusammenarbeit mit dem Kinderarzt nach einer geeigneten medikamentösen Vorbereitung (Prämedikation) gesucht werden; evtl. ist ein Kinderpsychologe hinzuzuziehen. Eine Narkose sollte wegen des Narkoserisikos nur im äußersten Fall in Betracht gezogen werden. Zu bedenken ist dabei, dass zeitlebens Behandlungen des Gebisses durchgeführt werden müssen - und diese dann immer unter Narkose? (siehe weiter unten)
-
Kariesentfernung
neben den normalen Bohrern bieten sich besonders bei ängstlichen Kindern scharfe Handinstrumente - sog. Exkavatoren - an. Da die Milchzahnpulpa größer und die Bedeckung durch die Dentinschicht kleiner als bei bleibenden Zähnen ist, wird eher vorsichtig und zurückhaltend exkaviert - notfalls unter Belassung von kariösem aber harten Dentin - um die Eröffnung der Pulpa zu vermeiden. Die schrittweise Entfernung der Karies in mehreren Sitzungen ist eher den Lehrbüchern als der Praxis vorbehalten, da die kleinen Patienten selten mehrere termine hintereinander akzeptieren.
In jüngerer Zeit werden auch chemische Methoden (Carisolv™) angeboten, deren Einsatz unterschiedlich bewertet wird.
Hoffungsvolle - aber noch ohne größere Untersuchungen (2003) - Ansätze bietet die neue Bohrergeneration SmartPrep™, welche gut zwischen erkranktem und gesunden Dentin unterscheiden kann und so den anatomischen Besonderheiten der Milchzähne Rechnung geben kann. -
Präparation
Die von den bleibenden Zähnen her bekannten Black'schen Regeln können bei Milchzähnen häufig aus anatomischen Gründen keine Anwendungen finden (Isthmusfraktur). Andererseits sind minimal-invasive Verfahren mit einer damit verbundenen Adhäsivtechnik aus histologischen Gründen (
Besonderheiten der Milchzähne) und besonders wegen der Aufwendigkeit der Anwendung bei vielen Kindern nicht oder nur unvollkommen möglich. Beispielsweise ist schon bei Erwachsenen das Anlegen von Kofferdam ein nicht geschätzter Eingriff; hinzu kommt die erforderliche Trockenheit beim Legen der Füllung über einen längeren Zeitraum. Insofern stellen Präparationen und die nachfolgende Füllungstherapie immer einen Kompromiss zwischen Ideal und Machbaren dar - dieser ist unter dem Gesichtspunkt der relativ kurzen biologischen Verweildauer der Milchzähne verantwortbar.
-
ART-Technik
gelegentlich angewandt bei sehr ängstlichen und unkooperativen Kindern. Mit Handinstrumenten wird nur die erweichte ("faule") Zahnsubstanz exkaviert und diese Kavität dann - ohne die klassischen Präparationsregeln - mit Glasionomerzement (GIZ) gefüllt. - Einsatz von
Kofferdam
wird von manchen Wissenschaftlern generell empfohlen, ist aber häufig wegen mangelnder Compliance nicht möglich. Evtl. kann in diesen Fällen eine Einzelzahn-Isolation mittels Klammer oder Minidam erfolgen. - Legen von
Matrizen
sollte bei größeren Füllungen unabdingbar sein, auch wenn die Compliance nur wenig vorhanden ist, da die Qualität der Füllung sonst stark leidet. Auf kleine Formen und ein festes Anlegen ist besonders zu achten, da gerade bei kleine Kindern ein Hin- und Herbewegen des Kopfes häufig vorkommt. Als Standard gilt hier die Ringbandmatrize nach Tofflemire mit kleinem Konturband. -
Füllungsmaterialien
Um zunächst einem Irrglauben vorzubeugen: Die Verwendung von Silber-Amalgam ist im Milchzahngebiss nicht verboten, sondern im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes (s.u.,Empfehlungen des Ministeriums) wird die Verwendung anderer Füllungsmaterialien empfohlen - rein wissenschaftliche Kriterien bestehen nicht, sondern vielmehr sind es kosmetische und laienmedizinische Vorbehalte gegen diesen mit ansprechenden klinischen Ergebnissen (durchschnittliche Haltbarkeit bei Milchzähnen von über 3 Jahren) versehen Füllungswerkstoff. Mittel der Wahl vor allem dann, wenn ein hohes Kariesrisiko und/oder eine schlechte Mundhygiene besteht. Alternativ ist in diesen Fällen an eine Versorgung mit konfektionierten Stahlkronen (s.u.) zu denken.
Eine Konsenskonferenz der Bundeszahnärztekammer zu der Problematik sagt dazu aus:
"Aufgrund der besonderen Umstände im kindlichen Gebiss und der besonderen Umstände bei der Behandlung von Kindern an sich sollte indikationsbezogen das entsprechende Restaurationsmaterial ausgewählt werden. Da eine Behandlung mit Amalgam zu einer Belastung des Organismus mit Quecksilber führt, sollte aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sorgfältig geprüft werden, ob eine Amalgamtherapie notwendig ist. Dieses hat unter Berücksichtigung einer möglichen Belastung durch andere Restaurationsmaterialien zu erfolgen."
- Der früher gebräuchliche Einsatz von
Kupferamalgam gilt heute als
obsolet. Allerdings: Die meisten der nachfolgend erwähnten Materialien
gelten bei Erwachsenen im
Seitenzahngebiet höchstens als
Langzeitprovisorien (
Amalgamalternativen).
Der generelle Einsatz einer Unterfüllung wird heute bei den "weißen Füllungsmaterialien" bei normalen Kavitäten nicht mehr empfohlen - so kann substanzschonender präpariert werden.
Heute gebräuchliche zahnfarbene Materialien (neben Amalgam, s.o.):
Glasionomerzemente (GIZ) gelten als das klassische Füllungsmaterial für Milchzähne - dies vor allem wegen der leichten Handhabung, einer amalgamähnlichen, problemlosen "Gutmütigkeit" und dem relativ weitem Einsatzgebiet bei einer erwarteten Haltbarkeitsdauer von 1-3 Jahren - kürzere Tragezeiten sind häufig, längere eher die Ausnahme. Dabei werden heute (2006) die hochviskösen (HGIZ) und die kunststoffmodifizierten (KGIZ oder lichthärtende GIZs) bevorzugt; letztere vor allem deshalb, weil sich die Abbindezeit steuern lässt.
Einsatz vor allem bei unkooperativen Kindern. Die geringe Biegefestigkeit macht einen Einsatz bei größeren Füllungen als wenig sinnvoll, da hier rasch Kantenbrüche der Füllung auftreten.Ketac-Silver,
Kompomere werden gleichfalls mit gutem Erfolg eingesetzt, besonders dann, wenn es um eine längere Tragedauer geht - dies allerdings nur dann, wenn eine Adhäsivtechnik (Prime und Bonder als Einflaschensystem ist ausreichend) erfolgreich bei den kleinen Patienten eingesetzt werden kann; hier spielt die Compliance eine größere Rolle als bei den GIZs. Dann gelten Kompomere als optimale Amalgamalternative für das Milchzahngebiss; Standardvertreter ist hier der Werkstoff Dyract™ , neuerdings der Werkstoff Dyract™ eXtra.
Für den Einsatz im Milchzahngebiss werden neuerdings "Glitzerfüllungen" auf Kompomere-Basis angeboten. Die Farbgebung wird dabei durch Silikat- oder Kalibeimischungen erreicht, Langzeitstudien liegen bisher nicht vor.
Komposite, die klassische Amalgamalternative im bleibenden Gebiss, schneiden bei der Milchzahnversorgung in Langzeitstudien nicht so gut ab - dies vor allem wegen der Aufwendigkeit bei der Verarbeitung unter Adhäsivtechnik (absolute Trockenheit über ein paar Minuten!) - dies ist ein wichtiger Umstand, welcher die Compliance der kleinen Patienten schnell ermüden lässt. Bei korrekten Verarbeitungsbedingungen können auch sie als Amalgamalternativen betrachtet werden.
Bei sehr ausgedehnten Substanzverlusten und wenn die Backenzähne aus funktionellen Gründen noch längere Zeit im Mund verbleiben sollten, ist die konfektionierte Milchzahnkrone das Mittel der Wahl. Eine umfassende Auswertung vorhandener Literatur zeigt, dass Stahlkronen bei Karies im Milchgebiss mehrflächigen Amalgamfüllungen überlegen sind: Sie halten länger und erneute Behandlungen sind seltener notwendig.
In einer Umfrage (2005) untersuchten Wissenschaftler, welche Füllungswerkstoffe an europäischen Universitäten in Klasse-I- und Klasse-II-Restaurationen der Milchmolaren bevorzugt werden. Obgleich ein großes Meinungsspektrum existiert, wird vorwiegend zahnfarbenes Material eingesetzt, Amalgam kommt nur noch selten zur Anwendung. Im Gegensatz zu nordamerikanischen Universitäten, die oft Amalgame für Klasse-I und -II-Restaurationen der Milchmolaren einsetzen, kommen in Deutschland häufiger zahnfarbene Werkstoffe wie Glasionomerzemente und Komposite zum Einsatz (aus FVDZ / Buerkle, V et al.: Restoration materials for primary molars - results from a European survey. J of Dentistry 2005; 33: 275-281).
-
Endodontische Maßnahmen (Behandlungen am
Zahnnerv)
dienen vor allem dazu, auch tief zerstörte Milchzähne noch für eine gewisse Zeit als Platzhalter an Ort und Stelle zu halten. Im Gegensatz zu Erwachsenen sind derartige Eingriffe sowohl anatomisch wie auch psychisch mit erheblichen Problemen behaftet und stark von der Kooperationsbereitschaft der Kleinen abhängig. Bei Behandlungen in der Zahnwurzel (Wurzelkanalbehandlungen) hat ein Schutz des darunter liegenden Zahnkeims Priorität. Empfohlen werden Wurzelkanalbehandlungen nur bei noch vitaler, reaktionsloser Pulpa.
Traumatisch verfärbte, feste (Milch-)Zähne, die sonst symptomlos sind, bedürfen primär keiner Behandlung, sondern sollten regelmäßig dahingehend beobachtet werden, ob sich an der Zahnwurzel ein Eiterherd bildet (Behandlung nur bei Nekrose- oder Infektionszeichen wie Schwellung, Fistelgang, erhöhte Mobilität und Perkussionsempfindlichkeit).
Caries profunda Behandlung:
ist im Prinzip möglich und wird in der Regel als indirekte oder direkte Überkappung mit einem Calciumhydroxid-Präparat bei sonst symptomlosen Zähnen durchgeführt. Die früher vertretene Auffassung, dass Milchzähne nicht einer Caries profunda-Behandlung zugänglich seien, wird in jüngerer Zeit nicht mehr vertreten, da auch die Odontoblasten der Milchzahnpulpa zu Reparaturmaßnahmen fähig sind.
Zur Behandlung tief kariöser Milchzähne stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Neben der nicht unproblematischen (s.o.) Wurzelkanalbehandlung (z.B. mit einem kresolhaltigen Medikament auf Zinkoxid-Eugenolbasis (Endoflas F.S.® ) kann auch die Pulpektomie oder Vitalamputation durchgeführt werden. Dabei ist die Art des Wurzelfüllmaterials nicht unproblematisch. Das Füllungsmaterial muss resorbierbar sein, um nachfolgende Zahnkeime nicht im Durchbruch zu behindern, aber auch gewebeverträglich und antiseptisch wirken. Einen vertretbaren Kompromiss stellen calciumhydroxidhaltige Präparat auf Iodoformbasis dar (z.B. Vitapex®).
Amputation der Pulpa - Pulpotomie:
stellt bei Milchzähnen mit entzündetem Nerv das Mittel der Wahl dar, wobei fließende Übergänge zur partiellen Pulpektomie (= tiefe Amputation) bestehen. Neben einer deutlich verringerten Behandlungszeit im Vergleich zur Pulpektomie ist bei diesem Verfahren auch eine Schädigung des darunter liegenden Zahnkeims (Wechselgebiss) ausgeschlossen.
Von der Methode her gibt es die Möglichkeit der (Teil-)Entfernung der lebenden Pulpa unter örtlicher Betäubung (Vitalamputation) oder zunächst ein medikamentöses Abtöten (
Devitalisation) der Kronenpulpa und in einer weiteren Sitzung die Entfernung der abgetöteten Kronenpulpa (
Mortalamputation), wobei der ersten Methode immer der Vorzug gegeben werden sollte.
Entfernung der Pulpa (Vitalexstirpation) - Pulpektomie:
meist in Form der partiellen Pulpektomie (= tiefe Amputation) durchgeführt, um Schädigungen am darunter liegenden Zahnkeims zu vermeiden. Eine exakte Röntgendiagnostik zur Lage des Zahnkeims und der Wurzellänge des kranken Milchzahns sind neben einer guten Compliance bei diesem aufwendigen Verfahren unbedingt notwendig, meist aber schwierig durchzuführen.
Von der Methode her gibt es die Möglichkeit der vollständigen Entfernung der lebenden Pulpa unter örtlicher Betäubung (Vitalexstirpatation) oder zunächst ein medikamentöses Abtöten (
Devitalisation) des Zahnnervs und in einer weiteren Sitzung die Entfernung der abgetöteten Pulpa (
Mortalexstirpation), wobei der ersten Methode immer der Vorzug gegeben werden sollte.
Behandlung eines eitrig zerfallenen Zahnnervs (Gangrän) oder eines Eiterherds an der Wurzelspitze (Granulom)
Behandlungen in diesem Zusammenhang sollten besonders unter dem Aspekt der wichtigen Platzhalterfunktion jedes Milchzahns gesehen werden und weniger unter einem Langzeiterfolg, wie bei bleibenden Zähnen gefordert. Dabei ist es auch schon ein Erfolg, wenn der Milchzahn in einem wachsenden Kiefer für ein paar Monate derart gehalten werden kann, dass er den darunter liegenden Zahnkeim nicht schädigt - andererseits muss bei einer ungünstigen Prognose der Maßnahme an eine frühzeitige Entfernung des kranken Zahnes gedacht werden - andere Hilfsmaßnahmen (künstliche Platzhalter, Milchzahnprothesen) müssen dann die Platzhalterfunktion übernehmen. Das früher propagierte großflächige Eröffnen des Milchzahns und nach Abschleifen weiterhin offen lassen, gilt heute nicht mehr als zeitgemäß, da der Körper einer ständigen (Re-)Infektion aus der Mundhöhle ausgesetzt ist.
- Trotz der insgesamt rückläufigen Anzahl kariöser Läsionen bei Kindern gibt es eine Gruppe von Kindern mit überdurchschnittlich hohem Kariesbefall. Die Behandlung dieser "Problemkinder" muss innerhalb mehrerer oder sehr langer Sitzungen erfolgen, was häufig nicht toleriert wird bzw. durchführbar ist. Zahnsanierungen unter Allgemeinnarkose (ITN) stellen wegen einer Risikoabwägung eine große Ausnahme dar und sollten, wenn notwendig, einzeitig ("Alles auf einmal") erfolgen. Anschließend müssen präventive Maßnahmen derart greifen, dass eine spätere Behandlung unter normalen Bedingungen möglich ist. Eine Übernahme der Anästhesiekosten durch die Gesetzlichen Krankenkassen ist bei behandlungsunwilligen Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dann gegeben, wenn eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist; über dieses Alter hinaus nur dann, wenn es sich um eine Phobie handelt, die vom Anästhesisten einem ICD-10-Schlüssel zugeordnet werden kann.
ART-Technik,
Carisolv,
Erhaltung von Milchzähnen,
Fissurenversiegelung,
FU-Positionen,
Gewährleistung,
Isthmusfraktur,
Kariesaktivität,
Kariestherapie,
Kariesprophylaxe,
Kinderprothese,
Konturbandfüllung,
Kupferamalgam,
Milchzahnverlust-vorzeitiger,
Mundkeil,
Nursing-Bottle-Syndrom,
SmartPrep
Behandlung von Minderjährigen;
engl.: treatment of minors;
Geschäftsfähigkeit von Kindern u. Jugendlichen
Behandlung von Zahnfleischerkrankungen, engl.: treatment of gum disease; Parodontitis, Parodontalbehandlung,
Behandlungszeitraum
optimaler Behandlungsbeginn (in der
Kieferorthopädie), engl.: treating time, optimal beginning of
treatment (orthodontia); sollte so gewählt werden, dass die Entwicklungs-
und Wachstumskräfte des Kiefers im Kindes- und Jugendlichenalter optimal
ausgenutzt werden, aber auch so spät, dass es nicht zu wachstumsbedingten,
erheblichen Rückfällen (
Rezidiv) kommt. Der B. sollte etwa zwischen dem 9.-12. Lebensjahr
liegen (diese Zeitangabe bezieht sich auf normal gelagerte Fälle und kann
individuell abweichen; komplizierte oder angeborene
Fehlstellungen müssen unter Umständen schon sehr viel
früher behandelt werden!). Ein früherer Behandlungsbeginn birgt die große
Gefahr eines Rückfalls (
Rezidiv) im wachsenden Kiefer, ein späterer Zeitpunkt erschwert zum einen
unnötig die Behandlung und führt zum anderen auch gelegentlich wegen des Tragens
der Regulierung altersbedingt zu psychischen Problemen ("Hänseleien"). Die
Behandlungszeit dauert in der Regel 3 ±1 Jahre.
Kieferorthopädie,
Kieferorthopädie-Frühbehandlung
Behçet
Krankheit
Morbus Behçet, "Neumann-Krankheit", engl.:
Behçet's disease; rezidivierende, schmerzhafte
Aphthosis mit
bösartigem
Krankheitsverlauf bedingt durch den Befall mehrerer Organsysteme (Nerven,
Gefäßsysteme, Gelenke). Virusinfektionen oder Autoimmunreaktionen werden als
Auslöser vermutet.
Aphthe,
Aphthosis
Beihilfe
engl.: benefit; mit einem
Rechtsanspruch versehene staatliche Unterstützung von Beamten und Mitarbeitern
des Öffentlichen Dienstes bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung sowie bei
sonstigen medizinischen Leistungen. Die Beihilfeverordnungen der einzelnen
Bundesländer sind nicht identisch und decken in ihrem Katalog nicht die gesamte
Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ)
ab. Das Bundesinnenministerium (bzw. die Länderministerien) hat die Möglichkeit,
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für
Heilbehandlungen festzulegen, sowie Leistungen "als nicht erforderlich"
auszugrenzen - diese Möglichkeit wird besonders bei knappen Finanzressourcen
praktiziert; für Außenseitermethoden besteht in der Regel kein Anspruch auf B.
. Eine ärztliche Notwendigkeit im Rahmen einer
Heilbehandlung bleibt hiervon unberührt. Dies bedeutet: Eine nicht erfolgte
oder nur teilweise erfolgte B. heißt nicht, dass die Behandlung nicht
nötig war oder zu hoch liquidiert wurde. Hierfür gelten ausschließlich die
Bestimmungen der
GOZ
und nicht die Verwaltungsvorschriften einer Beihilfestelle.
Rund die Hälfte der 8,37 Millionen
Vollversicherten in der
PKV (Stand Ende
2005), nämlich 4,1 Millionen, sind sogenannte beihilfeberechtigte Mitglieder:
Beamte und Pensionäre des Staates mit ihren Angehörigen.
Es gibt zwei Arten von B. im öffentlichen Dienst:
B. der Beamten, die Gehaltsbestandteil ist, deshalb gilt hier kein
Doppelversicherungsverbot, allerdings reduziert der Staat seine Beihilfe auf
100% der Gesamt-Kosten.
B. der Angestellten, diese sind in der Regel in einer
Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert und erhalten bei fehlenden
GKV-Leistungen eine B., z.B. für Brille,
Zahnersatz oder
Implantate.
Eine Sonderstellung nehmen Staatsbedienstete der
Freie Heilfürsorge ein.
Vom 1. Januar 2004 an gelten bei den B. für Beamte des Bundes (die
Länder regeln ihr Beihilferecht selbständig) in Krankheitsfällen im Wesentlichen
die gleichen Leistungsänderungen wie für Versicherte in der
gesetzlichen Krankenversicherung.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
Zahlung der
Praxisgebühr derart, dass bei jedem erstmaligen Arzt- oder Zahnarztbesuch
pro Quartal 10 Euro von der B. abgezogen werden
Zuzahlungen einschl. Härtefallregelungen z. B. bei Arzneimitteln, Heilmitteln,
Hilfsmitteln, Fahrtkosten, im Krankenhaus bei Kuren
Leistungsausschlüsse in den Bereichen Arzneimittel und Hilfsmittel (z.B.
Brillen)
ab 2005 Veränderungen beim
Zahnersatz (Material- und Laborkosten beim
Zahnersatz von 60 auf 40 Prozent gesenkt)
Streichung der Beihilfe im Todesfall (dem Gegenstück zum Sterbegeld in der GKV)
Einschränkungen bei Fahrtkosten, Sterilisationen und künstlicher Befruchtung.
Die Änderungen gelten nur für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des
Bundes. Das Einsparvolumen durch die Änderungen für den Bundeshaushalt 2004
beträgt ca. 60 Mio. Euro.
Behandlungsplan,
Freie Heilfürsorge,
GOZ,
Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ),
medizinisch notwendig,
Verwandtenklausel,
ZESAR
Festzuschüsse
ab 2005
(siehe unter
Artikel Index - Ordner - Festzuschuss Allgemeiner Teil)
Bein Hebel, Bein'scher Hebel, engl.:
Bein's elevator;
Hebel
Beipackzettel
engl.: package insert or leaflet; von Ärzten, Apothekern und
Juristen genau geprüfte Informationen über ein
Arzneimittel,
welches verpflichtend einem Fertigmedikament beigelegt ("beigepackt") ist, mit
folgendem Inhalt: Name des Arzneimittels, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen,
Vorsichtsmaßnahmen, Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, Warnhinweise,
Dosierungsanleitung, Anwendungsfehler und Überdosierung, Nebenwirkungen,
Haltbarkeit, Darreichungsform und Inhalt der Packung, Wirkstoff und weitere
Bestandteile des Arzneimittels, Ausstellungsdatum des Beipackzettels. Nach
dürfen diese Informationen für jeden zugänglich
auch ins Internet gestellt werden und werden nicht als "Werbung"
angesehen.
Beirat Fortbildung,
der
Bundeszahnärztekammer und der
DGZMK;
Fortbildungssiegel
Beißblock
Aufbissblock, engl.: bite plate; meist aus Hartgummi gefertigter
Behelf (notfalls Verwendung einer Mullbinde), welcher zwischen die Zahnreihen
geschoben wird und so eine konstante
Mundöffnung
bewirkt. Einsatz z.B. bei einer
Vollnarkose
(Vorbeugung vor Zusammenbissverletzungen), Schutz vor Bissverletzungen bei
schwer zu behandelnden Kindern, als Patientenentlastung bei länger dauerndem
Mundoffenhalten (Endodontie, Präparation). Ebenso Anwendung bei intra- und
extraoralen Röntgentechniken (der Pat. beißt zur sicheren Fixierung auf einen
Aufbissbehelf)
Bisssperre
Beitragsbemessungsgrenze engl.: earnings ceiling, income threshold; Begriff aus der Sozialversicherung für eine jährlich unterschiedliche Grenzgröße (wird per Rechtsverordnung jährlich an die sozialpolitischen Bedürfnisse durch die Bundesregierung angepasst) für die Ermittlung des Höchst-Beitragsatzes in der Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Siehe z.B. unter: ![]() |
![]() Beitragsbemess. / Beitragssatz 1980-2010 |
Beitragssatz Beitragssatzstabilität, engl.: membership rate; Begriff aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Zur Deckung ihrer Ausgaben werden sog. solidarische B. erhoben, welche sich nach dem Bruttoverdienst des Arbeitnehmers richten und dann hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden. Eine jährlich neu definierte Höchstgrenze ( ![]() Mit Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 1. Januar 2009 zahlen alle Beitragszahler den gleichen B.. Damit gelten – wie in der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung schon heute – einheitliche Beitragssätze auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Jede Krankenkasse erhält pro Versichertem eine pauschale Zuweisung. Diese wird gleichzeitig nach Alter, Geschlecht und bestimmten Krankheitsfaktoren modifiziert. Dieser morbiditätsorientierte und zugleich einfachere Risikostrukturausgleich innerhalb des Gesundheitsfonds umfasst so die zwischen den Kassen ungleich verteilte Krankheitsbelastung der Versicherten. Eine Konvergenzklausel gewährleistet, dass aus keinem Bundesland durch die Einführung des Gesundheitsfonds mehr als 100 Mio. Euro zusätzlich in andere Länder abfließen. Sollten die Belastungen größer sein, tritt eine Konvergenzklausel ein, die die jährliche Veränderung auf 100 Mio. € begrenzt. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds 2009 gelten weiter neue Sonderkündigungsregeln. Versicherte dürfen nur dann außer der Reihe kündigen, wenn die Kasse über den neuen allgemeinen Beitragssatz hinaus einen Zusatzbeitrag verlangt. Den Zusatzbeitrag muss sie dem Mitglied einen Monat vorher ankündigen. Laut Gesetz darf der Versicherte dann bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages kündigen. Gleiches gilt, wenn die Kasse einen bereits geforderten Zusatzbeitrag weiter erhöht oder Prämienzahlungen gekürzt werden. ![]() |
![]() Beitragss. GKV 2009 |
BEL
BEL II, bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis der Höchstpreise,
engl. etwa: federally uniform bill of quantities of the top prices, or:
nationally standardised schedule of dental technician services ?;
Vergütungsgrundlage für
zahntechnische Leistungen ("Laborkosten" beim
Zahnersatz) bei
gesetzlich versicherten Patienten. Alle gebräuchlichen zahntechnischen
Leistungen sind bundeseinheitlich beschrieben, gleich hoch bewertet und werden
zwischen
Krankenkassen,
Zahntechnikern und
Vertragszahnärzten (meist jährlich) vereinbart; dabei besteht für
Praxislaboratorien ein gesetzlich vorgeschriebener Abschlag von
5% auf die Preise gewerblicher Laboratorien.
Bei der Umstrukturierung des BEMAs
(2004) wurden im Bereich Kronen und Zahnersatz bedeutende Änderungen
durchgeführt mit der Folge, dass das bestehende BEL an den neuen BEMA angepasst
werden musste. Deshalb spricht man ab 2004 von dem BEL II oder BEL II
(2004). Ab April 2006 gilt das "BEL II - 2006". Eine
wesentliche Änderung ist die Aufnahme von Leistungspositionen für die Abrechnung
von
Suprakonstruktionen.
Die Vergütungshöhe nach BEL II richtet sich nach den regionalen
Preisvereinbarungen der Zahntechnikerinnung und der Verbände der Krankenkassen.
Auch hier gibt es, wie bei den zahnärztlichen Leistungen, bundeseinheitliche
Preise für zahntechnische Leistungen. Neu gilt seit Einführung der
Festzuschüsse:
(siehe unter
Artikel Index - Ordner - Festzuschuss Allgemeiner Teil) Die auf Landesebene zu vereinbarenden Höchstpreise der gewerblichen Laboratorien
dürfen ab 01.01.2005 auf Länderebene den Bundesdurchschnitt nur noch um maximal
fünf Prozent unter- oder überschreiten.
Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI)
hat zum Ende 2008 das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis der
abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL II) gekündigt. Dieser Schritt
sei aus grundsätzlichen Erwägungen notwendig. Laut VDZI machen die Veränderungen
in Auftragsniveau und Leistungsstruktur seit Einführung der
Festzuschüsse
eine grundlegende Überarbeitung des BEL II erforderlich. Die drohende Ausweitung
des Anwendungsbereiches des BEL II in einem PKV-Basistarif
sei überdies ein rund für Neuberechnungen.
Leistungen für Versicherte privater Krankenkassen werden nach der
Bundeseinheitliche Benennungsliste (
BEB) berechnet.
Festzuschüsse
ab 2005 (siehe unter Artikel Index - Ordner -
Festzuschuss Allgemeiner Teil)
Belag Beläge, Zahnbelag, engl.: dental plaque, tooth deposit, biofilm; als sog. "Verunreinigungen" der Zahnoberfläche, mit einer Unterscheidung in: ![]() ![]() ![]() Neben einer unter Umständen starken kosmetischen Beeinträchtigung, haben B. in der Mundhöhle ideale Wachstumsbedingungen (ca. 36° C warm, feucht und reichlich mit Nährstoffen versehen) und bieten so einen ausgezeichneten Nährboden für Bakterien und andere Erreger, welche wiederum eine Schlüsselstellung bei der Ausreifung der Plaque und der Entstehung von Karies u. entzündlichen Zahnfleischerkrankungen haben. ![]() |
|
Belagsindex Silness-Löe Index ( ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Eine vereinfachte und praktikablere Form stellt der OHI-S Index dar ( ![]() ![]() |
|
|
![]() OHI-S Index (nur ein Messpunkt pro Zahn). überarbeitet nach © WHO |
Belastungsabformung,
Kompressionsabdruck
Belastungsgrenzen für
Gesundheitsausgaben, sog. Sozialklausel bei
Zuzahlungen für
Gesetzlich Versicherte; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres sind zuzahlungsbefreit (Stand 2008).
Beitragsbemessungsgrenze,
chronisch krank,
Festzuschüsse,
Gesundheitsreform,
Härtefall,
Zuzahlungen
belegte Zunge; engl.: furred tongue;
Zungenbelag
BEMA BEMA-Z, Abk. für BEwertungsMAßstab, Vergütungssystem für Mitglieder Gesetzlicher Versicherungen ("Kassenleistungen"), engl.: standard schedule of fees for dental services ? (in the legal health insurance); abrechnungstechnische Grundlage für die Bewertung von kassenzahnärztlichen Sachleistungen (Untersuchungen, Füllungen, Extraktionen usw., 1965 aus der PreuGo hervorgegangen; auch Grundlage der Festzuschüsse/Regelversorgung)(siehe unter Artikel Index - Ordner - Festzuschuss Allgemeiner Teil). Regelung im Sozialgesetzbuch V (§ 87). Zusätzlich existieren (Behandlungs-)Richtlinien und Kommentierungen (s.u.) zu den einzelnen Leistungspositionen. Die Vergütung auf der Grundlage des BEMA erfolgt ausschließlich über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ( ![]() Für die Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen besteht die ![]() Der BEMA orientiert sich an einem sog. Punktwert (engl.: point value), welcher in der Regel jährlich den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden sollte; im Rahmen der Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen allerdings in den letzten Jahrzehnten immer mehr von politischen Vorgaben ("Kostenneutralität") geprägt (s. Abb.). Festlegung durch den ![]() Zeitgleich mit dem Beschluss zur Änderung des B. hat der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen am 4. Juni 2003 neue Behandlungs-Richtlinien beschlossen, die zum 1. Januar 2004 in Kraft traten. Sie gliedern sich in fünf Abschnitte: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Im Gegensatz zum B. erfolgt die Berechnung der Honorare bei
Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). |
|
Benannte Stelle (B.S.) ;
Medizinprodukte
Benchmarking
Analyse- und Planungsinstrument für eine zahnärztliche Praxis, engl.:
do.; Begriff aus dem
Qualitäts- und Praxismanagement, mit dem Hintergrund, das "Unternehmen
Praxis" in gesättigten Märkten überlebensfähig machen. Diese auch als
"sprechende Zahlen" bezeichnete Analyse sagt aus, welche Bereiche der Praxis
sich positiv entwickeln und wo Defizite bestehen. Das aus der Industrie bekannt
Prinzip hat bisher aus versch. Gründen wenig Bedeutung in einer
(zahn-)ärztlichen Praxis erlangt.
Unterschieden wird in internes (Daten und Vergleichszahlen stammen aus
der eigenen Praxis; z.B. Jahresvergleiche) und externes (Vergleich mit den Daten
ähnlich gelagerter Fremdpraxen) B. unterschieden. Grundlage bildet
hierbei eine betriebswirtschaftliche Auswertung. Zusätzlich kopiert man beim
externen B. die besten Eigenschaften aus anderen Praxen, implementiert
sie in die eigene und versucht dann, es noch besser zu machen.
Assessment,
Qualitätsmanagement,
Qualitätssicherung
benigne , gutartig, Gegenteil: maligne
= bösartig, engl.: benign, contrary: malignant; in der Regel im
Zusammenhang mit
Tumoren gebraucht.
Malignität
Bennett - Bewegung engl.: Bennett's movement; (Bennet, Londoner Kieferchirurg, 1870-1947); darunter wird seitliches, räumliches Versetzen des Unterkiefers während der Seitwärtsbewegung (sog. Lateralbewegung o. Laterotrusion) verstanden. Es kommt dabei zu einem seitlichen Versetzen des Laterotursionskondylus bei einer Laterotrusionsbewegung. Das Kiefergelenksköpfchen (Kondylus) der Laterotrusionsseite ("Arbeitsgelenk", "Arbeitskondylus", Funktionsgelenk, "ruhender Kondylus", s. Abb.) kann - bedingt durch die Anatomie des Kiefergelenks - folgende Bewegungen erfahren: ![]() ![]() ![]() ![]() Diese Bennett-Bewegung kann sofort und gleichzeitig am Anfang der Seitwärtsbewegung einsetzen, oder langsam mit der Seitwärtsbewegung einsetzen: ![]() ![]() ![]() ![]() |
|
Bennett - Winkel Mediotrusionswinkel, Winkel zwischen Pro- und Mediotrusionsbahn des schwingenden Kondylus, auf die Horizontalebene (= horizontale Mediotrusionsbahn) projiziert, engl.: Bennett's angle; (Londoner Kieferchirurgen Bennet, 1870-1947). Dieser von der Definition her als "schwierig" zu beschreibender Winkel beruht auf einer Eigenart des Kiefergelenks beim Kauakt: Bei einer reinen Vorschubbewegungen beschreiben die beiden Kondylenmittelpunkte u.a. eine gleichmäßige in ventraler Richtung (bauchwärts) verlaufende Bahn. Bei einer Seitwärtsbewegung (Laterotrusion, z.B. zum Kauen) bewegt sich der Kondylus der Mediotrusionsseite ("Balanceseite") nach ventral und medial (sog. schwingender Kondylus). Dabei stellt der andere Kondylus das Bewegungszentrum (Arbeitsseite, sog. ruhender Kondylus) das Bewegungszentrum dar. Der Bennet-Winkel ist nun der auf eine Horizontalebene gemessene Winkel zwischen der Aufzeichnung einer reinen Vorschubbewegung in Sagittalrichtung (Protrusionsbewegung) und einer seitlichen (lateralen) Bewegung des "schwingenden Kondylus" auf der Balanceseite. Die Bahn dieses Kondylus wird jeweils durch eine Gerade beschrieben, die Anfang und Ende der Kondylenbahnaufzeichnung verbindet. Dieser Winkel liegt im Mittel bei ca. 10 - 15 Grad. ![]() |
Beratung
Konsultation, engl.:
consultation; (zahn-)ärztlich geführtes Gespräch mit dem Patienten über das
Untersuchungsergebnis bzw. einem erhobenen
Befund und
die sich daraus ableitenden Behandlungskonsequenzen.
Im Rahmen der
Aufklärung als unabdingbare Tätigkeit anzusehen.
Bergen-Analyse
nach Hasund, Hasund-Analyse; engl.: Bergen analysis; 1971
veröffentlicht, seit den 80er Jahren des letzten Jhds. verbreitete
Fernröntgenseitenaufnahme(FRS)-Auswertung mit einer Gewichtung des
individuellen Gesichtstypus. Diese Analysemethode bezieht sich bei Diagnose und
Therapie nicht auf Bevölkerungsmittelwerte, sondern geht von für den jeweiligen
Einzelfall individuell erstellten Normen aus („fließende Normen“ für die
sagittale und vertikale Beschreibung des Gesichtes). Bekannt im Zusammenhang mit
der sogenannten
Harmonieboxfür die Wachstumsanalyse.
Bertoni Schraube, Y-Dehnschraube,
zur kombinierten
sagittalen und
transversalen
Bewegung ;
Y-Platte
Berufsausübungsgemeinschaft engl.: practice of a profession community ?; neuer Begriff nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, welcher der die bis dahin geltenden Begriffe für gemeinsame Berufsausübungen (Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft usw.) ersetzt. Neu zugelassen sind nun auch überbezirkliche Berufsausübungsgemeinschaften (ÜBAG). Diese sind zulässig, wenn die Erfüllung der Versorgungspflicht des jeweiligen Mitglieds an seinem Vertragszahnarztsitz unter Berücksichtigung der Mitwirkung angestellter Zahnärzte in dem erforderlichen Umfang gewährleistet ist, sowie das Mitglied und die bei ihm angestellten Zahnärzte an den Vertragszahnarztsitzen der anderen Mitglieder nur in zeitlich begrenztem Umfang tätig werden. Die B. bedarf der vorherigen Genehmigung des Zulassungsausschusses. Bei Errichtung einer überbezirklichen B. ist zu entscheiden, welcher Vertragszahnarztsitz für diese maßgeblich sein soll. Eine besondere Bedeutung hat bei B. im Allgemeinen der gesellschaftsrechtliche Aspekt. In aller Regel wird wohl eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet werden. Verbunden sind hiermit haftungsrechtliche Konsequenzen. Tritt ein Vertragszahnarzt bspw. in eine bereits bestehende B. ein, haftet er nicht nur für neu eingegangene Verbindlichkeiten oder entstandene Schäden mit, sondern auch für sog. Altverbindlichkeiten bis zu 5 Jahren. Neu geschaffen wurde weiter der Begriff "Teilberufsausübungsgemeinschaft". Voraussetzung ist lediglich, dass sich diese B. nur auf einzelne Leistungen bezieht und nicht zur Erbringung überweisungsgebundener medizinisch-technischer Leistungen mit überweisungsberechtigten Heilberuflern gebildet wird. Der Vertragszahnarzt hat hierdurch eine Möglichkeit erlangt, das Ausmaß einer Kooperation mit anderen Vertragszahnärzten zu bestimmen. Will er bspw. auf Grund der bereits aufgezeigten haftungsrechtlichen Komponenten nur in bestimmten Bereichen eine Kooperation eingehen, steht ihm nunmehr diese Gestaltungsform zur Verfügung. Die Zahl der Zahnärzte, die nicht in eigener Niederlassung, sondern als Angestellte in Praxen arbeiten, ist in den letzten Jahren ständig gestiegen; Ende Juni 2009 waren es 3705. Viele junge Zahnärzte und vor allem Zahnärztinnen scheuen die hohen Investitionskosten von über 360.000 EURO (2008) einer Praxisgründung und sehen die Arbeit in Anstellung als attraktive Alternative an. Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz sind Anstellungsverhältnisse einfacher geworden, und viele Berufseinsteiger bzw. Praxen nutzen diesen Weg. Damit bilden sich größere Behandlungseinheiten. 1991 waren 7,5 Prozent der Praxen Gemeinschaftspraxen, 2007 waren es 19 Prozent. Zusätzlich sind die Berufsausübungsgemeinschaften in ihrer einzelnen Größe gewachsen. ![]() ![]() |
|
Berufsgeheimnis, Arztgeheimnis,
engl.: professional confidentiality, dentist-patient confidentiality
;
Schweigepflicht
Berufsgenossenschaft
BG,
Körperschaft des Öffentlichen Rechts als Träger der gesetzlich
vorgeschriebenen Berufs-Unfall-Versicherung als Pflichtversicherung. Für
den medizinischen Bereich ist die
Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig. Alle B. sind
nach Branchen gegliedert. Die BGW ist eine von 35 gewerblichen
Berufsgenossenschaften. Sie ist für über fünf Millionen Versicherte in rund
500.000 Unternehmen zuständig und damit Deutschlands zweitgrößte
Berufsgenossenschaft. Seit 1947 ist der Sitz der BGW in Hamburg. Zu ihren
Merkmalen gehören:
Die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren. Im Schadensfall sorgt die BGW für die bestmögliche
medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene
Entschädigung. Versicherte in der gesetzlichen Unfallversicherung haben anders
als in der
gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf maximale Versorgung; allein
aus wirtschaftlichen Gründen dürfen keine weniger geeigneten Hilfsmittel
angewandt werden. Die B. unterstützt den Unternehmer in der
Wahrnehmung seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht für Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung,
Berufskrankheit,
BuS-Dienst,
Praxisbegehung,
Selbstverwaltung
Berufsgericht
nach Grundgesetz Artikel 101, Abs. 2 definiert: "Gerichte für besondere
Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden." In den
Kammergesetzen der Länder festgelegtes zahnärztliches Berufsrecht. Das B.
ist besetzt mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei Zahnärzten als
Beisitzer und wird als selbständige Einrichtung bei den
Zahnärztekammern geführt.
Das B. entscheidet auf Antrag der Zahnärztekammer, der Aufsichtsbehörde
oder des Zahnarztes selbst über Verletzungen der
Berufspflichten und verhängt entsprechende Strafen (Verwarnung, Geldbuße,
Aberkennung des Wahlrechts oder der Mitgliedschaft in Organen der Kammer).
Widerspruchsstellen sind die Landesberufsgerichte bzw. Verwaltungsgerichte.
Berufsordnung
Berufshaftpflicht
Berufshaftpflichtversicherung, engl.: malpractice insurance,
professional liability insurance; unbedingt empfohlene Versicherung zum
Abdecken von Risiken, die aus beruflicher, (zahn-)ärztlicher Tätigkeit entstehen
können. Im Vergleich zu den USA sind in D die Prämien noch relativ niedrig.
Ärzten, die ohne eine B.-Versicherung Patienten behandeln, droht nur eine
Geldbuße, nicht aber der Entzug der
Approbation
(2010).
Haftung
Berufskrankheit
BK, engl.: occupational disease; Erkrankungen, die auf
berufsbedingte Eigentümlichkeiten zurückzuführen sind. Es ist definiert: Eine
Berufskrankheit ist
• eine Krankheit, die ein Versicherter infolge einer versicherten Tätigkeit
erlitten hat und
• die in der Berufskrankheitenliste aufgeführt ist.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) VII (§ 9) enthält dazu die Kriterien. Der Grundsatz
lautet: Berufskrankheiten sind Krankheiten, die nach den Erkenntnissen der
medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden, denen
bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem
Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Per Rechtsverordnung bestimmt
die Bundesregierung, welche Krankheiten als Berufskrankheiten zu bezeichnen sind
und veröffentlicht sie in einer Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste). Diese zählt
derzeit 67 Berufskrankheiten. An der Spitze der Berufskrankheitenanzeigen liegen
die Haut- und Wirbelsäulenerkrankungen. Vor allem der Erkrankte muss seinen
beruflich bedingten Gesundheitsschaden nachweisen. Nur rund jede vierte
angezeigte Berufskrankheit wird anerkannt, noch viel weniger werden entschädigt.
So existiert in der Liste die Ziffer 1312 "Erkrankungen der Zähne durch Säuren",
worunter die wissenschaftlich umstrittene
Bäckerkaries eingeordnet ist.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung,
Berufsgenossenschaft
Berufsordnung
engl.: professional code (of conduct); vorgeschriebene
satzungsrechtliche Regelung, besonders der Berufspflichten, auf der
Grundlage des
Heilberufsgesetzes; für die Mitglieder einer
Zahnärztekammer verbindlich und bei Zuwiderhandlungen von kammereigenen
Gremien (Berufsgericht)
entsprechend bestraft.
In Deutschland existieren auf Länderebene
Länderkammern) unterschiedliche B., welches sich zwar an die
Musterberufsordnung - MBO - der Bundeszahnärztekammer anlehnen aber länderspezifische Besonderheiten aufweisen.
In den zahnärztlichen B. ist u.a. geregelt:
- Fortbildungspflicht, Schweigepflicht, Notfalldienst, Werbung
- Art der Berufsausübung (ethische Grundlagen)
- Arten der Niederlassung (Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis), Abhalten von Sprechstunden
- Form der Dokumentation
- Beschäftigung von Assistenten, kollegialer Umgang
Der aktualisierte
MBO von 2010 ist erstmals das sog. "Genfer
Gelöbnis" vorangestellt:
Für jeden Zahnarzt* gilt folgendes Gelöbnis:
»Bei meiner Aufnahme in den zahnärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich,
mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf
mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung
der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich
werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus
wahren. Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung
des zahnärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner
zahnärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder nach Religion,
Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich
werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und
selbst unter Bedrohung meine zahnärztlichen Kunst nicht in Widerspruch zu den
Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die
schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich feierlich auf meine Ehre.«
Berufsgericht,
Berufsverbot,
Delegation,
Fortbildung,
Heilberufsgesetz,
Niederlassung,
Prophylaxeshop,
Residenzpflicht.
(2010)
Musterberufsordnung der
Bundesärztekammer (2011)
Berufsverband der Allgemeinzahnärzte,
BVAZ
Berufsverband der
Deutschen Kieferorthopäden
BDK, engl.: professional association of the German orthodontists;
am 7. Mai 1967 in Freudenstadt gegründete Interessenvereinigung der deutschen
Kieferorthopäden. Aktuell gibt es rund 3.000 Kieferorthopäden in
Deutschland, davon sind mehr als 2.500 im BDK organisiert. Kieferorthopädie ist
eine der ganz wenigen in Deutschland möglichen
Gebietsbezeichnungen in der Zahnheilkunde. Der Anerkennung als
Fachzahnarzt
geht eine aufwändige
Weiterbildung
und erfolgreich absolvierte Prüfung voraus. Der Verband vertritt die fachlichen
und berufspolitischen Belange der deutschen Kieferorthopäden gegenüber Politik,
gesetzlichen und privaten Kassenverbänden, Körperschaften, Behörden sowie
anderen staatlichen und privaten Organisationen.
Berufsverbot
engl.: employment ban; nur selten ausgesprochene, disziplinarische
Maßnahme der Untersagung einer zahnärztlichen Berufsausübung auf bestimmte oder
unbestimmte Zeit. Kann nur von einem ordentlichen Gericht erlassen werden. Die
Entscheidung ist der die
Approbation
ausstellenden Behörde mitzuteilen.
Beryllium
Be, engl.: do.; hartes, silbrig-glänzendes Erdalkalimetall, in der ZHK
Verwendung als Legierungsbestandteil zur Verbesserung der Gusseigenschaften, für
Röntgensichtfenster. Berylliumhaltige Legierungen - sind heute wegen möglicher
(nicht bewiesener Gefahren; Krebs erzeugend (Be > 0,1 Masse-Prozent, Kategorie 2
(= im Tierversuch) eingestuft]) abzulehnen, da ausreichend alternative
Materialien zur Verfügung stehen.
Legierung
Beschleifen
"Abschleifen", engl.: abrasion; Jargonbezeichnung für das Abtragen
von
Zahnhartsubstanz im Sinne einer
Stumpfpräparation
Beschwerdeausschuss, engl.:
grievance committee; paritätisch besetztes Gremium (1 unparteiischer
Vorsitzender, 4 Krankenkassenvertretern, 4 Zahnärzte)
Prüfungsausschuss
Bestallung,
staatliche Berufszulassung, engl.: (dental) licencuret;
Approbation
Bestellpraxis
engl.: dental practice offering treatment by appointment (only);
Schlagwortbezeichnung für eine (Zahn-)Arztpraxis, in welcher die Patienten zu
einem vorher vereinbarten Termin zu einer bestimmten
Behandlung erscheinen. Auch wenn nach dem System einer B. gearbeitet
wird, besteht die Verpflichtung, Notfälle mit einer dem
Notfall
angepassten Wartezeit zu behandeln.
Recall,
Termin, nicht eingehaltener
Bestrahlung
Strahlentherapie, engl.: irridation, radiotherapy;
Oberbegriff und Schlagwortbezeichnung für die Behandlung mit elektromagnetischen
Schwingungen; laienhaft häufig nur bei der Begleittherapie von bösartigen
Erkrankungen (Radioonkologie) verwendet. Zur Anwendung bei einer B.
können kommen:
hochenergetische Strahlen im Dezimeter- u. Zentimeterwellen (sog. Mikrowellen),
Wärmestrahlen ("Rotlicht"), sichtbarem und UV-Licht-Strahlen ("Lichttherapie")
sowie – als eigentliche
Strahlentherapie – die Anwendung von Röntgen- und©
Gamma-, Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlen. In der allgemeinen
ZHK von
untergeordneter Bedeutung bzw.
obsolet.
Betelkauen "Betelbissen", engl.: betel nut chewing; aus den Samen ("Betelnuss") der Betelpalme (Areca catechu) durch Kauen freigesetzte psychoaktive Substanzen. B. verfärbt den Speichel rot und regt durch Gerbstoffe den Speichelfluss stark an (das dadurch bedingte häufige Ausspucken erinnert an einen Blutspeichel); weiter verfärbt es die Zähne und Mundschleimhäute im Laufe der Zeit schwarz. Anwendung: s. Abb. rechts außen oben ![]() |
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Betriebskrankenkasse
BKK, engl.: Company Health Insurance Fund; Möglichkeit der
Arbeitgeber, in ihren Firmen bei mehr als 1.000 regelmäßig Beschäftigten, eine
eigene
Gesetzliche Krankenversicherung einzurichten. Seit dem GSG (1993,
"Lahnstein-Kompromiss") können sich derartige Kassen auch für Nichtmitglieder
öffnen und untereinander zusammenschließen. Am 1.7.2006 bestanden in D 199 BKKen
mit rund zehn Millionen Mitgliedern (Marktanteil rund 20 Prozent);
Gesetzliche Krankenversicherung
Betriebswirt
Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen; neues
Weiterbildungskonzept für Arzt- und Tierarzthelfer/innen und
Zahnmedizinische Fachangestellte. Das Qualifizierungskonzept umfasst
insgesamt 800 Stunden. Es beinhaltet sechs Handlungs- und Kompetenzfelder
(Module):
1. Planung und Kommunikation
2. Personal- und Ausbildungsmanagement
3. Betriebliches Rechnungs- und Finanzwesen
4. Qualitäts- und Projektmanagement
5. Betriebswirtschaftliche Unternehmensführung
6. Informations- und Kommunikationstechnologien
Geplant ist, die in der Weiterbildung zum/zur "Betriebswirt/in für Management im
Gesundheitswesen" erworbenen beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen durch
ein hochschulkompatibles qualitatives Leistungspunktesystem zu bewerten und
damit auf weiterführende hochschulische Bildungsangebote anrechenbar zu machen.
Beutelrock Bohrer
Wurzelkanalerweiterer, engl.: Beutelrock broach; nach dem Dentisten
Isidor Beutelrock (1847-1914) benannter, langer, flammenförmiger Bohrer zum
Erweitern der Wurzelkanaleingänge. Bei unsachgemäßem Gebrauch (zu tiefes
Hineinschieben in den
Wurzelkanal)
besteht große Gefahr einer
Wurzelkanalperforation bzw. der Instrumentenfraktur; Einsatz gilt
verschiedentlich als
obsolet.
bevel enamel
Schmelzanschrägung, Schmelz-Schräganschliff, engl. Fachausdruck
für das Ab- oder Anschrägen des Schmelzes zum Abschluss einer
Präparation
im Sinne einer Verbesserung des
Randschlusses
bei der späteren
Restauration.
Abschrägung
BEWE
Abk. von Basic Erosive Wear Examination (etwa:
"grundlegende Erosionsverschleiß Prüfung"); von Bartlett, Ganss und Lussi 2008
vorgestellte Kurzuntersuchung zur Beurteilung von Säureschäden eines Gebisses.
Erosion
Bewegungssimulator
engl.: motion simulator; von E. Körber verwendeter Oberbegriff für:
-
gleitbahnbezogene Simulatoren (wie Biocop und
Gnathomat),
- kiefergelenkbezogene Simulatoren oder "Artikulatoren":
- Okkludatoren
-
Mittelwertartikulatoren: (z.B. HEILBORN,
GYSI-”Simplex”,
Atomik). Sie sollen nach anatomischen und funktionellen Mittelwerten eingestellt
sein.
-
Teiljustierbare Artikulatoren: Sie erlauben eine individuelle Angleichung
einiger Werte.
-
Volljustierbare Artikulatoren: Sie sollen eine individuelle Nachahmung der
Unterkieferbewegungen ermöglichen.
Beweislast
engl.: burden (or onus) of proof; primäre Verpflichtung
Desjenigen, der einen Anspruch geltend macht, dafür auch Tatsachen ("Beweise")
vorzubringen. Im (zahn-)ärztlichen Bereich häufig auftretend bei dem Vorwurf
einer unsachgemäßen Behandlung ("Kunstfehler").
Dieser Grundsatz gilt dann nicht mehr, wenn eine offensichtliche Verletzung der
ärztlichen Berufspflichten erkennbar ist - sog.
Beweislastumkehr. Häufigster juristischer Vorwurf ist eine
mangelnde
Aufklärung, welcher zur Beweislastumkehr führt.
Bewertungsausschuss
der Ärzte und Krankenkassen, engl.: committee for rating panel doctors‘
services; eines der Gremien der
Gemeinsamen Selbstverwaltung;
Sozialgesetzbuch, §87.
Bewertungsmaßstab;
BEMA
bezahnt; engl.:
toothed; Kiefer, welcher mit Zähnen versehen ist (teilbezahnt, vollbezahnt);
Gegenteil von
unbezahnt
Bezugsebene,
engl.: reference plane;
Körperebenen
BGR, biologisch gesteuerte
Regeneration; engl.: biologically guided regeneration;
gesteuerte Geweberegeneration
Biaggi Gelenk
Resilienzgelenk nach BIAGGI, Federgelenk, engl.: BIAGGI's
resilience attachment; zum Ausgleich der
Resilienz in
horizontaler Ebene bei Freiendsituationen konstruiertes, kompliziertes
Resilienzgelenk mit geringer Verbreitung. Das Gelenk bestand aus einem kunststoffverkleideten Konus
und einem darin spielenden kleinen Kegel, der einen Führungsstift trug. Auf
diesem Stift ruhte eine Spiraldruckfeder. Über einen horizontalen
Verbindungsbalken war der kleine Kegel mit einer Rückplatte verbunden, die in
einem Abschnitt des Konus nach allen Richtungen beweglich war und an das
jeweilige Stützelement angelötet war. Des Weiteren verhinderte die Rückplatte
durch einen Anschlag das Abheben der distalen Prothesenteile. Zusammenfassend
konnte man sagen, der Freiendsattel ruhte auf der Feder wie die Karosserie auf
dem Fahrgestell eines Autos. ..."
Bicuspidatus (dens),
Prämolar
Bifluorid 12 ™
Handelsname (Fa. VOCO) für das bisher bekannt (2005) stärkste Fluoridpräparat in
Form einer Suspension aus Calciumfluorid und Natriumfluorid; der Gehalt beträgt
56.300 ppm was einer 5,63-prozentigen Konzentration entspricht.
Fluoride
Bifurkation Gabelung, engl.: bifurcation; Aufteilungsstelle der Zahnwurzeln bei zweiwurzligen Zähnen, Übergang von einer Zahnwurzel zur anderen bei mehrwurzligen Zähnen; die Gabelungsstelle von dreiwurzligen Zähnen wird als Trifurkation (engl.: trifurcation) bezeichnet. Häufiges Freiliegen dieses Gebietes bei fortgeschrittenen Zahnfleischerkrankungen. Da sich an diesen Stellen - weil der Mundhygiene schwer zugänglich - gern Keime festsetzen und diese zu Entzündungen führen, sollten derartige Defekte nach Möglichkeit parodontalchirurgisch behandelt werden. Einteilung der Furkationen ("Furkationsbefall") in 3 Grade ("Furkationsgrad"):
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bignathe Prognathie , bignath =
Ober- und Unterkiefer betreffend;
Prognathie
bildgebende Verfahren
engl.: diagnostic imaging; in der Medizin: Oberbegriff für eine
Vielzahl von apparativen Konstruktionen, welche einen medizinischen Befund
visualisieren, wobei ein vom Untersuchungsergebnis ausgehender physikalischer
Effekt in ein Bild umgewandelt wird; eines der Hauptgebiete der
Radiologie.
Neben der allseits bekannten
Röntgenstrahlung (konventionell,
DVT,
3D-Verfahren)
kommen dabei in der
ZHK
weiter zum Einsatz:
Licht; z.B. Gesichts- oder intraorale Fotografie
Radioaktivität (nuklearmedizinisch diagnostische Verfahren); z.B.
Positronen-Emissions-Tomographie (PET) oder
Szintigraphie
Schall, Ultraschall; z.B.
Sonografie
Magnetfelder (MR-Untersuchung); z.B.
Kernspintomographie
Neu sind in 2010 sog. Hybridverfahren - Verschmelzung mehrerer
bildgebender Verfahren - wie z.B.
PET mit
CT.
Röntgenverordnung (Stand 2011)der
Bundesministeriums der Justiz.
Billy-Bobs;
Zahnschmuck
bimaxillär , engl.: bimaxillary, pertaining to both jaws; den Ober- u. Unterkiefer betreffend
bimaxillärer Abdruck; mundgeschlossene
Abformung, maxillomandibuläre Abformung,
Abdruckarten
Bimler
Hans-Peter, * 1916; Kieferorthopäde; bekannt durch den gleichnamigen
Gebissformer und die Röntgenauswertung nach Dr. med. Bimler ("Bimler
Analyse"; es wird eine Fazialformel zu 10
kephalometrischen Faktoren in Beziehung setzt).
Fazialindex,
FRS-Analyse
Bimsstein
Pumex, "schaumige Lava", engl.: pumice stone; extrem leichtes
vulkanisches Lockerprodukt; reich an Kieselsäure. Verwendung als Poliermittel
bzw. Schleifsubstanz; Mohs-Härte = 5-6
Politur
Bindegewebe
engl.: connective tissue; Körpergrundgewebe mit vielfältigen Funktionen
und Differenzierungen (z.B. gallertiges, kollagenes, elastisches, faseriges,
spinozelluläres B.): auch als "Chamäleon" der Grundgewebearten
bezeichnet. Allgemein setzt sich B. aus Zellen und Interzellularsubstanz
zusammen und wird je nach Aufgabe differenziert.
Bindegewebstransplantat
engl.: connective tissue flap or transplant; ein
Schleimhautlappen, welcher zusätzlich noch Schichten des darunter liegenden
Bindegewebes zur Verstärkung enthält. Vorzugsweiser
Einsatz bei der
Deckung
freiliegender Zahnhälse (Rezessionsdeckung);
meist der Gaumenschleimhaut als
freies
Transplantat entnommen.
plastische Parodontalchirurgie,
Schleimhauttransplantat
Binder Syndrom
maxillo-nasale
Dysplasie, engl.: Binder's syndrome; sehr seltene Entwicklungsstörung
des
Mittelgesichtes (Mittelgesichtshypoplasie; vorderer Oberkiefer-Anteil und
der Nasenregion).
binding Point
engl. Sprachgebrauch im Rahmen einer
endodontischen
Maßnahme (
Wurzelkanalbehandlung): tiefstmögliche Eindringtiefe des System-B-Plugger
(Wurzelfüllungsstopfer) in den Wurzelkanal. Der
Plugger klemmt
sich im Kanal fest.
bioaktiv
bioreaktiv, engl.: bio(re)active; Oberbegriff für
eine Vielzahl von Materialien, welche das umgebende Körpergewebe zu einer
positiven biochemischen Reaktion anregen; in der
ZHK meist
im Zusammenhang mit der Beschichtung von
Implantatkörpern
gebraucht. So werden z.B. dem
Hydroxylapatit,
PerioGlas
oder TCP
bioaktive Eigenschaften und damit ein besseres
Einheilen
nachgesagt.
Biointegration
Biodent
™
In der ZHK meist assoziiert mit Keramik-Kunstzähnen (Konfektionszähne)
und für das gleichnamige
Zahnfarbsystem
("Biodent™-Farben")
biodynamischer Abdruck, engl.:
biodynamic impression;
Abdruckarten,
Funktionsabdruck
Biofeedback
Rückkopplung, "Biorückmeldung", "Körperrückmeldung"; innerhalb eines
biologischen Systems. Durch Visualisierung oder akustischer Meldung derartiger,
nicht direkt wahrnehmbarer Abläufe werden diese dem Patienten ins Bewusstsein
gebracht. In der B.-Therapie sollen derartige Regulationen unter eine
willentlichen Kontrolle gestellt werden. In der
ZHK wenig
eingesetzt.
Biofilm
an den Grenzflächen zwischen festen Körpern und Wasser bestehende Netzwerke
aus
Mikroorganismen, engl.: do., "the predominant bacterial phenotype in
nature"; geschlossene Schleimschicht (Film; ca. 110 µ
Stärke), in die
Mikroorganismen eingebettet sind. Die fest an der Zahnoberfläche haftenden
Strukturen sind ein dreidimensionaler Verbund von Bakterien mit Kanälen,
Kavernen und Flüssigkeitsströmungen, innerhalb derer die Mikroorganismen einen
geänderten Stoffwechsel zeigen. Sie sind organisiert, kommunizieren und
beeinflussen sich gegenseitig ("quorum
sensing").
B. bilden sich überall dort, wo z.B. eine flüssige auf eine feste Phase
trifft. Die sich festsetzenden
Mikroorganismen sondern eine schleimartige Matrix aus polymeren Substanzen
(EPS) ab, in welche sich weitere Bakterien einbetten. Wegen der Klebrigkeit der
schleimigen Matrix lagern sich zusätzlich noch anorganische Substanzen ein und
so entsteht ein strukturiertes dreidimensionales Gebilde von ca. 110
µ Stärke, welches dem einzelnen Mikrolebewesen darin einen
ausgezeichneten Schutz bietet und sich auf veränderte Umweltbedingungen
einzustellen: So lassen sich extreme
pH-Schwankungen oder
Medikamente (z.B.
Antibiotika; Wirkungsverlust um das 100fache!) abwehren, wie auch
Desinfektionsmittel und UV-Bestrahlungen abgemildert werden. Ein Desinfizieren
von B. ist nicht möglich - lediglich die äußeren Schichten dieses
Netzwerks werden geschädigt (Antibiotika erreichen nur die oberen 30
µ) und nach ein paar Tagen wieder von innen heraus
repariert. Die Eigenschaften des B. sind eines der Gründe dafür, dass die
Bakterien zu den erfolgreichsten
Lebensformen der Erde gehören und auch unter extrem widrigen Umständen
existieren können. Eine erfolgreiche Bakterienbekämpfung setzt deshalb immer
eine Zerstörung (meist mechanisch) des B. voraus.
B. zeichnen sich durch den Erwerb von Eigenschaften aus, die man bei frei
schwimmenden ("planktonischen") Bakterien nicht findet: Die Bakteriendichte ist
in Biofilmen bis zu l.000 x höher als in freien wässrigen Systemen. Ein Beispiel
ist der
Speichel (die planktonische Phase) mit bis zu 1 Milliarde (109)
Bakterien pro Gramm (bzw. pro Milliliter) im Gegensatz zur
Plaque mit bis zu einer Billion (1012) Bakterien pro Gramm.
Während planktonische Systeme allein durch Verdünnen nahezu verschwinden können,
zeigen sich Biofilme hiervon ziemlich unbeeindruckt. Im Gegenteil:
Vorbeifließendes Wasser führt dem ortsständigen Biofilm neue Nahrung zu,
transportiert Abfallprodukte ab - und hilft den Bakterien bei der
Weiterverbreitung durch "Biofilm-Flocken".
Bei mehr als 400 verschiedenen im Mund befindlichen
Mikroorganismen, von denen einige noch immer keinen Namen haben und die z.T.
noch nicht einmal kultiviert werden können, ist die eigentliche Struktur des
B. noch nicht vollständig geklärt.
Mechanische Maßnahmen zur Entfernung von B. sind häufig unbefriedigend,
da selten eine restlose Entfernung gelingt und unterstützend angewandte
gebräuchliche
Mundspüllösungen unwirksam sind.
Chlorhexidin z.B. wird um den Faktor 300 und
Aminfluoride um den Faktor 75 gehemmt. Mögliche Ursachen dieser Hemmung sind
erschwerte Penetration, langsamere Wachstumsraten der Bakterien im B.,
Austausch resistenter Gene und ungünstige Bedingen für den Wirkstoff im B..
Antibakterielle Mundspüllösungen auf der Basis ätherischer Öle (z.B.
Listerine™) können dagegen in der Lage sein, den B. zu durchdringen
und die Bakterien abzutöten.
Andere Denkansätze möchten die Zahnoberfläche derart beschichten, dass sich kein
B. anheften kann:
easy
to clean effect
Neuere Untersuchungen des dentalen Biofilms zeigen eine "offene Bauweise"
des B. mit Verbindungskanälen von der Oberfläche des Films bis zum
Schmelz hin. Forschungen versuchen über diese Kanäle entsprechende "Gegenmittel"
zur Zerstörung des B. bzw. der darin enthaltenen Bakterien
einzuschleusen.
Kariesbakterien,
Korrosion,
Mundflora,
Plaque, Plasma,
Streptococcus mutans
bioinert
Eigenschaft eines Stoffes, keine oder nur sehr geringe chemische und/oder
biologische Wechselwirkungen zwischen diesem und dem Körpergewebe einzugehen. Es
finden somit praktisch keine Abstoßungsreaktionen statt. Begriff in der
ZHK
besonders in der
Implantologie
von Bedeutung.
Biointegration
engl.: do.; im Lichtmikroskop sichtbare direkte biochemische Verbindung zwischen
Knochen und einer speziell beschichteten Implantatoberfläche. Eines der
angestrebten Ziele bei einer
Implantation, ohne dass es zu einer Bildung einer Bindegewebsschicht
("Neo-Periodont") kommt.
bioaktiv,
Osseointegration
biokompatibel,
engl.: biocompatible; gewebsverträglich;
Biokompatibilität
Biokompatibilität
biologische Verträglichkeit, engl.: biocompatibility; Unterteilung
in versch. komplexe Begriffe wie Onkogenität (bösartige Tumore
erzeugend), Mutagenität (Veränderungen im genetischen Material der
Zellen), Allergenität (Allergien
auslösend) und
Toxizität (Giftigkeit einer Substanz). Jedes zahnärztliche Material - ob
Keramik, Metall oder Kunststoff - ist eine körperfremde Substanz und kann
Abwehrreaktionen hervorrufen. In der
ZHK wird den
keramischen Massen - hier besonders
Zirkoniumoxid - eine hohe B. nachgesagt, während Metalle und deren
Legierungen grundsätzlich mehr oder weniger stark bis hin zu
vernachlässigbar bioaktiv sind; dabei spielen Onkogenität und Mutagenität keine
besondere Rolle (mit Ausnahme einer vermuteten krebserzeugenden Wirkung von
Abbauprodukten aus
Komposites), während Allergenität und Toxizität bei
Unverträglichkeitsvermutungen im Mittelpunkt stehen. Dabei treten häufig
Begriffsverwechselungen auf: Lokaltoxische Reaktionen auf einen Stoff werden mit
einer Allergie gleichgesetzt. Während echte Allergien auf zahnärztliche
Werkstoffe eher selten beobachtet werden, können werkstoffbedingte lokaltoxische
Reaktionen (chronisch o. akut) auftreten. Diese wiederum können isoliert oder
mit
systemisch toxischen und/oder allergischen Reaktionen gekoppelt sein.
In der wissenschaftlichen Literatur wird das "biologische Risiko" von
Dentalwerkstoffen - bei sachgerechter Indikation, Verwendung geprüfter Produkte
und regelrechter Verarbeitung - "gleich Null" bezeichnet. Ungeachtet dessen
existieren häufig Aussagen von "selbsternannten Experten", welche mit
gegenteiligen Behauptungen und laienhaften Erklärungen besonders eine
Verunsicherung der Patienten herbeiführen.
Zur Auslösung einer
allergischen Reaktion auf der Mundschleimhaut sind im Vergleich zur Haut
etwa 5-10fach höhere Konzentrationen erforderlich. Diese verminderte
Reaktionsbereitschaft ist durch anatomische und physiologische Besonderheiten
(fehlender Fettfilm, Speichelfluss, intensivere Resorptionsfähigkeit und damit
schnellerer Abtransport, schnellerer fermentativer Ab- oder Umbau der Allergene)
bedingt.
Im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes sollten drei Dinge
beachtet werden:
- Verwendung von erwiesenermaßen und in Langzeitversuchen getesteten
bioverträglichen Materialien. Bei den Metallen zählen dazu:
hochgoldhaltige Edelmetall-Legierungen (75 und mehr Gewichts-Prozent Gold mit einem geringen Indiumgehalt und ohne Gallium), Kobalt-Basis-Legierungen, Titan, Tantal, Niob, Zirkon und deren Legierungen - eine möglichst geringe Anzahl verschiedener Materialien im Mund
- Risikominimierung durch den Einsatz von keramischen Materialien, wo dies aus materialtechnischen und finanziellen Gründen möglich ist.
Füllungsmaterialien-Nebenwirkungen
Bioverträglichkeitsprüfungen (Biokompatibilitätsprüfungen, s.u.) sind
generell durch das
Medizinproduktegesetz von Seiten des Herstellers vorgeschrieben; eine
spezielle Prüfung am Patienten im Einzelfall ist nur bei einem konkreten Anlass
vorgeschrieben und sinnvoll. Es wird sogar angeraten, bei der Beurteilung von
Prothesenunverträglichkeiten auf
Epikutantests ganzn zu verzichten, weil die Mehrzahl der Reaktionen nicht
allergischer Natur ist, weil die Mundschleimhaut wesentlich unempfindlicher als
die Haut reagiert und weil der Epikutantest zudem die Gefahr birgt, gerade bei
wiederholter Testung mit potentiellen
Allergenen eine ärztlich verursachte
Sensibilisierung zu erzeugen.
Die Biokompatibilitätsprüfung ist eine strenge vorklinische Prüfung, erst
wenn diese positiv bestanden ist, darf das entsprechende Produkt am Menschen
angewendet werden. Die Prüfungen müssen nach genau festgelegten Normen (ISO
10993 (Direkt-Kontakt-Test), EN 30993 u. DIN EN ISO 7405:1997) durchgeführt
werden. Inwieweit Differenzen zwischen den Deutungen derartiger Tests und der
tatsächlichen B. bestehen, ist umstritten. Nach Abschluss derartiger
Prüfungen werden oft noch
klinische Anwendungsstudien durchgeführt.
Füllungsmaterialien-Nebenwirkungen,
Galvano-Technik,
"Giftigkeit" von Komposite-Füllungen,
HybenX,
Implantat,
Legierung,
Legierungspass,
Prothesenunverträglichkeit,
Sicherheitsdatenblätter,
Vollkeramik,
Zytotoxizität.
Metalle im Mund
Biokop ™
Handelsname für heute nur noch selten gebräuchliche
Aufstellgeräte
in der Vollprothetik (Biokop™ Okkludator, Biokop™ Orthomat)
Biokorrosion,
engl.: bio-corrosion;
Legierung
biologische Breite engl.: biologic(al) width; Bezeichnung für ein mit dem Zahnhalteapparat und der Zahnfleischtasche im Zusammenhang stehendes Gebiet ("Zahn-Gingiva-Komplex"; s. Abb.); histologisch beurteilte Höhe von epithelialem und supraalveolärem bindegewebigem Attachment. In der Literatur ist der Ausdruck nicht eindeutig definiert. Die im eigentlichen Sinne aus den beiden Gebieten "Bindegewebsattachment" und "Epithelansatz" ( ![]() Die Wahrung und Unversehrtheit der b. B., welche der Form des Alveolarknochens folgt und dem zirkulären Verlauf der Schmelz-Zement-Grenze entspricht, wird als Schlüsselfaktor für eine parodontale Gesundheit und ein optimal "ästhetisches" Zahnfleisch angesehen. Eine Störung (z.B. zu langer Kronenrand s.u., Füllungsüberschüsse, fehlende Approximalkontakte) zieht eine Schädigung des gesamten Komplexes nach sich. Besondere Bedeutung erlangt die b. B. bei dem Herstellen und Eingliedern von Zahnersatz: Wird im Verlauf einer notwendigen Restauration des Zahnes diese Zone der b. B. verletzt, kommt es zur unkontrollierten Resorption des entsprechenden Knochens. Dies führt im Falle einer dünnen Gingiva (in der Regel labial) zum Schwinden des Zahnfleischs und im Falle einer dicken Gingiva (in der Regel interdental) zur parodontalen Taschenbildung mit entsprechender Entzündungsreaktion. Deshalb sollte der gingivale Abschluss einer festsitzenden Zahnersatzversorgung (Kronenrand) zur Erhaltung einer ausreichenden b. B. spätestens in der Mitte des Sulkus enden. Sollte die b. B. schon verletzt oder abzusehen sein, dass diese bei restaurativen Maßnahmen verletzt werden wird (tiefe Karies, Höckerfraktur bis unters Zahnfleisch), so gibt es im Prinzip zwei Methoden zur Wiederherstellung der b. B.: ![]() ![]() Die b .B. regelrecht eingeheilter Implantate ist ähnlich der natürlicher Zähne; sie führt bei mehrphasigen Implantatsystemen zu einem marginalen Knochenabbau von ca. 1,5 mm im ersten Jahr der Belastungsphase. Deshalb sollten bei reduziertem Knochenangebot - falls ästhetisch vertretbar (Frontzähne) - eine Implantation nicht bündig, sondern oberhalb des knöchernen Kiefers (supracrestal) enden, damit die b. B. supracrestal erfolgen kann und so zu keinem zusätzlichen Knochenverlust führt. ![]() |
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Biomarker
engl.: do.; messbare biologische Merkmale von Organismen, die als Indikatoren
für Prozesse im Körper (normal oder pathologisch) fungieren. Bei den Merkmalen
kann es sich um Zellen, bestimmte Moleküle, Gene oder Genprodukte, Enzyme oder
Hormone, Organfunktionen oder ganz allgemein um charakteristische Veränderungen
biologischer Strukturen handeln.
In der ZHK
kann z.B. die im
Speichel bestimmte Menge des von Fresszellen (Makrophagen) ausgeschütteten
inflamatorischen Proteins-1-alpha mit großer
Sensitivität
und Spezifität
als früher B. für das Auftreten
aggressiver paradontaler
Erkrankungen (LapP) genutzt werden kann. Seine Menge ist weiterhin eng mit
dem Entstehen von
Zahnfleischtaschen sowie mit dem Auftreten von
Alveolarknochenverlusten vergesellschaftet.
Biomet-Gesicht Biometprofil, Biomet = biometrischer Mittelwert, "Durchschnittsgesicht", "Normgesicht" engl.: biometry face; mit einer Dreiteilung in etwa drei gleichlange Teile nach Hallmann:
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Biometrie
Lehre von der Anwendung mathematischer und statistischer Methoden zur Erfassung
von Größen bzw. Normwerten in der Biologie, Medizin und Landwirtschaft.
Biomet-Gesicht
BION, Abk. von Bisphosphonat induzierten
Osseonekrose;
Bisphosphonat
Bionator Gebissregler, Balters Gerät, (herausnehmbares) passives kieferorthopädisches Behandlungsgerät, engl.: bionator; dieses in der "ganzheitliche Kieferorthopädie" gebräuchliche Gerät für die gleichzeitige Behandlung beider Kiefer und deren Lage zueinander, wurde im letzten Jhd. durch Prof. Dr. Dr. Balters und den Zahntechniker F. Geuer in den drei Typen "Grundgerät", "Abschirmgerät" und "Umkehrgerät" entwickelt. Inzwischen bestehen zahlreiche Modifikationen, die funktionieren - im Gegensatz zu herkömmlichen herausnehmbaren Apparaturen, welche "aktive Bewegungen" mittels Drähten, Federn und Stiften an den Zähnen durchführen - rein passiv, indem die bestehenden Kau- und Muskelkräfte auf natürliche Weise zu einer Umformung/Verschiebung ausgenutzt werden. Sollen einzelne Zähne/Zahngruppen im Kiefer bewegt werden, so erreicht man dies durch Ausschleifen "in eine bestimmte Richtung" an dem Behandlungsgerät. Durch die Einstellung der Kiefer in eine richtige Position soll sich zusätzlich die Wirbelsäule aufrichten können. Da eine B.-Therapie sich als Teil einer "Ganzheitlichen Behandlung" versteht, erfolgt zusätzlich eine Berücksichtigung des gesamten auf den Patienten wirkende Umfeldes (Art der Geburt, Atmung, Schlafverhalten, Erkrankungen, Umstellung der Ernährung auf Vollwertkost usw.). Der Einsatz ist in D wenig gebräuchlich. ![]() |
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Bio-Oss ™
von den "Geistlich
Biomaterials" als "natürliches Knochenmineral" bezeichnetes xenogenes
Knochenersatzmaterial. Dabei stammt die Mineralstruktur von ausgewählten
Rinderknochen. Im Rahmen der BSE-Diskussion vor allem in Laienkreisen
umstritten.
Harvest BMAC,
Knochenersatzmaterialien
Biopsie
Entnahme und Untersuchung von Gewebe aus einem lebenden Organismus; meist zur
Abklärung, ob ein Tumor gutartig (benigne) oder bösartig
(maligne) ist
bzw. zur Bestimmung des Bösartigkeitsgrades (Malignitätsgrades) eines Tumors.
Probeexzision
Bioresonanztherapie engl.: bioresonance therapy; auch MORA-Therapie nach den beiden Entwicklern Morell u. Rasche. Prof. Meiners schreibt dazu in zm, 31.8.2001 u.a.: "Fazit: Die im Zusammenhang mit den Bioresonanzverfahren vorgebrachten physikalischen Vorstellungen sind irrational. Eine wissenschaftliche Anerkennung des Verfahrens ist indiskutabel." Gefährlich wird es allerdings bei der B., mit der sich angeblich auch Nahrungsmittelallergien nachweisen lassen sollen, dadurch, dass ein wertloses Untersuchungsergebnis dazu führt, dass sich ein gefährdeter Allergiker zu Unrecht in Sicherheit wiegt. ![]() |
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Biostimulation
engl.: do.; häufig im Zusammenhang mit einer
Softlaser-Anwendung
herausgestellte Eigenschaft dieser niedrig energetischen Wellen, welche
wissenschaftlich sehr umstritten ist. Bewirkt werden sollen "Heilungsvorgänge"
durch eine Mikrozirkulation in den erkrankten Bereichen.
alternative Behandlungsmethoden
Biostoffverordnung
BioStoffV, korrekt: "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen", engl.: bio-material regulation;
dieses Regelwerk gilt für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
einschließlich Tätigkeiten in deren Gefahrenbereich. Zweck der Verordnung ist
der Schutz der Beschäftigten vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit
bei diesen Tätigkeiten. Es wird in 4 Risikogruppen unterteilt, wobei es sich bei
Tätigkeiten in einer Zahnarztpraxis/Dentallabor "um nicht gezielte Tätigkeiten
mit biologischen Arbeitsstoffen" handelt; es wird die Risikostufe 2 zugeordnet
("Biologische Arbeitsstoffe, die eine Krankheit beim Menschen
hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftige darstellen können; eine
Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame
Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich").
Der verantwortliche Zahnarzt der Praxis ist dazu verpflichtet, durch einen
praxisspezifischen
Hygieneplan
und weitere interne Arbeitsanweisungen für die Arbeitsbereiche Verhaltensregeln
und Vorgaben u.a. zur Reinigung,
Desinfektion
und
Sterilisation, zur Ver- und Entsorgung, zum Tragen von Schutzausrüstung
sowie Anweisungen für Notfälle und für die
arbeitsmedizinische Vorsorge zu verfassen.
Der Ausdruck "Biostoffe" ist eine Kurzform von "biologische Arbeitsstoffe". Man
versteht darunter
Mikroorganismen, einschließlich gentechnisch veränderter Mikroorganismen
Zellkulturen die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische
Wirkungen hervorrufen können
Humanpathogene Endoparasiten (Schmarotzer, die im menschlichen Körper leben)
Agenzien, die mit transmissibler, spongioformer Enzephalopathie assoziiert sind
und beim Menschen eine Infektion oder eine übertragbare Krankheit hervorrufen
können (sogenannte Prione)
Bipupillarlinie Augenlinie, Orbitallinie, engl.: bipupillary line; virtuelle, horizontale Verbindungslinie durch die Mitte beider Augenpupillen bei "Geradeausblick" eines stehenden Patienten; verläuft in der Regel waagerecht und dient als Anhaltspunkt bei der zahnärztlichen Bissnahme (Ausrichtung der Schneidezahnkanten bei der Wachsaufstellung von Zahnersatz und der kieferorthopädischen Fotoanalyse. ![]() |
![]() Bildvergrößerung |
Bisphenol
engl.: bisphenole; Bestandteil der
Bowen-Formel (Grundlage vieler heutiger
Komposites) z.B. in Form von Bisphenol A (BPA)
[4,4'-(1-Methylethyliden)bisphenol, 4,4'-Isopropylidendiphenol] (die Substanz
BPA gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr (2009) zu den am meisten
produzierten Chemikalien weltweit. Benötigt wird BPA vor allem als Ausgangsstoff
für Polycarbonat, einem transparenten und sehr festen Kunststoff, welchem
gelegentlich durch Auswaschung oder
Kauabrasion aus
Komposite-Füllungen negative Auswirkungen auf den Östrogen-Haushalt
nachgesagt werden. Ebenso wird von versch. Seiten angenommen, dass Bisphenol A
zusätzlich zu seiner hormonellen Wirkung krebserregend und Diabetes-auslösend
sein soll. Der Nachweis einer Kausalität steht derzeit (2011) jedoch aus, neuere
Untersuchungen scheinen diesen Verdacht zu bestätigen (
Nach Einschätzung des
Bundesinstitutes für Risikobewertung und der Europäischen
Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) sind gesundheitliche Nachteile durch
Bisphenol A in Lebensmitteln nicht zu befürchten. "Die Mengen an Bisphenol A,
die von der Bevölkerung in Deutschland mit der Nahrung aufgenommen werden,
liegen in allen Altersgruppen deutlich unter dem festgelegten Grenzwert". Ab
Juni 2011 dürfen keine Babyflaschen mehr verkauft werden, die mit der
umstrittenen Chemikalie Bisphenol A hergestellt wurden.
B. und die
Bowen-Formel müssen nicht unbedingt die Grundlage von
Komposites sein. Z.B. gibt es Materialien das
nanokristalline "Diamond", welche PEX-DMAE (Phenolic Epoxine Monomer
DimethAcrylic Ester) als Grundlage haben.
Zu dieser Problematik eine Stellungnahme der
Gesellschaft für Toxikologie
aus 2011:
"Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass bei der gegenwärtigen Höhe der
Aufnahme von Bisphenol A über die verschiedenen Belastungspfade kein
gesundheitliches Risiko für die Bevölkerung einschließlich Säuglingen und
Kleinkindern besteht. Entscheidungen auch der EU, Bisphenol A in Babyflaschen zu
verbieten, gründen nicht auf einem erwiesenen Risiko, sondern beruht auf einer
Anwendung des Vorsorgeprinzips. Die Ergebnisse neuer Studien haben gezeigt, dass
kein Anlass zur Sorge vor schädlichen Effekten auf die Entwicklung des ZNS,
Verhalten oder auf die Prostata besteht. Damit wird erneut belegt, dass der in
der EU gültige Grenzwert für die lebenslang tolerierbare tägliche Aufnahme (TDI)
von 50 µg/kg Körpergewicht wissenschaftlich valide begründet ist."
Komposite - "Toxizität",
UDMA
Faktenblatt "Bisphenol A"der
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG
Bisphosphonate engl.: do.; Pyrophosphat-Derivate, wobei der Sauerstoff der P-O-P Bindung durch Kohlenstoff ersetzt wird. Dies bewirkt, dass im Körper keine enzymatische Hydrolyse stattfinden kann. Einsatz vor allem bei der unterstützenden Osteoporose-Behandlung und in höheren Dosen zur begleitenden Chemotherapie bei Knochentumoren, um die Knochen zu stabilisieren, Metastasenbildung am Knochen zu verhindern sowie Knochenschmerzen zu lindern (s.u.). Da sie die Wirkung der Osteoklasten hemmen, bewirken sie eine verminderte Knochenresorption und das Erscheinungsbild von denudierten (oberflächlich angegriffenen) Knochenoberflächen. Die Halbwertszeit der B. im Knochen beträgt viele Jahre (~ 10-15 J); bei den oral verabreichten Präparaten sollen die Halbwertzeiten geringer sein. Auch nach Absetzen der B. hält der störende Einfluss noch lange nach - B. sind - besonders, wenn i.v. verabreicht - unter Umständen eine mögliche Kontraindikation in der Implantologie. In neuerer Zeit gelten B. der "zweiten Generation" (Pamidronat, Zoledronat) in höheren Dosen als Standardtherapie bei skelettalen Metastasen verschiedener Krebsarten sowie zur Prävention einer tumorbedingten Hyperkalzämie. Der so verlangsamte Knochenstoffwechsel findet besonders im Kieferknochen (mit Bevorzugung des Unterkiefers) statt ("die Inzidenz der Kiefernekrosen bei Bisphosphonattherapie liegt bei der Indikation Osteoporose bei unter eins zu 10.000"; Professor Bruno Allolio, Universität Würzburg beim Praxis Update 2009) und behindert unter Umständen aber auch die Einheilung von Implantaten. Es kann im Bereich des Kieferknochens zu einer sog. "Bisphosphonat-induzierten Osteonekrose" (BION) (Bisphosphonate Related Osteonekrosis (BRON)) kommen, verbunden mit einem erhöhten Vorkommen eines foetor ex ore (durch putride Exudation aus einem Fistelgang). Als Ursache für die Tatsache, dass der Kieferknochen ungleich höher als das übrige Skelett von gravierenden Heilungsstörungen betroffen ist, wird die hoch konzentrierte Keimkolonisierung im Mund - etwa bei der Sekundärheilung einer Extraktionsalveole - vermutet. Das bereits 2005 gegründete bundesweite Zentralregister zur Erfassung von Kiefernekrosen unter der Langzeittherapie mit B. an der Berliner Charité zeigt: Von den Osteoporose-Patienten entwickelt nur einer von 13.600 eine Kiefernekrose. Den Auswertungen zufolge sind unter den Osteoporose-Patienten besonders Raucher gefährdet sowie Diabetiker und Menschen, die unter chronisch-entzündlichen Erkrankungen leiden. Bei den Tumor-Patienten, wo die Dosierung beträchtlich höher liegt, sind wesentlich mehr Patienten betroffen - je nach Studie bei drei bis zehn Prozent der behandelten Fälle. Hinweise auf die Medikamenten-Zugehörigkeit zur Gruppe der Bisphosphonate liefert die Endung „-dronat“ oder auch „-dronsäure“ am Namen des Medikamentenwirkstoffs. Da es z.Zt. noch keine allgemeingültige Vorgehensweise gibt, derartige Komplikationen zu vermeiden, sollte versucht werden, existierende und potenzielle Infektionsherde schon vor Beginn der B.-Therapie zu beseitigen. Ist bereits freiliegender Knochen sichtbar, wird die Verabreichung von Langzeit-Antibiotika ( ![]() Nach Prof. Robert Marx (in Dental Magazin 4/2008) gilt als Faustregel bei chirurgischen Eingriffen: "Sind die B. oral eingenommen worden und für eine Dauer von weniger als drei Jahren, dann ist eine Implantation sicher. Bei einer Anwendung von mehr als drei Jahren erhöhe sich das Risiko für Komplikationen. Ist die Verabreichungsform allerdings intravenös, so bauen hochpotente Bisphosphonate ihr toxisches Niveau bereits nach der fünften Einheit auf. Dann ist eine Implantation absolut kontraindiziert! Auch Zahnextraktionen oder andere chirurgische Eingriffe müssten vermieden werden, da sie zu größeren Defektarealen führen. Er nennt einige marktübliche Bisphosphonate, die bei der Osteoporose-Behandlung eingesetzt werden: Fosamax (Wirkstoff: Alendronat, relative Wirkpotenz 1000) und Actonel (Wirkstoff: Risedronat, relative Wirkpotenz 5000). Zometa (Wirkstoff: Zoledronat, relative Wirkpotenz 20.000 bis 100.000) wird intravenös verabreicht und bei Patienten mit Knochenmetastasen eingesetzt. Resümee Beträgt die Anwendungsdauer oraler Bisphosphonate mehr als drei Jahre, sollte das Risiko durch CTx getestet werden. Das so genannte C-terminale Telopeptid (CTx) hat sich als biochemischer Marker für die osteoklastische Aktivität etabliert, die Messung des Parameters gilt als verlässliches Instrument zur Bestimmung der Knochenresoptionsaktivität. „Solange der Wert über 150 pg/ml beträgt, würde ich sowohl implantieren als auch einen Sinuslift befürworten."" ![]() Patientenbezogener Laufzettel "Überweisung / Konsil vor Bisphosphonat-Therapie" |
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Biss "Zusammenbiss", "Kauberührung" der Zähne, engl.: bite, (occlusion); ein Aufeinandertreffen der oberen und unteren Zahnreihen. Je nach Ausprägung der einzelnen Kiefer und Lage zueinander, ergeben sich versch. Formen des Zusammenbisses, wobei nicht regelrecht zusammentreffende Kiefer ("Bissanomalien") häufig anzutreffen sind:
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Bissebene,
engl.: occlusal plane;
Okklusionsebene
Bissflügelaufnahme "Bissflügel", "Flügelbiss", engl.: bitewing (radiograph); besonders zur Kariesdiagnostik im Approximalbereich eingesetzte Röntgentechnik mit geringer Strahlenbelastung, bei welcher die Zahnbezirke (Kronen und oberen Wurzelteile mehrerer Ober- u. Unterkieferzähne) aufgenommen werden, an welchen klinisch nicht sichtbare Karies auftreten kann ( ![]() ![]() Der Name stammt daher, dass Zahnfilme (4 x 3 cm Querformat-Größe) zum Einsatz kommen, die in ihrem Zentrum einen "Papier-Flügel" tragen, auf welchen der Patient bei der Aufnahme beißt. B. werden nur im Seitenzahngebiet eingesetzt (meist vier Aufnahmen für einen Status), da der Frontzahnbereich durch andere Methoden (z.B. starke Lichtquellen; ![]() Eine diagnostische Erfolgsrate (Sensivität) wird in der Literatur mit Werten zwischen 50 und 90 % angeben; eine beginnende Karies allein im Zahnschmelz ist häufig nicht sicher zu erkennen. Je nach Kariesanfälligkeit wird der Einsatz von B. zwischen einem und zwei Jahren als sinnvoll angesehen. Die frühere Empfehlung, routinemäßig Bissflügelaufnahmen im Milch-, Wechsel- und frühen permanenten Gebiss in kürzeren Absständen zu machen, ist heute (2011) umstritten. Ein solches Vorgehen sollte auf Patienten mit hohem Kariesrisiko beschränkt bleiben. Mejare et al. geben "Kriterien zur Einteilung der Bissflügel-Radioluzenzen an okklusalen und approximalen Flächen an; sog. "Mejare-Index": ![]() ![]() |
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Bissführungsplatte, engl.: bite guide
plane ?;
Aufbissplatte
Bissgabel engl.: bite fork; versch. konstruierte und ausgeformte Behelfe bei der Kieferrelationsbestimmung. Einfache Formen dienen lediglich zur Aufnahme des noch plastischen Registrat-Materials, andere Ausführungen sind Teil eines Gesichtsbogens und dienen hauptsächlich zur Fixierung der dreidimensionalen Orientierung der Kiefer im Schädel bei der Übertragung in einen Artikulator ![]() |
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![]() Bildvergrößerung |
Bisshebung Bisserhöhung, engl.: bite elevation; vertikale Vergrößerung des Abstands zwischen Ober- u. Unterkiefer aus versch. Gründen:
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Bisshöhe, engl.: height of bite; gilt als veraltete Bezeichnung für die Vertikaldimension (VD)
Bisslage
engl.: bite; Bezeichnung für die Lagebeziehung der
Kieferbasen
von Ober- und Unterkiefer in
sagittaler
Richtung (z.B. Vorbiss, Neutralbiss, Rückbiss);
Angle Klassen,
Fazialkonvexität
Gelegentlich wird auch von einer "hohen Bisslage" = "raised bite" bei
einer
vertikalen Beziehung zueinander gesprochen.
Bissluxation
engl.: ?; ungebräuchliche Bez. für eine Form des
Zwangsbiss:
letzten Phase des Mundschlusses mit Hereingleiten in eine durch
Zwangsführung
verursachte anormale
Okklusion bei sichtbarer Differenz zwischen eingenommener (habitueller)
Okklusion und
Ruhelage.
Bissnahme veraltet für Kieferrelationsbestimmung, engl.: checkbite, bite-taking; Überbegriff für alle Maßnahmen zur Bestimmung oder Festlegung der Zuordnung des (beweglichen) Unterkiefers zum (im Schädel verankerten) Oberkiefer (= Kieferrelation) in allen räumlichen Ebenen (= dreidimesionale Bestimmung) mit unterschiedlich aufwendigen Techniken und Verfahren: Mit einem "Wachsbiss" (Impressionen der Kauflächen durch Zusammenbiss auf eine Wachsplatte) als einfachster Form, über Bisswälle im unbezahnten Bereich, spezielle Registrate bis hin zur Stützstiftregistrierung. Bei der Kieferrelation bezeichnet man grob drei Positionen:
Besonders bei
Vollprothesen sind diese Relationen - mangels Anhaltspunkten
durch eigenen Zähne - häufig schwer zu bestimmen |
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Bissschablone veralt. Bezeichnung für Registrierschablone, engl.: bite pattern (plate), baseplate; Hilfsmittel zur Bestimmung und Fixierung Lagebeziehung des Unter- zum Oberkiefers (Kieferrelationsbestimmung) im zahnlosen oder nur teilbezahnten Kiefer; Abbildungen siehe unter Bissnahme: Eine Kunststoffplatte (sog. Basisplatte) wird dem betreffenden Kiefer angepasst und im fehlenden Zahnbereich mit Wachswällen (meist aus einem weichen Bienenwachs) versehen. Der Einbiss in die erwärmten Wachswälle durch die Zähne des Gegenkiefers hinterlässt Impressionen, in welche sich die Zähne des Gegenkiefermodells fixieren lassen So kann bei der späteren Weiterverarbeitung im Labor die Kieferrelation rekonstruiert werden. ![]() |
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Bisssperre
1.) engl.: locked bite, jaw locking; Unfähigkeit einer
Person, den Unterkiefer an den Oberkiefer heranzuführen; meist als Folge einer
habituellen
oder traumatischen
Kieferluxation.
Zahnärztlicherseits auch kurzfristig durch Einlegen eines
Beißblocks
ausgelöst, um einen störenden Mundschluss zu verhindern.
2.) Bisssperre, engl.: mouth prop;
Mundkeil
Hippokrates-Handgriff,
Kieferklemme
Bisswall,
Wachsbiss
Bitestrip ™ "Bruxismussensor"; nach Herstellerangaben eine kostengünstige Diagnosemöglichkeit, die es erlaubt, dass der Zahnarzt, der Schmerztherapeut, der CMD-Spezialist oder der Verhaltenstherapeut die Existenz von "Schlaf Bruxismus" zuverlässig messen kann. Eine Skala von 0 bis 3 zeigt die Intensität des Bruxismus an: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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bite block
bite lock, wörtlich übersetzt für Biss-Sperre; in der
deutschen ZHK
gebraucht für ein
aktivatorähnliches Gerät mit einem gesperrten Zusammenbiss.
Aktivator,
Monoblock
bite wax, Bisswachs;
Wachsbiss
bitter, engl.: do.; Geschmacksrichtung;
Lingua
Björk Summenwinkel
engl.: Björk's summation angle; von der
Kephalometrie
her bekannter, von Björk 1988 eingeführte Beurteilung des Wachstumsmusters: ist
der Summenwinkel aus
Sella-,
Gelenk- und
Kieferwinkel
kleiner als 396 Grad so deutet dies auf ein horizontales Wachstum hin,
Summenwinkel über 396 Grad auf ein vertikales Wachstumsmuster.
Black amerikanischer Zahnmediziner (1832-1915); nach ihm benannt sind die Ausdrücke Black'sche Klassen (engl.: Black's classification), Black'sche Kavitätenpräparation (engl.: Black's cavity preparation) oder Black'sche Regeln (engl.: Black's rules). Nach B. werden Kavitäten in 5 Klassen eingeteilt (sog. Black'sche Klassen oder Kavitätenklassen):
Weiter postulierte B., die störanfälligen Ränder (
Modernen Füllungstechniken (sog.
minimal-invasive Therapien oder
Adhäsivtechniken) arbeiten wesentlich Zahnsubstanz schonender,
indem sie z.B. auf eine Verlegung des Füllungsrandes in kariesarme
Bereiche verzichten oder sich nicht mehr nach sog. Retentionsmodelle
richten. Derartige Techniken erfordern eine gute
Mundhygiene und sind meist sehr zeitaufwendig. |
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black stain,
schwarze Zahnbeläge;
Melanodontie
Blanching-Test Tensionsprüfung, engl.: do., blanching = Bleichen; Übersetzung etwa mit: "Aufhellung der (Schleim-)Haut-Test". Diese Untersuchungsmethode beruht auf der Tatsache, dass beim stärkeren Abziehen der Lippe oder Wange die Alveolarmukosa weißlich (anämisch) wird und die Ausprägung der Anämie bei mukogingivalen Störungen verschieden ist. ![]() |
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Bläschenausschlag, engl.: vesicular
rash;
Herpes
Blassgold
engl.: "pale gold"; von der Farbe abgeleitete Bezeichnung für
Edelmetall-Legierungen mit einem geringen Goldgehalt. Im Gegensatz zu
Weißgold, dessen grauweiße Farbe - bei einem durchaus hohen Goldanteil -
durch höhere Gehalte an Nickel oder Palladium verursacht wird
Feingold,
Legierung
Blastom;
Neoplasma
Blasversuch;
Nasenblasversuch
Blattgoldfüllung,
Goldhämmerfüllung
Blattimplantat Linkow-Implantat, Extensionsimplantat, "Klingenimplantat", blade vent, engl.: blade implant (vent); heute kaum noch gebräuchlich Implantatart, bei welcher der Implantatkörper "blattförmig" gearbeitet ist. Im Gegensatz zu den heute gebräuchlichen Schrauben- und Zylinderimplantaten beansprucht diese Art einen größeren Bezirk an Kieferknochen und lässt sich bei Heilungsstörungen oder einer auftretenden Periimplantitis schwerer wieder entfernen. ![]() |
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Bleaching,
Bleichen von Zähnen
Bleiäquivalent, Bleigleichwert,
Abschirmwirkung eines best. Materials, engl.: lead equivalent;
Bleischürze
bleibende Zähne
Zähne der "2.
Dentition", irreführend auch: "Ersatzzähne", engl.: permanent
teeth; folgen den
Milchzähnen im
Wechselgebiss nach oder treten an neuen (nach hinten liegende) Stellen aus
dem Kiefer etwa zwischen dem 6. und 25. Lebensjahr aus.
Von der Entwicklung her werden etwa in der 8. Schwangerschaftswoche die beiden
Zahnleiste hinter den Milchzahnleisten (7. Woche) gebildet.
Dentition,
Gebiss,
Mineralisationszeiten,
Wechselgebiss,
Zahnlänge,
Zuwachszähne
Bleichen von Zähnen, Zahnaufhellung, engl.: bleaching, tooth whitening; inzwischen anerkannte Methode zur Aufhellung der Zahnfarbe; zu den "kosmetischen Verrichtungen" gehörend und deshalb von keinen Krankenkassen-Versicherungsträgern (gesetzlich und privat) übernommene/erstattete Leistung. Die natürliche Zahnfarbe erfährt im Laufe des Lebens durch innere und besonders äußere Einflüsse z.T. erhebliche Veränderungen ( ![]() Gelblich-bräunliche Altersverfärbungen reagieren gut auf eine Bleichanwendung; bläulich-schwärzliche Verfärbungen sind oft sehr hartnäckig; Zähne älterer Patienten und Zähne mit einem geringeren Gelbanteil sprechen generell schlechter auf Aufhellungstherapien an, als Zähne jüngerer Patienten mit einem hohen Gelbanteil. Tetrazyclinflecken können gemildert, nicht aber vollständig beseitigt werden. Auf dem Markt befinden sich eine Vielzahl von Produkten, welche sich aber in ihrem eigentlichen Wirkstoff kaum unterscheiden und meist in 10 %iger Konzentration appliziert werden: Es wird entweder Wasserstoffperoxid oder Harnstoffperoxid (Carbamidperoxid (CH6N2O3); 10-prozentiges Carbamidperoxid zerfällt beim Kontakt mit dem Zahn in den aktiven Wasserstoffperoxid-Anteil (H2O2 ; 3,4-prozentig) und Harnstoff (CO[NH2]2 ; 6,6 prozentig); der Harnstoff zerfällt anschließend in die Produkte Ammonium (NH3) und Kohlendioxid (CO2)) zum B. vitaler Zähne angewendet. Hinzu kommen meist noch Geschmacksstoffe, Füllstoffe, Fluoride und Kaliumnitrat. Der pH-Wert liegt zwischen 4,4 - 7,2 . Um das Bleichmittel besser auf die Zähne aufbringen zu können, wird ihm noch ein Verdicker (Carbanol) beigefügt. Im September 2011 legte die EU folgendes fest: Nach Umfragen aus den USA ist die Zufriedenheit von Patienten,
bei denen eine externe Bleichtherapie durchgeführt worden ist, sehr
hoch. Die überwiegende Mehrheit (92 %) waren mit dem Ergebnis der
Therapie zufrieden, und 87 Prozent würden sich erneut einer solchen
Anwendung unterziehen. Ehe man sich dazu entschließt, seine Zähne künstlich aufhellen zu
lassen, ist es sinnvoll, erst einmal zu prüfen, ob das Originalweiß
nicht schön genug ist. Dazu verhilft eine
Die vorgehend beschriebenen Verfahren werden auch als externes Bleichen bezeichnet und werden meist an mehreren Zähnen im sichtbaren durchgeführt. Im Gegensatz dazu steht das interne Bleichen meist einzelner, "abgestorbener" ("toter") Zähne:
Zur Sicherheit der Bleichverfahren wird in der Literatur u.a. gesagt:
Nicht wirksam bzw. nicht anzuraten/abzulehnen ist das B. in folgenden Fällen:
Die Kosten differieren je nach eingesetzter Methode und
Zahnarztpraxis - bei einer kosmetischen Leistung gelten keine
amtl.
Gebührenordnungen - erheblich; eine Kostenübernahme durch
Versicherungsträger ist z.Zt. (2009) nicht bekannt. Für das B.
aller sichtbaren Zähne (Ober- und Unterkiefer) einschl. des 1. Großen
Backenzahns haben sich die Beträge bei 300 - 600 € eingependelt. Darin
enthalten sind ca. 225,- € für das Bleichmittel und die Laborkosten für
die notwendigen Trägerschienen. Die vorherige Einholung einer
schriftlichen Kostenschätzung wird dringend empfohlen! |
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Bleisaum
engl.: blue (or lead) line; durch (seltene)
chronische Bleivergiftungen ("Stollberger Milchzahn", nach der Vergiftung
von Kindern, die in der Nähe einer Bleihütte lebten) hervorgerufene schwarzgraue
Verfärbung der Zahnfleischränder und seltener der Lippen durch Ablagerungen von
Bleisulfid im subepithelialen Bindegewebe. Der B. tritt nur dann auf,
wenn jemand über längere Zeit einer sehr hohen Bleibelastung (Bleivergiftung)
ausgesetzt war.
Gingivitis,
Schwermetallsaum,
Silbersaum
Bleischürze
Bleigummischürze, engl.: lead apron; bei zahnärztlichen Diagnose-Röntgenaufnahmen
nach der
Röntgenverordnung vorgeschriebener
Strahlenschutz. So muss eng am Hals anliegend sich eine B. oder ein
Blei-Schutzschild befinden, welche einen
Bleigleichwert (Äquivalent von anderen Stoffen zu dem gut
Strahlen-abschirmenden Element Blei; z.B. hat eine 11 cm starke Ziegelwand einen
Gleichwert
wie 1 cm Blei) von mindestens 0,4 mm haben.
Röntgenverordnung,
Strahlenschutz
bleitot
"tot wie Blei"; ungeläufige Bezeichnung für Körper mit einem niedrigen
Elastizitätsmodul; es ist praktisch nur eine plastische Verformung möglich
Rückstellung
Blendamalgam
auch: ternäres B. (ternär = aus 3 Grundeinheiten bestehend),
Mischamalgam; to blend (engl.) = mischen; Amalgamvariante, welche sowohl
kugelförmige, wie auch splitterförmige Feilungsbestandteile enthält. Dadurch ist
es beim Modellieren geschmeidig und besitzt trotzdem den gewohnten
Stopfwiderstand eines konventionellen Amalgams.
Amalgam
Blende; engl.: u.a.: X-ray mask;
Tubus
Blindversuch
engl.: single-blind test, - study; in der Pharmakologie und
klinischen Medizin gebräuchliche Methode zum Testen von Medikamenten und deren
Wirkung auf den Patienten, wobei die Versuchsperson über Anordnung und Ziel des
Tests nicht informiert ist. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der
Therapieerfolg oder dessen Einschätzung nicht von der Erwartungshaltung des
Patienten und/oder Arztes beeinflusst werden.
Beim Doppelblindversuch (engl.: double
blind test, - study)
wird auch der Versuchsleiter falsch oder gar nicht darüber informiert, ob ein
echtes oder ein Scheinmedikament (Placebo)
getestet wird.
B. sind medizinische Nachweisverfahren, um Verfälschungen von Ergebnissen
zu vermeiden.
Eine Verfeinerung der Versuchsanordnung stellen sog.
randomisierten Studien dar: Es erfolgt zusätzlich eine statistisch
gesehen "zufällige Auswahl" der Versuchspersonen in eine Therapie- und in
eine Kontrollgruppe, um systematische Fehler oder äußere Einflüsse (sog.
Trends) auszuschalten. Eine Randomisierung gewährleistet somit, dass die Gruppen
so identisch wie möglich sind und nicht bekannte Unterschiede, möglichst gleich
verteilt sind.
Beispiel: Eine Gruppe erhält ein neues Medikament, während die andere Gruppe
eine konventionelle Therapie, ein
Placebo oder kein Medikament erhält. Im Idealfall wissen weder der Patient
noch der Forscher wer welche Therapie erhält (Therapie oder Placebo). Diese
Studienanlage wird doppelblind genannt; weiß nur der Proband nicht was er
erhält, so handelt es sich um eine einfach - blinde Studienanordnung. Bei
richtig durchgeführter Randomisierung ergeben sich die zuverlässigsten
Resultate.
Unter ethischen Gesichtspunkten sind derartige Studien umstritten, da bei
einem positiven Zwischenergebnis der Therapiegruppe die Versuchsanordnung sofort
abgebrochen werden müsste, um die Erkrankten der Kontrollgruppe nicht zu
benachteiligen. Für diese Studien spricht das Argument, dass häufig nur durch
gesicherte
Langzeitstudien (5 Jahre und länger)
aussagekräftige Ergebnisse möglich sind.
EBM,
Feldstudie,
Placebo,
in
vitro,
in
vivo,
klinische Studie,
Leitlinie,
Querschnittsstudie,
repräsentative Studie,
retrospektive Studie,
Screening, Validität
Bloch-Sulzberger-Syndrom
Incontinentia pigmenti, hauptsächlich bei Mädchen auftretende
x-chromosomal vererbte Multisystemerkrankung, hauptsächlich mit
Pigmentationsstörungen der Haut. Zahnärztlicherseits sind
Zahnfehlstellungen,
Zahnfehlbildungen und Störungen beim
Zahndurchbruch
zu beobachten.
Blutgerinnungsstörungen
engl.: (blood) coagulation disorders; Schwere Blutungen nach
zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen (
Nachblutung) sind ein gefürchtetes, aber im Gegensatz zu den häufig
beobachtbaren leichteren Blutungen, ein eher seltenes Problem. Störungen des
plasmatischen Gerinnungssystems oder der Thrombozytenfunktion können die
Grundlage solcher Blutungen sein. Bei zahnmedizinischen Eingriffen unter oraler
Antikoagulation stellt sich die Frage, ob man diese pausiert und ob sie
durch eine andere Antikoagulation (in der Regel niedermolekulares, subkutan
verabreichtes Heparin) ersetzt werden muss. Hierbei muss das Risiko für
perioperative Blutungen gegen das Risiko für thrombembolische Ereignisse
abgewogen werden.
Störungen der Blutgerinnung sind vor allem medikamentös induziert (orale
Antikoagulantien wie
Marcoumar® oder Sintrom®;
Thrombozytenaggregationshemmer wie Aspirin® (Wirkstoff
Acetylsalicylsäure, wird in neuerer Zeit kontrovers diskutiert) oder Plavix®
(Wirkstoff Clopidogrel) führen aber bei zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen in
der Regel zu keinen klinisch bedeutenden Blutungen. Es ist deshalb in der Regel
nicht notwendig, diese Medikamente vor einem zahnärztlich-chirurgischen Eingriff
abzusetzen oder durch andere Gerinnungshemmer (Heparine) zu ersetzen. In der
Mehrzahl der Fälle kann es durch lokale Blutstillungsmaßnahmen beherrscht
werden: Minimierung des Gewebetraumas durch schonende
Extraktion, Blutstillung im Knochen mit Knochenwachs und Einlage von
resorbierbarem Material, Zusammenpressen der Wundränder mittels
Naht,
Applikation von
Fibrinkleber bzw. eine "Fibrintherapie",
sowie ein
Aufbisstupfer zum Schutz des lokalen Gerinnungsvorgangs. Eine Rücksprache
mit dem einstellenden Arzt ist generell sinnvoll.
Als Gegenmittel zur Normalisierung der Blutgerinnung wirkt Vitamin K
bei "künstlichen Blutern" nach
Kumaringabe - die Wirkung tritt aber erst nach 12-24 Std. ein. Bei
lebensbedrohlichen Zuständen kommen
Prothrombin-Komplex-Konzentrate (PPSB) zum Einsatz. Nicht wirksam ist
Vitamin K bei den
Thrombozytenaggregationshemmern
Ist der
INR
am Tag der Behandlung im therapeutischen Bereich zwischen 2,0 und 3,5, so sind
Extraktionen eines oder mehrerer Zähne und unkomplizierte
Osteotomien ohne größere Blutungsgefahr möglich. Lediglich umfangreiche
chirurgische Sanierungen, Operationen mit vorhersehbar ungenügender
Blutstillungsmöglichkeit oder die besondere Schwere der zugrunde liegenden
Erkrankung machen eine stationäre Behandlung notwendig.
Angeborene B. können hingegen zu einer ernsthaften Beeinträchtigung der
Gerinnung mit entsprechenden Blutungskomplikationen führen.
Eine sorgfältige Blutungsanamnese und eine internistische Abklärung bei
positiver Anamnese ist deshalb auch vor zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen
unabdingbar.
Die Frage, ob die Einnahme oraler Antikoagulanzien bzw.
Thrombozytenaggregationshemmer bei entsprechend disponierten Patienten
während zahnärztlich-chirurgischer Eingriffe aufrecht erhalten oder
unterbrochen werden sollte, wird kontrovers diskutiert. In der Literatur der
vergangenen 25 Jahre existiert keine Fallbeschreibung eines thromboembolischen
Ereignisses nach Senkung des
INR
auf subtherapeutische Werte zwischen 1,5 und 2. Empfehlenswert ist das
kurzfristige Absetzen oraler Antikoagulanzien, welches in Kombination mit
lokalen Maßnahmen ein sicheres und einfaches Vorgehen ermöglicht.
Acetylsalicylsäure,
Alaun,
Fibrin,
Fibrintherapie,
Hämatom,
Hämostyptika,
Heparin,
Kumarin,
Kollagenschwamm,
Nachblutung,
Oxalatblut,
Quick-Wert,
Sickerblutung,
Thrombin,
Thrombozyten,
Thrombozytenaggregationshemmer,
Von-Willebrand-Syndrom.
Blutgeschwulst,
Hämangiom
Blutungsindex,
engl.: bleeding index;
Sulkus-Blutungs-Index (SBI)
Blutvergiftung
Sepsis,
Septikämie, Toxämie, Toxikämie, engl.: sepsis,
blood poisoning; als aggressivste Form einer
Infektion, dadurch bedingt, dass der Körper es nicht schafft eine lokale
Infektion, hervorgerufen durch
Mikroorganismen oder deren Toxine, in Schranken zu halten. Beim
septischen Schock kommt es zu einer Art "Riesengewitter" im
Immunsystem.
An sich nützliche Abwehrreaktionen eskalieren mit einer solchen Heftigkeit, dass
die Balance zwischen anregend und dämpfend wirkenden immunologischen
Botenstoffen zusammenbricht. Schlüsselfiguren beim Ausbruch der S. sind
so genannte Lipopolysaccharide (LPS), die bei der Zellteilung der Bakterien, bei
Angriffen auf das Immunsystem oder bei der Behandlung mit Antibiotika
freigesetzt werden. Unser Körper sieht in ihnen einen Feind, gegen den er sofort
Gegenmaßnahmen einleitet. Bei einer S. ist die LPS-Konzentration jedoch
so hoch, dass der Körper eine verheerende Entzündungsreaktion in Gang setzt. Es
kommt zur Paralyse der Abwehrkräfte, so dass im Körper bereits vorhandene oder
in Wunden eingedrungene Krankheitserreger sich dann ohne wesentliche Gegenwehr
vermehren können. Letztendlich zerstören aber nicht die Bakterien selbst die
Organe, sondern die Bakterien überaktivieren das falsch programmierte
Immunsystem und die bereits genannten Botenstoffe fungieren dann als
organselbstzerstörende Zellgifte. Frühe Anzeichen der Sepsis sind wenig
spezifisch: Verwirrtheit, hohes Fieber, schnelle Atmung und ein niedriger
Blutdruck. Deshalb ist die Diagnose allein anhand dieser Symptome schwierig.
Betroffen sind vor allem Patienten mit einem schwachen Immunsystem; die Erreger
stammen meist aus Bauchhöhle, Gehirn und Lunge. Wegen der hohen Keimdichte in
der Mundhöhle kann auch diese eine Invasionsquelle sein.
Die ersten Anzeichen einer B. ähneln Grippe-Symptomen: plötzlich
einsetzendes hohes Fieber, Schüttelfrost (bei hochbetagten Menschen fehlt dieses
Symptom häufig), Gelenkschmerzen, Atemnot. Häufig macht sich auch Verwirrtheit
bemerkbar. Der rote Streifen auf der Haut, an den viele Menschen bei
Blutvergiftung denken, tritt eher selten auf.
Weltweit sterben täglich 1.400 Menschen an Sepsis, also ein Mensch pro Minute.
In Deutschland erkranken jährlich 150.000 Menschen an Sepsis, bei mehr als der
Hälfte dieser Patienten endet die Krankheit tödlich. D.h. es versterben rund
80.000 Menschen, fast ebenso viele wie am Herzinfarkt. Bei Menschen unter 45
Jahren ist die Infektion nach Unfall oder Verbrennung sogar die häufigste
Todesursache. Allein in den USA schätzt man die Ausgaben für die Behandlung
einer S. auf jährlich 17 Milliarden Dollar, in Deutschland auf 1,77
Milliarden Dollar (2010).
Unter einer septischen Operation (engl.: septic surgery) versteht
man den chirurgischen Eingriff in einem infiziertem Gewebe.
Bakteriämie,
Entzündung,
Oralsepsis,
Pyämie
BMP,
Bone
Morphogenetic Protein
BMV-Z,
BundesMantelVertrag - Zahnärzte
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